Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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zfs 09/2024, zfs Aktuell / 2.1 Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs ausgehend vom Nettoverkaufspreis (BGH, Urt. v. 16.7.2024 – XI ZR 188/22)

Mit Urt. v. 16.7.2024 (VI ZR 188/22) hat der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus KfZ-Unfällen zuständige VI. Zivilsenat des BGH entschieden, dass der merkantile Minderwert eines erheblich unfallbeschädigten Fahrzeugs in jedem Fall ausgehend vom Netto- und nicht von Bruttoverkaufspreis zu schätzen ist. Wurde der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.1 Die gesetzliche Regelung

Tz. 19 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus der Mischform der KGaA (s Tz 6) resultiert auch die Notwendigkeit einer differenzierten Besteuerung des Gewinns, soweit dieser bei der KGaA verbleibt, und des Gewinnanteils, der nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG an den phG auf seine nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen (oder als Vergütung – Tantieme – für die Geschäftsführung) verteilt wird....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.2 Spendenabzug bei Organschaft

Tz. 227 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Organschaft mit GAV ziehen OT und OG jeweils bei der Ermittlung ihres eigenen Einkommens ihre eigenen Spenden ab. Dies folgt aus § 15 KStG; danach gelten hinsichtlich des Spendenabzugs die allg Vorschriften (s auch R 9 Abs 5 S 1 KStR 2015 sowie s § 14 KStG Tz 700ff). Tz. 228 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Entspr der getrennten Berück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.1 Allgemeines

Tz. 165 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 9 und S 10 KStG sind abzb Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG überschreiten, iRd Höchstbeträge in den folgenden VZ abzuziehen. § 10d Abs 4 EStG gilt entspr. Hiernach sind alle Zuwendungen, die im Jahr der Zuwendung die Höchstbeträge (s Tz 154) überschreiten, unabhängig von der Höhe der Einzel...mehr

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Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1.3 Zufluss bei Verfügungsbeschränkungen (§ 19a Absatz 1 Satz 3 EStG)

Rz. 35.1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bei Vermögensbeteiligungen gelten die allgemeinen Grundsätze zum Zufluss von Arbeitslohn (vgl. R 38.2 LStR, H 38.2 LStH). Rz. 35.2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für ab dem 1. Januar 2024 übertragene Vermögensbeteiligungen gilt ein Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen i. S. d. § 19a Absatz 1 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vereinbarung einer Vermögensüberlassung – auch im Wege der Gehaltsumwandlung

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die in der ursprünglichen Fassung von § 3 Nr 39 EStG geforderte Freiwilligkeit der ArbG-Leistung ist entfallen (> Rz 7). Dieses Merkmal drohte die praktische Umsetzung von § 3 Nr 39 EStG zu konterkarieren. Die organisatorische Abwicklung einer Überlassung von Vermögensbeteiligungen an eine Vielzahl von ArbN setzt natürlich ein betriebliches ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Auslösende Ereignisse

Rz. 122 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der nicht besteuerte > Arbeitslohn wird grundsätzlich nachversteuert, wenn die Vermögensbeteiligung übertragen wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 1 EStG; > Rz 130), seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung 15 Jahre vergangen sind (vgl § 19a Abs 4 Nr. 2 EStG; > Rz 135) oder das Dienstverhältnis zum ArbG beendet wird (vgl § 19a Abs 4 Nr 3 EStG; > Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tennisplätze

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Förderung von Individualsportarten (zB Tennis, Squash und Golf) stellt kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG dar (Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr 34 EStG des BMF vom 20.04.2021, Rz 37, BStBl 2021 I, 700). Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des vom ArG kostenlos bzw verbillig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Keine Nachteile aus der Nichtbesteuerung

Rz. 120 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wird ein geldwerter Vorteil aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (vorläufig) nicht besteuert, ist dies insoweit nachteilig, als die > Vorsorgepauschale nach dem stpfl > Arbeitslohn bemessen wird. Dies wäre insbesondere deshalb unbefriedigend, weil für den geldwerten Vorteil Beiträge zur > Sozialversicherung zu entrichten sind. Um ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiedliche Tatbestandsmerkmale

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Abgesehen von den sich aus dem unterschiedlichen Regelungsinhalt zwangsläufig ergebenden abweichenden Tatbestandsmerkmalen weichen diese darüber hinaus in den folgenden Punkten voneinander ab:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitarbeiterbüro

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mietet der ArbG von seinem Außendienst-Mitarbeiter einen Raum als Büro an, unterliegen die Mietzahlungen nicht dem LSt-Abzug, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raums im betrieblichen Interesse des ArbG liegt, zB weil der ArbN in der Betriebsstätte des ArbG keinen festen Arbeitsplatz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitgliedsbeiträge

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Arbeitslohn Rz 67, > Beiträge Rz 8.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wegen der Steuerabzugsbeträge (§ 32 Abs 2 Nr 3 KStG)

Tz. 37 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem § 32 Abs 2 Nr 3 KStG ist die KSt – entgegen den Regelungen in Abs 1 – nicht abgegolten, soweit der Stpfl wegen der St-Abzugsbeträge in Anspruch genommen werden kann. § 32 Abs 2 Nr 3 KStG dient damit der Sicherstellung des St-Abzugs und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den §§ 44 Abs 5 S 2, § 50a Abs 5 S 6 EStG. Tz. 38 Stand: EL 115 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.2 Ableitung des Gewinns des persönlich haftenden Gesellschafters aus der Bilanz der KGaA

Tz. 54 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Gewinn der phG ist unmittelbar aus dem Jahresabschluss der KGaA abzuleiten. Dabei ist str, ob hr-lich von einer dualistischen Gewinnermittlung (Aufstellung von zwei Bil: zunächst eine Bil nach KG-Recht, aus der die Gewinnanteile der phG zu errechnen sind, danach eine zweite Bil nach Aktienrecht für die Gewinnanteile der Kommanditaktionär...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.1 Gewerbesteuerliche Besonderheiten der KGaA

Tz. 74 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der GewSt als Objekt-St müssen die für Zwecke der Pers-St (KSt) aus der BMG der KGaA ausgegliederten Bestandteile, die auf den phG entfallen, wieder eingegliedert werden, da der phG idR nicht selbst Gewerbetreibender iSd GewStG ist (s Tz 76). Daher müssen die nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG dem phG zuzurechnenden Eink aus Gew, die gem § 9 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mongolei

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Mongolische Staat (Hauptstadt: Ulaanbaatar; Amtssprache: Mongolisch) ist ein Binnenstaat in Ostasien mit Grenzen zu > Russland im Norden und Nordwesten sowie > China im Osten, Süden und Südwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 22.08.1994 mit Zustimmungsgesetz vom 21.09.1995 (BGBl II, 818 = ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Erwerb eigener Anteile

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betrachtet handelt es sich bei dem E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im Betriebsvermögen

Rn. 693 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles, was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Ermittlung

Rn. 620 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Dem Grunde nach bilanzierbar ist nur der derivativ erworbene Geschäftswert (synonym: Firmenwert, Goodwill). Es muss also eine Gegenleistung iSd § 246 Abs 1 S 4 HGB iVm § 253 Abs 5 S 2 HGB für den Erwerb dieses Wertes erfolgt sein. Ansonsten kommt eine Aktivierung in der HB und StB nicht in Betracht. Wegen Einzelheiten s §§ 4,5 Rn 720ff (Hof...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Messstipendien

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Messstipendien sind Entgelte für priesterliche Leistungen, die von Gläubigen nicht an die Kirche, sondern direkt dem Priester gezahlt werden. Sie gehören zum stpfl > Arbeitslohn; siehe > Geistliche Rz 3, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 44. Es handelt sich nicht um > Trinkgelder Rz 23.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Monteure

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die einem Montagearbeiter für eine Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte – beruflich veranlasste > Auswärtstätigkeit – entstehenden zusätzlichen Aufwendungen werden idR vom ArbG erstattet und bleiben im Rahmen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Soweit sie vom ArbG nicht steuerf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bereits vor 1984 wurde die Überlassung eigener Aktien an ArbN durch § 8 KapErhStG steuerlich begünstigt. Die Vorschrift, die den verbilligten Erwerb bis zur Hälfte ihres Werts, höchstens 500 DM im Kalenderjahr, steuerfrei stellte, ist aber nach Ablauf der für die Veräußerung dieser ArbN-Aktien geltenden Sperrfrist von fünf Jahren bereits in 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Steuerliche Folgewirkungen

Rz. 168 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch geno...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rz. 22 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt stpfl ArbN, wenn sie in einem gegenwärtigen (aktiven) Dienstverhältnis stehen; vgl dazu auch BMF vom 12.12.2023, Rz 278, BStBl 2023 I, 2179 (> Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn). Es kommt nicht darauf an, ob es auch das erste Dienstverhältnis ist (> Steuerklassen I bis V). ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Grundsätzlich gilt: Einen privaten Telefonanschluss unterhält ein ArbN, wenn dieser auf seinen Namen registriert und er selbst Schuldner der Verbindungsentgelte ist. Das gilt auch dann, wenn der ArbG das Gerät als Sachbezug übereignet (> Rz 13); anders, wenn sich der ArbG verpflichtet hat, dem ArbN die Aufwendungen für die Benutzung des betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesellschaftsrechtliche Einbringungsvorgänge

Rn. 1794 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die offene Sacheinlage in eine KapGes, bei der der Gesellschafter einer KapGes seine gesellschaftsrechtliche Einlage durch Übertragung einzelner WG aus seinem PV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erbringt (Sachgründungen bzw Sachkapitalerhöhungen iSd Gesellschaftsrecht), unterfällt als tauschähnlicher Vorgang § 6 Abs 6 S 1 EStG. Nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Form und Inhalt der Zuwendungsbestätigungen

Tz. 176 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Aufgr der Ermächtigung in § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG iVm § 50 EStDV (s Tz 172) werden vom BMF Muster für die amtl vorgeschriebenen Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen bekannt gegeben, die an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst werden. Hierbei handelt es sich um allg verbindliche Vorlagen, von denen nicht abgewiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe)

Rn. 1817 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe) wird der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s Rn 1791) wie folgt ergänzt: Die Zuzahlung der Gegenseite ist vom gemeinen Wert des hingegebenen Gegenstandes abzuziehen, um die AK des erworbenen Gegenstandes zu bestimmen. Diese "Regel" wird auch für die handelsrechtliche Bilanzierung als zutreff...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwandlungsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschließlich der Genossenschaften und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Rz. 4 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören: Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz – BBesG – oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 720 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Leistet eine OG Az an außenstehende AE, stellt sich die Frage, ob dies dem in § 14 Abs 1 S 1 KStG geregelten Gebot der Vollabführung ihres Gewinns entgegensteht. Im Hinblick darauf, dass § 16 KStG, auf den § 14 Abs 1 S 1 KStG verweist, Bestandteil der kstlichen Organschaftsregelungen ist, wurden Az in der Form eines Festbetrags von jeher al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, so dass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), insbesondere: Bundesbeamte, Beamte der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts; hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Zur steuerlichen Behandlung nachträglicher Erschließungskosten, DB 1996, 444; Schoor, Bilanzierung von Erschließungsbeiträgen, StBp 1997, 239; Kupfer, Erschließungsbeiträge…, KÖSDI 2001, 12 914; Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 305f (08/2021). Rn. 648 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Einen ständigen Streitpunkt in der Rspr stellt die bilanzmäßige Behandlung der sog Erschließungsko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1.2 Steuerlicher Rechtsnachfolger des originären Einbringenden

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Innerhalb der Sieben-Jahres-Frist (s Tz 19ff) erfasst der pers Anwendungsbereich von § 22 UmwStG auch AE an sperrfristverhafteten (Geschäfts-)Anteilen, die die Beteiligung selbst nicht durch Einbringung erworben haben. Betroffen sind nämlich AE, die Rechtsnachfolger des originären Einbringenden (oder deren Rechtsnachfolger, s Tz 106a) durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Zweck der Regelung und Tatbestand

Tz. 109 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG dient ebenso wie die Bestimmung zum fiktiven Einbringenden im Fall der unentgeltlichen Anteilsübertragung gem § 22 Abs 6 UmwStG (s Tz 106) der Sicherstellung der vollständigen Sperrfristverhaftung aller stillen Reserven der maßgebenden Anteile (erhaltene bzw eingebrachte Anteile) aus einer Einbringung. Ande...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.1 Verdeckte Gewinnausschüttungen an den Organträger

Tz. 794 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch im Organkreis sind vGA möglich, insbes bei Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen OT und OG (s Urt des BFH v 01.08.1984, BStBl II 1985, 18). Wegen der Hauptfälle der vGA im Organkreis s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1803ff. Mit Urt v 24.10.2018 (BStBl II 2019, 570) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen einer OG aufgrund einer Haf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 2 Wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile, erhebliche Abweichung zwischen Gewinnentwicklung und – erwartung (§ 1a S. 1 AStG)

Rz. 51 Wesentlichkeitskriterium: § 1a S. 1 AStG nimmt dem Wortlaut nach nur "wesentliche" immaterielle Werte und Vorteile in den Blick. Wann immaterielle Werte bzw. Vorteile "wesentlich" sind, definiert § 1a AStG jedoch nicht. Einen Anhaltspunkt bietet dabei eine Parallelwertung durch einen Blick ins weitere Normenumfeld – nämlich im Rahmen der Funktionsverlagerung: Der Begri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.3 Unentgeltlichkeit der Spende

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuwendung muss ohne Gegenleistung, dh unentgeltlich, erbracht werden (s Urt des BFH v 12.09.1990, BStBl II 1991, 258; v 22.09.1993, BStBl II 1993, 874 mwHinw; und v 11.06.1997, BStBl II 1997, 612). Ein Abzug von Zuwendungen ist daher nicht nur ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen zur Erlangung einer Gegenleistung des Empfängers oder ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Anteilen an einer anderen Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 7.2 Übertragung oder Überlassung imaterieller Werte (§ 1 Abs. 3c S. 1 AStG)

Rz. 223 Satz 1 bestimmt, dass die Übertragung oder Überlassung zur Nutzung eines immateriellen Werts (s. dazu Satz 2) zu vergüten ist, wenn diese auf der Grundlage einer Geschäftsbeziehung (s. dazu Abs. 4) erfolgt und hiermit eine finanzielle Auswirkung für den Übernehmer, den Nutzenden, den Übertragenden oder den Überlassenden verbunden ist. Dies folgt eigentlich bereits au...mehr