Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 273 Soweit der Tatbestand von § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG erfüllt ist, bleibt die Zuwendung des Familienheims insgesamt steuerfrei. Dies gilt unabhängig von der Größe oder dem Wert des Zuwendungsobjekts, eine Angemessenheitsprüfung findet nicht statt.[400] Rz. 274 Nach Übertragung des Familienheims bestehen zu Lasten des erwerbenden Ehegatten/Lebenspartners keinerlei nachla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / a) Interlokale Mehrrechtsstaaten nach Art. 36 EuErbVO

Rz. 46 Besitzt ein Staat mehrere Teilrechtsordnungen nebeneinander, so wird ganz grundsätzlich, insbesondere jedoch vorrangig gemäß Art. 36 Abs. 1 EuErbVO, das jeweils vorhandene interlokale Privatrecht angewandt zur Bestimmung der dann tatsächlich anwendbaren Rechtsordnung. Fehlt es an einem interlokalen Privatrecht, welches, versehen mit einem interlokalen Kollisionsrecht,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 506 Bei Mitunternehmerschaften gilt für die Bestimmung des begünstigungsfähigen und auch des tatsächlich begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[779] Demzufolge sind sowohl das Gesamthandsvermögen (anteilig) als auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers zu untersuchen.[780]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 686 Einkommensteuerrechtlich kommt es nicht allein auf den zivilrechtlich definierten Gesellschaftsanteil an, sondern vielmehr auf den so genannten Mitunternehmeranteil. Dieser umfasst neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil auch das Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters/Mitunternehmers.[1083] Rz. 687 Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens wird unterschieden zwisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Verträge zugunsten Dritter

Rz. 121 Vermögensvorteile, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben werden, gelten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerbe von Todes wegen (vgl. Rdn 62 f.). Wesentliche Anwendungsfälle der Vorschrift sind Auflaufleistungen aus Lebensversicherungen. Hat allerdings der Erwerber die Prämien der Versicherung s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 278 Auch im Bereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Begünstigt sind daher Familienheime jeglicher Größenordnung. Rz. 279 Soweit ein Familienheim steuerfrei erworben wird, sind die mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig, können als Nachlassverbindlichkeiten als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 284 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist grundsätzlich nicht begünstigt. Eine Ausnahme hiervon gilt nur da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Privatvermögen

Rz. 667 Kommt es im Rahmen der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen zu einer realen Teilung des Nachlasses ohne die Leistung irgendwelcher Ausgleichszahlungen, ist dieser Vorgang insgesamt als einkommensteuerneutral zu betrachten.[1068] Das gilt selbst dann, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nach §§ 17, 23 EStG oder nach § 21 UmwStG steuerverhaftet sein sollten. § 16 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Leistungsverfügung

Rz. 25 Die Leistungsverfügung durchbricht gleich zwei Grundsätze des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Zunächst wird der Grundsatz durchbrochen, dass mit einer einstweiligen Verfügung keine Geldansprüche gesichert werden können. Des Weiteren wird bei der Leistungsverfügung ausnahmsweise der Grundsatz, dass die Hauptsache durch die einstweilige Regelung nicht vorweggenomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Gleichbehandlungsgebot, Verständigungsverfahren, Informationsaustausch

Rz. 365 Im V. Abschnitt finden sich Regelungen übermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Anwachsungserwerb

Rz. 858 Die Ausnahmen von der Besteuerung nach § 3 GrEStG (insbesondere § 3 Nr. 2 und Nr. 6 GrEStG) sind auch auf Fälle der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)[1319] sowie in Anwachsungsfällen anwendbar.[1320] Dies gilt beispielsweise auch für folgenden Fall: Beispiel An der AB-GbR sind die Brüder A und B zu jeweils ½ beteiligt. Die GbR hält seit mehr als fünf Jahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / 3. Annahme der Verweisung

Rz. 61 Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.spricht eine Verweisung auf das Heimatrecht (Staatsangehörigkeit) des Erblassers aus. Stellt nun auch das Heimatrecht des Erblassers bei der Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt ab, so nimmt es die in Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ausgesprochene Verweisung in aller Regel an. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Schicksal der Betriebsaufspaltung im Erbfall

Rz. 710 Durch den Erbfall, insbesondere aber durch die Erbteilung kann – oftmals ungewollt – eine bestehende Betriebsaufspaltung beendet werden. Wird nämlich im Zug der Erbauseinandersetzung die personelle und/oder sachliche Verflechtung zwischen dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen gelöst (Entflechtung), kann es beim Besitzunternehmen zur Betriebsaufgabe und so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 484 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[716] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 13 Ist die Hauptsache nicht anhängig gemacht worden, so kann der Schuldner nach § 926 ZPO beim Arrestgericht beantragen, dass der Gläubiger binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage zu erheben hat. Folgt dann der Gläubiger nicht und lässt die Frist verstreichen, ohne die Hauptsache anhängig zu machen, kann der Schuldner die Aufhebung des Arrests beantragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Rz. 600 Auch im Rahmen der Neuberechnung der Steuer bleibt der Wert im Zeitpunkt der (ursprünglichen) Steuerentstehung maßgeblich.[1017] Das gilt auch dann, wenn bei der Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage der Veräußerungserlös entnommen wird.[1018] Etwaige Wertsteigerungen zwischen dem Zeitpunkt des begünstigten Erwerbs und dem Zeitpunkt der Veräußerung wirken ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Überdachende Besteuerung

Rz. 367 In verschiedenen Fällen behält sich der Nicht-Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers ein weitergehendes Besteuerungsrecht vor. Beim Wegzug wird für die eigenen Staatsangehörigen, die Erblasser oder Schenker sind, fingiert, dass sie noch für eine bestimmte Zeit als in Deutschland ansässig gelten, so im DBA/USA für zehn Jahre (Art. 4 Abs. 3), im DBA/Schweiz für max...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / h) Schadensersatzpflicht

Rz. 34 Hier kann auf die Ausführungen zum Arrest verwiesen werden (siehe Rdn 19). Praxishinweis Im Verfahren ist zu beachten, dass im Rubrum zum normalen Erkenntnisverfahren andere Begrifflichkeiten gelten. So heißt es in der Überschrift: "In dem einstweiligen Verfügungsverfahren bzw. Arrestverfahren". Des Weiteren gibt es keine Kläger oder Beklagten, sondern Antragsteller un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Ausländische Steuer

Rz. 351 Der Erwerber muss in dem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Darunter ist jede ausländische Steuer zu verstehen, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen freigebigen Vermögensübergang erhoben wird. Ausländische Gewinnsteuern wie die kanadische capital gains tax sind nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Disagio-Anleihen

Rz. 181 Finanzierungsschätze und andere Wertpapiere, die mit einem unter dem Einlösungsbetrag liegenden Preis ausgegeben werden (Diskontpapiere), sind mit dem jeweiligen Ausgabebetrag zuzüglich der bis zum Stichtag aufgelaufenen (fiktiven) Zinsen zu bewerten.[253] Nach R B 12.2. Abs. 2 S. 3 ErbStR 2019 ist insoweit – wie bei Zero-Bonds – eine taggenaue Wertermittlung vorzune...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Erbbaurechte

Rz. 743 Den Grundstücken in grunderwerbsteuerrechtlicher Hinsicht gleichgestellt ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG das Erbbaurecht sowie auch das Untererbbaurecht.[1139] Das Erbbaurecht umfasst nicht nur die Berechtigung, das Grundstück während der Erbbauzeit zu nutzen sondern auch ein auf dem Erbbaugrundstück errichtetes Bauwerk (§ 95 Abs. 1 S. 2 BGB), das nach § 12 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Vermeidung der Beendigung einer Betriebsaufspaltung und der Entnahme von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 727 Wenn durch den Erbfall die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen endet oder ein in den Nachlass gefallener Personengesellschaftsanteil auf andere Personen übergeht als das Teil oder die Teile des Sonderbetriebsvermögens des Erblassers, kommt es zwingend zu Betriebsaufgabe- bzw. Entnahmetatbeständen und somit zu einer Steuerpflicht. Rz. 728 Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bedeutung der Wertgrenze des § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Rz. 419 Im Hinblick auf entsprechende verfassungsgerichtliche Vorgaben ist (seit dem ErbStG 2016) in § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG eine absolute Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR für die Gewährung des Verschonungsabschlags in das Gesetz geregelt. Außerdem besteht für die Beurteilung der sich im Falle des Überschreitens dieser Grenze ergebenden Rechtsfolgen eine weitere Prüfschwelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 135 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Behaltensvorschriften auf den Lohnsummentest (Doppelverstoß)

Rz. 606 In Fällen, in denen neben einem Behaltensfristverstoß auch eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme eintritt, ist der Umfang des Wegfalls des Verschonungsabschlags infolge des jeweiligen Verstoßes getrennt voneinander zu berechnen.[1034] Nach Verwaltungsauffassung ist sodann der niedrigste in Betracht kommende Verschonungsabschlag anzusetzen, so dass sich im Ergebni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 60 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Definition

Rz. 704 Eine Betriebsaufspaltung setzt die enge personelle und sachliche Verflechtung zweier rechtlich selbstständiger Unternehmen voraus, von denen das eine (Betriebsunternehmen) die operativen Geschäfte führt, während das andere (Besitzunternehmen) das Eigentum an wesentlichen Teilen des durch das Betriebsunternehmen genutzten Anlagevermögens hält. Rz. 705 Die sachliche Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Antrag

Rz. 355 Angerechnet wird nur auf Antrag, dann aber immer. Denn auf die Anrechnung besteht ein Rechtsanspruch.[463] Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann also bis zur Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides gestellt werden; dies ist bis zum Ende des finanzgerichtlichen Verfahrens in der I. Instanz möglich.[464] Antragsberechtigt sind der Steuerschuldner und die Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Auflagen und Bedingungen

Rz. 64 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt auch dasjenige als vom Erblasser zugewendet, was aufgrund der Vollziehung einer Auflage durch den Auflagenbegünstigten erworben wird. Rz. 65 Der entscheidende Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis besteht – zivilrechtlich – darin, dass der Begünstigte einer Auflage keinen Anspruch gegen den Erben auf Leistung hat (§ 1940 BGB). V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Mischnachlass

Rz. 674 Von einem Mischnachlass wird gesprochen, wenn der Erbengemeinschaft sowohl Privat- als auch Betriebsvermögen angefallen ist.[1074] Wird dieser Nachlass in der Weise geteilt, dass einer der Miterben das gesamte Betriebsvermögen und der oder die anderen das Privatvermögen erhalten, ist § 16 Abs. 3 EStG nicht anwendbar, da es gar nicht zur Teilung einer Mitunternehmersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Optionsrechte und Wandelanleihen

Rz. 184 Bei Optionsrechten ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um einen unselbstständigen Teil eines festverzinslichen Wertpapiers handelt oder ob ein selbstständiges Wertpapier vorliegt. Bei unselbstständigen Optionsrechten ist grundsätzlich der Kurs der zugrunde liegenden Anleihe maßgeblich. Demgegenüber sind selbstständige Optionsrechte mit den jeweiligen An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Unterscheidung von Erbfall und Erbauseinandersetzung

Rz. 656 Nach der Rechtsprechung des BFH ist (auch) im Einkommensteuerrecht grundsätzlich davon auszugehen, dass Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit bilden, sondern zwei voneinander getrennte Vorgänge darstellen, die unabhängig voneinander steuerrechtlich zu würdigen sind.[1054] Vor dem Hintergrund, dass der Erbfall im Grunde genommen lediglich zu einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Mischnachlass

Rz. 682 Sofern der Betriebsübernehmer auch Teile des Privatvermögens des Erblassers übernimmt und hierfür insgesamt eine Ausgleichszahlung aus seinem eigenen Vermögen leistet, ist die Zahlung entsprechend der Wertrelation zwischen Betriebs- und Privatvermögen aufzuteilen.[1080] Hieran schließt sich die Prüfung der relevanten Steuertatbestände an.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Sonstige Fälle des Eigentumsübergangs

Rz. 756 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG liegt auch dann ein Grunderwerbsteuer begründender Erwerbsvorgang vor, wenn das Eigentum an einem Grundstück übergeht, ohne dass ein dies begründender Anspruch auf Übereignung auf rechtsgeschäftlicher Basis vorliegt und der Eigentumsübergang auch keiner Auflassung bedarf. Rz. 757 Hauptanwendungsfall dieser Norm im Bereich der Vermögensnac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben

Rz. 130 Stirbt der Vorerbe, wird der Nacherbe Erbe (des ursprünglichen Erblassers). Er erhält aber seinen Erwerb nicht unmittelbar vom Erblasser sondern vom Vorerben. Dies vollzieht § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch steuerlich nach. Steuerbefreiungen, Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz folgen daher grundsätzlich dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Nur auf Antrag wird d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / a) Aufnahme der Erbquote nach § 1371 BGB

Rz. 143 Durch das ENZ können nicht nur eine Alleinerbenstellung, sondern auch eine Miterbenstellung und sogar eine lediglich zeitweilige Erbenstellung (wie etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft oder vergleichbarer Institute) bescheinigt werden.[320] Was den konkreten Ausgleich des Zugewinns im Todesfall nach § 1371 Abs. 1 BGB durch pauschale Erhöhung der Erbquote um ein Vier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / a) Unterschied zum Arrestgesuch

Rz. 20 Im Unterschied zum Arrest muss der Gläubiger kein Gesuch stellen, sondern den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, wie sich aus § 937 Abs. 2 ZPO ergibt. Zudem muss ein Verfügungsanspruch und ein Verfügungsgrund gem. §§ 935, 940, 940 a ZPO dargelegt und gem. §§ 936, 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht werden. Ebenso hat das Gericht nach § 938 Abs. 1 ZPO freies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 124 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Sonderfall: Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Rz. 95 Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Übertragung des Anteils an einer vermögensverwaltenden (nicht gewerblichen) Personengesellschaft unter Lebenden zivilrechtlich als die Übertragung der Mitgliedschaft als solcher anzusehen.[118] Soweit die Personengesellschaft neben den in ihr gebündelten Aktiva auch Fremdverbindlichkeiten hat, ergibt sich daher der steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Missbrauchsprävention, § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 777 § 1 Abs. 3a GrEStG [1201] fingert einen Erwerb i.S.v. § 1 Abs. 3 GrEStG auch für Rechtsvorgänge, aufgrund derer ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar (oder teilweise unmittelbar und teilweise mittelbar) eine wirtschaftliche Beteiligung von wenigstens 90 % an einer inländischen Grundbesitz haltenden Gesellschaft erwirbt. Rz. 778 Hintergrund der Regelung sind so ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Übernahme der Schenkungsteuer oder der Erbschaftsteuer

Rz. 615 Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer, so wird diese nach § 10 Abs. 2 ErbStG der Zuwendung zugeschlagen. Sie muss also auch versteuert werden. Deshalb kürzt der Schenker eine Geldschenkung entsprechend, sodass er am Ende nicht mehr aufzubringen hat. Die endgültige Schenkungsteuer wird in einer Näherungsrechnung berechnet. Die h.M.[1043] geht davon aus, dass der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen

Rz. 199 Auch die Bewertung wiederkehrender Nutzungen und Leistungen ist im Bewertungsgesetz speziell geregelt, maßgeblich sind insoweit die §§ 13 ff. BewG. Diese gelten für die Bewertung sowohl auf der Ebene des Berechtigten als auch des Verpflichteten. Rz. 200 Für die Bewertung ist grundsätzlich zwischen Nutzungen und Leistungen von bestimmter, unbestimmter und immerwährende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Bewertung – gesetzliche Vorgaben

Rz. 210 Ziel der Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG der gemeine Wert. Dieser ist entweder nach § 11 Abs. 1 BewG aus Kurswerten oder Verkaufserlösen abzuleiten oder nach § 11 Abs. 2 BewG auf der Grundlage der Ertragsaussichten oder nach einer anderen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblichen Met...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Gemischte Schenkung

Rz. 90 Gemischte Schenkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuwendungsempfänger für einen bestimmten wertmäßigen Teil der Zuwendung eine Gegenleistung erbringt. Dieser Teil wird also nicht geschenkt, sodass sich durch die Gegenleistung der Wert der unentgeltlichen Bereicherung des Beschenkten mindert. Wesentliches Kriterium ist, dass der Beschenkte die Gegenleistung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Verschonungsbedarf

Rz. 427 Ein Verschonungsbedarf besteht nach § 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG, soweit der Erwerber nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die auf das prinzipiell begünstigte Vermögen entfallende Steuer aus seinem "verfügbaren Vermögen" zu begleichen. Das verfügbare Vermögen in diesem Sinne definiert § 28a Abs. 2 ErbStG als 50 % der Summe der gemeinen Werte des im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / V. Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 56 Unter Bezugnahme auf die obigen Ausführungen (siehe Rdn 44) kann ein Rechtshängigkeitsvermerk wie folgt beantragt werden: Muster 14.6: Rechtshängigkeitsvermerk Muster 14.6: Rechtshängigkeitsvermerk Unter Übersendung der Bestätigung des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ über die Rechtshängigkeit einer Klage des Antragstellers gegen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Rz. 364 Im IV. Abschnitt geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung. In Betracht kommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Kettenschenkung

Rz. 612 Eine Kettenschenkung liegt dann vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einen Dritten unmittelbar hat bedenken wollen. Früher wurde das als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beurteilt. Heute kommt es darauf an, ob dem unmittelbar Beschenkten ein eigener Entscheidungsspielraum bleibt. Rz. 613 Entscheidend dafür, dass zwei Schenkungen vor...mehr