Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / e) Sicherheitenbestellung aufgrund der AGB Banken/Sparkassen (Nachbesicherung)

Rz. 135 Hat die Bank dem Erblasser einen unbesicherten oder nicht ausreichend gesicherten Kredit eingeräumt, so wird sie, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Erblassers als Kreditnehmer nachträglich verschlechtern, prüfen, ob sie von ihrem Recht gem. Nr. 13 Abs. 2 AGB Banken bzw. Kreditgenossenschaften (Nr. 22 Abs. 1 AGB Sparkassen) Gebrauch machen und von dem Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Bis zur Teilung

Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mit dem Nachlass), §§ 2058, 2059 Abs. 1 S. 1 BGB.[147] Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, ob er Gesamtschuld- oder Gesamthandsklage erhebt.[148] "Geteilt" ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / b) Bestimmungsvermächtnis

Rz. 104 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den mit dem Vermächtnis Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten Personen auswählen. Die Vorschrift des § 2151 BGB hilft bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen, eine Drittbestimmung zu ermöglichen und so unmittelbar der gewünschten und geeigneten Person zuzuwenden. Anwendung fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauchsrecht an einem Erbteil

Rz. 152 Beim Nießbrauch an einem Erbteil liegt ein Nießbrauch an einem Recht gem. § 1068 BGB vor.[304] Die Bestellung hat zwingend in notarieller Form gem. §§ 1069 Abs. 1, 2033 BGB zu erfolgen. Der Beschwerte ist bei nicht freiwilliger Vermächtniserfüllung auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung gem. § 1069 BGB zu verklagen. Das rechtskräftige Urteil ersetzt diese gem. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / c) Auswahl des Bedachten

Rz. 55 Der Erblasser hat die Möglichkeit, die Auswahlkriterien vorzugeben. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Hat der Erblasser von der Möglichkeit der Benennung des Bestimmungsberechtigten keinen Gebrauch gemacht, ist der Beschwerte selbst gem. § 2152 BGB bestimmungsberechtigt. Die Bestimmung durch den Dritten erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die 1. Kommission bezeichnete in der Begründung ihres Entwurfs des BGB den Erbverzicht als "eher entbehrlich".[1] Schließlich sei die Enterbung durch eine letztwillige Verfügung möglich. Geregelt werden müsse eigentlich nur der Pflichtteilsverzicht. Weil der Erbverzicht im "deutschen Rechtsleben" aber "geläufig" sei und mit ihm statt zweier Rechtsgeschäfte (Pflichtteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / I. Erbrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Lebensversicherung im ... / b) Valutaverhältnis

Rz. 62 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten wird als Valutaverhältnis bezeichnet, aus dem sich der Rechtsgrund für die Leistung des Versicherers an den Dritten ergibt und der darüber entscheidet, ob der Dritte diese Leistung auch behalten darf.[24] Rz. 63 Für das Behaltendürfen der Leistung ist allein das Valutaverhältnis maßgeblich....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Vermächtnis im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 5 Der Gesetzgeber hat das Vermächtnis in den §§ 1939, 2147 bis 2191 BGB geregelt.[6] Vermächtnisse sind mit Ausnahme der dinglichen Wirkung beim Vorausvermächtnis an den alleinigen Vorerben und bei Nichtwiderlegung der Vermutung des § 2110 Abs. 2 BGB nicht in den Erbschein aufzunehmen.[7] Im nachlassgerichtlichen Verfahren zur Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Rechtsfolge bei Adoption Volljähriger

Rz. 8 Nach § 1767 Abs. 1 BGB kann ein Volljähriger nur dann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Hierzu ist vor allem zwischen dem Annehmenden und Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis als Grundlage der Kindesannahme notwendig, § 1767 Abs. 1, Abs. 2 BGB. Aufgrund der zum 1.1.2009 eingetretenen Änderung des ErbStG wurde vielfach überleg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Ausschluss von Erben/Pflichtteilsberechtigten des Vorerben

Rz. 126 Eine häufig auftretende Fallgruppe ist der Wunsch, bei den als Erben vorgesehenen Kindern dem Schwiegerkind den "Durchgriff" auf das Erbe bei Tod des Kindes nach Anfall der Erbschaft zu verwehren.[143] Dies gewinnt in zweifacher Hinsicht bei den Enkeln an Bedeutung. Zunächst soll erneut der "Durchgriff" von den Enkeln auf das Schwiegerkind verhindert, zum Zweiten auc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur vierten Auflage

Seit dem Erscheinen der Erstauflage unseres Handbuches "Der Fachanwalt für Erbrecht" haben wir von den zahlreichen Lesern eine äußerst positive Resonanz erhalten, wofür wir uns ausdrücklich bedanken möchten. In der nun vorliegenden Neuauflage haben wir zahlreiche neue Gesetze, die eine Auswirkung auf das erbrechtliche Mandat haben, berücksichtigt und deren Auswirkungen auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / dd) Sonstige Beweismittel

Rz. 46 Sonstige Beweismittel sind diejenigen Beweismittel, die nicht unter die § 352 FamFG fallen, aber dem Antragsteller es trotzdem ermöglichen sollen, einen Nachweis für sein Erbrecht erbringen zu können. Die "anderen" Beweismittel müssen jedoch ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine Urkunde, so dass an die Voraussetzungen der Beweisführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / f) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 112 Der Nießbrauch ist das unvererbliche und bei natürlichen Personen unübertragbare dingliche Recht, einen Gegenstand in Besitz zu nehmen, zu verwalten und zu bewirtschaften sowie die Nutzungen daraus zu ziehen (§§ 1030 Abs. 1, 1036, 1059, 1061 BGB). Es verpflichtet den Eigentümer nur zur Duldung dieser Nutznießung, nicht zu irgendwelchen Leistungen.[94] Er ist grundsät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Inhalt und Umfang der Bankvollmacht

Rz. 68 In der Praxis wird gerade bei älteren Kontoinhabern immer häufiger Dritten eine Bankvollmacht im Rahmen der Vorsorgevollmacht erteilt.[31] Praxishinweis Hinzuweisen sind Mandanten darauf, dass privatschriftliche Vollmachten von den Banken und Sparkassen generell nicht anerkannt werden bzw. nicht anerkannt werden dürfen, es sei denn, dass hier die entsprechende bankrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ersatz für Verwendungen (§ 2125 Abs. 1 BGB)

Rz. 72 § 2125 Abs. 1 BGB umfasst alle Verwendungen, die zwar zweckmäßig, jedoch nicht erforderlich sind. Diese "unnötigen" Aufwendungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie gem. § 683 BGB dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Nacherben entsprachen. Die Ermittlung folgt den allgemeinen Regeln zur GoA. Im Gegensatz zu Aufwendungen gem. § 2124 Abs. 2 BGB kann der Vorerbe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Regelinsolvenz

Rz. 52 Auch ein in Insolvenz befindlicher "Erbanwärter" kann die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters treffen (§ 83 Abs. 1 S. 1 InsO); das Ausschlagungsrecht wird nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sterbefall vor oder nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Nachlasskonto

Rz. 36 Beim Tod des Kontoinhabers bleibt das Konto zunächst einmal unverändert bestehen.[15] Auf den Erben gehen jedoch das Girovertragsverhältnis und eine (eventuelle) Einlagenforderung im Rahmen der Universalsukzession über. Solange der Erbe dieses Konto als "Nachlasskonto" bestehen lässt und nicht auf seinen Namen umschreibt, d.h. ein eigenes neues Girovertragsverhältnis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / V. Auskunft

Rz. 53 Es gibt keine spezielle Anspruchsgrundlage, wonach Miterben untereinander verpflichtet wären, sich Auskunft über den Nachlassbestand zu erteilen. Umstritten ist die Frage, ob die Erben gleichwohl verpflichtet sind, sich wechselseitig über den Nachlassbestand zu informieren. Eine allgemeine Auskunftspflicht der Miterben allein aufgrund der Verbindung in der Erbengemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VIII. Person des Auskunftsschuldners

Rz. 213 Schuldner des Auskunftsanspruchs ist gem. § 2314 BGB der Erbe und die Miterben als Gesamtschuldner.[647] Erfolgt die Auskunftserteilung durch einen Miterben im Auftrag der übrigen, müssen Letztere eventuelle Mängel nach den Grundsätzen des § 260 Abs. 2 BGB wie selbstverschuldete Mängel gegen sich gelten lassen.[648] Im Fall einer Vor- und Nacherbschaft ist bis zum Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / d) Erbfolge nach dem Gradualsystem

Rz. 23 Ab der vierten Ordnung greift das Gradualsystem für die Erbfolge ein. Es besagt, dass der Verwandtschaftsgrad, also die Zahl der die Verwandtschaft vermittelnden Geburten, maßgeblich ist, §§ 1589 S. 2, 1928 Abs. 3, 1929 Abs. 2 BGB. Sind die Urgroßeltern bereits verstorben, erben diejenigen Abkömmlinge, die mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandt sind. Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 53 Das Minus wird erbrechtlich eine immer größere Rolle spielen, da der Kauf und Konsum auf Kredit weiter zunehmen wird. Selbst die Finanzierung des Altenheimpflegeplatzes mittels Kreditaufnahme auf die Immobilie wird in den nächsten Jahren zunehmen.[24] Rz. 54 Der Erbe tritt im Wege der Universalsukzession gem. § 1922 BGB in die Verträge des Erblassers mit der Bank ein. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / C. Probleme bei der Kollision Zugewinn und Pflichtteil

Rz. 27 Sofern ein Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird, erhält er aufgrund der Vorschrift des § 1371 Abs. 2 BGB neben dem kleinen Pflichtteil den Zugewinnausgleich nach den güterrechtlichen Bestimmungen der §§ 1373–1383 sowie 1390 BGB. Die Problematik des kleinen und großen Pflichtteils ist hinreichend bekannt. Dennoch wird bei der Berechnung der Pflichtteile gera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 54 Die Haftung der Miterben richtet sich zunächst nach den allg. Bestimmungen der §§ 1967–2017 BGB. Jeder Miterbe hat daher auch dieselben Möglichkeiten wie der Alleinerbe, die Haftung zu beschränken. Diese Vorschriften werden ergänzt durch §§ 2062, 2063 BGB: Nach § 2062 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden. Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / a) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 129 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2303 BGB) und bei Erbenmehrheit den Nachlass auseinanderzusetzen (§ 2204 BGB). Diese Art der Vollstreckung stellt den Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Die Auseinandersetzung unter den Miterben hat der Tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / e) Vermeidung der Abgabe der Versicherung an Eides statt

Rz. 38 Das Nachlassgericht kann nach § 352 Abs. 3 S. 4 FamFG auf die Abgabe der Versicherung an Eides statt verzichten. Die Kosten für die Erklärung sind nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG nicht unbeträchtlich. Ob das Nachlassgericht die Erklärung verlangt, steht allein in dessen Ermessen. Insbesondere in den Fällen, in denen das Erbrecht bereits durch anderweitige Vorgänge einde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 2. Interessenkollision im Pflichtteilsrecht

Rz. 22 Eine vergleichbare Interessenkollision kann sich auch bei der gemeinsamen Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter ergeben. Auch hier werden die Pflichtteilsberechtigten im Grundsatz zunächst ein einvernehmliches Vorgehen gegen die Erben anstreben. Allerdings kann das Bestehen möglicher Ausgleichspflichten (§ 2316 BGB), die Berücksichtigung von anrechenbaren Vorem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / b) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 131 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung nicht vor. Für Grundstücks- und Betriebsveräußerungen hat der BGH aber selbst bei Veräußerungen bis zu fünf Jahre,[407] in einem Einzelfall sogar sechseinhalb Jahre[408] nach dem St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 2. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten gegenüber den Nachlassgläubigern

Rz. 59 Der Erbe kann grundsätzlich seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern auf den Nachlass beschränken, er darf allerdings nicht das Darlehenskonto auf sich umgeschrieben haben.[25] Weiter darf er unter keinen Umständen das "Minusnachlasskonto" für eigene Zahlungszwecke verwendet haben, denn durch die Benutzung auch für eigene Zahlungszwecke wandelt sich das Konto ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Klagearten im Allgemeinen

Rz. 317 Bei ausreichender Kenntnis von Art und Zusammensetzung des Nachlasses kann der Pflichtteilsberechtigte sofort Zahlungsklage erheben. Alternativ hat er die Möglichkeit, mit Hilfe der Auskunfts- oder der Stufenklage vorzugehen, um sich zunächst die noch benötigten Informationen zu beschaffen. Dabei ist es möglich, in einzelnen, jeweils gesonderten Schritten vorzugehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Teilerbschein

Rz. 78 Der Teilerbschein nach § 2353 Hs. 2 BGB ist ein Erbschein, der das Erbrecht eines von mehreren Miterben ausweist. Diese Art von Erbschein ist in der Praxis von Bedeutung für die Fälle, in denen die weiteren Erben noch nicht ermittelt werden konnten oder in denen die Annahme der Erbschaft nicht nachgewiesen werden kann. Die Beantragung eines Teilerbscheins ist notwendi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 38 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[89] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[90]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Volljährigenadoption

Rz. 192 In der Beratungspraxis wird eher der Fall der Volljährigenadoption[274] besprochen werden dürfen. Hintergrund ist nicht zuletzt die Tatsache, dass nach der Adoption der Volljährigen auch die erbschaftsteuerliche Stellung eines leiblichen Kindes mit den Vorzügen und Freibeträge der Steuerklasse I hat. Nachfolgend sollen jedoch nur die Abweichungen vom Fall der Minderj...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 101 Der Nießbrauch an Aktien und GmbH-Anteilen ist nur als Ertragsnießbrauch möglich. Dabei wird die Übertragung bzw. Abtretung des Anteils erforderlich. Der Gesellschafter bleibt stimmberechtigt, während dem Nießbraucher der Gewinnanteil zusteht. Alle Einzelheiten in diesem Bereich sind höchst umstritten.[226] Nach h.M. in der Lit. steht dem Aktionär gem. § 186 AktG bzw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Pflichtteilsentziehung

Rz. 314 Trotz des grundsätzlich bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzes des Pflichtteilsberechtigten sind Situationen denkbar, in denen es dem Erblasser schlichtweg nicht zugemutet werden kann, dass dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Vermögen zusteht. Voraussetzung hierfür ist, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / IV. Unzureichender Nachlass, § 2056 BGB

Rz. 97 Auch im Rahmen des § 2316 BGB ist bei unzureichendem Nachlass die Herausgabe eines Mehrempfangs ausgeschlossen.[248] Es gilt daher die Regel des § 2056 BGB.[249] Die Berechnung erfolgt dann in der Weise, dass bei der Ermittlung des Ausgleichungserbteils mit der Person begonnen wird, die den höchsten Vorempfang erhalten hat. Beläuft sich nach Abzug des Vorempfangs der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Eröffnung eines Kontos werden zwischen dem Kunden und der Bank auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Bedingungen für Konten und Depots vereinbart (§ 305 BGB). In die Geltung der AGB tritt der Erbe im Wege der Universalsukzession ein. Kurz gesagt, der Erblasser hat im Rahmen der Kontoeröffnung bereits ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Privates Bestandsverzeichnis

Rz. 200 Eine bestimmte Form ist für das Nachlassverzeichnis nicht vorgeschrieben.[604] Es muss alle tatsächlich vorhandenen sowie die fiktiven Nachlassgegenstände und ggf. Schulden in übersichtlicher Darstellung beinhalten. Es empfiehlt sich daher, Aktiva und Passiva getrennt voneinander auszuweisen und die Angaben zum Nachlassbestand von den rechtlichen Ausführungen zu tren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner

Rz. 12 Die Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründet gem. § 10 LPartG ein gesetzliches Erbrecht der Lebenspartner. Der damit einhergehende Pflichtteilsanspruch ergibt sich aus § 10 Abs. 3 S. 1 LPartG. Die Vorschriften des BGB über den Pflichtteil sind gem. § 10 Abs. 4 S. 2 LPartG entsprechend anzuwenden. Der überlebende Lebenspartner ist bzgl. des Pflichtte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / I. Verfügung über den Anteil am gesamten Nachlass, § 2033 Abs. 1 BGB

Rz. 13 Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft über den Verkauf eines Erbteils wird durch die §§ 2371 ff. BGB geregelt. Das Verfügungsrecht der Miterben über den ererbten Nachlass regelt demgegenüber § 2033 BGB . Anders als bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (dort § 719 Abs. 1 BGB) und der ehelichen Gütergemeinschaft (dort § 1419 Abs. 1 BGB) kann bei der Miterbengem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / b) An der Ausgleichung beteiligte Personen

Rz. 275 Ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers sind von der Ausgleichung betroffen. Insbesondere der Ehegatte aber auch sonst andere Miterben nehmen nicht an der Ausgleichung teil, weder aktiv noch passiv: Zitat "Ahnen und Gatten werfen nichts ein"[539] Die Abkömmlinge müssen nach § 2050 BGB als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen. Es ist jedoch nicht notwendig, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / N. Zwangsvollstreckung aus der Tabelle

Rz. 173 Nach der Durchführung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird es in der Praxis kein zum Nachlass gehörendes Vermögen mehr geben, sodass die Haftung des Erben praktisch entfällt. Darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass dies der Fall ist, ist der Erbe.[82] Vollstreckt ein Gläubiger aus einem Auszug aus der Tabelle, § 201 Abs. 1 InsO, in das Eigenvermögen des Erben, ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Verhältnis des § 2339 BGB zu § 2078 BGB

Rz. 103 Die Anfechtungsgründe der §§ 2078 ff. BGB sind dann unzureichend, wenn dem Begünstigten ein Erbrecht zusteht, das durch eine Anfechtung nicht (mehr) entzogen werden kann. Für diese Fälle ist dem Erblasser die Möglichkeit des § 2339 Abs. 1 BGB eröffnet. Ist die Erbunwürdigkeit erfolgreich durch Klage geltend gemacht worden, werden alle zugunsten des Erbunwürdigen erga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / a) Nacherbenvermerk

Rz. 70 Der einem Vorerben zu erteilende Erbschein hat nach § 352b Abs. 1 FamFG zwingend auszuweisen, dass eine Nacherbfolge angeordnet ist. Der Erbschein des Vorerben entspricht bis auf den Vermerk der Anordnung der Nacherbschaft dem Erbschein, der einem Erbe erteilt wird, der nicht mit einer Nacherbschaft beschränkt ist. Zweck des Nacherbenvermerks ist es, den Rechtsverkehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Abkömmlinge des Verzichtenden

Rz. 29 Der Erbverzicht erstreckt sich gem. § 2349 BGB auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, wenn dieser ein Abkömmling oder Seitenverwandter (§ 1589 S. 2 BGB) des Erblassers ist. Dass damit in das selbstständige Erbrecht eines anderen eingegriffen wird, wurde vom Gesetzgeber zugelassen, unabhängig davon, ob eine Abfindung gewährt wird oder nicht.[51] Rz. 30 § 2349 BGB n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / c) Eingeschränktes Kürzungsrecht des § 2318 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Nach § 2318 Abs. 2 BGB ist einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber die Kürzung nur soweit zulässig, dass dem Vermächtnisnehmer wenigstens der eigene Pflichtteil verbleiben muss. Dies bedeutet, dass dem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer der Betrag verbleiben muss, der dem Vermächtnisnehmer abzüglich der übernommenen Belastungen in der Situat...mehr