Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ausschluss

Rz. 90 Der Erblasser soll nach der h.M. die Veräußerbarkeit ausschließen können.[108] Dies ist jedoch äußerst fraglich und im Ergebnis abzulehnen, da gesetzlich lediglich der Ausschluss der Vererblichkeit festgelegt ist (§ 2108 Abs. 2 BGB) und § 137 BGB auch für Testamente gilt.[109] So kann in einem Veräußerungsverbot eine zulässige auflösende Bedingung gesehen werden, für ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Annahme- bzw. Ausschlagungsfrist

Rz. 16 Nach § 2180 BGB besteht für die Annahme bzw. Ausschlagung des Vermächtnisses keine Frist. Nur der Erblasser selbst kann in der letztwilligen Verfügung dem Vermächtnisnehmer eine Frist zur Annahme des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung setzen.[39] Einzige Ausnahme ist § 2307 Abs. 2 BGB. Dieser bestimmt, dass der mit einem Vermächtnis belastete Erbe die...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Einzelunternehmen

Rz. 156 Ist der Minderjährige Alleinerbe, dann bedarf die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, dass das Einzelunternehmen eingestellt wird, nicht der Genehmigung des Familiengerichts, da nur der Beginn eines Erwerbsgeschäfts von § 1645 BGB erfasst wird. Sofern der Minderjährige Miterbe ist, können die weiteren Erben das Unternehmen ohne Fortsetzungsbeschluss weiterführen...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Bewertung der Zuwendung

Rz. 107 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt des Empfangs maßgeblich. Geldentwertung bzw. Kaufkraftschwund zwischen Zuwendungszeitpunkt und Erbfall sind zu berücksichtigen.[275] Vollzieht sich die Zuwendung nicht in einem Schritt, sondern zeitlich gestreckt, ist für die Bestimmung des Zuwendungszeitpunkts auf das Ende des Leistungsvollzugs abzu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Beweislastverteilung

Rz. 336 Den Pflichtteilsberechtigten trifft nicht nur die Beweislast hinsichtlich der Zugehörigkeit einzelner Gegenstände zum realen Nachlass, sondern auch hinsichtlich der Frage, ob eine dem fiktiven Nachlass zuzurechnende Schenkung vorliegt. Hierbei können allerdings die vom BGH entwickelten Grundsätze der Beweislastumkehr [937] eingreifen, wenn der Zuwendungsempfänger sich...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Grundzüge des Erbverzichts

Rz. 112 Der Erbverzicht ist in §§ 2346–2352 BGB geregelt. Nach § 2346 Abs. 1 BGB können die Verwandten sowie der Ehegatte auf das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichten. Der Erbverzichtsvertrag[185] wirkt deshalb verändernd auf die künftige gesetzliche Erbfolge ein. Der Erbverzicht ist ein abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt.[186] Sofern ein Ve...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 92 Die mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist wie in Rdn 86 dargestellt grundsätzlich ebenfalls nicht mehr zu empfehlen. Soll dennoch mit Mitteln aus dem Vermögen des Schenkers für den Beschenkten ein Gesellschaftsanteil erworben werden, kann die Wahl zwischen der ungünstigen direkten Besteuerung des Kaufpreises als Zuwendungsgegenstand oder der Inkaufnahme de...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / B. Geschäftsbedingungen

Rz. 9 Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden werden weitestgehend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt, die wiederum ganz erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben.[1] Rz. 10 Beispiel Bei der B-Bank, bei welcher der Erblasser E seine Konten und sein Depot hatte, erscheint A und legt ein notarielles Testament v...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Auseinandersetzungsverbot

Rz. 91 Die Möglichkeit eines Erben nach § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, kann vom Erblasser häufig unerwünscht sein, da er darauf bedacht sein kann, sein Vermögen oder Teile davon als Einheit zu erhalten. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung angelegt. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser aber die Möglichkeit gegeb...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Zweistufige Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 175 Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen hat nach Auffassung des BGH in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB) und auf der zweiten Stufe eine Ausübungskontrolle (§ 242 BGB). Die Rangeinteilung der einzelnen Scheidungsfolgenregelungen ist dabei auf beiden Stufen zu berücksichtigen. 1. Erste Stuf...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Voraussetzungen

Rz. 160 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[358] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[359] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblic...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Erbverzichtsvertrag durch konkludenten Vertragsschluss?

Rz. 116 Höchst umstritten ist, ob ein Verzichtsvertrag auch konkludent geschlossen werden kann. Nach der Rspr. des BGH soll unter gewissen Voraussetzungen ein stillschweigender Verzicht zulässig sein.[198] Das soll z.B. dann der Fall sein, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament die Ehegatten einen Dritten zum Erben berufen oder wenn das ehegemeinschaftliche Kind Vertrags...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / XIV. Testamente mit Auslandsbezug

Rz. 181 Ein Erbfall mit Auslandsberührung liegt vor oder kann aus Sicht bei Testamentserrichtung eintreten, wenn der Erblasser oder Testator eine fremde Staatsangehörigkeit hat, im Ausland wohnt, Nachlassgegenstände im Ausland liegen oder eine Verfügung von Todes wegen im Ausland errichtet wurde. Rz. 182 Welche der nationalen Rechtsordnungen der am Erbfall beteiligten Staaten...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Wirkung der Stundung/Nebenbestimmungen

Rz. 342 Die Stundung führt zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs dürfte durch § 205 BGB n.F. gehemmt sein, da dem Pflichtteilsgläubiger nicht zugemutet werden kann, bei Anordnung einer gesetzlichen Stundungsvorschrift Gefahr zu laufen, dass sein Pflichtteilsanspruch verjährt, obwohl er ihn trotz Hinausschi...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Stichtagsprinzip

Rz. 114 Nach § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[297] Wertveränderungen nach dem Stichtag sind im Rahmen der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigten; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[298] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völ...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Verschwundenes Testament

Rz. 35 Immer wieder gibt es in der Praxis den Fall, dass der Antragsteller sein Erbrecht auf ein Testament stützt, dieses aber verschwunden ist. Da der Antragsteller die Darlegungs- und Ablieferungspflicht hat, stellt sich die Problematik, durch welche anderen Beweismittel er die Existenz des Testaments beweisen kann. Der Antragsteller kann die Beweisführung, dass er Erbe au...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung nach § 2208 Abs. 2 BGB

Rz. 294 Sofern der Testamentsvollstrecker nicht selbst die Erblasserverfügungen zur Ausführung bringen muss, kann er nach § 2208 Abs. 2 BGB die Ausführung vom Erben verlangen. Der Testamentsvollstrecker kann somit nur beaufsichtigend tätig sein, da ihm weder eine Verpflichtungs- noch eine Verfügungsbefugnis zusteht. § 2211 BGB (Verfügungsbeschränkung des Erben) und § 2214 BGB...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / c) Inkongruente Deckung gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO

Rz. 131 Diese Vorschrift dehnt den Anfechtungszeitraum auf drei Monate aus, wenn die Rechtshandlung in dieser Zeit vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist und der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war. Jedoch tragen solche Rechtshandlungen, die dem Gläubiger eine inkongruente Deckung gewähren, nicht mehr ohne weiteres das Zeichen der Vorhersehbarkeit un...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kreis der bedachten Personen

Rz. 54 Voraussetzung ist, dass der Personenkreis hinreichend bestimmt ist.[134] Dies bedeutet, dass die Auswahl nicht in das völlige Belieben des Dritten gestellt werden darf. Die Zugehörigkeit des Bedachten zu dem ausgewählten Personenkreis muss zweifelsfrei feststellbar sein.[135] Änderungen im Personenkreis der Bedachten sind i.d.R. ohne Belang. Eine zu weite Ausdehnung d...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Nach der Teilung

Rz. 62 Nach der Teilung haften die Miterben weiterhin gesamtschuldnerisch für Nachlassverbindlichkeiten.[150] Nur unter bestimmen Voraussetzungen kann der Miterbe gem. § 2060 BGB seine Haftung auf seinen Anteil am Nachlass beschränken:mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Zuständigkeit

Rz. 18 Sachlich zuständig ist auch zur Entgegennahme der Anfechtungserklärung das Nachlassgericht. Rz. 19 In Bezug auf die örtliche Zuständigkeit gilt wie bei der Ausschlagung auch § 343 FamFG (siehe oben Rdn 7 ff. auch zur internationalen Zuständigkeit). Alternativ gilt auch hier § 344 Abs. 7 FamFG. Hinweis Nach dem Wortlaut der ursprünglichen Fassung des § 344 Abs. 7 FamFG w...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / d) Pflichtteilslast bei Vermächtnissen

Rz. 100 Der Pflichtteilsberechtigte hat sich zur Erfüllung seines Anspruchs an den bzw. die Erben zu halten. Der Alleinerbe bzw. die Miterben haben auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Bei der Berechnung des Pflichtteils bleiben die Vermächtnisse und Auflagen unberücksichtigt. Deshalb gewährt § 2318 BGB dem Erben ein Kürzungsrecht, das ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 4. Kein Nachbesserungsanspruch

Rz. 206 Nach h.M. kann die Ergänzung des Bestandsverzeichnisses bei (vermuteter) Unvollständigkeit nicht verlangt werden.[624] Nur wenn das Verzeichnis entweder keine erfüllungstaugliche Auskunft darstellt[625] oder erkennbar mit Fehlern behaftet ist, die ihre Ursache in einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung bestimmter Sachverhalte durch den Auskunftsschuldner haben, al...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / c) Innerer Zusammenhang

Rz. 33 Schließlich muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen. Von einem inneren Zusammenhang kann gesprochen werden, wenn die einzelnen Handlungen und/oder Gegenstände in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden können.[75] Hierfür muss der Angelegenheit ein einheitlicher Lebenssachverhalt zugrunde liegen und e...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Rechtsfolge bei Adoption Minderjähriger

Rz. 7 Bei der Adoption Minderjähriger erwirbt das adoptierte Kind den Status eines ehelichen Kindes, § 1754 BGB. Daraus erwächst dem adoptierten minderjährigen Kind ein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht. Zu den bisherigen Verwandten erlischt laut § 1755 BGB das vormalige Verwandtschaftsverhältnis. Dies gilt selbst dann, wenn das adoptierte Kind seinerseits Abkömmlinge ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 7. Pflichtteilsklausel

Rz. 175 Grundsätzlich kann der Pflichtteil nur unter den Voraussetzungen der §§ 2333 ff. BGB wirksam entzogen werden. In Ehegattentestamenten kann aber die Klausel aufgenommen werden, dass diejenigen, die zu Schlusserben eingesetzt worden sind, im zweiten Todesfall auch nur ihren Pflichtteil erhalten, wenn sie bereits im ersten Erbfall ihren Pflichtteil geltend machen. Die E...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 2. Erbfähigkeit

Rz. 62 Die Erbfähigkeit folgt aus der allg. Rechtsfähigkeit, § 1 BGB. Nur Rechtssubjekte sind daher erbfähig, nicht hingegen Rechtsobjekte, wie z.B. Tiere. Rechtssubjekte sind alle natürlichen Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB. Allerdings wird das noch unge...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Haftung im Außenverhältnis

Rz. 281 Im Außenverhältnis haftet der Erbe (§ 2303 BGB) für die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche, bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft. Schwieriger gestaltet sich aber mitunter die Frage, wer im Innenverhältnis der Erben untereinander die Pflichtteilslast zu tragen hat und inwieweit die Pflichtteilslast auch die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten trif...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / c) Unrichtigkeit des Erbscheins

Rz. 109 Das Nachlassgericht hat die Einziehung anzuordnen, sobald es die Unrichtigkeit des erteilten Erbscheins festgestellt hat. Zu unterscheiden ist dabei die sog. formelle Unrichtigkeit, wenn also im Erbscheinserteilungsverfahren Fehler erfolgt sind, aber der Inhalt des Erbscheins richtig ist, und die sog. inhaltliche Unrichtigkeit, also der Inhalt des Erbscheins unrichti...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) § 2103 BGB i.V.m. § 2269 BGB

Rz. 12 § 2103 BGB trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Laiensphäre die Herausgabe eines Gegenstandes und die Übertragung dinglicher Rechtspositionen oft gleichgesetzt werden. Die Anordnung, dass z.B. A erbt und dem B zu dessen 25. Geburtstag das Erbe herausgeben muss, stellt eine Einsetzung als Vor- und Nacherbe dar. Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist § 2269 Abs. 1 BG...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / t) Nichtzuständigkeit des Nachlasspflegers

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§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 126 Nach dem Wortlaut kann das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer über den vorkaufsbelasteten Gegenstand einen Kaufvertrag abschließt. Die Ausübung ist demnach ausgeschlossen, wenn ein Ausstattungs-, Schenkungs- oder Erbauseinandersetzungsvertrag geschlossen wird. Selbst bei einem Verkauf mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen ...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Motive der Ausschlagung

Rz. 3 Die Motive der Ausschlagung sind vielfältig. In der Praxis ist darauf zu achten, ob wirklich die Ausschlagung das geeignete Mittel ist, diese Motive umzusetzen. In erster Linie wird die Ausschlagung bei einem überschuldeten Nachlass erklärt werden, damit der Erbe die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht erfüllen muss. Hier sollten die Alternativen der Nachlassverwalt...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Latente Steuern

Rz. 132 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung hat der Erbe zu tragen. Der BGH hat die Frage, wie diese sog. latenten St...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Erste Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 176 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle hat der Richter zu prüfen, ob die Vereinbarung "offenkundig" eine derart einseitige Lastenverteilung zur Folge hat, dass sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam ist. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten vorzunehmen. Dazu gehören u.a. folgende Umstände:mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 1. Form

Rz. 13 Nur durch die Stellung eines Antrags wird das Erbscheinsverfahren in Gang gesetzt, § 2353 BGB. Jedoch kann der noch nicht gestellte Antrag auf Erteilung eines bestimmten Erbscheins jederzeit bis zur Erteilung des Erbscheins nachgeholt werden.[42] Die h.M. geht davon aus, dass in der stillschweigenden Entgegennahme und Verwendung des nicht beantragten Erbscheins eine G...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Vorteile des Pflichtteils gegenüber dem Erbverzichtsvertrag

Rz. 136 Anders als beim Erbverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsansprüche weiterer Pflichtteilsberechtigter nicht, sofern ein Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen wird. Selbst wenn ein Erbverzicht in einem gerichtlichen Prozessvergleich protokolliert wird, steht dies der Anwendung des § 2310 S. 2 BGB nicht entgegen: Derjenige, der auf diese Weise auf sein gesetzliches E...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / b) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 39 Eine Gegenstandsverschiedenheit liegt in den Fällen vor, in denen die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, weil er die Gegenstände einzeln zu fordern oder zu erfüllen hat.[98] Eine Gegenstandsverschiedenheit kann im Erbrecht vorliegen,[99]mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / IV. Verwandtenerbrecht

Rz. 15 Um in die Rechtsstellung des Erblassers eintreten zu können, § 1922 BGB, ist die Erbfähigkeit des Rechtsnachfolgers notwendig. Erbfähig ist, wer zurzeit des Erbfalls lebt, § 1923 BGB. Der nasciturus ist aufgrund einer gesetzlichen Fiktion bereits erbfähig, obwohl er noch nicht rechtsfähig ist, § 1 BGB. Hierbei ist allerdings Voraussetzung, dass das Kind lebend zur Wel...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 126 Die vom Gesetzgeber in den §§ 2311, 2312, 2313 BGB niedergelegten Vorgaben sind in weiten Teilen unvollständig.[388] Ziel der Bewertung ist es aber nach h.M., den vollen, wirklichen Wert der einzelnen Nachlassgegenstände und somit des Nachlasses insgesamt zu ermitteln.[389] Problematisch ist dies bereits deswegen, weil das BGB den vollen, wirklichen Wert nicht ausdrü...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Erbfolge nach dem Linienprinzip

Rz. 22 Von der zweiten Ordnung an bestimmen sich die Erben gem. § 1925 Abs. 2, Abs. 3 BGB nach der aufsteigenden Linie. Hierzu rechnen die Eltern des Erblassers sowie seine weiteren Vorfahren. Das Linienprinzip gilt allerdings erst ab der zweiten Ordnung. Halbgeschwister nehmen lediglich an der Hälfte des Nachlasses teil. Beispiel Verstirbt der Erblasser ohne Abkömmlinge, hat...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Schuldner des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 83 Die Pflichtteilslast wird gem. § 2303 BGB grundsätzlich von den Erben getragen. Die Miterben haften gem. §§ 2058 ff. BGB im Außenverhältnis als Gesamtschuldner i.S.v. §§ 421 ff. BGB.[228] Im Übrigen ist bzgl. der Haftung der Erben zu unterscheiden, ob der Pflichtteilsanspruch vor oder nach der Erbauseinandersetzung geltend gemacht wird. Rz. 84 Unmittelbar gegen den Ver...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / bb) Begründetheit des Antrags

Rz. 52 Die Anordnung der Nachlassverwaltung setzt in materieller Hinsicht voraus, dass die Befriedigung des antragstellenden Gläubigers gefährdet ist, Beispiel Ein die Anordnung der Nachlassverwaltung rechtfertigendes Verhalten des Erben liegt vormehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / V. Widerruf der Vollmacht

Rz. 75 Das Hauptinteresse des Erben wird dahin gehen, dass vom Konto nur noch Verfügungen getätigt werden, die in seinem Interesse sind. Die Vollmacht auf den Todesfall kann wirksam von jedem einzelnen Miterben gegenüber der Bank widerrufen werden, wenn der Erbe sich ausreichend legitimieren kann. Der oder die Erben können die Vollmacht widerrufen. Ein Widerruf kann in der Vo...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / V. Einzelkonto des Erblassers

Rz. 129 Beim Einzelkonto ist nur eine Person Inhaber des Kontos.[189] Das Konto bleibt auch beim Tod des Kontoinhabers zunächst bestehen. Auf den Erben gehen das Girovertragsverhältnis und die Einlageforderung über.[190] All dies bedeutet, dass im Außenverhältnis tatsächlich der Erblasser Alleineigentümer des Einzelkontos ist.[191] Von erbrechtlicher Relevanz ist aber auch d...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Interessenkollision

Rz. 326 Wird eine Erbengemeinschaft vertreten, hat der Anwalt größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass er nicht einmal in den Verdacht des Parteiverrats gerät. Das Risiko der Interessenkollision bei der Vertretung mehrerer Personen einer Erbengemeinschaft ist immens. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung vieler Rechtsanwälte ist der Gleichlauf der Interessen der Ausn...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Interessenkollision bei der Erbengemeinschaft

Rz. 20 Relativ häufig wird der Rechtsanwalt mit der Vertretung mehrerer Miterben beauftragt, die das gemeinsame Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft haben. Zu Beginn werden die Mandanten häufig die schnellstmögliche Erbauseinandersetzung anstreben. Dabei muss der Rechtsanwalt eine Interessenkollision nicht von vornherein fürchten, solange es um Ansprüche der E...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Testamentsniederschrift

Rz. 46 Zwingende Voraussetzung für ein eigenhändig geschriebenes Testament ist gem. § 2247 Abs. 1 BGB die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Ein Verstoß hiergegen hat die Formnichtigkeit nach § 125 BGB zur Folge. Der gesamte Inhalt des Testaments muss vom Erblasser persönlich in der ihm eigenen Schrift geschrieben sein, sodass eine Nachprüfung der Echthe...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Anspruch auf Arrest oder einstweilige Verfügung

Rz. 165 In der Zeitspanne zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses hat der Bedachte bei der Gefährdung seines Anspruchs die Möglichkeit, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung gem. § 916 Abs. 2 bzw. § 936 ZPO zu beantragen. Dies gilt nicht, wenn der aufschiebend bedingte Anspruch aufgrund einer zu vagen bzw. zu entfernten Möglichkeit des Bedingungseintri...mehr