Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Spezielle Zuständigkeiten

Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / V. Wiederherstellung der Eignung

1. Bei Missbrauch Rz. 55 Gemäß Nr. 8.2 der Anlage 4 zur FeV ist Eignung wieder zu bejahen nach Beendigung des Missbrauchs, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist. Hiernach müssen gemäß Nr. 3.13.1 Abs. 4 der Begutachtungsleitlinien folgende Voraussetzungen gegeben sein:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Kontrollen und Maßnahmen der Polizei

1. Mögliche Verdachtsmomente auf Medikamenten- oder Drogeneinfluss Rz. 61 Typische Ausfallerscheinungen oder unerklärliche Fahrfehler sind mögliche Indizien für Medikamenten- und Drogeneinnahme. Dies gilt insbesondere, wenn Alkoholeinwirkung auszuschließen ist, etwa nach einem vorangegangenen Atemalkoholtest.[45] Weitere Indizien sind körperliche Auffälligkeiten, etwa gerötet...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Allgemeines

1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die einzelnen Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 bis 4 FeV. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die jeweils höhere ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / C. Fahrlehrer- und Kraftfahrsachverständigengesetz

I. Fahrlehrergesetz Rz. 15 Maßgebend für die Ausbildung des Fahrlehrers ist das Fahrlehrergesetz.[15] Die theoretische Ausbildung an einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte erfordert zusätzlich eine praktische Ausbildung, die mindestens 4 1/2 Monate an einer Ausbildungsfahrschule gem. § 2 Abs. 6, Abs. 3 Nr. 1 FahrlG zu erfolgen hat. Rz. 16 Geschaffen wurde eine Anwärterbef...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Die vorzeitige Aufhebung der Sperre gem. § 69a Abs. 7 S. 2 StGB

Rz. 97 Eine vorzeitige Aufhebung der Sperre ist gemäß § 69a Abs. 7 S. 2 StGB möglich. Hier sind formelle und sachliche Voraussetzungen zu beachten. Eine formelle Voraussetzung besteht darin, dass eine vorzeitige Aufhebung der Sperre nur in Betracht kommt, wenn die Sperre mindestens drei Monate, im Falle von § 69a Abs. 3 StGB ein Jahr gedauert hat. Diese Frist verkürzt sich u...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Die Beurteilung der "Eignung" bei Drogenkonsum in der Rechtsprechung

Rz. 66 Die Auseinandersetzung mit der Thematik der "Eignung" oder "Ungeeignetheit" zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit Drogenkonsum ist einmal zu sehen unter der Definition und Klärung der vorgenannten Begriffe sowie unter dem Aspekt der möglichen Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde. Zur Thematik der "Eignung" bzw. der "Ungeeignetheit" sowie ob und ggf. unter w...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / b) Cannabis

Rz. 10 Nach dem im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis[11] und dessen Herausnahme aus dem Anwendungsbereich des BtMG eingeführten § 13a FeV kann im Rahmen der Wiedererteilung die Beibringung eines Gutachtens einer BfF angeordnet werden, wennmehr

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zfs 12/2024, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Soweit der Antragsteller mit der Beschwerde ausdrücklich auch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Zwangsgeldandrohung in Ziffer 3 des Bescheids beantragt, ist die Beschwerde – worauf der Antragsgegner zutreffend hinweist – unzulässig und zu verwerfen, weil dem Antragsteller hierfür die prozessrechtlich erfor...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / C. Checkliste: Beratung und Interessenvertretung

Rz. 15 Bei Fragen zur Fahrerlaubnis im verwaltungsrechtlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren können die nachfolgend aufgeführten Punkte Regelungsgegenstand sein. In nachfolgender Checkliste sind die wichtigsten Aspekte, die sich bei der Bearbeitung einer Führerscheinangelegenheit ergeben können, zusammengestellt (bei den verschiedenen Punkten wird auf die Behandlung ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 56 Nach der Vorschrift des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB kann derjenige, der alkoholbedingt fahrunsicher fährt, nur bestraft werden, wenn durch das Fahrzeugführen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Erforderlich ist der Eintritt einer konkreten Gefahr. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn die Sicherheit eines bestimmten Men...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 5. Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 72 Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Nr. 4 StGB begründet die Vermutung der Fahrungeeignetheit auch für Vergehen des Vollrausches i.S.v. § 323a StGB, wenn die Rauschtat eine Tat nach den §§ 142, 315c oder 316 StGB ist.[110] Diese Vermutung kann entkräftet werden, wenn der "vollberauschte" Angeklagte das Kfz nur wenige Meter auf einem Parkplatz geführt hat.[111] Rz. 73 Der Tä...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnisklassen erfolgte zwecks Umsetzung der Dritten EU-Führ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Regelungen im StVG

Rz. 11 Im StVG [13] sind u.a. folgende Regelungen getroffen:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Persönlichkeitsimmanente Veränderungen

Rz. 45 Auch Veränderungen in der Persönlichkeit des Fahrerlaubnisbewerbers können zu einer Änderung der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führen. Hierbei ist an verschiedene Aspekte zu denken, z.B. jugendliches Alter oder inzwischen fortgeschrittenes Alter, verbunden mit gefestigter Lebenserfahrung, und schließlich krisenhafte Lebenssituationen bzw. dere...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / VI. Verfahrensfragen

Rz. 12 Maßnahmen gem. § 69 StGB können in folgenden Verfahren verhängt werden:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen nach Anlage 3 zur FeV

Rz. 32 Die Anlagen 3 und 9 zur FeV geben den Geltungsbereich der alten Fahrerlaubnisklassen wieder. Zu beachten ist, dass einzelne – nach der Anlage 3 inkludierte – Klassen inhaltlich beschränkt sein können. Der genaue Inhalt der Einzelklassen ergibt sich daher nur unter Berücksichtigung der Anlage 3 sowie der in Anlage 9 zur FeV durch Schlüsselzahlen festgelegten Einschränk...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / III. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Anlagen

Rz. 12 Die Regelung des § 6 Abs. Nr. 1 StVG enthält die Ermächtigungsgrundlage zur Ausführung der Regelungen des StVG generell auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts und bildet somit die Grundlage für die FeV.[14] 1. Regelungsübersicht der FeV Rz. 13 Die Fahrerlaubnisverordnung enthält folgende Regelungstatbestände:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / [Ohne Titel]

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Sonderklassen für die Bundeswehr

Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich geltende Klasseneinteilung einhalten soll, gelten bestimmte Abweichungen.[25]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / B. Die Voraussetzungen der "Eignung"

I. Allgemeines Rz. 17 Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Fahreignung ist die Klärung der Frage, ob eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4[18] oder 5 der FeV vorliegt, die bzw. der die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 FeV ausschließt. Dabei setzt die Anlage 4 zur FeV wiederum den Anhang III der Dritten EU-Führers...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme

I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Fragen der Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung sowie Beweiswürdigung

I. Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung Rz. 89 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG wird für die Erteilung der Fahrerlaubnis positiv gefordert, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Voraussetzung hat der Bewerber nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 StVG der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen. Eignungszweifel gehen zu Lasten des Bewerbers.[...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / E. Ersatzführerschein, internationaler Führerschein

I. Ersatzführerschein 1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf An...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Merkmale und Ursachen der Ungeeignetheit

1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang Rz. 23 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen: 2. Subjektive Merkmale als Symptome der Ungeeignetheit Rz. 24 Als subjektive Merkmale und damit Symptome, die für Ungeei...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / J. Beratung, speziell Therapien und Vorbereitung auf Begutachtung

Rz. 102 Zu den sich im Rahmen der Wiedererteilung stellenden Fragen in Bezug auf eine Begutachtung der Fahreignung sei auf § 8 Rdn 29 ff. verwiesen.mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / B. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

I. Europäische Richtlinien 1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Union sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Abs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV erm...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FeV wird die Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt, wobei die bei den einzelnen Klassen angegebene Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten berechnet (§ 6 Abs. 1 S. 2 FeV). Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubni...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / C. Regelungen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen

I. Allgemeines 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis Rz. 33 Die einzelnen Erläuterungen zu den Fahrerlaubnisklassen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 bis 4 FeV. 2. Einschlussregelung für "niedrigere" Klasse Rz. 34 § 6 Abs. 3 FeV enthält eine spezifizierte Regelung, wonach Fahrerlaubnisse mancher Klassen aufgrund der weitergehenden Ausbildung und Prüfung für die j...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Mögliche Maßnahmen der Polizei

Rz. 64 Zunächst ist zu beachten, dass bei allen Maßnahmen der Polizei eine Belehrungspflicht besteht gemäß § 136 StPO. Prozessual stellt sich im Einzelfall die Frage, ob Erklärungen des Betroffenen ohne Belehrung im Strafverfahren nutzbar sind.[50]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und ni...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Beweiswürdigung

1. Grundsatz der freien Beweiswürdigung Rz. 91 Im Verwaltungsverfahren gilt gemäß § 69 Abs. 1 VwVfG der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und ebenso gemäß § 108 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Rz. 92 Auf der Grundlage der erhobenen relevanten Beweise ist dann zu entscheiden, ob die Voraussetzungen entsprechend dem unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung zum Führ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / I. Ersatzführerschein

1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führer...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Beweiswürdigung und "Prognose"

Rz. 95 Bei der Beweiswürdigung, speziell auch aufgrund von gutachtlichen Feststellungen, ist ein "Prognosedilemma" gegeben. Dieses ist darin zu sehen, dass Erkenntnisse über künftige Tatsachen oder über ein künftiges Verhalten kaum mit der "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" festzustellen sind. Rz. 96 Die Beweiswürdigung muss sich bei der Feststellung einer Prognose...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Merkmale für die Ungeeignetheit aus Tat und Tathergang

Rz. 23 Als Tatmerkmale, die für Ungeeignetheit sprechen, sind zu nennen:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Ursachen der Ungeeignetheit

Rz. 25 Neben den situationsbezogenen Merkmalen der Ungeeignetheit, und zwar geschlossen aus der Tat und den Tätermerkmalen, kommen zusätzliche Merkmale für Ursachen der Alkoholproblematik in Betracht. Hier sind zu nennen:mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Beurteilung der "Eignung" und "Ungeeignetheit" gemäß FeV und Begutachtungsleitlinien

Rz. 51 Nach den vorgenannten Beurteilungsgrundlagen ist zu unterscheiden zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit. 1. Missbrauch (Anlage 4 zur FeV, Ziff. 8.1) Rz. 52 Der Begriff des "Missbrauchs" von Alkohol wird in Ziff. 8.1 der Anlage 4 zur FeV bzw. Ziff. 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien legal definiert als die fehlende Fähigkeit zur Trennung zwischen dem Führen ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / B. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

I. Regelungen zur Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Rz. 30 Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt gem. § 2 Abs. 1 S. 2 StVG in bestimmten Klassen. Die einzelnen Klassen sind in § 6 FeV geregelt. Sie beruhen auf entsprechenden europarechtlichen Vorgaben[21] und haben zum 1.1.1999 das überkommene Ziffernsystem abgelöst.[22] Eine weitere grundlegende Änderung der Fahrerlaubnis...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / D. Die Wiederherstellung der Eignung nach vorangegangener Entziehung aufgrund Drogenproblematik

Rz. 57 Regelungen zur Beurteilung der Eignung sowie zur Problematik der Betäubungsmittel (nach dem BtMG), Cannabis sowie anderer psychoaktiv wirkender Stoffe und Arzneimittel enthält die Anlage 4 der FeV unter Nr. 9. Ebenso ergeben sich Eignungsaussagen aus den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung unter Abschnitt 3.14. I. Die verstärkte Drogenproblematik Rz. 58 Festz...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Überblick: Die alten und die neuen Fahrerlaubnisklassen

1. Übersicht 1: Die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV Nach § 6 Abs. 1 S. 1 FeV wird die Fahrerlaubnis in bestimmten Klassen erteilt, wobei die bei den einzelnen Klassen angegebene Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten berechnet (§ 6 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / I. Europäische Richtlinien

1. Allgemeines Rz. 2 Richtlinien der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Union sind für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich. Sie überlassen jedoch gem. Art. 288 Abs. 3 AEUV den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Demgegenüber gelten Verordnungen der gem. Art. 288 Abs. 1 AEUV ermächtigten Organe der Europ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / G. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB

I. Die Erstellung des Gutachtens Rz. 96 Gutachten zur möglichen Abkürzung der Sperrfrist werden – um nur einige zu erwähnen – erstellt durch verschiedene TÜVs, pima-mpu GmbH, DEKRA, AVUS-GmbH, IAS, IVT-Hö, BAD oder IBBK. Für die bei der BASt akkreditierten und von der BASt auch fortlaufend kontrollierten Träger von Kursen nach § 70 FeV ist für deren nur im Verwaltungsrecht ei...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Dienstfahrerlaubnis

1. Spezielle Zuständigkeiten Rz. 38 Gem. § 2 Abs. 10 StVG sind bestimmte Behörden berechtigt, in eigener Zuständigkeit Fahrerlaubnisse für das Führen von Fahrzeugen, deren Halter der Dienstherr ist, zu erteilen. Dies gilt für Bundeswehr, Bundespolizei und Polizei. 2. Sonderklassen für die Bundeswehr Rz. 39 Für die Bundeswehr, die so weit wie möglich die im zivilen Bereich gelte...mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen d... / II. Das Kraftfahrsachverständigengesetz

Rz. 20 Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugsachverständigen ist geregelt im Kraftfahrsachverständigengesetz.[17]mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / I. Fahrerlaubnisregister

Rz. 14 Die Regelungen zum Fahrerlaubnisregister sind in Abschnitt 6 StVG getroffen (§§ 48 bis 63 StVG). Vor der Neuregelung führten die örtlichen Fahrerlaubnisbehörden auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 StVZO a.F. über die von ihnen ausgestellten Führerscheine eine Liste und eine Kartei. Rz. 15 Nach § 2c StVG a.F. wurde beim KBA ursprünglich ein zentrales Register über Inhaber...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Allgemeines

Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Bloße Eignungszweifel genügen für den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis nicht, sie berechtigen die Behörde lediglich zur Vorn...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / III. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 74 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann in den Fällen der §§ 20 Abs. 2, 27 Abs. 1 Nr. 3, 30 Abs. 1 Nr. 3, 31 Abs. 1 Nr. 3 FeV auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet werden. Rz. 75 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten kann, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerb...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 3. Kenntnis der Gesetzeslage und der Rechtsprechung

Rz. 33 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, neben Entscheidungen oberster Bundesgerichte auch Entscheidungen europäischer Gerichte zu kennen.[21] Dies gilt insbesondere im Recht der Fahrerlaubnis, weil z.B. die Gültigkeit ausländischer EU-Fahrerlaubnisse von zahlreichen Aspekten abhängt, die bereits Gegenstand von Entscheidungen nationaler Gerichte und des Gerichtshofes der Eu...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Alkohol und Trinkgewohnheiten

Rz. 34 Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol wird vom Gesetz als Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Rz. 35 Zunächst ist die Beurteilung der Alkoholproblematik im Hinblick auf die "Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" nicht nur zu sehen unter dem Aspekt der absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit,[31] sondern insbesondere unter dem...mehr