Fachbeiträge & Kommentare zu Familienversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 2.2 Einfluss auf die Familienversicherung

Auch wenn die Beschäftigung des Studenten selbst krankenversicherungsfrei ist, kann sie sich auf die kostenlose Familienversicherung des Studenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Um den Anspruch auf Familienversicherung nicht zu verlieren, dürfen die monatlichen Einnahmen im Jahr 2025 regelmäßig insgesamt 535 EUR (2024: 505 EUR) nicht übersteig...mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

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Menschen mit Behinderung / 2.1.4 Familienversicherung

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt für Menschen mit Behinderungen über die für Kinder vorgesehenen Altersgrenzen hinaus bestehen.[1] Für die zeitlich unbegrenzte Familienversicherung wird vorausgesetzt, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind im Rahmen der allgemeinen Altersgrenzen familienversichert war. Tritt die Behinderung also erst zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Vorrang der Familienversicherung

Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1] Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vate...mehr

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Pflegezeit / 2.1.1 Anspruch auf Familienversicherung

Häufig besteht für die pflegenden Angehörigen (Pflegepersonen) ab dem Beginn der Pflegezeit in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung. Regelmäßig dürfte hierbei die Familienversicherung über den Ehegatten oder Lebenspartner in Betracht kommen. Voraussetzung für das Zustandekommen einer Fami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 7.3 Nachgehender Leistungsanspruch

Eine Familienversicherung ist vorrangig vor dem nachgehenden Leistungsanspruch. Mit dem Beginn einer Familienversicherung bestehen auch innerhalb der Monatsfrist des nachgehenden Leistungsanspruchs nur noch Ansprüche aus der Familienversicherung.[1]mehr

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Gesamteinkommen / 7 Bedeutung für die Familienversicherung

7.1 Einkommensabhängiger Versicherungsschutz Die beitragsfreie Familienversicherung[1] ist neben weiteren Voraussetzungen an eine Einkommensgrenze gebunden.[2] Das Gesamteinkommen eines familienversicherten Angehörigen darf regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2025: 535 EUR; 2024: 505 EUR)[3] nicht überschreiten (allgemeine Einkommensgrenze). Die Einkommensgre...mehr

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Familienversicherung / 7.1 Beginn/Ende der Versicherung

Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Krankenkasse erst zu einem spätere...mehr

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Familienversicherung / 2.4 Kinder familienversicherter Kinder

Der Versicherungsschutz für Kinder familienversicherter Kinder kommt dann in Betracht, wenn z. B. die Mutter des Kindes familienversichert und der Vater nicht bekannt oder selbst familienversichert ist und auch eine Familienversicherung über die Großeltern nicht hergeleitet werden kann. Der Beginn und das Ende der Familienversicherung dieser Kinder ist sowohl von der Mitglie...mehr

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Familienversicherung / 4 Voraussetzungen

Die Durchführung der Familienversicherung ist an Voraussetzungen geknüpft, die von allen Personenkreisen gleichermaßen erfüllt sein müssen. 4.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt Familienangehörige müssen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[1] Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland wirkt sich nicht schädlich auf die Familienversicherung aus. Er m...mehr

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Familienversicherung / 4.4 Selbstständige Tätigkeit

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht nur dann, wenn der Familienangehörige nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist.[1]mehr

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Familienversicherung / 6 Überwiegender Unterhalt/Haushaltsaufnahme

Die Familienversicherung für Stiefkinder und Enkel erfordert entweder die Aufnahme in den Haushalt des Mitglieds oder den überwiegenden Unterhalt durch das Mitglied.[1] Ausgenommen hiervon sind nur Kinder von familienversicherten Kindern. 6.1 Haushaltsaufnahme In den Haushalt ist das Stief-/Enkelkind dann aufgenommen, wenn eine auf längere Dauer angelegte häusliche Gemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 3 Altersgrenze bei Kindern

Die Familienversicherung für Kinder ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.[1] 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein frei...mehr

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Familienversicherung / 2.2 Lebenspartner

Versichert ist der Lebenspartner von Mitgliedern.[1] 2 Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen eine Lebenspartnerschaft.[2] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartn...mehr

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Familienversicherung / Zusammenfassung

Begriff Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kostenfrei bei den Eltern bzw. Großeltern, bei dem Ehegatten oder Lebenspartner mitversichert (familienversichert) werden. Familienversicherte haben gegenüber der Krankenkasse eigene Leistungsansprüche. Eine Familienversicherung ist allerdings stets an die K...mehr

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Familienversicherung / 4.5 Gesamteinkommen des Familienversicherten

Die Familienversicherung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2025: 535 EUR) überschreitet.[1] Im Einkommensteuerrecht sind die relevanten Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG definiert. Das GR v. 29.9.2022 enthält in der Anlage eine alphabetische Auflistung und Zuordnung der Eink...mehr

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Familienversicherung / 6.2.2 Feststellung des überwiegenden Unterhalts

Das Mitglied hat ein von ihm getrennt lebendes Stief- oder Enkelkind dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Mindestunterhalt aus seinem Einkommen zugunsten des Kindes aufgebracht hat. Ob das Stief- oder Enkelkind selbst über Einkünfte verfügt oder ihm solche einschließlich etwaiger Unterhaltsleistungen von anderer Seite zur Verfügung stehen, ist...mehr

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Familienversicherung / 2.1 Ehegatte

Versichert ist der Ehegatte von Mitgliedern.[1] Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.[2] Sie müssen diese Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.[3] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Eheschließung. Eine Ehe kann nur durch richterliche Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 7.2 Versichertenverzeichnis

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis mit Angaben zur Feststellung der Familienversicherung zu führen.[1] Die Voraussetzungen der Familienversicherung sind bei Beginn der Mitgliedschaft und anschließend grundsätzlich jährlich zu prüfen. An dieses Verzeichnis werden hohe Anforderungen gestellt, weil dem Versichertenbestand für die Ausgleichsmechanis...mehr

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Familienversicherung / 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine ausgeübte versicherungsfreie geringfügige Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.1 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Familienangehörige müssen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.[1] Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland wirkt sich nicht schädlich auf die Familienversicherung aus. Er muss zeitlich begrenzt sein (z. B. Urlaubsreise).mehr

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Familienversicherung / 2.3 Kinder

Versichert sind die Kinder[1] von Mitgliedern.[2] Als Kinder gelten grundsätzlich auch Stiefkinder, Enkelkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder.[3] Voraussetzung für die Familienversicherung bei Stief- und Enkelkindern ist entweder, dass diese vom Mitglied überwiegend unterhalten werden oder sie in den Haushalt des Mitglieds aufgenommen wurden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 3.2 Unterbrechung der Schul-/Berufsausbildung

Wird die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen, so verlängert sich der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn Grund der Unterbrechung einer der folgenden Dienste ist: freiwilliger Wehrdienst nach § 58b SG Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG freiwilliges soziales Jahr nach dem JFDG freiwilliges ökologisches Jahr nach dem JFDG vergleichbare anerkannte Freiwilligendien...mehr

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Familienversicherung / 8 Krankenkassenwahl

Familienversicherte Angehörige verfügen im Hinblick auf die leistungspflichtige Krankenkasse grundsätzlich über kein Wahlrecht. Der familienversicherte Ehegatte/Lebenspartner kann durch die bedingungslose Koppelung an die Mitgliedschaft des Ehegatten/Lebenspartners nur bei dessen Krankenkasse Leistungsansprüche geltend machen; bei Kindern bestimmt das Mitglied die Krankenkas...mehr

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Familienversicherung / 3.3 Kinder mit Behinderungen

Für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gilt keine Altersgrenze, sofern die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, zu dem das Kind auch tatsächlich familienversichert war. Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II schließt in diesem Fall allerdings das Bestehen einer Familie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 5 Ausschluss von Kindern

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Hinweis Prüfung des Gesamteinkommens Für die Prüfung, ob das monatliche Gesam...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer / 3.2 Geringfügig beschäftigte Personen

Personen, die in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung ausüben, unterliegen grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften und müssen in Deutschland entsprechend abgesichert werden. Geringfügig beschäftigte Personen mit Wohnort in einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine geringfügige ...mehr

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Familienversicherung / Sozialversicherung

1 Beitragslose Versicherung Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 7 Durchführung

7.1 Beginn/Ende der Versicherung Die Familienversicherung steht in direkter Abhängigkeit zum Mitgliedschaftsverhältnis. Entsprechend teilt eine Familienversicherung das Schicksal der Mitgliedschaft des "Stammversicherten" und beginnt bzw. endet zu demselben Zeitpunkt.[1] Die Familienversicherung endet kraft Gesetzes auch rückwirkend, wenn der Wegfall der Voraussetzungen der Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 6.1 Haushaltsaufnahme

In den Haushalt ist das Stief-/Enkelkind dann aufgenommen, wenn eine auf längere Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft zwischen dem Mitglied und dem Stief-/Enkelkind gegeben ist. Zusätzlich muss das Stief-/Enkelkind innerhalb der Familiengemeinschaft versorgt und betreut werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 2 Personenkreis

2.1 Ehegatte Versichert ist der Ehegatte von Mitgliedern.[1] Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.[2] Sie müssen diese Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben.[3] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Eheschließung. Eine Ehe kann nur durch rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 6.2 Überwiegender Unterhalt

Ein überwiegender Unterhalt ist nur zu prüfen, wenn das Stief-/Enkelkind mit dem Mitglied nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt. Das Mitglied hat einen Angehörigen dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Unterhaltsbedarf aus seinem Einkommen aufgebracht hat. 6.2.1 Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsbedarf für Stief- und Enkelkinder richtet sich nach dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1.3 Ende der Versicherungsfreiheit eines höherverdienenden Arbeitnehmers

Wird die Beschäftigung eines wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmers ohne Entgeltzahlung unterbrochen, gilt die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ebenfalls als fortbestehend, längstens jedoch für einen Monat. Dies führt dazu, dass die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis mit unterbrochener Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 6.2.1 Unterhaltsbedarf

Der Unterhaltsbedarf für Stief- und Enkelkinder richtet sich nach dem sächlichen Existenzminimum gemäß § 1612a BGB und wird alle 2 Jahre durch die Mindestunterhaltsverordnung neu festgelegt.[1] Seit dem 1.1.2025 beläuft sich der Mindestunterhalt auf folgende Werte:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.2 Versicherungspflicht/freiwillige Versicherung

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht aufgrund eines Versicherungspflichttatbestands nach § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 8, 11 bis 12 SGB V oder nicht freiwillig nach § 9 SGB V bzw. § 6 KVLG 1989 versichert sind.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.6 Schutzfrist/Elternzeit

Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 MuSchG sowie der Elternzeit nicht nach § 10 SGB V familienversichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.[1] In erster Linie sind von dieser Regelung Beamtinnen betroffen, die privat krankenversichert sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 1 Beitragslose Versicherung

Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz des Staates.[1] Dieser Grundsatz wird im Sozialgesetzbuch übernommen. Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.[2] Dieses Recht wird u. a. dadurch umgesetzt, dass für versicherte Familienangehörige Beiträge nicht erhoben werden.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienversicherung / 4.3 Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 7 SGB V bleibt außer Betracht.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankenkassenwahl: Vorschri... / 9 Familienversicherte

Mitversicherte Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung nicht selbst eine Kasse wählen. Die Familienversicherung wird grundsätzlich bei der Kasse des Stammversicherten durchgeführt, aus dessen Mitgliedschaft sich die Familienversicherung ableitet. Ein Familienversicherter kann nur zwischen 2 Krankenkassen wählen, wenn der Anspruch auf Familienversicherung mehrfac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Landw... / 1 Krankenversicherung

Landwirte, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und Altenteiler sind nach näherer Bestimmung des KVLG 1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.[1] Besonderes Kündigungsrecht für die PKV Ein besonderes Kündigungsrecht für die private Krankenversicherung besteht für Personen, die als landwirtschaftlicher Unternehmer krankenversicherungspflichtig werden od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.2 Vorteile für Studenten

Auch für den Studenten selbst kann eine Werkstudententätigkeit gegenüber einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vorteilhaft sein. Im Regelfall fällt bei einer Beschäftigung mit einem Maximalentgelt von ca. 1.350 EUR im Monat keine Einkommensteuer an, wenn der Student nicht verheiratet ist und nicht über sonstige nennenswerte Einkünfte verfügt. Die Jahreseinkünfte aus dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / Zusammenfassung

Begriff Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Die Vorschrift erfasst neben den ausdrücklich genannten Einkunftsarten alle Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen. Die Krankenkasse prüft das Gesamteinkommen u. a., wenn sie über eine Familienversicherung entsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.3 Antragsfrist

Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.[1] Wichtig Anzeigefrist gilt nicht uneingeschränkt Diese Anzeigefrist hat jedoch für diejenigen Personen, deren Pflichtversicherung oder Familienversicherung endet, keine Bedeutung. Diese Versicherten werden ohne eine schriftliche Beitrittserklärung mit dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 2.3.2 Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags pro rata

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören auch Betriebs- und Werksrenten, wenn sie auf Leistungen des Arbeitgebers beruhen sowie Versorgungsbezüge aus früheren Dienstleistungen. Der Versorgungsfreibetrag kann von den Versorgungsbezügen nicht abgezogen werden. Bei der Feststellung, ob das Arbeitsentgelt dem Gesamteinkommen hinzugerechnet wird, kann der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.2 Unbezahlter Urlaub im Anschluss an Elternzeit bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Arbeitnehmer, die ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllen, sind ab Beginn eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Elternzeit weiterhin beitragsfrei. Ansonsten sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu bemessen. Die Beteiligung des Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorversicherungszeit (Pfleg... / 2 Anzurechnende Zeiten

Als Vorversicherungszeit werden Zeiten der Versicherungspflicht als Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung, Familienversicherung und Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt. Außerdem werden Zeiten einer privaten Pflegeversicherung als Vorversicherungszeit berücksichtigt, wenn die private Pflegeversicherung wegen Eintritt von Versicherungspflicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 7.3 Regelmäßiges Gesamteinkommen

Für die Familienversicherung ist das regelmäßige voraussichtliche Gesamteinkommen entscheidend. Die anzurechnenden Einkünfte beziehen sich auf den Zeitraum, für den die Familienversicherung beurteilt wird. Darüber ist in der Regel vorausschauend zu entscheiden.[1] Die prognostische Entscheidung der Krankenkasse berücksichtigt dabei das in der Vergangenheit erzielte Einkommen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3 Sozialversicherung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges sind wie Praktikanten in der Krankenversicherung[1] und in der Pflegeversicherung [2] versicherungspflichtig, wenn sie sich im förderungsfähigen Teil ihrer Ausbildung befinden. Die Förderungswürdigkeit des Ausbildungsabschnitts ist durch eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachzuweisen. Für den Eintritt der Versicherungspflicht i...mehr