Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 13. Strukturierte Unternehmen

Tz. 45 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Strukturierte Unternehmen (structured entities) sind solche Unternehmen, bei denen Stimmrechte oder ähnliche Rechte nicht den dominierenden Faktor zur Beurteilung der Beherrschung darstellen (IFRS 12 Appendix A). Häufig stellen Verbriefungsvehikel, Asset-Backed Finanzierungen oder einige Fonds strukturierte Unternehmen dar, da bei diesen Stru...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.2 Die Bewegungsbilanz: Mittelherkunft und Mittelverwendung

Die Bewegungsbilanz zeigt die Veränderung der Vermögens- und Kapitalpositionen sowie die Verwendung des bisher erwirtschafteten vorläufigen Ergebnisses aus der Kostenstatistik I. D. h., bei Mittelverwendung handelt es sich bspw. um den Kauf von Aktivvermögen oder die Minderung von Passivposten (z. B. Tilgung von Verbindlichkeiten) während sich die Mittelherkunft aus der Abnahme...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 5 Buy-out-Finanzierung

Als Buy-out-Finanzierung wird der Erwerb eines Unternehmensteils, einer Tochtergesellschaft oder des gesamten Unternehmens durch eine dem Unternehmen nahestehende Person bzw. Personengruppe, üblicherweise unter Einschaltung eines unternehmensfremden dritten Investors, bezeichnet. Buy-out-Finanzierung als Unterform von Private-Equity-Finanzierung Bei der Buy-out-Finanzierung ha...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 4 Business-Angel-Finanzierung

Die Business-Angel-Finanzierung bezeichnet einen informellen Beteiligungsmarkt für Gründungsunternehmen, auf dem insbesondere wohlhabende Privatpersonen (sog. "Business Angels") direkt in Start-up-Unternehmen investieren. Business Angels besitzen meistens einen persönlichen Bezug zu der Branche des finanzierten Unternehmens. Dadurch können Business Angels z. B. durch persönl...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 22 Strukturierte Finanzierungen

Als strukturierte Finanzierungen werden Finanzierungstechniken bezeichnet, die sich verstärkt an dem zukünftig erwarteten Cashflow eines zu finanzierenden Vorhabens orientieren. Da die zukünftigen Cashflows unsicher sind, liegt der Finanzierung ein signifikantes Risiko zu Grunde. Ein weiteres zentrales Merkmal der strukturierten Finanzierungen ist, dass üblicherweise eine Ris...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 19 Private Equity-Finanzierung

Bei Private Equity Finanzierungen handelt es sich um Beteiligungsfinanzierungen, die über einen nicht öffentlichen Markt gehandelt werden. Die Private Equity Finanzierungen stehen grundsätzlich sowohl emissionsfähigen als auch nicht emissionsfähigen Unternehmen zur Verfügung und erweitern somit deren Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung. Unter Private Equity Finanzierun...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 24 Venture Capital

Junge Unternehmen haben häufig das Problem, dass Fremdkapitalgeber auf Grund der kurzen Unternehmenshistorie, der geringen Bonität und dem damit verbundenen hohen Ausfallrisiko sowie dem Mangel an beleihbaren Sicherheiten nicht zu einer Vergabe von Krediten bereit sind. Ebenso steht die Börse nur emissionsfähigen Unternehmen und dabei insbesondere Aktiengesellschaften zur Ve...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 20 Projektfinanzierung

Als klassisches Instrument der strukturierten Finanzierung gilt die Projektfinanzierung. Bei der Projektfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung einer geschlossenen und selbsttragenden Wirtschaftseinheit, bei der sich die Kreditgeber in ihrer Kreditentscheidung primär auf den zukünftigen Cashflow bzw. Ertrag des Projekts sowie auf die generierten Vermögensgegenstände...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 13 Kontokorrentkredit

Unter einem Kontokorrentkredit[1] ist ein Buchkredit zu verstehen, der innerhalb einer bestimmten Kreditgrenze (Kreditlimit) vom Kreditnehmer je nach Bedarf in wechselndem Umfang in Anspruch genommen werden kann. Es wird deshalb oftmals auch von der Einräumung eines Kredits in laufender Rechnung gesprochen. I. d. R. wird der Kontokorrentkredit "bis auf weiteres" mit kurzer K...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 16 Mezzanine-Kapital

Das Finanzinstrument des Mezzanine-Kapitals weist Wesensmerkmale sowohl der klassischen Eigen- als auch der Fremdfinanzierung auf. Ursprünglich kommt der Begriff "Mezzanine" von dem italienischen Wort "Mezzanino" und bezeichnet ein Zwischengeschoß in der Architektur. Bereits dieser Begriffsursprung weist darauf hin, dass es sich bei Mezzanine-Kapital um eine Mischform aus Ei...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 7 Crowdfunding

Als Crowdfunding werden alle alternativen Finanzierungsinstrumente bezeichnet, bei denen eine Vielzahl von Kapitalgebern ein Projekt oder ein ganzes Unternehmen finanzieren. Der Begriff Crowdfunding stammt dabei aus den USA, lässt sich mit "Schwarmfinanzierung" übersetzen und deckt verschiedene Formen der Crowdfinanzierung ab. Das Hauptmerkmal der Crowdfinanzierung ist die Z...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 5 Literaturtipps

Bieg/Kussmaul, Investitions- und Finanzierungsmanagement, Bd. 3: Finanzwirtschaftliche Entscheidungen, 2000. Brühl/Lerche, in Brühl/Göpfert, Unternehmensrestrukturierung: Strategien und Konzepte, 2004, S. 183–208. Coenenberg/Fischer, in Coenenberg/Fischer, Turnaround-Management: finanzielle und strategische Werkzeuge der Restrukturierung, 1993, S. 1–11. Lützenrath/Peppmeier/Sch...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 4.4 Fehleinschätzungen der finanziellen Unternehmensführung

Die bilanzielle und in verschärfter Ausprägungsform wirtschaftliche Überschuldung des Unternehmens ist dabei regelmäßig als Resultat von einzelnen oder wiederholten Fehlentscheidungen und -einschätzungen der finanziellen Unternehmensführung anzusehen. Überschuldungsgründe Die Gründe der Überschuldung und damit die originären finanzwirtschaftlichen Krisenursachen können insb. i...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 17 Nachrangige/Partiarische Darlehen

Nachrangige Darlehen stellen eine fremdkapitalnahe Variante der mezzaninen Finanzierung dar. Im Unterschied zu einer langfristigen Kreditfinanzierung ist bei Nachrangdarlehen der Rückzahlungsanspruch im Insolvenzfall nachrangig gegenüber anderen Kreditgebern. Ein Kapitalgeber, der einem Unternehmen ein nachrangiges Darlehen gewährt, erhält sein Geld im Insolvenzfall also ers...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 2 Asset Backed Securities

Bei Asset Backed Securities (ABS) Konstruktionen bildet ein Unternehmen, der sog. "Originator", einen Pool von Finanzaktiva, die nicht mehr in der Bilanz erfasst und in einem Treuhandvermögen verselbständigt werden sollen. Der Forderungspool wird dazu an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft ("Special Purpose Vehicle") abgetreten. Diese Zweckgesellschaft...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1 Finanzierungs-Leasing-Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter

3.1.1 Vollamortisations-Verträge 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2 Finanzierungs-Leasing-Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter

3.2.1 Vollamortisations-Verträge 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasin...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2 Finanzierungs-Leasing-Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter (Immobilien-Leasing)

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1 Finanzierungs-Leasing-Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilien-Leasing)

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Leasing im Abschluss nach H... / 3 Finanzierungs-Leasing im Besonderen

Rz. 10 Grundlegend ist das oben genannte "Leasing-Urteil" des BFH vom 26.1.1970.[1] Die vom BFH in diesem Urteil aufgestellten Kriterien wurden durch die oben genannten 4 Erlasse des BMF zu einer für die Praxis brauchbaren Regelung für die Bilanzierung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen nach Handels- und Steuerrecht zusammengefasst, die aber vor dem Hintergrund etwa der Gen...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.2 Grundlagen für die steuerliche (bilanzmäßige) Zurechnung verschiedener Leasing-Grundvertragstypen

Rz. 24 (a) Die Zurechnung des unbeweglichen Leasinggegenstandes ist von der von den Parteien gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlicher Durchführung abhängig. Unter Würdigung der gesamten Umstände ist im Einzelfall zu entscheiden, wem der Leasinggegenstand zuzurechnen ist. Die Zurechnungs-Kriterien sind dabei für Gebäude und Grund und Boden getrennt zu prüfen. (b) Be...mehr

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Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

Leitsatz 1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer – überentnahmemindernden – Einlage beim ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1 Vollamortisations-Verträge

3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1 Vollamortisations-Verträge

3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr n...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2 Teilamortisations-Verträge

3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerl...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber bzw. beim Leasingnehmer

Rz. 29 Die bilanzmäßige Darstellung erfolgt nach den Grundsätzen unter Rz. 20 f.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2 Teilamortisations-Verträge

3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 25 (a) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasinggeber Der Leasinggeber hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. (b) Bilanzmäßige Darstellung beim Leasingnehmer Die Leasing-Raten sind grundsätzlich Betriebsausgaben.mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.2 Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen

Rz. 31 Die Zurechnung des Leasinggegenstands ist unter anderem abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasinggegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der A...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.2.2 Vertragsdauer und Kündbarkeit

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.4 Bilanzmäßige Darstellung

Rz. 17 (a) Beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzügli...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.3 Aufteilung des Mehrerlöses

Rz. 20 Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasinggebers und den in der Grundmietzeit entrichteten Leasing-Raten (Restamortisation), so muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.4 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasingnehmer

Rz. 26 (a) Bilanzierung beim Leasingnehmer Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers, die der Berechnung der Leasing-Raten zugrunde gelegt worden sind, zuzüglich etwaiger weiterer Anschaffungs- oder Hers...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.1 Vollamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.2 Andienungsrecht des Leasinggebers ohne Optionsrecht des Leasingnehmers

Rz. 19 Bei diesem Vertragsmodell hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht. Danach ist der Leasingnehmer, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, den Leasinggegenstand zu einem Preis zu kaufen, der bereits bei Abschluss des Leasing-Vertrages fest vereinbart wird. Der Leasingnehmer hat kein Recht, den Leasinggegenstan...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.4 Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die Schlusszahlung

Rz. 21 Der Leasingnehmer kann den Leasing-Vertrag frühestens nach Ablauf einer Grundmietzeit, die 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt, kündigen. Bei Kündigung ist eine Abschlusszahlung in Höhe der durch die Leasing-Raten nicht gedeckten Gesamtkosten des Leasinggebers zu entrichten. Auf die Abschlusszahlung werden 90 % des vom Leasinggeber erzielten Veräußerun...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3 Einzelfragen

3.3.1 Zuständigkeit für die Zurechnung des Leasinggegenstandes im Besteuerungsverfahren Rz. 30 Das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt befindet im Rahmen des Besteuerungsverfahrens einschließlich des Investitionszulageverfahrens darüber, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Beurteilung der Zurechnungsfrage durch das für d...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4 Schematische Darstellung

3.4.1 Finanzierungs-Leasing-Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilien-Leasing) 3.4.1.1 Vollamortisations-Verträge Rz. 36mehr