Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 Satz 2 WEG).

Rn 15 Nach § 45 S 2 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Versäumung beider Fristen des § 44 S 1 möglich (BGH ZMR 10, 126). Eine Wiedereinsetzung ist ferner in die Versäumung der rechtzeitigen Geltendmachung eines (weiteren) Anfechtungsgrundes möglich (str). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, dh ab Kenntnis bzw Kennenmüssen der Nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen Anfechtungsklage gewahrt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Gültigkeit des angefochtenen Beschl vorläufig außer Kraft zu setzen, reicht nicht. Auch ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem die Hauptsache eine Anfechtungsklage wäre, ist keine Anfechtungsklage. Da die Klagefrist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wahrung.

1. Überblick. Rn 3 Die Klagefrist wird durch Erhebung einer ordnungsmäßigen Anfechtungsklage gewahrt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Gültigkeit des angefochtenen Beschl vorläufig außer Kraft zu setzen, reicht nicht. Auch ein selbständiges Beweisverfahren, bei dem die Hauptsache eine Anfechtungsklage wäre, ist keine Anfechtungsklage. Da d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Klagefrist (§ 45 S 1).

I. Sinn und Zweck und Rechtscharakter. Rn 2 Mit der Klagefrist soll nach hM erreicht werden, dass die übrigen WEigtümer möglichst rasch Klarheit darüber erlangen, welcher Beschl aus welchen Gründen angefochten werden soll (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; ZWE 17, 99 Rz 16). Die Klagefrist wird von der ganz hM als materiell-rechtliche Frist verstanden (BGH ZMR 21, 132 Rz 11; NJW 11, 220...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 190 BGB – Fristverlängerung.

Gesetzestext Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet. Rn 1 Als Auslegungsregel steht § 190 unter dem Vorbehalt, dass anderweitiger Wille der Beteiligten erkennbar ist, was im Bereich der Fristverlängerungen oft ist. Wird der Lauf einer Frist durch eine neue ersetzt, so ist nicht § 190, sondern § 187 anzuwenden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fristsetzungserfordernis.

Rn 5 Will der Gläubiger wegen Verletzung der Pflicht hinsichtlich einer Leistung seinen Schaden, dh sein Erfüllungsinteresse, geltend machen, dann muss er nach § 281 I 1 zunächst erfolglos eine angemessene (Nach-)Frist gesetzt haben (generell zum Nachfristmodell Wolf/Lange FS Kilian, 801–815 sowie Dubovitskaya JZ 12, 328 ff). Die Fristsetzung soll dem Schuldner vor Augen füh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerdefrist (Abs 1).

Rn 2 Die sofortige Beschwerde ist binnen einer nicht verlängerbaren Notfrist (§ 224 I, II) von zwei Wochen einzulegen. Der Zusatz ›soweit keine andere Frist bestimmt ist‹ bezieht sich auf die von der Zweiwochenfrist abweichende, auf einen Monat verlängerte Frist für sofortige Beschwerden im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 127 II 3, III 3; vgl BTDrs 14/4722, 111). Die Frist be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Klagebegründungsfrist (§ 45 S 1).

I. Sinn und Zweck und Rechtscharakter. Rn 10 Nach hM sichert die Klagebegründungsfrist den zeitnahen Eintritt der Bestandskraft anfechtbarer Beschl und gewährleistet über die Herstellung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit die ordnungsmäßige Verwaltung (BGH NJW 09, 3655 [BGH 02.10.2009 - V ZR 235/08] Rz 14). Ihr Zweck bestehe darin, dass für die WEigtümer und für den zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 188 BGB – Fristende.

Gesetzestext (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Werkmietwohnung.

I. Begriff. Rn 1 Unter Werkwohnung (vgl Drasdo ZMR 19, 105, Riecke WuM 03, 663) versteht man Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis überlassen wurden; vertragsbezogene Qualifikation, keine sachbezogene Eigenschaft der Wohnung. Es genügt jedenfalls immer, wenn der Arbeitsvertrag Geschäftsgrundlage (§ 313) für den Abschluss des Mietvertrages geworden ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung iE.

Rn 14 Die Klagebegründungsfrist errechnet sich wie die Klagefrist (Rn 8). Die Einhaltung der Klagebegründungsfrist ist für jeden Anfechtungskläger selbständig zu beurteilen. Das Gericht kann die Klagebegründungsfrist nicht verlängern (BGH NJW 09, 3655 [BGH 02.10.2009 - V ZR 235/08] Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden. 2Die §§ 233 bis 238 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Keine Wartefrist bei nachträglicher Umwandlung.

Rn 9 Selbst bei einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs wird eine Analogiefähigkeit der Ausnahmevorschrift des § 577a verneint, obwohl dieser Kündigungsgrund dem des Eigenbedarfs weitgehend entspricht (vgl BGH NJW 09, 1808 [BGH 11.03.2009 - VIII ZR 127/08]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist Wohnraum mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet, so kann der Vermieter nach Beendigung des Dienstverhältnisses abweichend von § 573c Abs. 1 Satz 2 mit folgenden Fristen kündigen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kündigung bei funktionsbezogener Vermietung.

Rn 11 Es genügt bereits der Hinweis, dass die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird (§ 576 I Nr 1, Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1). Bei formell wirksamer Angabe der materiell berechtigten Kündigungsgründe kann in einer derartigen Konstellation mit verkürzten Fristen das Mietverhältnis beendet werden (Stuttg WuM 86, 132 f [OLG Stut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Arresthypothek.

Rn 17 Die Vollziehung eines Arrestes erfolgt gem § 932 in ein Grundstück durch Eintragung einer Sicherungshypothek. Auch hierbei gilt, dass die Mindestsumme von 750 EUR erfüllt sein muss. Hier ist aber zu beachten, dass der Arrestbefehl unter 750 EUR lauten kann, wenn die Lösungssumme (§ 923) unter Einschluss von Kosten und Zinsen 750 EUR übersteigt. Zur Eintragung sind erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Das Ende des selbstständigen Beweisverfahrens ist gem § 204 II 1 BGB bedeutsam für die weitere Dauer der Hemmung der Verjährung, für die Antwort auf die Frage, ob die Beteiligten ihre gem § 411 III bestehende Option zur Anhörung des Sachverständigen und zur Gutachtenergänzung noch ausüben können, und für die Frage, ob die Entscheidung nach § 494a ergehen kann. Die Beend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2252 BGB – Gültigkeitsdauer der Nottestamente.

Gesetzestext (1) Ein nach § 2249, § 2250 oder § 2251 errichtetes Testament gilt als nicht errichtet, wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt. (2) Beginn und Lauf der Frist sind gehemmt, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor einem Notar zu errichten. (3) Tritt im Falle des § 2251 der Erblasser vor dem Ablauf der Fris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einzelne Pflichten.

Rn 17 Die Kasuistik zu den Anwaltspflichten im Prozess ist inzwischen kaum noch überschaubar, weshalb hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann: Unklare Vorstellungen über die Rechtslage entlasten den Anwalt (BGH NJW 94, 55, 56) ebenso wenig wie ein Rechtsirrtum (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10]). Abfragen im Internet zur Ermittlung der Rechtslage gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Grundsätze.

Rn 42 An die Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei stellt die Rspr sehr strenge Maßstäbe, denn die rechtzeitige Erstellung und Einreichung fristgebundener Schriftsätze gehört zu den zentralen Aufgaben des RA. Er darf die Berechnung der üblichen Fristen in Rechtsangelegenheiten, die in seiner Praxis häufig vorkommen, seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenwärtiges Guthaben (Abs 3 S 2 HS 1).

Rn 30 Wird das bei einem Kreditinstitut gepfändete Guthaben einer natürlichen Person dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses aus dem Guthaben leisten oder den Betrag hinterlegen, Abs 3 S 2 Hs 1. Die Frist gilt kraft Gesetzes und muss nicht gerichtlich angeordnet werden. Das Guthaben muss bei einem Krediti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vom Antragenden gesetzte Annahmefrist, § 148.

Rn 11 Hat der Antragende durch einseitiges Rechtsgeschäft (Soergel/Wolf § 148 Rz 3) selbst eine Annahmefrist gesetzt, so ist diese maßgebend. Hierin liegt zugleich die Setzung einer Bindungsfrist nach § 145 Hs 2. Die Fristsetzung bedarf der Form des Antrags (BeckOK/H.-W. Eckert § 148 Rz 3), ist dieser formfrei, kann sie auch konkludent geschehen oder sich aus den Umständen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 2 Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die anfechtungsberechtigte Person von Umständen Kenntnis erlangt, die gg die Vaterschaft sprechen und einen zulässigen Antrag (sog Anfangsverdacht iSv § 1599 I) begründen können. Die Frist beginnt jedoch nicht vor der Geburt des Kindes bzw nicht vor Wirksamwerden der Vaterschaftsanerkennung (Abs 2 S 1). Für den Lauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschlussfrist, Abs 4.

Rn 14 Die tarifoffene Ausschlussfrist ist europarechtskonform, sofern sie genauso günstig ist wie diejenige für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Arbeitsrecht, und die Festlegung des Fristbeginns der Wahrnehmung der Rechte aus RL 2000/78/EG nicht entgegensteht (EuGH NZA 10, 869 – Bulicke; BAG NZA 12, 910; DB 10, 618; zur Vereinbarkeit der Frist mit dem europarec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. 2Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mangelhaftigkeit trotz Nacherfüllung (Nr 2).

Rn 5 Gem Nr 2 ist die Fristsetzung bei erfolgloser Nacherfüllung entbehrlich, wenn der Unternehmer den Versuch der Nacherfüllung unternommen hat, die Ware aber weiterhin mit demselben oder einem neuen, im Zuge der Nacherfüllung aufgetretenen (insoweit abw zu § 440; krit BeckOKBGB/Faust Rz 17: Weil der Begriff des Mangels iSv § 434 I an den Gefahrübergang anknüpft, kommt die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1003 I gibt neben § 1001 dem Besitzer eine komplizierte und in der Praxis kaum umsetzbare mehrstufige Regelung, seine Verwendungsersatzansprüche durchzusetzen: (1) Setzung einer angemessenen Frist zur Genehmigung des Verwendungsersatzanspruchs unter nachvollziehbarer Bezifferung desselben. Durch ernsthaftes und endgültiges Bestreiten der Ersatzpflicht kann die Frist j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristsetzung.

Rn 8 Gemäß § 379 S 2 ist der Partei für die Einzahlung des Vorschusses eine (unter den Voraussetzungen des § 224 II jederzeit abänderbare) Frist zu setzen, und zwar durch das Prozessgericht (Zö/Greger § 379 Rz 6). Die Frist muss angemessen sein. In Anwaltsprozessen ist zu beachten, dass der Betrag durch den Anwalt erst bei der Partei oder bei der Rechtsschutzversicherung ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fristbeginn und Fristende.

Rn 3 Die Frist beginnt mit Kenntnis der Partei vom Wiederaufnahmegrund, frühestens jedoch mit formeller Rechtskraft des Urteils. Wird also vor Rechtskrafteintritt Kenntnis erlangt, lässt dies die Frist nicht beginnen. Es kann aber dann dazu kommen, dass die Klage an § 582 oder § 579 II scheitert. Ein Fristbeginn erst mit Rechtskraft trotz früherer Kenntnis wird deshalb nur r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fristablauf.

Rn 17 Die Frist berechnet sich nach §§ 187 I, 188, 193 (Sarres ZFE 06, 344). Eine Fristverlängerung oder -verkürzung der gesetzlichen Frist durch das Nachlassgericht ist unzulässig; auch kann § 233 ZPO keine Anwendung finden, weil es sich allein um eine Willenserklärung handelt (Jena FamRZ 16, 661; Zimmer NJ 16, 44). Allerdings kann der Erblasser durch Bestimmung eines besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. 2Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde einzuhalten. (2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist. (3) Nach Ablauf eines Jahres, von dem E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungserklärungsfrist.

Rn 12 Gem II 1 kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für sie maßgebenden Tatsachen erklärt werden; länger zurückliegende Geschehnisse können bei ›innerem Zusammenhang‹ mit dem aktuellen Kündigungsgrund berücksichtigt werden (LAG BW NZA-RR 07, 350 [LAG Baden-Württemberg 28.03.2007 - 12 Sa 81/06]). II 1 ist ein gesetzlich begründeter Verwirkungstatbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nacherfüllungsfrist – Entbehrlichkeit der Fristsetzung.

Rn 7 Bei Mängeln der Werkleistung kann der Besteller zunächst nur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung) vom Unternehmer verlangen. Die weitergehenden Mängelrechte gem § 634 Nr 2–4 stehen ihm grds erst nach ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zu. Das folgt für die Selbstvornahme aus § 637 I, für den Rücktritt aus § 323 I, für die Minderung aus § 638 I iVm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Fiktive Abnahme – § 640 II.

Rn 12 Die Abnahmefiktion gem § 640 II ermöglicht es dem Unternehmer, die Abnahmewirkungen auch ohne eine entspr rechtsgeschäftliche Erklärung des Besteller herbeizuführen. Die Voraussetzungen für die Fiktion hat der Gesetzgeber durch die Neufassung der Vorschrift mit Einführung des neuen Bauvertragsrechts für nach dem 1.1.18 geschlossene Werk- und Bauverträge signifikant mod...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt. 2Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. 3Auf den Lauf der Frist finden die für die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besitzer kann den Eigentümer unter Angabe des als Ersatz verlangten Betrags auffordern, sich innerhalb einer von ihm bestimmten angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er die Verwendungen genehmige. 2Nach dem Ablauf der Frist ist der Besitzer berechtigt, Befriedigung aus der Sache nach den Vorschriften über den Pfandverkauf, bei einem Grundstück nach den Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fristsetzung.

Rn 22 Das Gericht hat eine Frist zum Nachweis der Erbringung der Sicherheit zu setzen. Soweit das Gericht keine Frist gesetzt hat, berührt das die Wirksamkeit der Sicherungsanordnung nicht (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]). Die Frist bezieht sich nicht auf die Bestellung der Sicherheit. Anders als bei der Verpflichtungserklärung nach § 569 III Ziff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristsetzung (S 1).

Rn 2 (1) Die Norm gilt für Fristen zur Billigung (aufschiebende Bedingung) und Missbilligung (auflösende Bedingung) (§ 454 Rn 3; Grüneberg/Weidenkaff Rz 1). Die Frist muss ausdrücklich oder konkludent, zB als Erprobungsfrist (MüKo/Westermann Rz 1), gesetzt werden. Für verfristete Billigung gilt § 150 I, für Anträge auf Fristverlängerung § 150 II. Fruchtloser Fristablauf führ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Ausschlussfrist.

Rn 17 Der Mieter hat seine Interessen – wie auch nach § 555e I 2 – bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung bei ihm folgt, in Textform (§ 126b) mitzuteilen. Für die Wahrung dieser materiellen Ausschlussfrist ist der Zugang der Mitteilung beim Vermieter maßgeblich (§ 130); bei mehreren Mietern können verschiedene Fristen laufen. Bsp: Geht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristverlängerung durch das Gericht.

Rn 3 Gemäß Abs 2 können gesetzliche Fristen nur abgekürzt oder verlängert werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Abkürzung von Fristen ist auf § 226 zu verweisen; bei allen Notfristen (insb Rechtsmittelfristen) ist dies ausgeschlossen (vgl auch BGH, 19.08.19 – AnwZ[Brfg.] 26/19, BeckRS 19, 22258 Rz 6; 28.7.16, AnwZ [Brfg.] 28/16, juris Rz 3 zur Fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind. (2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in den besonders...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Rechtsnachfolge.

Rn 7 Verstirbt der Dienstverpflichtete, und treten insb Familienangehörige nicht gem §§ 563 f in das Mietverhältnis ein, sondern es wird konkludent ein neues (sonst gilt § 576; Bruns NZM 14, 537) Mietverhältnis begründet, so kann der Vermieter nicht mehr mit den Berechtigungen des ursprünglichen Werkmietvertrages kündigen (AG Köln WuM 85, 154). Der Erwerber tritt nicht in Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordnungsmäßige Klageerhebung.

Rn 6 Die Klagefrist wird durch eine ordnungsmäßige Klageerhebung gewahrt. Was dazu erforderlich ist, bestimmt sich nach dem Verfahrensrecht (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Die Erhebung der Anfechtungsklage setzt nach hM die Einreichung einer Klageschrift voraus, die den Anforderungen des § 253 II ZPO genügt (BGH NJW 10, 446 Rz 13). Der Kläger muss mitteilen, gegen welchen Beschl au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Klage- und Klagebegründungsfrist (§ 45 S 1).

Rn 1 § 45 ist unmittelbar nur auf die Anfechtungsklage (§ 44 I 1 Fall 1) anzuwenden. Auf die Klage auf Feststellung und Verkündung eines Beschl – Beschl-Feststellungsklage – ist er nach hM nicht anwendbar. § 45 soll ferner nicht auf die Klage, ein (beurkundeter) Beschl sei (nicht) gefasst worden, anwendbar sein und auch nicht auf die Klage auf Feststellung eines Beschl. Nach...mehr