Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

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zfs 03/2024, Ersatz der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[3] I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in MDR 2023, 294 veröffentlicht ist, hat die Beklagte gegen den Kläger aus abgetretenem Recht der Streithelferin trotz Besitzstörung keinen Anspruch auf Ersatz der Verwahrkosten gemäß § 823 Abs. 2 i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB. Zwar sei § 858 Abs. 1 BGB ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB. Ersatzfähig seien j...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.3 Wohnungsübergabeprotokolle/-abnahmeprotokolle

Rz. 196 Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug des Mieters zum Mietbeginn gefertigt. Zum Mietende wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll gefertigt. Es handelt sich im Prinzip zunächst nur um Zustandsbeschreibungen. Die rechtliche Bedeutung, die sich daraus ergeben kann, ist unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch – weder des Vermieters noch des Mieters – auf Erstell...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.2 Mietausfall

Rz. 215 Nach § 252 umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn, wobei als entgangen der Gewinn gilt, der nach gewöhnlichem Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. In der Vergangenheit war es recht selbstverständlich, dass der Mieter auch für den Mietausfall in dem Zeitraum verantwortlich ist, in dem die Schönheitsreparaturen durchgefüh...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.20.3.1.5 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung

Die Ausgestaltung von sog. Rückzahlungsklauseln ist in der Regel anhand des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu überprüfen (sog. AGB-Kontrolle). Da Rückzahlungsklauseln geeignet sind, das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG einzuschränken, muss die Rückzahlungspflicht einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Umfang der Sperrwirkung

Rz. 93 [Autor/Stand] Häufig besteht zwischen einer Steuerhinterziehung und anderen Tatbeständen Idealkonkurrenz (§ 52 StGB) oder es liegt eine Tat i.S.d. § 264 StPO vor. In diesem Zusammenhang ist streitig, ob die Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO bewirkt, dass nur die Verjährung der Steuerhinterziehung ruht und die Verjährung der anderen Delikte ungehemmt weiterläuft[...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.5.7 Erforderliche "Grundrenovierung" – Sonderproblem?

Rz. 182 Die bisherigen Ausführungen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen zu nach Ende des Mietverhältnisses geschuldeten Schönheitsreparaturen gelten auch dann, wenn schon bei Übergabe der Wohnung (renoviert oder unrenoviert) ein Zustand erreicht war oder (inzwischen) ein Zustand erreicht ist, der es erfordert, "Grund" in den Renovierungszustand der Wohnung zu bringen....mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 6 Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 27 Der Testamentsvollstrecker hat sein Amt höchstpersönlich auszuüben. Er darf sich hierbei jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung stets Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) bedienen. Sind dem Testamentsvollstrecker nicht nur einzelne Aufgaben übertragen, ist seine erste Aufgabe die sogenannte Konstituierung des Nachlasses. Die Konstituierung des Nachlasses dient dem Z...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.2 Berechnung der Beschäftigungszeiten

Rz. 11 Für die Berechnung des zustehenden anteiligen Urlaubs sind 3 Faktoren ausschlaggebend: Abzustellen ist zunächst auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wie bei § 4 BUrlG kommt es auf den Umfang der tatsächlichen Arbeitsleistung nicht an[1], da der Urlaubsanspruch nicht durch erbrachte Arbeitsleistung bedingt ist.[2] Stellt ein Tarifvertrag auf Tätigkeitsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.5 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c

Rz. 26 § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG kommt bei Vorliegen von 2 kumulativen Voraussetzungen zur Anwendung: Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit und Ausscheiden in der ersten Kalenderjahreshälfte Da mit Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG der Vollurlaubsanspruch entsteht, handelt es sich bei § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG um eine Vorschrift, die den Vollurlaubsanspruch entweder gekür...mehr

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Besonders schutzbedürftige ... / 3 Schwangere und stillende Frauen: Wie das Mutterschutzgesetz im Betrieb richtig umgesetzt wird

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) legt fest, dass Mutter und Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit besonders vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden müssen. Mütter müssen ihre Beschäftigung in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Frist für die Abgabe der Vorbehaltserklärung (Satz 2)

Rz. 69 Der Arbeitnehmer muss die Vorbehaltsannahme gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 Satz 2 KSchG). Ist die Kündigungsfrist also kürzer als 3 Wochen, gilt diese, anderenfalls muss die Vorbehaltsannahme spätestens binnen 3 Wochen dem Arbeitgeber zugegangen sein. Für die Fri...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Annahme des Änderungsangebots ohne Vorbehalt

Rz. 118 Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, kommt durch einvernehmliche Vertragsänderung ein Arbeitsvertrag zu den geänderten Bedingungen zustande. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts. Für eine vorbehaltlose Annahme gilt demnach nicht die kurze Frist nach. § 2 Satz 2 KSchG, sondern die Rechtzeitigkeit richtet sich nach §§ 147 ff. B...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anhängiger Kündigungsschutzprozess

Rz. 6 Ein Auflösungsantrag kann nur im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gestellt werden und setzt nach ständiger Rechtsprechung des BAG die Sozialwidrigkeit der ordentlichen Kündigung voraus.[1] Beispiel Ein Arbeitnehmer macht in einer nach § 4 Satz 1 KSchG erhobenen Klage nur die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG geltend. In diesem Fall kann ein Auflösungsa...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 3.3 Formen von Bürgschaften

Es haben sich in der Praxis verschiedene Formen von Bürgschaften herausgebildet: Gewöhnliche Bürgschaft Im Rahmen der gewöhnlichen Bürgschaft muss der Bürge die Schuld begleichen, wenn der Hauptschuldner die an ihn gerichteten Forderungen nicht erfüllt. Dem Bürgen ist nach § 771 BGB die Möglichkeit der Einrede der Vorausklage gegeben. Der Gläubiger muss dann zunächst versuchen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Änderungsschutzklage

Rz. 75 Hat der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt nach § 2 KSchG angenommen, kann er die soziale Rechtfertigung sowie die Rechtswirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen im Übrigen nach § 4 Satz 2 KSchG vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen. Für die Klage gilt die Frist von 3 Wochen (§ 4 Satz 1 KSchG). Ausreichend ist der Eingang der ordnungsgemäß...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Rechtsfolgen (§§ 4 Satz 2, 8 KSchG)

Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 2 KSchG vor, hat der Arbeitnehmer also fristgerecht die Annahme der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung erklärt, ist für die gerichtliche Überprüfung nach § 4 Satz 2 KSchG Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfer...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GR / 6 Berechnung der genossenschaftlichen Rückvergütung

Zeile 16 In Zeile 16 ist der aufzuteilende Überschuss einzutragen (Einkommen abzüglich Gewinn aus Nebengeschäften). Die Ermittlung hat auf einem gesonderten Blatt zu erfolgen und ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Zeile 17 Hier sind die abziehbaren Rückvergütungen zu ermitteln. Der Betrag der abziehbaren Rückvergütungen ergibt sich aus dem Verhältnis der Werte in Ze...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Beteiligung nach §§ 99 ff. BetrVG

Rz. 55 Im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Änderungskündigung kann auch ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach §§ 99 ff. BetrVG bestehen. Dies ist der Fall, wenn in dem Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Änderungsangebot auf eine personelle Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG abzielt. Praktisch wird dies insbesondere dann re...mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 5 Auswärtstätigkeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer führt seit etwas mehr als einem Jahr einen beruflich veranlassten doppelten Haushalt in Freiburg. Dort bewohnt er ein kleines Apartment zum Preis von 600 EUR monatlich. Am Wochenende fährt er mit dem Pkw zu seiner Familie nach Stuttgart (200 Kilometer). Vom Arbeitgeber werden sowohl die Übernachtungskosten wie auch die Familienheimfahrten – wie in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Auflösungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 42 § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG verlangt für den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers, dass diesem die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Der Begriff der Unzumutbarkeit ist dabei angesichts des unterschiedlichen Normzwecks mit dem Begriff der Unzumutbarkeit in § 626 BGB nicht identisch. Bei § 626 BGB wird auf den zeitlich begrenzten Zeitraum ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Vorbehaltserklärung (Satz 1)

Rz. 66 Die Annahme unter Vorbehalt ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist nur dann beachtlich, wenn sie entsprechend den allgemeinen Grundsätzen für empfangsbedürftige Willenserklärungen hinreichend klar gegenüber dem Arbeitgeber erklärt wird. Die Vorbehaltsannahme kann auch durch einen Vertreter ausgesprochen werden (vgl. §§ 164 ff. BGB). Sie ist nicht formbe...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Anhörung nach § 102 BetrVG

Rz. 51 Die Änderungskündigung ist eine echte Kündigung. Eine ohne ordnungsgemäße vorherige Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Änderungskündigung ist daher unwirksam (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Nur wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos annimmt, ist dies unbeachtlich, da dann eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande kommt, ohne dass es noch eine...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Arbeitsmedizinische Vorsorg... / 6.5 Fristen für die Durchführung

Vorgaben für die Zeitpunkte und Intervalle, in denen die Vorsorge durchgeführt werden muss, enthält die AMR Nr. 2.1.[1] Die erste Vorsorge muss nach Ziff. 3 Abs. 1 AMR Nr. 2.1 innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden. Für die zweite Vorsorge ist maßgeblich, welche Tätigkeiten betroffen sind.[2] Sie ist spätestens 6 Monate nach Aufnahm...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 5 Meldung und Fristen bei Datenpannen

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (umgangssprachlich häufig als "Datenpanne") bezeichnet, ist häufig eine unverzügliche Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Die Meldung hat möglichst binnen 72 Stunden zu erfolgen und zwar dann, wenn die Datenpanne zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.[1] Dies...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.4 Bedeutung des 12-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 123 Der Arbeitnehmer hat auch dann wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen neuen vollen 6-Wochen-Zeitraum, wenn zwischen dem Beginn der ersten Krankheitsperiode und der erneuten Arbeitsunfähigkeit infolge einer Fortsetzungserkrankung ein Zeitraum von 12 Monaten liegt. Diesen neuen Anspruch erwirbt er unabhängig davon, wie häufig, in welchen Abständen und für w...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Fristberechnung

Rz. 136 Die 4-wöchige Frist – nicht Monatsfrist – beginnt am ersten Tag des Bestands des Arbeitsverhältnisses. Irrelevant sind sowohl der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch der Zeitpunkt der tatsächlichen Beschäftigung.[1] Die Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB. Unerheblich ist dabei, wie die Arbeitszeit des Arbeitnehmers gestaltet ist, d. h. ob ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Rz. 104 Wenn der Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während des Mutterschutzes, der Elternzeit, einer witterungsbedingten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, des freiwilligen Wehrdienstes oder einer Wehrübung oder eines unbezahlten Urlaubs, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber auch die Frist der Entgeltfortzah...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.1 Tag der Erkrankung

Rz. 101 Für die Frage, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits am Tag der Erkrankung oder danach beginnt, ist zu differenzieren: Tritt die Erkrankung erst während oder nach der vollständigen Arbeitsleistung, also jedenfalls nach der täglichen Arbeitsaufnahme ein, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Tag d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.3 Bedeutung des 6-Monats-Zeitraums (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 121 War der Arbeitnehmer (mindestens) 6 Monate lang wegen derselben Krankheit nicht arbeitsunfähig krank, wird der Fortsetzungszusammenhang unterbrochen. Bei einer (Fortsetzungs-)Erkrankung hat er wiederum Anspruch auf Entgeltfortzahlung für höchstens 6 Wochen. Nach dem Ablauf von 6 Monaten ist daher unerheblich, ob ein Grundleiden latent fortbestanden hat und ein Ursach...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Wartezeit (Abs. 3)

Rz. 135 Erst nach einer 4-wöchigen ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit) hat der Arbeitnehmer im Fall der Erkrankung einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Diese Frist dient zur Entlastung der Arbeitgeber. Die Wartefrist führt dazu, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Arbeitnehmer insgesamt ausfällt, die nicht länger als 4 Wochen ununterbroc...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 107 Der Arbeitgeber ist für einen Zeitraum von höchstens 6 Wochen, d. h. 42 Kalendertagen, zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Unerheblich für diese Frist ist die Anzahl der im 6-Wochen-Zeitraum liegenden Arbeitstage. Arbeitsfreie Wochenenden oder Werktage, Feiertage und Freischicht- oder Ausgleichstage sind daher mitzuzählen. Allerdings muss das Datum des freien Tages ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 109 Die Entgeltfortzahlung endet, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt ist. Es kommt – wie auch bei der Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs – nicht auf das Ende der Krankheit, sondern das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. Dies ist im Ansatz unproblematisch. Im Regelfall endet die Entgeltfortzahlung mit dem in der Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Ausblick: Änderung bei Dokumentation und Strafzuschlägen ab 2025

Am 6.7.2022 hat das BMF einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (DAC 7 UmsG) veröffentlicht. Mit der 6. Änderung der Amtshilferichtlinie wurden ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 113 Neben der Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf 6 Wochen enthält das Gesetz eine weitere Anspruchsbeschränkung, die der wirtschaftlichen Entlastung des Arbeitgebers dient.[1] Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur für insgesamt höchstens 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 EFZG). Praxis-Beispi...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.3.2.8 Elternzeit

Rz. 71 Während der Elternzeit ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Der Lohnanspruch lebt daher nicht wegen einer Erkrankung des Arbeitnehmers wieder auf.[1] Eine Erkrankung steht auch dem Beginn der Elternzeit nicht entgegen.[2] Allerdings kann der Arbeitnehmer unter Wahrung der Fristen des § 16 BEEG erklären, dass er die Elternzeit erst im Anschluss an die Erkra...mehr

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Datenschutz: Bedeutung der ... / 3.1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jeder Verantwortliche (früher "Verantwortliche Stelle") ist gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet. Dieses Verzeichnis ist der zentrale Bestandteil der Datenschutzdokumentation und listet alle Verarbeitungen von personenbezogenen Daten im Unternehmen auf. Das Verzeichnis muss dabei die folgenden Angaben enthalten...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 19 Kündigungsausschlussklauseln

Nach der Rechtsprechung des BGH kann die ordentliche Kündigung formularvertraglich ausgeschlossen werden.[1] Es gelten folgende Grundsätze: Es darf nur das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Die Kündigungsausschlussvereinbarung muss – falls sie über eine längere Zeit als 1 Jahr gelten soll – schriftlich getroffen werden.[2] Eine Kündigungsausschlussklausel ...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 36.3 Verjährung nach § 548 BGB

Der BGH hat ein wichtiges Grundsatzurteil gefällt. Praxis-Beispiel Unwirksame Formularklausel zur Verjährung "Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme verjähren in 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.". Der Mieter wird dadurch doppelt b...mehr

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Green Nudging: Umweltverträ... / 3.2.1 Gewohnheiten, Trägheit

Menschen neigen aus Gründen der Bequemlichkeit und aus Gewohnheiten dazu, einen bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten. Das nennt man Status-quo-Effekt: Entscheidungen werden gerne aufgeschoben, gute Vorsätze und Absichten werden nicht umgesetzt oder verpuffen. Eine Verhaltensänderung findet selbst dann nicht statt, wenn die Kosten der Alternative geringer sind und der Nutzen...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 32 Stillschweigende Verlängerung

Nach § 545 BGB gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Sache fortsetzt und der Vermieter oder Mieter seinen entgegenstehenden Willen nicht binnen einer Frist von 2 Wochen dem anderen Teil erklärt. Hinweis Ausschluss möglich Nach allgemeiner Ansicht kann § 545 BGB vertraglich ausgeschlossen werden. D...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 23 Mietbeginn

Haben die Parteien individualvertraglich vereinbart, zu welchem Zeitpunkt das Mietverhältnis beginnen soll, so ist eine formularvertragliche Klausel, wonach das Mietverhältnis erst mit dem Auszug des Vormieters beginnt, gegenstandslos: Die Vereinbarung über den Mietbeginn geht der Formularklausel vor.[1] Keine Vereinbarung über Mietbeginn Ist über den Beginn der Mietzeit keine...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 26 Mietzeit

Die Parteien können einen Zeitmietvertrag oder einen befristeten Kündigungsausschluss vereinbaren. Hinweis Beginn der Mietzeit Die Klausel: "Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe" ist wirksam.[1] Bei der Vermietung vom Reißbrett wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Klausel, wonach das Mietverhältnis mit der Übergabe beginnt, nur dann zulässig ist, wenn die Parte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Abmahnung / 7.1 Frist

Es gibt keine Regelausschlussfrist, innerhalb derer der Arbeitgeber von seinem Abmahnungsrecht Gebrauch machen muss.[1] Auch etwaige tarifliche Ausschlussfristen gelten für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, wenn er sein vertragliches Rügerecht ausüben will. Eine Abmahnung sollte vom Arbeitgeber allerdings nicht unnötig lange hinausgezögert werden. Er kann nämlich sein Abma...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Coronahilfen richtig buchen / 3.1 Überbrückungshilfe I (Förderzeitraum Juni bis August 2020)

Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um eine steuerpflichtige Einnahme. Wie die Soforthilfe unterliegt auch die Überbrückungshilfe der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Überbrückungshilfe wird jedoch nicht nachträglich bei der Berechnung der Steuervorauszahlungen 2020 berücksichtigt. Insoweit sind nachträgliche Anpassungen der Vorauszahlung...mehr