Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 308 BGB

Nach § 308 BGB ist u. a. unwirksam: Die Vereinbarung eines Rechts des Vermieters, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters für den Mieter zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB), z. B. "Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter eine andere als die im Mietv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Instandhaltung und Instands... / 1.2 Rechtsfragen

Das Recht des Mieters, vom Vermieter die Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands zu verlangen, entfällt, wenn der Mangel vom Mieter oder von Personen, für die der Mieter haftet, herbeigeführt wurde. Hinweis Personen, für die der Mieter haftet Zu diesen Personen gehören grundsätzlich Haushaltsangehörige, Untermieter und Besucher sowie die vom Mieter beauftragten Lieferanten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung – Form und Inhalt / 2 Kündigung durch einen Bevollmächtigten

Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten (z. B. Hausverwalter, Rechtsanwalt, Haus- und Grundbesitzerverein) muss das Kündigungsschreiben einen klaren Hinweis auf das Vertretungsverhältnis enthalten, z. B. durch die Formulierung: "Namens und in Vollmacht des Vermieters Herrn X kündige ich das Mietverhältnis über die Räume ...". Der bloße Gebrauch des Plurals "wir" genüg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung – Form und Inhalt / 3 Eindeutigkeit der Erklärung

Aus der Kündigungserklärung muss sich eindeutig und unzweifelhaft der Wille erkennen lassen, das Mietverhältnis beenden zu wollen. Das Wort "Kündigung" muss zwar nicht verwendet werden, ist zum Ausschluss von Zweifeln aber unbedingt zu empfehlen. Hinweis Kündigung grundsätzlich ohne Bedingung Die Kündigung kann grundsätzlich nicht unter einer Bedingung erklärt werden (z. B. fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzmieter – Rechte und P... / 4 Vereinbarung über den Eintritt des Nachmieters

Will der Vermieter dem Mieter entgegenkommen und ihm trotz Fehlens eines entsprechenden Rechtsanspruchs gestatten, das Mietverhältnis auf einen Nachmieter zu übertragen, kann dies durch dreiseitigen Vertrag (Vermieter, alter Mieter, neuer Mieter) oder durch zweiseitigen Vertrag der Mieter geschehen, dem der Vermieter seine (nicht formbedürftige) Zustimmung erteilt.[1] Soll d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abstandszahlung / 1 Freie Vereinbarung

Grundsätzlich können Abstandszahlungen frei vereinbart werden. Lediglich bei Sozialwohnungen sind einmalige Leistungen mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung unzulässig.[1] Eine Vereinbarung, durch die sich der Mieter verpflichtet, für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand infolge der vorzeitigen Vertragsauflösung eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.2.2 Geschäftsbedingung

Anders verhält es sich, wenn die Vereinbarung als Geschäftsbedingung zu qualifizieren ist, da in diesem Fall die Wirksamkeit anhand der §§ 305 ff. BGB zu prüfen ist. Danach ist eine Klausel nicht nur nach den erwähnten allgemeinen Regeln, sondern bereits dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner i. S. v. § 307 BGB "unangemessen benachteiligt". Eine unangemessene Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 10 Rechtsfolgen unwirksamer Formularklauseln

Die Rechtsfolgen der Unwirksamkeit von Formularklauseln regelt § 306 BGB. § 306 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Vertrag trotz Unwirksamkeit einzelner Klauseln grundsätzlich wirksam bleibt, das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien also weiterbesteht. Der ganze Vertrag wäre ausnahmsweise nach § 306 Abs. 3 BGB nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Här...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.1 Inländischer Arbeitgeber (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 25 Nach § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist der LSt-Abzug vom Arbeitslohn vorzunehmen, den ein inländischer Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zahlt. Rz. 25a Arbeitgeber ist nach § 1 Abs. 2 LStDV derjenige, dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung schuldet, unter dessen Leitung er tätig wird oder dessen Weisungen er zu befolgen hat (§ 19 EStG Rz. 70).[1] Der LSt-Abzug nach § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.6 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 10a Der Stpfl. hat das Wahlrecht (kann), die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen oder hierauf zu verzichten. In diesen Fällen müssen die Zuwendungsempfänger die Zuwendung als Betriebseinnahme oder Drittlohn erfassen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Pauschalierung, muss er für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenke, die innerhalb eines Wirtschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3.6 Form und Verfahren der Pauschalsteuer

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer zu übernehmen; er wird insoweit Steuerschuldner. Auf die Pauschalsteuer sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu erheben. Die Zuwendungen und die Pauschalsteuer bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz. Eine zusätzliche Besteuerung bei der persönlichen Einkommensteuer ist durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgschaft (Miete) / 2.4.3 Leistungsunwilliger Bürge

a) Einrede der Vorausklage Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge die Befriedigung des Vermieters verweigern, solange dieser nicht eine Zwangsvollstreckung gegen den Mieter ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage, § 771 Satz 1 BGB). Praxis-Tipp Verhindern Sie diese Einrede Es ist möglich, diese wirksam vertraglich auszuschließen. Vereinbaren Sie unbedingt eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung

Rn. 128 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt sich bereits aus § 253 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.4.1 Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4.1 Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4.1 Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.1 Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält, der während des betreffenden Kalenderjahres beginnt oder endet (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.1 Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.1 Tätigkeit in Ungarn für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.1 Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert, wenn die Tätigkeit dort insgesamt länger als 183 Tage während des Kalenderjahres ausgeübt wird (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.4.1 Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.1 Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.4.1 Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.2 Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.2 Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 1.4.2 Tätigkeit in Kroatien für einen in Kroatien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Kroatien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4.2 Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Rumänien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.4.2 Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.4.2 Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4.2 Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.2 Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.2 Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.2 Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.2 Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Zypern gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lettland / 1.4.3 Tätigkeit in Lettland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen weder in Deutschland noch in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Lettland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.3 Tätigkeit in Ungarn für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen weder in Deutschland noch in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Ungarn ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdachtsfälle im Unternehm... / Zusammenfassung

Überblick Liegen Verdachtsfälle für regelwidriges Verhalten von Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern vor, sollten Unternehmen entsprechende Untersuchungen einleiten. Allerdings haben verdachtsfallbezogene interne Untersuchungen (auch bekannt als "internal investigations") ihren Preis: Sie sorgen i. d. R. für Aufregung, setzen Mitarbeitende unter Umständen einem falschen Verd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.3 Tätigkeit in Dänemark für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und seine Tätigkeit in Dänemark für einen weder in Deutschland noch in Dänemark ansässigen Arbeitgeber ausübt, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Dänemark ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweiz / 1.4.4 Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4.3 Tätigkeit in Rumänien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen weder in Deutschland noch in Rumänien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Rumänien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4.3 Tätigkeit in Italien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen weder in Deutschland noch in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Italien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.4.4 Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.4.4 Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4.3 Tätigkeit in Finnland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen weder in Deutschland noch in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Finnland ansässig ist.[2] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4.3 Tätigkeit in Griechenland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen weder in Deutschland noch in Griechenland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Griechenland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.4.3 Tätigkeit in Zypern für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen weder in Deutschland noch in Zypern ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Zypern ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4.3 Tätigkeit in Estland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen weder in Deutschland noch in Estland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Estland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr