Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Grundsätze der Beendigung von freien Dienst- und Arbeitsverhältnissen

Rz. 2 Wie und zu welchem Zeitpunkt Arbeits- und freie Dienstverhältnisse gekündigt und ob sie befristet werden können, stellt folgende Tabelle überblicksartig dar:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.3 Ruhenszeitraum bei Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 26 Der Ruhenszeitraum endet darüber hinaus nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund hätte kündigen können. In einem solchen Fall kann gerade nicht angenommen werden, dass eine Entlassungsentschädigung Vergütungsbestandteile für die Zeit nach der Kündigun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.3 Geräusche aus der Nachbarwohnung

Der Mieter eines Mehrfamilienhauses muss Beeinträchtigungen hinnehmen, die durch die vertragsgemäße Nutzung anderer Mieter entstehen.[1] Er kann nicht verlangen, dass keine Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind. Praxis-Beispiel Lautes Schnarchen in Nachbarwohnung Dies gilt selbst für laute Schnarchgeräusche, die den Mieter weder zur Mietminderung noch zur fristlosen K...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 3.1 Räumlich und zeitlich

Die Instandhaltungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Mieträume unmittelbar, sie umfasst auch den Zugang zu den Mieträumen und das Zubehör. Praxis-Beispiel Treppenhaus, Allgemeinflächen, Beleuchtung So hat der Vermieter für die gefahrlose Benutzbarkeit des Treppenhauses sowie für die ausreichende Beleuchtung und Instandhaltung der Stufen und Geländer zu sorgen, wie auch ...mehr

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Integrationsamt / 5 Außerordentliche Kündigung

Bei außerordentlicher Kündigung schwerbehinderter Menschen aus wichtigem Grund ist ebenfalls die vorherige Zustimmung des Integrationsamts grundsätzlich erforderlich. Die Zustimmung kann vom Arbeitgeber allerdings nur innerhalb von 2 Wochen beantragt werden; maßgebend ist der Eingang des Antrags beim Integrationsamt.[1] Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Weiterbeschäftigungsanspruch des erstinstanzlich obsiegenden Arbeitnehmers

Seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[1] hat der Arbeitnehmer auch für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn er im Kündigungsprozess er...mehr

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Integrationsamt / 1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen beträgt gemäß § 169 SGB IX mindestens 4 Wochen. ...mehr

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Sprecherausschuss für leite... / 6.2.1 Einstellung und Entlassung

Der Arbeitgeber muss dem Sprecherausschuss rechtzeitig mitteilen, wenn er einen leitenden Angestellten einzustellen beabsichtigt. Gleiches gilt, wenn er einen Angestellten mit den Aufgaben eines leitenden Angestellten beauftragen oder einem leitenden Angestellten die Leitungsaufgaben wieder entziehen will.[1] Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese personellen Verände...mehr

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Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Verstreichenlassen der Klagefrist durch Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer muss die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG verstreichen lassen. Dies ist reiner Realakt (dazu auch Rz. 2 ff.).[1] Der Anspruch entsteht mit Ablauf der Klagefrist, ohne dass es einer weiteren Willensbetätigung des Arbeitnehmers bedarf. Die Regelung über Rechtsgeschäfte (Willensmängel, §§ 116 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB und Stellvertretu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 6 Abs. 1 betrifft die "außerordentliche Kündigung". Dies ist i. d. R. eine Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 626 BGB, § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, § 64 Abs. 1 SeemG), die das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, also meist – aber nichts stets (soziale Auslauffrist) – fristlos, beenden soll. Die Erklärung einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem G...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 15 Die Voraussetzungen für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 3 entsprechen denen des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG (Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil). Notwendig ist, dass der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag stellt, die außerordentliche Kündigung "unbegründet" und dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Begriff der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 10 Trotz des Wortlauts, wonach der Arbeitnehmer "die Rechtsunwirksamkeit" einer außerordentlichen Kündigung nur unter den weiter genannten Voraussetzungen geltend machen kann, meint der Begriff lediglich das Fehlen eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB).[1] Ansonsten würde das Auflösungsrecht des Abs. 1 Satz 3 stets mit dem Ausschluss des Auflösungsrechts nach Abs. 3 kollid...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Außerordentliche Kündigung (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 enthält keine materiellen Regelungen über das Recht zur außerordentlichen Kündigung, denn nach Abs. 1 Satz 1 bleiben "die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung", also insbesondere die Bestimmungen des § 626 BGB, aber auch andere Vorschriften (wie etwa § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG im Fall eines Ausbildungsverhältnisses), unberührt. Rz. 5 Abs. 1 gil...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.3 Auflösungsantrag (auch) des Arbeitgebers?

Rz. 31 Weil Abs. 2 nicht auf Satz 2 des § 9 Abs. 1 KSchG verweist, der den Auflösungsantrag des Arbeitgebers betrifft, kann nur der Arbeitnehmer, nicht aber der Arbeitgeber, die gerichtliche Auflösung gegen Verurteilung zur Abfindungszahlung beantragen. Dies entspricht der h. M.[1] Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers kann sich demnach nach § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG nicht au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmungen des § 13 KSchG enthalten Regelungen in Bezug auf bestimmte Sonderfälle von Kündigungen und haben den Charakter von Anwendbarkeits- und Verweisnormen: Rz. 2 Während sich die §§ 1 ff. KSchG – wie auch dem Gegenschluss zu § 13 Abs. 1 Satz 1 KSchG zu entnehmen ist – auf die ordentliche Kündigung beziehen, enthält § 13 Abs. 1 KSchG Regelungen zum einen über ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 17 Nach Abs. 1 Satz 4 KSchG hat das Gericht für die Auflösung den Zeitpunkt festzulegen, zu dem die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Dies ist der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte.[1] Wurde sie – wie gewöhnlich – als fristlose erklärt, ist dies der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung...mehr

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Störung des Hausfriedens / 3 Unzumutbarkeit

Die Pflichtverletzung und Störung muss für den anderen Vertragsteil unzumutbar sein. Das ist i. d. R. nicht der Fall, wenn der Kündigende durch sein eigenes Verhalten die Reaktion des anderen Teils veranlasst hat. Hinweis Provozierendes Verhalten Das Kündigungsrecht schlägt somit nicht durch, wenn das provozierende Verhalten eines Vertragsteils Ursache für das Verhalten des an...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG

Rz. 11 Die Geltung des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 KSchG durch den Verweis in Abs. 1 Satz 2 hat vor allem zur Folge, dass der Arbeitnehmer die dreiwöchige Klagefrist einhalten muss, wenn er die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung gerichtlich geltend machen will; ansonsten gilt die außerordentliche Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Rechtsfolgen

Rz. 42 Abs. 3 ordnet die Rechtsfolge an, dass die Vorschriften des Ersten Abschnitts mit Ausnahme der §§ 4 bis 7 KSchG nicht für Kündigungen gelten, die bereits aus anderen "als den in § 1 Abs. 2 und 3 KSchG bezeichneten Gründen" rechtsunwirksam sind. Rz. 43 Dies kann aber nicht für den Fall gelten, dass die Kündigung aus dem Grund des § 138 BGB unwirksam ist, denn für den Fa...mehr

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Jugend- und Auszubildendenv... / 2.2.5.1 Personen- und verhaltensbedingte Gründe

Ein in der Person des Auszubildenden liegender Grund, der die Weiterbeschäftigung unzumutbar macht, ist das wiederholte Nichtbestehen der Prüfung. Verhaltensbedingte Gründe führen nur dann zur Unzumutbarkeit, wenn sie so schwer sind, dass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt wäre.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.3 Einzelvertragliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 39 Die Arbeitsvertragsparteien können einzelvertragliche Unwirksamkeitsgründe vereinbaren. Arbeitsvertraglich kann der Ausschluss der Kündigung ausdrücklich geregelt sein. Ausgeschlossen werden kann aber stets nur das Recht zur ordentlichen Kündigung; das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht abdingbar[1], es ist auch nicht abdi...mehr

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Störung des Hausfriedens / 1 Kündigungsrecht aus wichtigem Grund

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.[1] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Norm des § 612a BGB drückt als allgemeines Benachteiligungsverbot [1] einen allgemeinen Rechtsgedanken aus. Sie sichert abstrakt die faktische Ausübbarkeit des Rechts, indem sie die Furcht des Arbeitnehmers vor einer disziplinierenden Maßnahme des Arbeitgebers bei Ausübung des Rechts beseitigt und auf diese Weise das auszuübende Recht selbst flankierend schützt. Der ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Voraussetzungen der Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit

Rz. 21 Materiell-rechtliche Folge einer sittenwidrigen Kündigung ist ihre Rechtsunwirksamkeit von Anfang an. Die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit muss aber nunmehr[1] in jedem Fall innerhalb der Frist des § 4 KSchG (3 Wochen nach Zugang der Kündigung) geltend gemacht werden. Dies gilt für die Beendigungs- wie für die Änderungskündigung (s. Rz. 7). Rz. 22 Soweit das Arbe...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Eine ohne die erforderliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist gemäß §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V aufgenommen worden. Damit wurde ein anerkanntes Versorgungsmodell gesetzlich parallel implantiert (vgl. Walter, NZS 2009 S. 307). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.5 Kündigung des HzV-Vertrages durch die Krankenkasse (Abs. 5a)

Rz. 63 Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) ist mit Wirkung zum 11.5.2019 Abs. 5a eingefügt worden. Damit wird geregelt, dass im Falle der Kündigung des Vertrages über die HzV durch die Krankenkasse die Regelungen des Vertrages vorläufig solange weitergelten, bis ein neuer Vertrag vereinbart oder durch die Schiedsperson festg...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fristlose Kündigung bei hartnäckiger Verweigerung

1 Leitsatz Die beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung – trotz einer bereits erfolgten Titulierung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnungsbesichtigung – stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar. 2 Normenkette §§ 546 Abs. 1, 985 BGB 3 Das Problem Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter ...mehr

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Fristlose Kündigung bei Verweigerung der Hundehaltung

1 Leitsatz Wird eine bereits erteilte Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter unberechtigt widerrufen oder eine solche Genehmigung trotz eines darauf bestehenden Anspruchs nicht erteilt, berechtigt dies den Mieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB. 2 Normenkette §§ 535, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB 3 Das Problem Der Mieter kann das Mietverhältni...mehr

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Fristlose Kündigung – Nachzahlung von Betriebskosten für Heilung nicht erforderlich

1 Leitsatz Auf Grundlage einer Jahresabrechnung nachgeforderte Betriebskosten sind keine (laufende) Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und spielen deswegen für die Vollständigkeit der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) selbst dann keine Rolle, wenn die Kündigung ausdrücklich auch auf die Nebenkostennachforderung gestützt war. 2 Normenkette §§ 242, 543 Abs. 2 S...mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 5 Entscheidung

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 2 Normenkette

§§ 242, 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 556, 569 Abs. 3 Nr. 2, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGBmehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 5 Entscheidung

LG Frankfurt/O., Urteil v. 26.10.2023, 16 S 25/23mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 1 Leitsatz

Wird eine bereits erteilte Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter unberechtigt widerrufen oder eine solche Genehmigung trotz eines darauf bestehenden Anspruchs nicht erteilt, berechtigt dies den Mieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 3 Das Problem

Der Mieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls insbesondere eines Verschuldens des Vermieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 543 Abs. 1 BGB).mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 1 Leitsatz

Auf Grundlage einer Jahresabrechnung nachgeforderte Betriebskosten sind keine (laufende) Miete i. S. d. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB und spielen deswegen für die Vollständigkeit der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) selbst dann keine Rolle, wenn die Kündigung ausdrücklich auch auf die Nebenkostennachforderung gestützt war.mehr

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Berlin entschiedenen Fall zahlte des Jobcenter aufgrund einer fristlosen Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs die rückständigen Mieten vollständig nach; nicht aber die Betriebskostennachforderung des Vermieters, auf die der Vermieter die Kündigung zusätzlich gestützt hatte. Das LG Berlin entschied, dass die unterlassene Nachzahlung der Betriebskostenna...mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 4 Die Entscheidung

Dabei kommt es – so das LG Frankfurt/Oder – im vorliegenden Fall, in dem es um die Versagung der Haltung eines Jack Russell-Terriers in der gemieteten 120 qm großen Wohnung ging, auf die Frage, ob die Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur Tierhaltung hatten, nicht entscheidungserheblich an. Ist nämlich eine Genehmigung zur Tierhaltung einmal erteilt, kann der Vermieter sie...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 5 Entscheidung

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 2 Normenkette

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Fristlose Kündigung – Nachz... / 3 Das Problem

Bei einer Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs hat der Mieter von Wohnraum die Möglichkeit, die mit ihrem Zugang bereits wirksam gewordene Kündigung nachträglich unwirksam zu machen, indem er die rückständigen Mieten vollständig nachzahlt oder sich eine öffentliche Stelle (z. B. Jobcenter) zur Nachzahlung verpflichtet. Dabei kann allerdings nur eine vollständige Be...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 1 Leitsatz

Die beharrliche Verweigerung der Wohnungsbesichtigung – trotz einer bereits erfolgten Titulierung der Verpflichtung zur Duldung der Wohnungsbesichtigung – stellt einen wichtigen Grund zur Kündigung dar.mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 3 Das Problem

Für den Mieter von Wohnraum besteht nach der Rechtsprechung des BGH eine vertragliche (Neben-)Pflicht, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn hierfür ein konkreter sachlicher Grund vorliegt z.B. Feststellung von Mängeln. Diese Pflicht des Mieters kann sich aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergebe...mehr

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Wohnungsbesichtigung – Fris... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem neuen Urteil des AG München erst recht, wenn der Anspruch des Vermieters auf Besichtigung vom Gericht bereits tituliert, d.h. einer Klage des Vermieters auf Besichtigung stattgegeben wurde; es sei denn, der Mieter kann darlegen und beweisen, dass er aus gesundheitlichen Gründen keine Wohnungsbesichtigung dulden konnte. In dem vom AG München entschiedenen ...mehr

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Unberechtigter Vorwurf von "Nazi-Party" berechtigt zur fristlosen Kündigung

1 Leitsatz Auch eine einmalige nachhaltige Störung des Hausfriedens seitens des Mieters in Form eines von ihm getätigten Notrufs mit verleumderischem Inhalt zum Nachteil eines anderen Mieters oder Hausbewohners kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. 2 Normenkette §§ 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 546 BGB 3 Das Problem Der Vermieter kann ein Mietverhältnis...mehr

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Unberechtigter Vorwurf von ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG München I entschiedenen Fall verständigte der beklagte Mieter die Polizei mit der Behauptung, in der Nachbarwohnung würden regelmäßig Nazi-Parolen gegrölt. Sätze wie "Merkel raus, Neger raus, Deutschland den Deutschen" wären deutlich zu hören. Nach umfassender Beweiserhebung und Beweiswürdigung durch das AG München, dem das LG München I in der Berufungsinstanz f...mehr

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Zahlungsverzug – Bei sofort... / 3 Das Problem

Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs, findet eine Berücksichtigung von persönlichen Umständen und Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht statt. Vielmehr sind die allein auf dem Umstand des Zahlungsverzugs abstellenden Kündigungsgründe vom Gesetzgeber so konzipiert worden, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen (Zahlung...mehr