Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Institut FSt, DB 1985, 360; Stadie, StuW 1985, 101; Thoma, Bilanzberichtigung und Bestandskraft, DStR 1988, 346; von Wallis, DStZ 1991, 437 und FS Döllerer, 693; Wieczorek, Bilanzberichtigung – Verjährung – Totalgewinn, DStR 1994, 1; Tipke/Kruse, AO, § 173 Rz 40; Schuhmann StBp 1996,1; Stapperfend in H/H/R, § 4 EStG Rz 300ff; von Groll, FS Kruse 2001, 445; Hoffmann, FS Korn 2005, 63....mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Grundbesitzbewertung, §§ 176 ff. BewG

Rz. 5 Grundbesitz wird ebenso mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 177 BewG). Die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens befinden sich in den §§ 176 bis 198 BewG. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Anspruch auf bauliche Veränderungen (§ 20 III).

Rn 42 Bei baulichen Veränderungen haben sich für die Frage eines Nachteils ›Fallgruppen‹ herausgebildet. Ein Nachteil liegt danach vor bei einer negativen Veränderung des optischen Gesamteindrucks (BGH ZMR 19, 55 Rz 14; NJW 17, 2184 Rz 7). Dazu ist festzustellen, ob die Veränderung des einzelnen Bauteils zu einer erheblichen optischen Veränderung des gesamten Gebäudes geführ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Die Haftungsvoraussetzungen sind diejenigen des § 836. § 837 modifiziert diesen nur in Bezug auf die Person des Haftpflichtigen: Es haftet, wer ein Gebäude oder anderes Werk auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts besitzt. In Betracht kommen vielfältige Rechte (dingliche, persönliche, öffentlich-rechtliche) an Gebäuden oder Werken, die idR lediglich für di...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 138 Die Ermittlung des Wertes selbstgenutzter Immobilien, vor allem von Ein- und Zweifamilienhäusern,[469] erfolgt im Regelfall nach dem Vergleichswertverfahren.[470] Soweit verwendbare Vergleichswerte bzw. Vergleichsfaktoren nicht zur Verfügung stehen,[471] kommt dies allerdings nicht in Betracht; dann findet i.d.R. das Sachwertverfahren Anwendung.[472] Maßgeblich ist i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 3 SonderE ist das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude. Es kann nur an Räumen begründet werden. Für Stellplätze fingiert § 3 I 2 den Raum (Rn 15). Das SonderE kann nach § 3 II im Einzelfall auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grunds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarung.

Rn 23 Es kann vereinbart werden, dass zB nur die WEigtümer, deren SonderE in einem Gebäude oder Gebäudekomplexe liegt und die mit den dortigen WEigtümern eine ›Untergemeinschaft‹ bilden, bei Beschl stimmberechtigt sind, bspw zu Erhaltungsmaßnahmen, die ein zur jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen (BGH NZM 21, 692 [BGH 16.07.2021 - V ZR 163/20] Rz 16), we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1129 BGB – Sonstige Schadensversicherung.

Gesetzestext Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1 und des § 1124 Abs. 1, 3. Rn 1 Für die Versicherung anderer Gegenstände als Gebäude gilt § 1128 nicht; stattdessen ist in § 1129 die Anwendung von Bestimmungen für Miet- und Pachtforderungen angeor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Echtes Teileigentum.

Rn 6 In den Räumen eines ›echten‹ Teileigentums (§ 1 Rn 1) – dem SonderE – ist grds jeder gewerbliche Gebrauch zulässig (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 34) und auch jeder andere Gebrauch, zB zum Parken, als Gemeindezentrum (Frankf NZM 13, 153) oder als Kirche (LG Itzehoe ZMR 19, 44) oder als Buchhaltungsbüro (LG Karlsruhe ZMR 23, 657), aber kein ›Wohnen‹ (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 19; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 75. Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.06.1990, BGBl I 90, 518

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die in Art 11 des Gesetzes aufgeführten Änderungen des Einkommensteuergesetzes gelten in der Mehrzahl (nachfolgend kenntlich gemacht) lediglich für den Veranlagungszeitraum 1990 und wurden durch das unter Nr 77 erläuterte Einigungsvertragsgesetz ab 1991 wieder aufgehoben. Dies resultiert aus der Besonderheit, daß auf dem Rechtsgebiet der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sacheinlage

Rn. 278b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sacheinlagen umfassen alle Zuführungen von WG, die nicht in liquiden Mitteln bestehen, dh nicht Bareinlagen (s Rn 278a) sind. Einlagefähig sind abnutzbare sowie nicht abnutzbare materielle WG (wie insb Grundstücke, Maschinen, Kfz) ebenso wie immaterielle WG (Bsp Patente, Markenrechte, kommerzialisierbarer Teil des Namensrechts einer natürl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 18 Das SonderE an einem Raum iSv § 3 I 1 oder an einem fingierten Raum iSv § 3 I 2 kann nach § 3 II auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, va auf Garten- und/oder Terrassenflächen. Auf Stellplätze (Rn 15) ist § 3 II nicht anwendbar, weil § 3 I 2 diese als einen Raum fingiert. Da es sich um Eigentum handelt, gilt § 905 BGB. Das Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Stützverlust.

Rn 17 Der Stützverlust kann sich darin zeigen, dass der Boden nach unten oder zur Seite hin absinkt; er kann auch darin liegen, dass sich der Boden von dem Grundstück her, auf dem die Vertiefung erfolgte, in Bewegung setzt und in sich den Halt verliert (BGHZ 44, 130, 135). Der Boden hat bereits dann die erforderliche Stütze verloren, wenn die Gefahr einer Bodenbewegung beste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nutzungsänderung ohne Eigentumswechsel

Rz. 39 [Autor/Stand] Bei einer reinen Nutzungsänderung ist nur der (wirtschaftliche) Eigentümer des Grundstücks anzeigepflichtig. Er hat die Kenntnis von der Nutzung des Grundstücks. Die Anzeigepflicht entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die tatsächliche Nutzungsänderung eintritt. In diesem Zeitpunkt beginnt die Dreimonatsfrist (s. dazu unten unter D). Rz. 40 Beispiel: Eine Gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Scheinbestandteile

Rn. 189h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks, die bereits dadurch definiert sind, dass bewegliche Sachen zu einem nur vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt werden (§ 95 BGB, s Rn 163), ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses bilanziell selbstständigen (beweglichen) Grundstück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewerbliches Inventar.

Rn 2 Dauernde Einrichtung des Gebäudes für den gewerblichen Betrieb kann sich aus seiner Bauart, Einteilung, Gliederung bzw Eigenart oder auf Grund seiner Ausstattung mit betriebsdienlichen Maschinen und sonstigen Gerätschaften ergeben (BGHZ 62, 49, 50; 124, 380, 392; BGH NJW 06, 993, 994). Bejaht worden ist dies zB bei einem Bürobetrieb (LG Mannheim BB 76, 1152), einer Gast...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anlagen zur Nutzung von Sonnen- oder Windenergie.

Rn 6 Auswirkungen auf den Endenergiebedarf können am Gebäude befindliche Anlagen zur Nutzung von Sonnen- oder Windenergie haben. Wird die hiermit erzeugte Energie zur Deckung des Energiebedarfs des Gebäudes selbst eingesetzt (zB Erzeugung von Warmwasser mit Hilfe von Solarthermie), muss an der ›Schnittstelle‹ Gebäudehülle (Rn 4) weniger ›zu bezahlende‹ Endenergie beschafft w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Deep-in-the-money-Kaufoption des Nutzungsberechtigten

Rn. 182i Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Wirtschaftliches Eigentum kann auch dann beim nutzungsberechtigten Hersteller zu verorten sein, wenn diesem das gesicherte Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu derart vorteilhaften Konditionen zu erwerben, dass bei typischem Geschehensablauf von der Ausübung der Kaufoption auszugehen ist (Deep-in-the-money-Kaufoption, vgl zB BFH v 18.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Belastungsgegenstand.

Rn 2 Belastbar sind Sachen, also bewegliche Sachen (auch Tiere, § 90a), Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Miteigentumsanteile, Wohnungseigentumsberechtigungen (BGH NJW 02, 1647, 14, 2640 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]), Schiffe (dazu: Dobberahn MittRhNotK 98, 145) und nicht eingetragene Luftfahrzeuge (§ 9 LuftfzRG). Rn 3 Reale Teile sind isoliert belastbar, soweit sie ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Widerspruch des Nachbarn.

Rn 15 Hat der Überbauende schuldlos oder lediglich fahrlässig (§ 276 II) gehandelt, muss der Nachbar den Überbau nur dann dulden, wenn er nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. Dafür ist es ausreichend, dass er – auch ohne Kenntnis von der Grenzüberschreitung – deutlich zum Ausdruck bringt, dass er mit der Errichtung des Gebäudes nicht einverstanden ist (BGHZ 59, 191, 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Balkone.

Rn 8 Wird an ein im gemE stehendes Gebäude nachträglich ein Balkon angebaut, der nur von einer Einheit aus betreten werden kann und fehlt es an einer Zuweisung iSv § 5 I oder besteht an einem Gebäude von vornherein ein Balkon ohne weitere Bestimmungen zum Gebrauch, steht nach hM gem Gewohnheitsrecht und § 242 BGB ausnw nur dem WEigtümer ein (Allein-)Gebrauchsrecht zu, an des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchsinhalt.

Rn 18 Der Anspruch ist darauf gerichtet, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Welche Maßnahmen dafür ergriffen werden müssen, entscheidet der Anspruchsgegner (Rn 5 ff). Er kann wählen, ob er das Gebäude bzw das Werk repariert, so dass davon künftig keine Gefährdungen mehr ausgehen können; er kann sich aber auch für die Beseitigung des Gebäudes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Dauerwohnrecht ist veräußerlich und vererblich. 2Es kann nicht unter einer Bedingung bestellt werden. (2) Auf das Dauerwohnrecht sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Vorschriften des § 14 entsprechend anzuwenden. (3) Der Berechtigte kann die zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes und Grundstücks mitben...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben

Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch siehe § 9 Rdn 89 ff.). Der Anspruch auf Wertermittlung nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ist vom Auskunf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 651 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bewegliche WG sind: bewegliche Sachen iS § 90 BGB; Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind (R 7.1 Abs 3 S 2 EStR 2012, zur Abgrenzung s Rn 162), einschließlich Photovoltaikanlagen, unabhängig davon, ob es sich um Aufdach- oder dachintegrierte Anlagen handelt (R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012 iVm R 7.1 Abs 3 ES...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur näheren Bezeichnung des Gegenstandes und des Inhalts des Dauerwohnrechts kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden. 2Der Eintragungsbewilligung sind als Anlagen beizufügen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz: kein ›Vorwegabzug‹.

Rn 72 Gibt es in einem Gebäude oder in einer Wirtschafts- bzw Abrechnungseinheit (§ 556 Rn 48) Räume und/oder Flächen, die sowohl der preisfreien Wohnraummiete unterliegen (anders: § 20 II 2 NMV 1970) als auch der Gewerberaummiete, müssen alle oder einzelne Betriebskosten für die jeweiligen Mietverträge nicht getrennt abgerechnet werden (BGH NZM 17, 520 [BGH 10.05.2017 - VII...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 10 Interessen anderer Mieter sind zu berücksichtigen, wenn sie im Gebäude wohnen, das der Mieter bewohnt, der auf Duldung in Anspruch genommen wird. Auf die Mietsache (§ 555a Rn 2) kommt es für § 555d II 1 nicht an. Der andere Mieter muss kein Mieter des Vermieters sein, kann also zB Untermieter sein, jedenfalls aber Mieter eines anderen Vermieters. In erweiternder Ausleg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unerhebliche.

Rn 6 Wird ein gesamtes Gebäude (§ 3 Rn 3) abw vom Aufteilungsplan an einer anderen Stelle auf dem Grundstück oder in einer anderen Form errichtet, entsteht nach hM SonderE, sofern die einzelnen im SonderE stehenden Räume ohne Weiteres nach dem Aufteilungsplan zu identifizieren und untereinander sowie ggü dem gemE abzugrenzen sind (BGH ZMR 04, 206, 207); fehlt es hieran, sind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle des § 3 I wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. 2Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. 3Das Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Einsturz oder Ablösung als Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung.

Rn 6 Eine fehlerhafte Errichtung liegt vor, wenn die genannten Rechtsgüter durch unsachgemäße, nicht den Regeln der Baukunst entsprechende Bauausführung gefährdet werden (RGZ 76, 260, 262; BGHZ 58, 149, 155); zu berücksichtigen sind insb Witterungseinflüsse (BGHZ 58, 149, 153 f; NJW 93, 1782, 1783; 99, 2593, 2594). Mangelhafte Unterhaltung ist eine nicht hinreichende Prüfung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage vor dem 01.01.1999

Rn. 183 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Hierzu folgende Tabelle:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Grenzscheidung.

Rn 7 Die Anlage muss von der gemeinsamen Grenze der benachbarten Grundstücke durchschnitten werden; nicht erforderlich ist, dass die Grenze genau in der Mitte der Anlage verläuft und in ihrer gesamten Länge auf der Grenze steht (BGHZ 143, 1, 3). Die Grenzanlage kann nachträglich entstehen, wenn ein Grundstück so geteilt wird, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Instandhaltung.

Rn 12 Im Gegensatz zu I kann nur die Instandhaltung eines Bauwerks, nicht einer Außenanlage einen Bauvertrag begründen. Der Gesetzgeber verweist für die Definition des Begriffs der ›Instandhaltung‹ in den Materialien (BTDrs 18/8486, S 53) auf § 2 Abs 9 HOAI. Danach sind Instandhaltungen Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustands eines Bauwerks (vgl auch § 1 VOB/A). Gemeint si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wiederherstellung.

Rn 8 Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist Wiederherstellung die erneute Herstellung von etwas, was zuvor bereits vorhanden war (ebenso: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht, § 650a Rz 16; BeckOGK/Merkle, BGB nF, § 650a Rz 62). Davon umfasst sind zunächst Fälle, in denen ein beschädigtes oder zerstörtes Bauwerk wieder in seinen ursprünglichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 91 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen, mit denen diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen, z.B. Brücken, Schleuseneinrichtungen, Signalstationen, Stellwerke, Blockstellen von der Grundsteuer befreit. Grundgedank...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Bestimmung ist auch ggü Verbrauchern dispositiv (BGH BeckRS 18, 22692 Rz 23). Im Handelsverkehr ist Abbedingung insb durch Handelsklausel üblich, zB frei Haus (s Staud/Beckmann Rz 34–50).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 2 Der Wohnsitz ist zu verstehen als der räumliche Mittelpunkt des gesamten Lebens einer Person (RGZ 67, 191, 193; BayObLGZ 84, 289; 1993, 88), wobei nicht das konkrete Haus als Wohnsitz anzusehen ist, sondern der Ort iSe politischen Gemeinde. IdS wird allg der Begriff des Ortes in I, 2 ausgelegt. Der Hinweis auf den räumlichen Mittelpunkt kann allerdings nicht als zwingen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Dreißigste soll es dem Berechtigten ermöglichen, seine Lebensführung in der Haus- und Familiengemeinschaft des Erblassers ohne Überstürzung umzustellen, weshalb es uU geboten sein kann, von der nur unmittelbar nach dem Tod möglichen Kündigung des Mietverhältnisses abzusehen (Staud/Kunz § 1969 Rz 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Widerlegung der Vermutung.

Rn 32 Der Gläubiger kann die Vermutung sittenwidriger Ausnutzung der emotionalen Verbundenheit (Rn 22) widerlegen. Er kann über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse getäuscht worden sein (iE der einzig verbleibende Rechtfertigungsfall der Nichtkenntnis, vgl BGH NJW 00, 1182, 1183 [BGH 27.01.2000 - IX ZR 198/98] und Nobbe/Kirchhof BKR 01, 5, 10f). Er kann darlegen, dass de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine kollisionsrechtliche Sonderregel für dingliche Rechte an bestimmten Arten von Transportmitteln. Bei diesen Transportmitteln brächte die Anknüpfung an die lex rei sitae nicht die erstrebte Rechtssicherheit infolge der häufigen Veränderung des Lageorts. Sie würde insofern nicht den Verkehrsinteressen gerecht. Art 45 I knüpft stattdessen an das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Übersicht.

Rn 60 Die Mietvertragsparteien können ein Betretungs- und Besichtigungsrecht vereinbaren (BGH ZMR 23, 776 Rz 16; Agatsy IMR 18, 443, 445) oder es jedenfalls vertraglich näher ausgestalten. Liegt eine solche an § 307, § 138 I (s BVerfG ZMR 93, 405, 409; LG München II NJW-RR 09, 376) zu messende Vereinbarung vor, ist diese für Umfang und Ausgestaltung des Betretungs- und Besic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anspruchshöhe.

Rn 36 Der Ausgleichsanspruch gewährt dem Beeinträchtigten eine angemessene Entschädigung in Geld, deren Höhe sich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung bemisst (BGH NJW 09, 762, 765 [BGH 19.09.2008 - V ZR 28/08]); sie kann im Einzelfall die Höhe des vollen Schadensersatzes erreichen, wenn die zu duldende Einwirkung (Rn 16–32) zu einer Substanzschädigung geführt h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlegende Umgestaltung der WE-Anlage.

Rn 44 Eine grundlegende Umgestaltung ist bei § 20 II 1 zumindest typischerweise nicht anzunehmen (BGH WuM 24, 171 Rz 15; NZM 24, 241 [BGH 09.02.2024 - V ZR 244/22] Rz 40). Privilegierung ist bei der Prüfung iSe Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (BGH WuM 24, 171 Rz 15). IÜ ist die Frage im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden (BRDrs 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Keine Vereinbarungen.

Rn 163 Ist zur Tierhaltung nichts vereinbart oder ist eine die Tierhaltung regelnde Klausel nichtig, ist die Frage ihrer Zulässigkeit unter Abwägung der Interessen der Mietvertragsparteien sowie der weiteren Beteiligten zu entscheiden (BGH NJW-RR 13, 584 Rz 21; 13, 584 Rz 6). Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr