Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gemeinschaftseigentum

Rz. 28 Das Grundstück selbst und Grundstücksflächen im Freien sind grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum (§ 1 Abs. 5 WEG). An Flächen im Freien, z.B. Hof und Garten, Lager- oder Kfz-Stellplätzen war bis 30.11.2020 auch bei dauerhafter Markierung kein Sondereigentum denkbar, sondern nur die Bestellung eines Sondernutzungsrechts als Gebrauchsregelung möglich (siehe Rdn 110...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / dd) Mitwirkungspflichten des Eigentum haltenden Nachbarn

Rz. 58 Weiter sind hier neben den vorgenannten Hinweis- und Fürsorgepflichten stehende Verpflichtungen zu formulieren. Danach kann ein Eigentümer gehalten sein, den Bauherrn rechtzeitig über eine etwaige schlechte Substanz des auf dem Grundstück des Eigentümers stehenden Gebäudes (z.B. wegen Alters, Bauweise, mangelnder Gründung, Kriegsschäden etc.) zu informieren. Eine in d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Die Aufhebung eines Nutzungsrechts oder Gebäudeeigentums nach Artikel 233 § 4 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder nach § 16 Abs. 3 des Vermögensgesetzes ist in der zweiten Abteilung des Grundbuchs des oder der belasteten oder betroffenen Grundstücke oder Flurstücke einzutragen, wenn das Recht dort eingetragen ist; ein vorhandenes Gebäudegrun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Nutzungsrecht zur Errichtung eines Eigenheimes und für Freizeit- und Erholungszwecke

Rz. 9 In diesen Fällen sind nach Abs. 6 S. 1 mehrere Gebäude unter einer laufenden Nummer zu buchen, es sei denn, dass gleichzeitig eine Teilung beantragt wird. Die Gebäude sind nach Art und Anzahl zu bezeichnen, Abs. 4 S. 2 Nr. 2.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundzüge der Sachenrechtsbereinigung

Rz. 236 Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, § 3 Abs. 2 SachenRBerG primär die Anpassung des Gebäudeeigentums an das Sachenrecht des BGB, doch soll auch eine sonstige Bebauung eines Grundstücks durch jemand anderen als den Grundstückseigentümer durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz geregelt werden (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Sa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt

Rz. 139 Belastungsgegenstand des Dauerwohnrechts kann eine Wohnung sein, jedoch auch nur ein einzelner Raum oder ein ganzes Gebäude.[615] Belastungsgegenstand beim Dauernutzungsrecht ist jeder Raum, der Gegenstand von Teileigentum sein kann, daneben auch Wohnungen, beispielsweise bei vorübergehender, wenn auch längerdauernder beruflicher Nutzung als Büro. Beide Arten von Recht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Neuerrichtung und Änderung von Räumen

Rz. 76 Die Rechtsverhältnisse müssen der neuen baulichen Lage angepasst werden, da WE als Raumeigentum rechtlich mit den räumlichen Gegebenheiten übereinstimmen muss. Ist bspw. das mit den Miteigentumsanteilen an zwei Speichern verbundene Sondereigentum nicht entstanden, wegen eines Widerspruchs zwischen Aufteilungserklärung und Aufteilungsplan, besteht gegen die übrigen Eig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bestandsverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 4 Im Bestandsverzeichnis ist das Gebäudeeigentum darzustellen. Sp. 1 enthält die laufende Nummer. Da das Gebäudegrundbuch als Realfolium zu führen ist, erhält das Gebäudeeigentum regelmäßig die lfd. Nr. 1. Bei der Anlegung wird in Sp. 2 nichts eingetragen, ggf. ein Bindestrich. Bei späteren Änderungen des Gebäudeeigentums, bspw. einer Teilung, wird dieses unter einer neu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Annexeigentum

Rz. 38 Seit 1.12.2020 ist nach § 3 Abs. 2 WEG die Bildung von Sondereigentum an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks zulässig. Damit sind insbesondere Gartenflächen, Stellplätze, Terrassen, Wege oder Abstellflächen sondereigentumsfähig.[159] Annexeigentum kann aber nicht an Gebäudeteilen begründet werden, also nicht an Balkonen oder Dachterrassen, die ja s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zusammentreffen von Abschlägen wegen baulicher Mängel bzw. Schäden und wegen wirtschaftlicher Überalterung

Rz. 127 [Autor/Stand] Der Abschlag vom Gebäudesachwert wegen wirtschaftlicher Überalterung nach einem Hundertsatz des Gebäudenormalherstellungswerts gilt nur für solche Fälle, in denen Abschläge wegen baulicher Mängel oder Schäden nach § 87 BewG nicht in Betracht kommen. Ist zusätzlich auch ein Abschlag nach § 87 BewG zu gewähren, so muss der Abschlag wegen wirtschaftlicher ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 88 Ermäßigung und Erhöhung

Schrifttum: Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1971, 779; Mohr, Die Wertminderung von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren, BB 1979, 930; Schendt, Ermäßigungen des Gebäudesachwerts bei der Einheitsbewertung BB 1980, 987. A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vom Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85–88 BewG) und dem Wert der Außenanlagen auszugehen (§ 89 BewG). Dieser Ausgangswert ist durch die Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen (§ 83 Satz 2, § 90 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert eines Grundstücks wird...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / s) Übergabe und Abnahme (Teil II § 5)

Rz. 28 Mit der Übergabe des Grundstücks nebst Bauwerk als wesentlichem Grundstücksbestandteil erfüllt der Bauträger den kaufrechtlichen Teil des Bauträgervertrags gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Nutzen, Lasten und Gefahr des Grundstücks gehen gem. § 446 BGB auf den Erwerber über. An die Übergabe in diesem Sinn knüpft § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 drittletzter Spiegelstrich MaBV die Fäll...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Rücktritt

Rz. 33 Der Rücktritt ist im Bereich der eigentlichen Bauverträge ein eher untypisches Mängelrecht. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass eine Rückgewähr der Werkleistung in natura normalerweise nicht möglich sein wird. Der Anwendungsbereich für den Rücktritt konzentriert sich damit im Bereich des Werkvertragsrechts vor allem auf den Bauträgerbereich, wo die Rückabwi...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 9. Abnahme

Rz. 280 Die förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB/B hat für beide Vertragsparteien den Vorteil, dass aufgrund des schriftlichen Abnahmeprotokolls Klarheit über die Feststellungen und getroffenen Absprachen bei der Abnahme gegeben ist. Die förmliche Abnahme hat nach § 12 Abs. 4 VOB/B auf Verlangen einer Vertragspartei stattzufinden, wobei die Vereinbarung über die förmliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abgrenzung der Grundstücksfläche (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Sowohl beim Sachwertverfahren als auch beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Grund und Bodens gesondert zu ermitteln und fließt anschließend in den Grundbesitzwert ein. Ausschlaggebend sind dabei die Größe der Fläche und der Bodenrichtwert. Rz. 21 [Autor/Stand] Über § 167 Abs. 2 BewG ist die Größe der Fläche bei Wohnteil und Betriebswohnungen begrenz...mehr

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§ 5 Weiterbenutzung/Mitbenu... / C. Absicherung schon zu Lebzeiten beider Partner

Rz. 7 Wie ein Urteil des BGH vom 30.4.2008[3] lehrt, besteht erheblicher Gestaltungsbedarf auch für den Fall, dass der Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie wegen gesundheitlichen Verfalls in ein Pflegeheim eingewiesen und unter Betreuung durch eine dritte Person gestellt wird. Rz. 8 Dem vorgenannten BGH-Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann und ei...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: VOB-Vertrag

Rz. 91 Muster 14.3: VOB-Vertrag Muster 14.3: VOB-Vertrag VOB-Bauvertrag Zwischen Bauherr _________________________ vertreten durch _________________________ – Auftraggeber – und Firma _________________________ vertreten durch: _________________________ – Auftragnehmer – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Inhalt der Erbbaurechtsbestellung

Rz. 159 Für die Wirksamkeit der Erbbaurechtsbestellung reicht es nicht aus, dass man sich über die Bestellung, eines Erbbaurechts einig ist. Zur Eintragung im Grundbuch ist vielmehr erforderlich, dass Einigung und Eintragungsbewilligung Art, Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts festlegen. Zu diesen Einzelheiten gehört eine Bezeichnung des Bauwerks, das der Berechtigte hab...mehr

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§ 5 Architektenrecht / II. Sachmängelrechte im Einzelnen

Rz. 101 Liegt ein Mangel des Architekten-/Ingenieurwerks vor, steht dem Auftraggeber grundsätzlich in erster Linie ein Nachbesserungsanspruch gem. §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu. Da sich der Planungsmangel typischerweise im Bauwerk realisiert, ist beim Nacherfüllungsanspruch bezüglich fehlerhafter Pläne danach zu differenzieren, ob diese bereits in das Bauwerk umgesetzt wurden ode...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragungsfähige Vereinbarungen

Rz. 179 Zum sog. vertraglichen dinglicher Inhalt des Erbbaurechts gehören insbes. folgende Regelungen:mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / B. Muster: Architektenvertrag

Rz. 12 Muster 15.1: Architektenvertrag Muster 15.1: Architektenvertrag Objektplanung Gebäude und Innenräume Zwischen _________________________ (Name, Adresse) – Auftraggeber (AG) – und _________________________ (Name, Adresse) – Auftragnehmer (AN) – wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und Pflichten be...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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§ 14 Bauvertrag / c) Baubeschreibung

Rz. 64 Der Unternehmer hat eine Baubeschreibung, deren Einzelheiten sich aus EGBGB Art. 249 § 2 ergeben, dem Vertrag zugrunde zu legen, § 650j BGB. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Verbraucher oder ein von ihm Beauftragter, in erster Linie ein Architekt, die wesentlichen Planungsvorgaben erstellt. Die Baubeschreibung hat folgende Informationen zu enthalten:mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Fall der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Liegen die zu veräußernden Immobilien daher in Deutschland, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Schutz der Hardware

Rz. 3 Die Datenverarbeitungsanlage umfasst alle zur maschinellen Grundbuchführung eingesetzten Geräte im GBA oder bei Stellen, die nach § 126 Abs. 3 GBO im Auftrag tätig werden. Rz. 4 Ihre Aufstellung muss so erfolgen, dass schädliche Witterungseinflüsse, etwa durch Nässe, Sturm, übermäßige Kälte oder Hitze ausgeschlossen sind. Die Gebäude müssen gegen die genannten Umstände ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschung ohne Rechtsgrundlage (Abs. 3)

Rz. 12 Vielfach sind Löschungen und/oder Schließung bzw. Umfunktionierung des Gebäudeblattes geschehen, ohne dass die erforderliche Aufhebungserklärung (Löschungsbewilligung) vorlag. Diese genügte weder nach DDR-Recht noch nach Bundesrecht; Nutzungsrecht und/oder Gebäudeeigentum bestehen fort. Rz. 13 Abs. 3 sieht vor, dass die Erklärung aus Anlass der nächsten anstehenden Ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anlagen als Scheinbestandteile

Rz. 2 § 9a Abs. 1 S. 1 GBBerG stellt klar, dass die zu der jeweiligen Dienstbarkeit gehörenden Anlagen im Eigentum des Berechtigten der Dienstbarkeit stehen. Sie sind damit Scheinbestandteile i.S.d. § 95 Abs. 1 S. 2 BGB.[2] Wird die Anlage von mehreren Berechtigten genutzt, insbes. als sog. Leitungssammelkanal, steht sie in Miteigentum zu gleichen Teilen (§ 9a Abs. 1 S. 2 GB...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vorliegen einer Nutzungsbescheinigung

Rz. 11 Die Eintragung des Widerspruchs unterbleibt nach Abs. 5 Nr. 2, 3 auch, wenn dem Grundbuchamt eine Bescheinigung vorliegt, die dartut, dass das Gebäude in dem Zeitraum von der Vorlage des Entwurfes des SachenRBerG bis zum Inkrafttreten der GGV genutzt wurde. Der letztere Zeitpunkt wurde aus praktischen Gründen gewählt; ein Nutzungsnachweis bis zum Eintragungszeitpunkt ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Umsatzsteuerrecht

Rz. 261 Soll das an die Betriebsgesellschaft vermietete Grundstück im Wege einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG (ohne USt) veräußert werden, ist notwendig, dass der Erwerber die vom Veräußerer ausgeübte Unternehmenstätigkeit fortsetzt oder dies zumindest beabsichtigt, d.h. ist der Gegenstand der Geschäftsveräußerung ein Vermietungsunternehmen, muss der ...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / d) Konkreter Schaden

Rz. 74 Wenn bereits ein konkreter Schaden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers eingetreten ist, kann dieser, wenn bereits entsprechend durch Sachverständigengutachten festgestellt und evtl. auch bereits bezifferbar, gleich mit geltend gemacht werden: Es bietet sich dann an, sogleich zwei weitere Anträge zu stellen: Hinweis “Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR ____...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Umfunktionierte Gebäudeblätter (Abs. 2 S. 2)

Rz. 11 Bei der Aufhebung von Gebäudeeigentum an ehedem volkseigenen Grundstücken im Zusammenhang mit sog. "Modrow-Kaufverträgen" (G. v. 7.3.1990) existierte häufig für das Grundstück ein Grundbuchblatt, sondern nur die Bestandskarte nach Nr. 160 der Colido-Grundbuchanweisung. Die Liegenschaftsdienste (Grundbuchämter) haben dann häufig anstelle der Schließung des Gebäudeblatt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fabriken und Werkstätten des Handwerks (Nr. 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] § 90 BewG bzw. die Verordnung enthält in Zusammenhang mit den Tatbestandsmerkmalen Fabriken und Werkstätten des Handwerks keine Begriffsdefinition. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anwendungsbereich für Fabriken und Werkstätten weit zu ziehen ist. Unter den Begriff der Fabrik lassen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch alle Formen von Produktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) § 3 Nr 70 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2592 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen betreffend Grund und Boden und Gebäude aufgrund Eintragung eines StPfl ins HR als REIT-AG aufgrund Aufdeckung der stillen Reserven ("Aufstockungsgewinne"), falls (kumulativ): Grund und Boden und Gebäude vor dem 01.01.2005 angeschafft/hergestellt wurden, Schlussbilanz iSd § 13 Abs 1, 3 KStG auf einen Zeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anpassung des Ausgangswerts nach § 83 BewG (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Gem. § 90 Abs. 1 BewG ist der Ausgangswert nach § 83 BewG durch Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen. Der nach den §§ 84–89 BewG ermittelte Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen stellt in seiner Gesamtheit noch nicht den Einheitswert des Grundstücks dar. Die Summe von Bodenwert, Gebäudewert und Wert der Außenanlagen bilde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abschlag für Großobjekte

Rz. 226 [Autor/Stand] Als weiterer wertmindernder Umstand kann die eingeschränkte Verwendbarkeit und Verkäuflichkeit besonders großer Objekte angesehen werden.[2] Bei wirtschaftlichen Einheiten, auf die nach § 2 WertzahlVO zu § 90 BewG die Wertzahlen für Lagerhäuser oder für Nachkriegsbauten der "übrigen Geschäftsgrundstücke" anzuwenden sind, (z.B. Lagerhausgrundstücke, Kühl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebswohnungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nicht zum Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehören die Gebäude und Gebäudeteile, die den Arbeitskräften des Betriebs, die nicht Familienmitglieder des Betriebsinhabers sind, zu Wohnzwecken dienen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dess...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / t) Haftung für Sachmängel des Grundstücks (Teil II § 7 Nr. 1)

Rz. 29 Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel am Grundstück richtet sich nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Ein Ausschluss der Sachmängelrechte am Grundstück ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht auch solche Sachmängel erfasst sind, die Mängel am Gebäude oder Einschränkungen der vereinbarten Nutzung des Gebäudes verursachen.[40] In Verbraucherverträgen und Formularverträgen kann...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / a. Übertragung stiller Reserven

Darunter fällt unter anderem Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gem. § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach kann bei einer Veräußerung von qualifiziertem Anlagevermögen[6] die Aufdeckung von stillen Reserven vermieden werden, indem der Betrag der stillen Reserven von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten von im Jahr der Veräußerung angeschafften oder hergestellten Wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Verfall oder Abriss

Rz. 48 [Autor/Stand] Eine wesentliche Ertragsminderung liegt auch bei Verfall einer Immobilie und einem späteren Abriss vor. Der Steuerschuldner hat die Rohertragsminderung zu vertreten, wenn er dem Verfall des Gebäudes nicht entgegengewirkt und die daraus folgende Nichtvermietbarkeit in Kauf genommen hat.[2] Demgegenüber hat der Steuerschuldner nicht zu vertreten, wenn das ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Formelle Eintragungsvoraussetzungen

Rz. 119 Die Eintragung in das Grundbuch setzt das Vorliegen einer Eintragungsbewilligung und der Anlagen, bestehend in Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie etwa erforderlicher Genehmigungen voraus.[536] Im Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchamt brauchen die Beteiligten nach § 3 WEG noch nicht Miteigentümer des Grundstücks zu sein. Es genügt, wenn sich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 31 Sondereigentum sind die gem. § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 WEG bestimmten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 WEG erfüllen, also verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das Gemeinschaftseigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnu...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 9. Immobilienertragsteuer

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie wird ab 2012 im Rahmen der Immobilienertragsteuer in §§ 30 ff. ÖstEStG geregelt. Grundsätzlich ist als Erlös der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös anzusetzen und mit 30 % zu besteuern. Es bestehen jedoch diverse Befreiungen bzw. Übergangsbestimmungen, die im jeweiligen Einzelfall zu beachten si...mehr