Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 1.2 Zwingender Umlagemaßstab von 70 % zu 30 %

Für bestimmte Gebäude besteht keine Wahlfreiheit mehr, den Verteilerschlüssel innerhalb der genannten Bandbreite festzulegen. Zitat § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmever...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.3 Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV)

Die HeizKV sieht in § 2 ausdrücklich eine Ausnahme für den Fall vor, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst eine Wohnung bewohnt. In diesem Fall können mit dem Mieter von der HeizKV abweichende rechtsgeschäftliche Bestimmungen vereinbart werden. Dabei dürfen sich im Gebäude jedoch maximal zwei Wohnungen befinden. Verfügt das...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.3.3 Weitere Ersatzverfahren

Seit 1.1.2009 erlaubt die Heizkostenverordnung auch andere Ersatzverfahren. So kann der Gebäudeeigentümer bei der Ermittlung des Wärme- und Warmwasserverbrauchs den Durchschnittsverbrauch des Gebäudes oder den der Nutzergruppe zugrunde legen. Hiermit sollen ihm zusätzliche Möglichkeiten eröffnet werden, Verbräuche zu ermitteln. Diese beiden Verfahren beziehen sich auf den Dur...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1 Aufteilung der Heizkosten in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten

Zitat § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV regelt die Aufteilung der gesamten Heizungsbetriebskosten einer zentralen Heizungsanlage in Grundkosten und Verbrauchskosten. Ein Grundkostenanteil ist ...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.1 Zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV)

Hierunter werden alle Anlagen zusammengefasst, die von einem Punkt aus mehrere Räumlichkeiten und unterschiedliche Nutzer mit Wärme und Warmwasser versorgen. i. d. R. befindet sich eine solche Anlage im zu versorgenden Gebäude, z. B. im Keller. Das ist jedoch nicht zwingend, denn durch eine zentrale Anlage kann auch eine aus mehreren Gebäuden bestehende Wirtschaftseinheit ve...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3.2 Nichtwohngebäude

Ein Nichtwohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung nicht überwiegend dem Wohnen dient (§ 8 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Auch hier sei an die tatsächliche Betrachtungsweise hinsichtlich des gesamten Gebäudes erinnert. So liegt auch ein Nichtwohngebäude vor, wenn sich z. B. in einem Ärztehaus im Erdgeschoss eine Hausmeisterwohnung befi...mehr

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HeizKV: Ermittlung und Bere... / 2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht

§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV sieht eine Ausnahme von der Erfassung mit Wärmezählern vor, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist. Nur in solchen Fällen dürfen die Kosten mit den Formeln rechnerisch getrennt werden. Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Bestimmung des unverhältnismäßig hohen Aufwands ist die Größe des Gebäudes. Bei kleinere...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.1 Anwendungsbereich des CO2KostAufG

Das CO2KostAufG gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 4 BEHG Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 CO2KostAufG). Dies meint vor allem Brennstoffe wie Heizöl, Gasöl, Flüssiggas ode...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.4 Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen

In bestimmten Fällen ist es dem Vermieter aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben nicht möglich, durch Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern, sodass der Anreizeffekt des BEHG ins Leere geht. Daher sieht das CO2KostAufG unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dem Aufteilungsmaßstab nach Maßgabe des spezifischen CO2-Ausstoßes vor. Dies ist vor al...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.1 Passivhaus (§ 11 Abs. 1 Nr. 1a HeizKV)

Durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der HeizKV wurde zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausnahmen eine weitere eingeführt. Danach sind Räume in besonders energieeffizienten Gebäuden – das sind solche, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr aufweisen – von der Verbrauchserfassungspflicht und verbrauchsabhängigen Abrechnung betreffend di...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 3.2 Angaben bzgl. der CO2-Aufteilung

Nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG hat der Vermieter ebenfalls die Berechnungsgrundlagen für die Aufteilung des CO2-Preises, die Einordnung des Gebäudes in das Stufensystem des CO2KostAufG, sowie den Anteil des Mieters an den CO2-Kosten in der Abrechnung anzugeben (zur CO2-Kostenaufteilung siehe ausführlich Denk/Westner, Umlagefähige Heiz- und Warmwasserkosten inkl. CO2-Aufteilung,...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2.3 Fernwärmelieferung (§ 1 Abs. 3 HeizKV)

Direktabrechnung Ebenso wie bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV ist Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung, dass Wärme und Warmwasser "geliefert" werden. Der Unterschied zu § 1 Abs. 1 Nr. 2 HeizKV besteht darin, dass zwischen dem Wärmelieferanten und dem Nutzer direkt abgerechnet wird ("Direktabrechnung"). Der Wärmelieferant stellt also nicht dem Gebäudeeigentümer die Kost...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.3 Messdifferenzen bei Wasserzählern

Regelmäßig kommt es zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen am Hauptwasserzähler einerseits und allen Einzelwasserzählern insgesamt andererseits. Dabei zeigt der Hauptwasserzähler zumeist mehr an als die Summe der Zwischenzähler. Dies liegt daran, dass die Einzelwasserzähler je nach Typ und Einbaulage erst ab einem Durchfluss von 12 Litern pro Stunde zu zählen beginnen. Muss...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.2 Anmietung der Geräte

Gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV kann der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte auch mieten oder leasen. Die Kosten der Anmietung sind als Betriebskosten umlagefähig gemäß § 2 Nr. 4a, 5a BetrKV. Ist das Mietobjekt bereits mit gemieteten Erfassungsgeräten ausgestattet, so kann der Vermieter die Mietkosten im Rahmen der Abrechnung dem Mieter weiter berechnen. Beteiligungs- bz...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.2 Unmöglichkeit/Unwirtschaftlichkeit der Anschaffung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1b HeizKV)

Technische Unmöglichkeit Entweder ist die Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung selbst oder die Kostenverteilung des Wärmeverbrauchs nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die erste Variante bezieht sich auf diejenigen Fälle, in denen Räume bzw. Nutzereinheiten nicht mit der notwendigen technischen Ausstattung zur Verbrauchsmessung ausger...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 1.3 Verteilung der Verbrauchskosten

Wenn die gesamten Heiz- und Heiznebenkosten errechnet wurden[1], wird der prozentuale Anteil des Verbrauchsanteils bestimmt. Praxis-Beispiel Errechnung des gesamten Verbrauchsanteils Die Heizungskosten betragen insgesamt 55.000 EUR. Hat der Gebäudeeigentümer für die Verbrauchskosten einen Prozentsatz von 70 % gewählt, entfallen darauf 38.500 EUR und auf die Festkosten (30 %) 1...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.11 Datenschutz und Fernablesung

Die Verarbeitung von Daten aus einer fernablesbaren Ausstattung zur Verbrauchserfassung darf nur erfolgen, soweit dies für folgende Zwecke zwingend erforderlich ist, nämlich zur Erfüllung der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung und zur Abrechnung mit dem Nutzer nach § 6 HeizKV und zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 6a HeizKV Außerdem dürfen der Abruf und die Ve...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 6.2 Änderung des Umlageschlüssels bei eingeschränkter Wahlfreiheit

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV müssen die Heizkosten für öl- oder gasversorgte Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 nicht erfüllen und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, zu 70 % nach Verbrauch und zu 30 % nach Grundkosten auf die Nutzer verteilt werden. Bei Gebäuden, auf die bislang ein an...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.3.2 Rückgriff auf Werte für vergleichbare andere Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum

Ist die individuelle Vergleichsmethode nicht anwendbar, weil zum Beispiel nicht genügend Verbrauchsdaten aus anderen Zeiträumen vorliegen (§ 9a Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. HeizKV), kann auf Verbrauchsdaten vergleichbarer anderer Räume zurückgegriffen werden. Allerdings müssen diese Werte den aktuellen, das heißt den abzurechnenden Zeitraum betreffen. Das Problem bei diesem Verfahr...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.5 Besondere Wärmeversorgung (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 HeizKV n. F.)

Werden Räume überwiegend mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme (bis 1.10.2024: oder aus Wärmepumpen) oder Solaranlagen, aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird, versorgt, gelten die Regelungen der HeizKV nicht. So sollen energiesparende Anlagen und der sparsame Umg...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.5.1 Voraussetzungen

Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mieter einen lagerfähigen Brennstoff wie Kohle, Gas oder Heizöl erwirbt und selbst bezahlt. Auch ist denkbar, dass das Gebäude über eine Gaseinzelheizung verfügt, die der Mieter direkt mit dem Versorger betreibt. In diesem Fall findet gerade keine Umlage der CO2-Kosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung statt, nachdem der Mieter einen Br...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 5 Überblick: Rechtsprechung

Die im Folgenden genannte Rechtsprechung ist nur noch für die Fälle maßgeblich, in denen die Umstellung auf Wärmelieferung vor Inkrafttreten der Wärmelieferverordnung (1.7.2013) erfolgt ist. Abrechnung beim Wärmecontracting Der Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, ist nicht verpflichtet, dem Mieter diejenigen Rechnungen vorzulegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.3.1 Kauf der Geräte

Beim Neubau übernimmt der Gebäudeeigentümer die Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit Verbrauchserfassungsgeräten. Der Nutzer zahlt mit der zu entrichtenden Miete auch für deren Nutzung. Die Kosten der Erstausstattung dürfen nicht in der Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.[1] Bei bestehenden Gebäuden stellt die nachträgliche Ausstattung mit Messgeräten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.3.1 Rückgriff auf Verbrauchswerte aus der Vergangenheit

Der Vermieter kann bei diesem Verfahren Verbräuche der betroffenen Räume in vergleichbaren Zeiträumen heranziehen. Das bedeutet, dass der Vermieter auf Werte aus der Vergangenheit zurückgreifen darf, allerdings müssen hierbei mindestens 2 Zeiträume berücksichtigt werden. Seit 1.1.2009 gilt, dass der Gebäudeeigentümer nicht mehr die Verbrauchsdaten eines ganzen Abrechnungszei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.9 Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Rz. 465 Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.1 Umfang der Ausstattungspflicht

Generell müssen alle Räume, die mit einem Heizkörper ausgestattet sind, mit Erfassungsgeräten versehen werden. Dazu gehören zum einen die Räume einer Wohnung, zum anderen die separaten Räume wie Garagen, Mansarden, Hobby- und Kellerräume, sofern sie mit Heizkörpern ausgestattet und zum Gebrauch nur einem Nutzer zugeordnet sind. Räume, in denen der Heizkörper dauernd ausgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 2 Rohrwärmeabgabe (§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizKV)

Zitat § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizKV In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden. Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.3 Vornahme der Aufteilung

Bei der Vornahme der Aufteilung durch den Vermieter ist zu differenzieren, ob es sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. 1.2.3.1 Wohngebäude Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 Satz 2 CO2KostAufG). Achtung Betrachtungsweise Im Hinblick auf die Kategorisierung der Gebäude ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 4.6 Andere Verteilerschlüssel

Außer der Wohn- und Nutzfläche sieht § 7 Abs. 1 Satz 5 HeizKV zur Verteilung der Wärmekosten folgende Umlageschlüssel vor: umbauter Raum, Wohn- und Nutzfläche der beheizten Räume, umbauter Raum der beheizten Räume. Diese Aufzählung ist abschließend, was bedeutet, es können keine anderen Verteilerschlüssel vereinbart oder angewendet werden. Somit scheidet eine Verteilung der Fest...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.5 Einsichtsrecht eines Mieters in die Verbrauchsdaten der Mitmieter

Verlangt ein Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung, muss ihm der Vermieter auf Verlangen auch die Ablesebelege zu den anderen Wohnungen im Haus vorlegen. Es handelt sich hierbei um eine Datenverarbeitung in Form der Weitergabe der Daten an Dritte. Eine Einwilligung der übrigen Mieter ist nicht erforderlich. Der Vermieter darf dem Mieter di...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 2.2.2 Sonderfall Wärmepumpe

Ab dem 1.10.2024 muss über die Kosten der Versorgung eines Gebäudes mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter Verwendung einer Wärmepumpe ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet werden, nachdem die Ausnahmevorschrift des § 11 HeizKV n. F. entsprechend angepasst wurde. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt seitens des Vermieters noch keine Verbrauchserfassung, so gewährt ihm das Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 1.3 Inhalt

Das Kürzungsrecht bezieht sich lediglich auf den Kostenanteil, der nach der verbrauchsunabhängigen Verteilung auf den jeweiligen Mieter entfällt. Falsch ist es, die Kürzung auf die umlagefähigen Gesamtkosten des Gebäudes anzuwenden. Praxis-Beispiel Berechnungsbeispiel In einer Einheit wurde vergessen, die Verbräuche zu erfassen, sodass die Abrechnung nach Fläche erfolgte. Dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

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HeizKV: Gewerbliche Wärme- ... / 2 Arten der Wärmelieferung

Nah- und Fernwärme Um sog. Nahwärme handelt es sich, wenn sich die Anlage im Gebäude befindet, der Gebäudeeigentümer zugleich Eigentümer der Anlage ist und er den Betrieb der Anlage einem Dritten übertragen hat, zum Beispiel durch Pachtvertrag.[1] Fernwärme dagegen setzt voraus, dass die Anlage nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers steht, sondern der Betreiber der Anlage e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 3 Aufteilung bei unterschiedlichen Nutzergruppen/Vorerfassung

Gemäß § 5 Abs. 2 HeizKV ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, eine Vorerfassung vorzunehmen, wenn der Verbrauch der mit Wärme versorgten Nutzer nicht mit gleichen Messgeräten erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer sollte außerdem eine Vorerfassung durchführen, wenn in einem Gebäude unterschiedliche Nutzergruppen vorhanden sind, zum Beispiel Mieter von Gewerbeflächen und von W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Voraussetzung für die Anwendung der HeizKV ist zunächst, dass Heizenergie und Warmwasser den Nutzern von Räumen zur Verfügung gestellt werden. Dabei kommt es nicht auf die Art der Nutzung des Gebäudes an. Sowohl Wohn- als auch Büro- oder Geschäftsräume, Läden sowie sonstige mit zentraler Wärme und Warmwasser zu versorgende Räumlichkeiten fallen unter den Anwendungsbereich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.2 Der Drittbetreiber (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizKV)

Ein Drittbetreiber ist derjenige, dem der Betrieb der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage in der Weise übertragen wurde, dass er dafür ein Entgelt vom Nutzer fordern darf. Voraussetzung ist, dass es sich um eine zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HeizKV handelt, die sich im Gebäude befindet und vom Dritten betrieben w...mehr

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HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 2 Kürzungsrecht bei Fehlen des Wärmezählers

Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizKV ist seit 31.12.2013 die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen. Daher stellt sich die Frage, ob das Kürzungsrecht auch für Fälle gilt, in denen ein Wärmezähler (noch) nicht eingebaut wurde. Der Wärmezähler hat den Zweck, die durch eine verbundene Anlage entstandenen Energiekosten aufzu...mehr

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HeizKV: Kürzungsrechte des ... / 5 Ausschluss des Kürzungsrechts

Zunächst ist festzustellen, dass § 12 HeizKV überhaupt nur dann Anwendung findet, wenn auch die Bestimmungen der HeizKV angewendet werden können. Liegt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der HeizKV vor, so kann auch ein Kürzungsrecht nicht greifen. Ausnahmen können zum Beispiel vorliegen bei einem Zweifamilienhaus (§ 2 HeizKV), wenn die Anwendung der HeizKV ausgeschlossen w...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.3 Keine Einflussmöglichkeit auf Wärmeverbrauch durch Nutzer (§ 11 Abs. 1 Nr. 1c HeizKV)

Räume, die vor dem 1.7.1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann, sind ebenfalls von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen. Betroffen sind hier "Altanlagen", bei denen eine Regulierbarkeit nicht möglich ist. Ein Kürzungsrecht des Mieters gemäß § 12 HeizKV besteht dann auch nicht.[1] Handelt es sich dagegen um Räum...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2.3 Verfahren nach § 9b Abs. 3 HeizKV

Wenn die Zwischenablesung nach Abs. 1 nicht möglich ist, wird das Verfahren nach Abs. 3 angewendet. Danach sind sämtliche zu verteilenden Kosten einer Einheit nach dem Verfahren in Abs. 2, der für den Festkostenanteil gilt, aufzuteilen. Für die Wärmekosten gilt eine Zuordnung nach Gradtagen oder die zeitanteilige Verteilung. Die Kosten für die Warmwasserversorgung sind ledig...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 2 Abrechnungsfristen

Über die Heizkostenvorauszahlungen hat der Vermieter jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB, Abrechnungszeitraum). Dabei handelt es sich um eine Höchstzeitspanne mit der Folge, dass eine Abrechnung, die über mehr als 12 Monate geht, nicht ordnungsgemäß und somit nicht fällig ist.[1] Kürzere Abrechnungszeiträume sind im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel für die Zeit nach de...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.8 Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Umlagefähig sind die Kosten der Anmietung der Messgeräte. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage dieser Kostenposition mit dem Mieter vereinbart wurde. Werden die Erfassungsgeräte nachträglich gemietet, hängt die Umlagefähigkeit dieser Kosten davon ab, ob zuvor ein Mitteilungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV durchgeführt wurde und kein wirksamer Widerspruch erfolgt ist.[1]...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.5 Flächenangaben in Mietverträgen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass in Mietverträgen bestimmte Wohnungsgrößen bzw. -flächen angegeben sind, die sich hinterher als falsch herausstellen. Denkbar sind dabei die folgenden beiden Konstellationen: Die tatsächliche Fläche ist kleiner als die vereinbarte. Die tatsächliche Fläche ist größer als die vereinbarte. Zunächst war strittig, ob Flächenangaben in Verträgen...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 2.3 Korrekturverfahren nach VDI 2077

Um das Korrekturverfahren nach VDI 2077 durchführen zu können, muss zuerst der sog. Korrekturwärmeanteil ermittelt werden. Das ist der Rohrwärmeanteil, der auf die Verbraucher aufgeteilt wird. Bei dem Beispiel des Mehrfamilienhauses mit 6 Wohnungen betrug der Brennstoffverbrauch 18.000 kWh (aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.5 Legionellenprüfung

Die Trinkwasserverordnung [1] schreibt vor, dass das Warmwasser in einem Mietshaus turnusmäßig, das heißt alle 3 Jahre, auf Legionellen zu untersuchen ist. Untersuchungspflichtig sind Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Über das Fassung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.4.4 Umstrukturierung

Die Umstellung der Mietstruktur ist z. B. von Bedeutung, wenn eine Bruttowarm- bzw. Inklusivmiete vereinbart wurde. Da diese Art der Mietstruktur gegen die Bestimmungen der HeizKV verstößt, besteht ein Anspruch auf Umstrukturierung. Wenn sich die Vertragsparteien nicht darauf einigen können, bei künftigen Abrechnungen der Heiz- und Warmwasserkosten die Vorgaben der HeizKV zu...mehr