Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wegen Gebühren und Auslagen.

Rn 3 § 34 erfasst sämtliche kraft Gesetzes oder vertraglicher Vereinbarung (vermeintlich) geschuldeten Ansprüche auf Gebührenzahlung und Auslagenerstattung (zB vorgelegte Gerichtskosten, Reisekosten) wegen der Vertretung in einem der ZPO unterliegenden Verfahren (BGHZ 97, 79) oder einem Insolvenzverfahren (Musielak/Voit/Heinrich § 34 Rz 4), so dass Ansprüche wegen der Vertre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebühren.

Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1120 ff, Hauptabschn 2 Ziff 1211 f, 1222 ff, Hauptabschn 3 Ziff 1314 f, 1322 ff. Bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 u 5. Bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswert: § 40 FamGKG. Zum EA-Verfahren s § 57 Rn 6.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für die Bescheinigung nach Abs 1 fällt keine Gebühr an. Die Beglaubigung durch den UdG löst eine Gebühr je Seite aus (Nr 1500 KV-JVKostG), ggf ferner die Dokumentenpauschale (Nr 2000 KV-JVKostG). Beim Gerichtsvollzieher ist die Beglaubigungsgebühr mit der Dokumentenpauschale identisch (Nr 102, 700 KV-GvKostG). Der Rechtsanwalt erhält allenfalls die Dokumentenpauschale (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Einer Kostenentscheidung bedarf es nur, wenn im Festsetzungsverfahren solche angefallen sind (etwa Sachverständigenkosten aufgrund einer Beweiserhebung; Rn 8). Über diese ist nach §§ 91 ff durch den Rechtspfleger zu entscheiden und sie sind gleichzeitig festzusetzen (BVerfG NJW 77, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]). Im Kostenfestsetzungsverfahren entstehen keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 12 Der Gerichtsvollzieher erhält die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–, bei Erfolglosigkeit gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 600 EUR 3,30, sowie die Schreibauslagen nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 700 sowie ggf Wegegeld nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 711. Die Gerichtsgebühr für Pfändung und Überweisung beläuft sich gem § 3 II GKG iVm KV Nr 2110 auf 22 EUR. Die Anwaltsgebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

Rn 35 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 in Höhe von 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 56 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gegenstandswert einer Vorratspfändung ist nach § 25 I Nr 1 Hs 2 RVG iVm § 42 I GKG zu berechnen. Der G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 17 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 18 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 7 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 8 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Urteile iSd § 313a II führen zu einer ermäßigten Verfahrensgebühr, in 1. Instanz von 3,0 auf 1,0 (KV 1211), insoweit aber bei Verzicht auf Entscheidungsgründe iFd § 313a I 2, in 2. Instanz Ermäßigung bei § 313a II von 4,0 auf 2,0 (KV 1222) und bei § 313a I 2 auf 3,0 (KV 1223). Wenn die Parteien einen Vergleich schließen und unter Verzicht auf Begründung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 10 Keine Urteilsgebühren, auch dann nicht, wenn das Urt ausnahmsweise vollständig abgefasst wird. Das VU führt nicht zu einer Ermäßigung der Verfahrensgebühr (zur Anwendbarkeit von § 344 Köln BeckRS 19, 356; zu den Kosten der Säumnis generell Schneider NJW 19, 556); für das AU gilt KV 1211 Nr 2. II. RA. Rn 11 Keine Besonderheiten; wie § 313a Rn 12.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 23 Die Bestellung und die Aufhebung der Bestellung des Verfahrensbeistands sind gebührenfrei, Nr 1310 Anl 1 KV FamGKG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten/Gebühren.

1. Entscheidung und Gebühr. Rn 13 Bei erfolgloser Beschwerde ist gem § 97 eine Kostenentscheidung zu treffen (Naumbg OLGR 09, 964; St/J/Bork § 46 Rz 10; Zö/Vollkommer § 46 Rz 20), da Kosten entstehen, gerichtliche gem KV 1812, 0,5 anwaltliche nach VV 3500. Der Beschwerdegegner kann diese gem § 104 festsetzen lassen (BGH NJW 05, 2233 = Rpfleger 05, 481 [BGH 06.04.2005 - V ZB 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 27 Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt eine Gebühr von 66 EUR gem 1811 KV-GKG an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. II. RA. Rn 28 Streitwert: §§ 23 RVG ff der Wert der Hauptsache. 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 14 Für die Bestimmung des Gerichtsvollziehers und für das Erinnerungsverfahren nach Abs 2 iVm § 766 werden keine Gerichtsgebühren fällig. II. RA. Rn 15 Die Anzeige nach Abs 1 löst eine Gebühr nach VV 3309, 3310 aus. Die Anzeige ist ggü dem folgenden Verfahren keine besondere Angelegenheit (§ 19 II Nr 4 RVG). Für das Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Gebühr n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 53 Nach Nr 2111 KV GKG fallen Gerichtskosten als Festgebühr iHv 22 EUR an. Daneben können Auslagen ersetzt werden, Nr 9000 ff KV GKG. II. Anwaltsgebühren. Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV. II. Anwalt. 1. Überblick. Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 58 Im Berufungsverfahren wird für das Verfahren im Allgemeinen eine 4,0 Gebühr nach Nr 1220 GKG-KostVerz erhoben. Bei wechselseitigen Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, wird die Gebühr nur einmal erhoben, allerdings aus dem zusammengerechneten Wert (§ 45 II GKG). Die Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1221 GKG-KostVerz auf 1,0, wenn das Verfahren vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Kosten. Rn 5 S § 69 Rn 6. II. Gebühren. Rn 6 Gericht: KV-FamGKG Hauptabschn 1 Ziff 1130 ff, 1140, Hauptabschn 2 Ziff 1213 ff, 1216, 1225 ff, 1228 f, Hauptabschn 3 Ziff 1316 ff, 1319, 1325 ff, 1328; bei Zurückverweisung gem § 31 FamGKG kein neuer Gebührenanfall. RA: VV-RVG Teil 3 Abschn 2 Unterabschn 2; bei Zurückverweisung gem § 21 I RVG erneuter Gebührenanfall. Verfahrenswe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 20 Bei vollständiger (nicht bei teilweiser) Verwerfung oder Zurückweisung der Anhörungsrüge Festgebühr von 66 EUR (KV 1700, 2600). Für ein Anhörungsrügeverfahren kann grds PKH bewilligt werden, nicht aber im Anschluss an ein Prozesskostenhilfeprüfungs- oder -beschwerdeverfahren (Köln NJW-RR 15, 576 [OLG Köln 11.12.2014 - 7 W 52/14]). II. RA. Rn 21 Das Verfahren n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Wird die Klage geändert, so kann dies zu einer Erhöhung des Gebührenstreitwertes führen, da für die Berechnung des Gebührenstreitwertes – im Gegensatz zur Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes – die Werte sämtlicher im Laufe des Verfahrens anhängig gewordener Gegenstände nach § 39 I GKG zusammengerechnet werden (Kobl AGS 07, 151; Hamm OLGR 07, 324; KG AG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert/Gebühren/Prozesskostensicherheit.

I. Streitwert. Rn 88a In Verfahren nach § 1059 entspricht der Streitwert dem Wert des aufzuhebenden Schiedsspruchs (BGH 19.11.20– I ZB 115/19, juris Rz 6). Die Streitwerte von Klage und Widerklage werden zusammengerechnet, wenn hierdurch eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht lediglich ein wirtschaftlich identisches Interesse. Wirtschaftliche Identität liegt vor,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Im Beschwerdeverfahren wie § 380 (s § 380 Rn 7).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 10 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1625 KV. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4. 2. Gebühren und Verfahrenswert. Rn 7 Gericht: KV-FamGKG Haupt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gebühren.

I. Gerichtsgebühren. Rn 10 Für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fällt nach Nr 2115 KV GKG eine Festgebühr iHv 35 EUR an. Im Falle der Freiwilligkeit und damit des FamFG-Verfahrens (§ 410 Nr 1 FamFG) ist Nr 15212 Nr 1 KV GNotKG einschlägig. II. Anwaltsgebühren. Rn 11 Der RA erhält eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 22 EUR nach Nr 2113 KV erhoben. II. Anwalt. Rn 12 Für den Anwalt zählt jedes Verfahren über einen Antrag und jedes Verfahren über eine Abänderung der getroffenen Anordnung als besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 6 RVG) und löst die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 21 Das Verfahren über die Erteilung ist gerichtskostenfrei. Im Falle einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entstehen die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahren (s § 253 Rn 25). II. Anwalt. Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Es entstehen keine besonderen Gerichtsgebühren. Die Tätigkeit des Gerichts wird durch die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. II. Anwalt. Rn 10 Auch für den Anwalt ist die Tätigkeit durch die im Rechtsstreit verdienten Gebühren mit abgegolten (§ 19 II 2 Nr 3 RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 24 Keine Besonderheiten, da keine Urteilsgebühren anfallen. Kostenentscheidung im Schlussurteil nach allgemeinen Regeln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 55 Für den Rechtsstreit 1. Instanz wird eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr 1210 KV). Die Gebühr ist sofort fällig (§ 6 I Nr 1 GKG) und vorauszuzahlen (§ 12 I GKG). Wird die Klage später erweitert, ist der Differenzbetrag zwischen einer 3,0-Gebühr aus dem neuen Gesamtwert und dem bereits gezahlten Betrag nachzuzahlen. Zur Klageerweiteru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 15 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 16 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren wird nach Nr 1623 KV eine 0,5 Gebühr erhoben. II. Anwalt. Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 23 In Verfahren über nicht in besonderen Vorschriften geregelte Rechtsbeschwerden richten sich die Gerichtsgebühren nach den Nr 1820 ff KV Im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschl, mit dem die Berufung als unzulässig verworfen wurde (§ 522 I 2, 3) entsteht eine 2,0-Gebühr (Nr 1820 KV). Diese ermäßigt sich auf 1,0, wenn sich das Verfahren durch Rückna...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 16 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 17 Für den Anwalt löst das Verfahren nach § 18 I Nr 8 RVG eine gesonderte Angelegenheit aus, in der er die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 RVG erhält.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 11 Keine zusätzlichen Verfahrens- oder Urteilsgebühren. II. RA. Rn 12 Keine zusätzlichen Gebühren (§ 19 I 2 Nr 6 RVG). Ist der RA nur für das Ergänzungsverfahren tätig, so erhält er eine 0,8-Gebühr nach VV 3403.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Für den Rechtsstreit gelten die allgemeinen Kostenregeln der §§ 91 ff für einen erstinstanzlichen Rechtsstreit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Zur Änderung des Streitwerts bei ›Aliud‹- und ›Mehr‹-Entscheidungen E. Schneider MDR 71, 437 mit differenzierter Lösung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten/Gebühren.

1. Kostengrundentscheidung. Rn 6 In fG-Familiensachen: §§ 81, 84; in Ehe- u Familienstreitsachen: § 113 I 2 iVm §§ 91 ff, 97 ZPO sowie §§ 150, 243. Eine Kostenentscheidung ist grds nicht erforderlich bei Zurückverweisung, auch in diesem Fall aber möglich, wenn die Kostenverteilung für das Beschwerdeverfahren nicht v weiteren Verfahren in der ersten Instanz abhängt. 2. Gebühren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 10 In Verfahren über die Aufhebung werden die Gebühren gesondert erhoben (Vorbem 1.4.1 S 1 KV). II. Anwalt. Rn 11 Es gilt § 16 Nr 5 RVG. Anordnungs- und Aufhebungsverfahren sind eine Angelegenheit. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 II RVG). Eine Ausnahme gilt, wenn zwischen Beendigung des Anordnungsverfahrens und Auftrag zum Aufhebungsverfahren mehr als zwe...mehr