Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.2 Betrieblicher Gesundheitsschutz nach § 11 MuSchG

Nach § 11 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (Pflicht zu betrieblichem Gesundheitsschutz). Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 1 Wesentliche Änderungen im Überblick

Das Mutterschutzrecht sah schon immer einen Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter auf verschiedene Weise vor. Zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ermöglichen so...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2 Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung

2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG) Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basie...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2 Die Begriffe "Gefährdung" und "unverantwortbare Gefährdung"

Die Gefährdungsbeurteilung hat sich an den Begriffen der "Gefährdung" bzw. der "unverantwortbaren Gefährdung" zu orientieren: "Gefährdungen" der Schwangeren oder stillenden Mutter sowie des Kindes sollen möglichst vermieden werden.[1] "Unverantwortbare Gefährdungen" müssen ausgeschlossen werden.[2] Erst wenn beim Arbeitgeber Klarheit über den Inhalt der Begriffe als Leitlinien ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats bzw. der Personalvertretung

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kommen grundsätzlich im Hinblick auf die abstrakte Gefährdungsbeurteilung, aber auch hinsichtlich der konkreten Umsetzung in Betracht. Die zahlreichen möglichen betriebsverfassungsrechtlichen Berührungspunkte zum betrieblichen Gesundheitsschutz im Mutterschutzgesetz im Überblick: Rechte aus § 80 BetrVG : Allgemeines Überwachungsrecht gemäß ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.3 Dokumentation der Ergebnisse

In § 14 Abs. 1 MuSchG sind umfangreiche Dokumentationspflichten des Arbeitgebers festgelegt. Vorrangig ist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu dokumentieren.[1] Den mutterschutzspezifischen Teil der Gefährdungsbeurteilung konkretisiert § 14 Abs. 1 MuSchG. Aus der Dokumentation müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.1 Informationspflicht gegenüber der schwangeren oder stillenden Frau

Der Arbeitgeber hat 2 verschiedene Vorgaben im Hinblick auf die Kommunikation mit der Schwangeren bzw. stillenden Mutter zu beachten: Das Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG. Die Information über die Gefährdungsbeurteilung und die für die Frau erforderlichen Schutzmaßnahmen.[1] Gesprächsangebot nach § 10 Abs. 2 Satz 2 MuSchG Der Arbeitgeber muss der Frau unverzüglich...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 1 Betrieblicher Gesundheitsschutz – Grundsätze

Der Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter war schon immer ein zentrales Ziel des Mutterschutzgesetzes. Mit der Novellierung zum 1.1.2018 ist ein umfassender benachteiligungsfreier Gesundheitsschutz in Kraft getreten, der eine mutterschutzgerechte Fortsetzung der Beschäftigung von Frauen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit ...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.3 Ableitung voraussichtlicher Maßnahmen

Die vom Arbeitgeber durchzuführenden Maßnahmen ergeben sich aus der auf der ersten Stufe (s. o.) vorrangig durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ist zwingend immer dann erforderlich, wenn eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Eine Umgestaltung kann erforderlich sein, wenn eine Gefährdung der schwangeren oder stillenden Frau bz...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 3 Schutzpflichten im Eintrittsfall

Von der abstrakten, nicht anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden sind die anlassbezogenen, konkreten Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Fall der Schwangerschaft oder Mutterschaft einleiten muss. Allgemeine Schutzpflicht in § 9 MuSchG § 9 MuSchG regelt die vom Arbeitgeber zu treffenden Maßnahmen in ganz allgemeiner Form. Allerdings ergeben sich auch aus § ...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.1 Die "Gefährdung"

Eine Gefährdung ist die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie ist gegeben, wenn der Arbeitsplatz und die Beschäftigung auf diesem Arbeitsplatz unmittelbare und mittelbare gesundheitliche Beeinträchtigungen physischer oder psychischer Art mit sich bringen können. Demgegenüber bezeichnet eine Gefahr ein Geschehen, welches bei u...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.1 Schutz schwangerer Frauen gemäß § 11 MuSchG

§ 11 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. der Arbeitsbedingungen der schwangeren Frau. Dieser nicht abschließende Katalog bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Regelung des § 11 M...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2 Die "unverantwortbare Gefährdung"

Die größten Unsicherheiten für alle Beteiligte, insbesondere aber für den Arbeitgeber, sind mit der Bedeutung des Begriffs der "unverantwortbaren Gefährdung" verbunden. Die Besonderheit der "unverantwortbaren Gefährdung" liegt dabei in der (Rechts-)Folge: das Risiko führt hier zum Handlungsbedarf und damit zwingend zu einer entsprechenden Handlungspflicht. Nach der Gesetzesbe...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / Zusammenfassung

Überblick Der betriebliche Gesundheitsschutz als Teilbereich des allgemeinen Arbeitsschutzes beinhaltet eine grundlegende Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Arbeitsplätze im Unternehmen im Hinblick auf den Schutz von Schwangeren und Müttern. Dazu treten konkrete Schutzmaßnahmen von einer Anpassung des Arbeitsplatzes an die Schutzbedürfnisse der Frau über eine eventuelle Um...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.2.2.2 Schutz stillender Frauen gemäß § 12 MuSchG

§ 12 MuSchG konkretisiert und systematisiert typische Gefahrenquellen, die eine unverantwortbare Gefährdung begründen im Hinblick auf die Tätigkeiten bzw. die Arbeitsbedingungen der stillenden Mutter. Auch hier ist der Katalog nicht abschließend und bietet neben den dort benannten Gefahren einen allgemeinen Orientierungsrahmen zur Einschätzung sonstiger Gefährdungen. Die Rege...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 5 Die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht über die Ausführung des MuSchG obliegt der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde.[1] Bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Gefährdungsbeurteilung können die Aufsichtsbehörden entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen treffen.[2]mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4 Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers

Die in § 14 MuSchG geregelten Dokumentations- und Informationspflichten des Arbeitgebers sollen umfassend Transparenz und Kontrolle ermöglichen. Die damit für den Arbeitgeber verbundenen Pflichten gehen deutlich über das Niveau des allgemeinen Arbeitsschutzrechts hinaus. Die Informationspflichten betreffen neben der schwangeren oder stillenden Frau die gesamte Belegschaft un...mehr

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Mutterschutz: Betrieblicher... / 4.2 Informationspflichten gegenüber der Belegschaft

Der Arbeitgeber ist gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG verpflichtet, alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG und den voraussichtlichen Bedarf an Schutzmaßnahmen zu informieren. Insbesondere weibliche Beschäftigte erhalten so frühzeitig Einblick in die Gefährdungssituation an ihrem Arbeitsplatz und im Hinblick au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 4.3 Betriebliche Ursachenforschung auf verschiedenen Wegen

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen. Hierzu sind Begehungen und Arbeitsplatzanalysen durchzuführen. Physische Beanspruchungen sind einfacher zu erfassen als psychische. Dies mag der Grund sein, dass die klassische (physische) Gefährdungsbeurteilung noch immer eher selten um psychische Aspek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 1 Anzahl der Ersthelfer

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach Art und Größe des jeweiligen Betriebs. Die Unfallversicherungsträger machen folgende Vorgaben zur Anzahl der Ersthelfer (Quotenregelung): bei 2 bis zu 20 anwesenden Mitarbeitern muss mind. ein Ersthelfer zur Verfügung stehen; bei mehr als 20 anwesenden Versicherten muss die Zahl der Ersthelfer in Verwaltungs- und Handel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Sicherheitsb... / 1.2 Hintergrund

Häufig werden Einrichtungen zur Sicherheitsbeleuchtung aufgrund behördlicher Bau- und Betriebsvorgaben installiert und betrieben. Das betrifft: Gebäude, die sog. Sonderbauvorschriften unterliegen, z. B. Gaststätten, Hotels, Krankenhäuser, Kaufhäuser, Parkgaragen, Versammlungsstätten. Aber auch aufgrund ihrer schlichten Größe oder anderer betrieblicher Bedingungen kann eine No...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist eine Sicherheitsb... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung über Maßnahmen im Bereich Sicherheitsbeleuchtungen nachgedacht wird, sollte geklärt werden, ob es "nur" darum geht, bei Stromausfall Gefahr drohende Arbeiten sicher abzuschließen und Arbeitsräume zu verlassen oder/und ob es um die Orientierung im Brandfall geht, also um die Kennzeichnung und Ausleuchtung von Rettungswegen. Im zweiten Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährliche Abfälle / 5.1 Technische Maßnahmen

Wegen des Gefährdungspotenzials der verwendeten Stoffe und Verfahren müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Technische Maßnahmen können u. a. sein: geeignete Gefäße für Lagerung und Transport, geeignete Räume zur Lagerung, ausreichende Belüftung oder Absaugeinrichtungen, geeignete Umfülleinrichtungen, z. B. Umfüllst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefährliche Abfälle: Umgang... / 5 Lagerung von gefährlichen Abfällen

Die Lagerung gefährlicher Abfälle richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen und -klassen. Grundlegend sind hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" in Verbindung mit der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle". Wichtiger Grundsatz ist, dass durch die Art der Lagerung keine zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Die U-Bahn (Untergrundbahn bzw. Metro) ist ein elektrisch betriebenes, sich vorwiegend unterirdisch bewegendes Schienenfahrzeug bzw. ein System des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die U-Bahn-Strecke kann aber auch auf der Oberfläche, d. h. z. B. auf einem Bahndamm oder aufgeständert als Hochbahn verlaufen. In jedem Fall ist sie kreuzungsfrei und unabhängig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fehlzeitenmanagement / 6.1 Information

Gesundheitsberichte werden von Krankenkassen erstellt. Dabei können von Krankenkassen betriebliche Berichte angefordert werden. Aus Gründen der Anonymität allerdings erst ab 50 versicherten Mitarbeitern inklusive der Krankheitsarten. Dabei sind hier nur Krankheitszeiten berücksichtigt, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. D.h. derlei Berichte sind firmenin...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Arbeitsstätten bedeutet, dass diese für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere nicht nur sicher und nutzerfreundlich begeh- bzw. befahrbar sind, sondern dass in ihnen die gewünschte bzw. vereinbarte Arbeit an entsprechenden Arbeitsplätzen auch sicher und gesundheitsförderlich verrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Chemikalienschutzhandschuhe / 3 Gefährdungsbeurteilung und Auswahl

Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor (vg. auch Persönliche Schutzausrüstung). Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Chemikalienschutzhandschuhe erforderlich sind, müssen die Verantwortlichen den geeigneten Handschuhtyp festgelegen. Fachkräfte für Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hand- und Armschutz / 3 Gefährdungsbeurteilung und Auswahl

Das Arbeitsschutzgesetz und die PSA-Benutzungsverordnung schreiben eine Gefährdungsbeurteilung vor (vgl. Persönliche Schutzausrüstung). Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen Handschutz erforderlich ist, muss der geeignete Handschuhtyp festgelegt werden. Typischerweise gibt es im betrieblichen Alltag 2 Ausgangssitua...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Chemikalienschutzhandschuhe / Zusammenfassung

Begriff Chemikalienschutzhandschuhe sind Handschuhe, die als persönliche Schutzausrüstung die Hände vor Schädigungen durch chemische Einwirkungen schützen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände/Arme durch Chemikalien zu rechnen ist, müssen den Mitarbei...mehr

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Hand- und Armschutz / Zusammenfassung

Begriff Schutzhandschuhe sind Handschuhe, die als Persönliche Schutzausrüstung die Hände vor Schädigungen durch mechanische, thermische und chemische Einwirkungen sowie vor Mikroorganismen, elektrischer Durchströmung und ionisierender Strahlung schützen. Armschutz ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die den Unterarm und/oder den Oberarm vor Gefährdungen schützt. Zum Schut...mehr

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Erste Hilfe / 3.4.1.5 Defibrillation

I. d. R. findet dann eine Erstversorgung mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung statt, um dem Körper des Betroffenen durch die Atemspende Sauerstoff zuzuführen und einen künstlichen Blutkreislauf zu etablieren. Die Effizienz der Wiederbelebungsmaßnahmen kann jedoch bei bestimmten Notfallbildern durch den Einsatz eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) gesteigert werd...mehr

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KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.4 Gesundheitsschutz

Der Zweck der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.[1] Die Mitbestimmung soll im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer eine möglichst effiziente Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb erreichen. Sie umfasst sämtliche Maßnahmen, die dazu dienen, ...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 11.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 13.3 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 18.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 3.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 19.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 8.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 21.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 20.2 Bundesrecht

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.3 Festlegung des Vorgehens zur Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Im Beispielunternehmen wird alle 2 Jahre eine ausführliche Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Projektes lief gerade die Planung der nächsten Befragung. So wurde festgelegt, dass die anstehende Befragung i. S. eines ersten Überblicks für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung genutzt werden soll. Im bereits vorhandenen Fragenkatalog wurd...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3 Vom Projekt zum regelmäßigen Prozess

Um mit der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung einen neuen zusätzlichen Prozess im Unternehmen zu implementieren, empfiehlt es sich, beim ersten Aufsetzen dieses Prozesses eine breitere Perspektive einzunehmen. Besonders lohnend ist es, bereits vorliegende Daten und Datenquellen in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Im Projekt "Einführung Gefähr...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / Zusammenfassung

Überblick Die Diskussion um die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist geprägt von Unsicherheit und Skepsis. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine Form des Risikomanagements und hat das Potenzial die Arbeitswelt erheblich zu erleichtern, produktiver und zu stressfreier gestalten. Eine gut und effektiv umgesetzte Gefährdungsbeurteil...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 3.6 Bewertung und erneute Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

In der Projektgruppe bestand Übereinkunft, dass die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend der vereinbarten Wirksamkeitskontrolle durch die Führung und die Beschäftigten erfolgen sollte. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde explizit die Aufgabe übertragen, die Führungskräfte bei Begehungen oder im Rahmen anderer Treffen nach den Umsetzungserfolgen zu fragen. Damit hoffte ...mehr

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Praxisbeispiel

Zusammenfassung Überblick Die Diskussion um die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist geprägt von Unsicherheit und Skepsis. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eine Form des Risikomanagements und hat das Potenzial die Arbeitswelt erheblich zu erleichtern, produktiver und zu stressfreier gestalten. Eine gut und effektiv umgesetzte Gefä...mehr