Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

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Neue, geänderte und neu gef... / 8.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 10.3 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 15.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 23.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 16.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 5.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 18.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 14.4 Technische Regeln

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Neue, geänderte und neu gef... / 19.4 Technisches Regelwerk

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Neue, geänderte und neu gef... / 17.2 Bundesrecht

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige (Anhang 1.9)

In Anhang 1.9 wird zunächst gefordert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige so ausgewählt und installiert sein müssen, dass sie sicher funktionieren und sicher benutzbar sind. Erforderlich sind u. a. gut erkennbare und leicht zugängliche Notbefehlseinrichtungen sowie die Ausstattung der eingesetzten Fahrtreppen und -steige mit sonstigen notwendigen Sicherheitsvorrichtungen. In de...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1)

Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. Zu beachten ist die Kollisionsregel in § 3 a Abs. 4 ArbStät...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angegliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.6 Fenster, Oberlichter (Anhang 1.6)

Fenster und Oberlichter sind Bauteile zur natürlichen Beleuchtung. Darüber hinaus kann ihr Zweck auch in der Lüftung oder in der Sichtverbindung nach außen liegen. Belange der Beleuchtung und der Lüftung sind an anderer Stelle des Anhangs (Anhang 3.4 und 3.6) geregelt. Daraus sowie aus dem Bauordnungsrecht ergeben sich auch Anforderungen für die Anzahl bzw. die Größe der vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Anhang 2.3)

Die Vorschrift verfolgt das Schutzziel, dass sich die Beschäftigten im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Sie knüpft an § 4 Abs. 4 an. Dort finden sich einige Grundregeln, die beim Betreiben von Arbeitsstätten im Hinblick auf Fluchtwege und Notausgänge zu beachten sind (s. o. Abschn. 2.5.). In Abschn. 4 Abs. 2 ASR A2.3 "Fluchtwege ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Anwendungsbereich/erschöpfender Katalog; persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften des § 87 Abs. 1 BetrVG gelten auch für den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit (s. § 50 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat und § 58 BetrVG für den Konzernbetriebsrat). Indes haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen im Bereich der sozialen Angelegenheiten keine eigenen Zuständigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Rz. 214 Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für die Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.4 Gefährdungsbeurteilung

Infographic Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Je exakter eine potenzielle Gefährdung erkannt und untersucht wird, desto besser kann es gelingen, die Risiken auszuschalten oder bestmöglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.2 Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, also die Ermittlung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung, ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers.[1] Die Beurteilung ist dabei je nach Art der Tätigkeit durch den Arbeitgeber vorzunehmen. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch:[2] die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden, die Rahmenvorschriften konkretisieren.[1] Das Mitbestimmungsrecht setzt ein, wenn es zwar objektiv eine gesetzliche Handlungspflicht gibt, aber keine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.8 Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer

Der einzelne Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Abwehr von unmittelbar drohenden Gefahren. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 618 Abs. 1 BGB. Die Gefahr muss sich dabei noch nicht so manifestiert haben, dass ohne Abwehrhandlungen zwingend der Eintritt eines Schadens zu erwarten ist. Denn das Arbeitsschutzrecht wird vom Präventionsgedanken beherrs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.6 Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Die Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 3 ArbSchG . Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.5 Dokumentation

Zentrale Bedeutung hinsichtlich der Dokumentation kommt § 6 Abs. 1 ArbSchG zu. Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleicharti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 4 Dokumentation

Zur besseren Transparenz der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber eine Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung, die Schutzmaßnahmen und ihre Wirksamkeit anlegen.[1] Die Dokumentationspflicht besteht unabhängig von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter für alle Betriebe.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 3.3 Ergreifen von Maßnahmen

Der Arbeitgeber muss auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zur Abwendung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit ergreifen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.[1] Praxis-Beispiel Schutz vor Passivrauchen Nach § 5 Abs. 2 ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 9 Mitbestimmung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.[1] Er hat jedoch kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Ar...mehr

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Gießereimechaniker (Profess... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Forstwirt (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr