Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3 Bestandsschutzregelungen für Midijobs bis 520 EUR

3.1 Bestandsschutz in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und 520 EUR blieben über den 30.9.2022 in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis längstens 31.12.2023 als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, solange das durchschnittliche monatli...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Eine geringfügige Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, werden diese Beschäftigungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Krankenversicherung. Aus de...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3 Beamte mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen

Die Versicherungsfreiheit von Beamten gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur für das eigentliche Beamtenverhältnis. In der Krankenversicherung besteht auch für alle neben dem Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungen Versicherungsfreiheit. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht. 3.1 Eine g...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 3 Meldeverfahren bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Die vorherigen Ausführungen gelten nach Maßgabe der besonderen Meldevorschriften für Wertguthaben aus einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung entsprechend. Praxisfrage zur Abgabe möglicher Doppelmeldungen Bei einem Störfall in einer Beschäftigung, in der aufgrund vorheriger Übertragung von Wertguthaben sowohl Wertguthaben aus einer versicherungsfreien geringfügig en...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben

Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Beschäftigungsdauer spielt hingegen keine Rolle. Bei d...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4 Umwandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Ob durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns von 12,41 EUR[1] oder weil der zeitliche Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht ausreicht, um die anfallende Arbeit im Betrieb abzudecken: Wenn die Verdienstgrenze nur knapp eingehalten werden kann, ist es durchaus überlegenswert, Aushilfen auch sozialversicherungspflichtig gegen ein Entgelt von mehr al...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 2.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 250 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2024 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.2 Krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung/Hinzutritt geringfügiger Beschäftigung

Das Arbeitsentgelt aus einer neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Nur wenn neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, ist das Arbeitsentgelt aus der zweiten und ggf. weiteren g...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.4 Unvorhersehbares unzulässiges Überschreiten Geringfügigkeitsgrenze

Wenn die monatliche Entgeltgrenze in mehr als 2 Kalendermonaten pro Jahr unvorhersehbar überschritten wird, liegt ab dem 3. oder darauffolgenden Monat der Überschreitung keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor, wenn zeitgleich auch die Jahresentgeltgrenze von 6.456 EUR überschritten wird. Weiterhin liegt in den Monaten, in denen die Entgeltgrenze von 1.076 EUR und...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigung bleibt versicherungspflichtig zu...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 1 Lohnsteuerabzug bei Praktikanten

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Studenten und Praktikanten um Arbeitnehmer. Dies gilt unabhängig davon, ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang oder während der Semesterferien im Vollerwerb tätig sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem individuellen Lohnsteuerabzug nach den ELStAM.[1] Wird die 520-EUR-Grenze[2] für Minijobs nicht überschritten, ka...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.3 Steuernachforderung durch Wegfall der Pauschsteueroption

Die rückwirkende Beseitigung der Geringfügigkeit führt nicht nur zu Beitragsnachforderungen in Höhe der Differenz zwischen den an sich zu zahlenden Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und den bereits entrichteten Pauschalabgaben durch die betroffenen Krankenkassen. Sie beseitigt auch rückwirkend die Möglichkeit, die Lohnsteuer zu pauschalieren.[1] Die ausgesprochen günstige M...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 2.1 Addition im Zusammenhang mit geringfügiger Beschäftigung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungen ist das Arbeitsentgelt aus den ausgeübten Beschäftigungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zusammenzurechnen. Für die Zusammenrechnung geringfügig entlohnter Beschäftigungen gelten Besonderheiten. Hier ist zu unterscheiden, ob neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine od...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 6 Mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt gleichzeitig 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern mit einem Arbeitsentgelt von je 300 EUR im Monat aus. Weitere Beschäftigungen bestehen nicht. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte der beiden – für sich getrachtet geri...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1.1 Höhe

Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2024 ein Stundenlohn von weniger als 12,41 EUR[2] zugrunde liegt. Darüber hinaus spielt auch der Faktor einer vertraglich vereinbarten Arb...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

1.2.1 Entgeltgrenze wird nicht überschritten Werden ausschließlich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (von 538 EUR in 2024) ...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1 12-Monats-Zeitraum

Für die Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 538 EUR nicht überschreitet, ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn ein 12-Monats-Zeitraum zu bilden. Beginnt eine Beschäftigung im Laufe eines Monats, kann für den Beginn des 12-Monats-Zeitraums gleichwohl auf den Monatsersten abgestellt werden.[1] Alle laufenden und mindestens einmal jährlich gezahlten En...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 1 Kurzfristige neben geringfügiger Beschäftigung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt folgende Aushilfstätigkeiten aus: 4.4.2024-31.5.2024, 6 Tage in der Woche für 700 EUR monatlich in einem Einzelhandelsgeschäft. 1.7.2024-31.7.2024, 3 Vormittage in der Woche in einer Bäckerei für 320 EUR monatlich. Die Arbeitnehmerin ist bei ihrem Mann in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Sie ist nicht arbeitslos gemeldet, ni...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.3.2 Mehrmaliges zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Die Entgeltgrenze von 538 EUR darf auch in mehr als 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar überschritten werden. Bedingung ist dann jedoch, dass in dem vom Arbeitgeber gewählten Jahreszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts die Verdienstgrenze von 6.456 EUR eingehalten wird. Diese weitergehende Regelung harmoniert mit den Kriterien z...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 3 Durch Entgeltumwandlung 538-EUR-Grenze einhalten

Die Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) ist eine Handlungsalternative, wenn ein Minijob im Versicherungsstatus vorliegt und neben dem Minijob kein weiteres Arbeitsverhältnis ausgeübt wird und der zeitliche Umfang einer geringfügigen Beschäftigung nicht eingeschränkt, sondern eher noch erweitert werden soll. Eine Anhebung der Vergütung auf das aktuelle...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.2 Vor-/Nachteile bei Beschäftigung im Übergangsbereich alternativ zum Minijob

Die vergleichenden Beispiele belegen, dass gerade für den Arbeitnehmer der Anreiz für eine versicherungspflichtige Beschäftigung erhöht wurde. Durch die volle Sozialversicherungspflicht erwirbt der Beschäftigte im Übergangsbereich im Verhältnis zum Minijobber auch weitergehende Leistungsansprüche, beispielsweise auf Arbeitslosen- und Krankengeld. Darüber hinaus führen die ge...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Unvorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 538 EUR

Seit dem 1.10.2022 knüpft die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn an, sodass bei jeder Anhebung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze ansteigt. Durch die Mindestlohnfestsetzung auf 12,41 EUR zum 1.1.2024 erhöhte sich die monatliche Minijob-Grenze zum 1.1.2024 von 520 EUR auf 538 EUR. Im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist ein gelegentliches und nic...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5 Steuerrechtliche Aspekte bei der Umwandlung von Minijobs in Midijobs

Das maßgebliche Kriterium, ob eine Beschäftigung im Übergangsbereich eine Alternative zur geringfügig entlohnten Beschäftigung darstellt, ist das Vorhandensein weiterer einkommensteuerpflichtiger oder unter Progressionsvorbehalt stehender Einkünfte. Ob sich ein Wechsel vom Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Übergangsbereich für den Beschäftigten...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.16 Überschreitung der 450-EUR-Grenze bei geringfügiger Beschäftigung

Aufgrund der Corona-Krise wurde auch im Jahr 2021 ein vermehrtes Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-EUR-Minijobs zugelassen.[1] Ein gelegentliches Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze lag für die Zeit vom 1.6.2021 bis 31.10.2021 noch vor, wenn innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres max. in 4 Kalendermonaten ein nicht vorh...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 2 Unvorhersehbare gelegentliche Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten waren die Regelungen zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten bis 30.9.2022 lediglich in der Geringfügigkeitsrichtlinie zu finden. Das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten war betragsweise an keine bestimmte Höchstgrenze gebunden. Als gelegentlich wurde ein Überschreiten von nicht mehr als 3 Monaten innerhalb e...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurden diverse Änderungen im Bereich der Minijobs beschlossen – gültig ab 1.10.2022. Diese betreffen zum einen die Höhe und Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze. Zum anderen ist ein unvorhersehbares Überschreiten nur noch in bis z...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 1 Minijob

Sachverhalt Ein 17-jähriger Schüler arbeitet neben dem Besuch des Gymnasiums nachmittags sowie samstags insgesamt 8 Stunden in der Woche. Sein monatliches Entgelt beträgt 400 EUR. Der Schüler ist über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Schüler übt eine geringfügig...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.5 Bezieher von Entgeltersatzleistungen

Vor Aufnahme einer Beschäftigung ist zu berücksichtigen, dass das hieraus erzielte Entgelt ggf. zur Kürzung oder zum Wegfall einer Sozialleistung führen kann. Entgeltersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt Bezieher von Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Übergangsgeld, die von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer Beschäftigung ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Minijob

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt ab dem 1.2.2024 eine unbefristete Beschäftigung aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Als monatliches Arbeitsentgelt sind gleichbleibend 530 EUR vereinbart. Ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Es handelt sich um eine geringfügig...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.3 Mehrere Einzugsstellen für ein- und dieselbe Beschäftigung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle, für Beschäftigungen im Übergangsbereich die Krankenkasse. Vom 1.10.2022 an waren Bestandsschutzfälle durch den Arbeitgeber ggf. bei 2 Einzugsstellen zu melden, weil zumindest für den Zweig der Rentenversicherung ein Minijob vorlag. Für die anderen Versicherungszweige ergab sich melde-...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.6 Schüler ohne weitere Einkünfte

Insbesondere bei ledigen Schülern, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben und keine oder nur sehr geringe andere steuerpflichtige oder unter Progressionsvorbehalt stehende Einkünfte haben, kann der Wechsel zu einem Midijob sehr interessant sein. Dies hat mehrere Gründe: Die Einkünfte aus einer Schülerbeschäftigung können nicht zum Wegfall des Kindergeldanspruchs...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 23.208 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2024; ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 5 Mehrere geringfügige Beschäftigungen unter der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit je 150 EUR monatlich aus. Die Bedienung hat bei beiden Arbeitgebern die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt. Wie sind die Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte beider Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Die Zusammenrech...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 2 Minijobber mit Steuerklasse V

Sachverhalt Ein Arbeitgeber stellt eine Aushilfskraft auf Minijob-Basis unbefristet ein, mit einem monatlichen Verdienst von 538 EUR. Die Mitarbeiterin übt keine weitere Beschäftigung aus. Sie ist verheiratet, hat Steuerklasse V und ist familienversichert. Welche Möglichkeiten bestehen bezüglich der Versteuerung und welche ist die günstigste? Ergebnis Die Besteuerung kann nach ...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / Zusammenfassung

Überblick Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt 538 EUR im Monat nicht überschreitet. Der Begriff "regelmäßig" deutet bereits an, dass eine geringfügig entlohnte Beschäftigung auch dann noch vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer in einzelnen Monaten mehr als 538 EUR verdient. Unter welchen Bedingungen ist aber ein Überschreit...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 1.3 Rentenversicherung

Für Arbeitnehmer, die in ihrer Beschäftigung am 30.9.2022 ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 450,01 EUR bis 520 EUR erzielten und versicherungspflichtig in der Rentenversicherung waren, gab es keine versicherungsrechtlichen Bestandsschutzregelungen. Sie unterlagen seit dem 1.10.2022 als geringfügig entlohnt Beschäftigte weiterhin der Versicherungspflicht in...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.6.1 Erhöhung der Wochenarbeitszeit

Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit wirkt sich in der Regel auf die Höhe des Entgelts aus, sodass – vorausschauend betrachtet – der Jahreswert von 6.456 EUR fortan möglicherweise überschritten wird. Praxis-Beispiel Versicherungspflicht nach Erhöhung der Wochenarbeitszeit Eine Verkäuferin ist seit Jahren geringfügig entlohnt beschäftigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt be...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt

Der Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt[1] die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt. Dieser Minijob ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Liegt ein Minijob vor, sind Pauschalbeiträge zur Krankenversicherun...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.2 Vorhersehbares zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, dass bereits von vornherein geplante Entgeltzahlungen von mehr als 538 EUR in einzelnen Monaten den Status einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht zwangsläufig beseitigen. Viele Arbeitgeber vereinbaren mit ihren Arbeitnehmern die Zahlung von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld. Diese Zahlungen sind entsprechend vorhersehbar und...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.6.2 Rückwirkendes Inkrafttreten eines Tarifvertrags

Auch in Fällen, bei denen durch das rückwirkende Inkrafttreten eines Tarifvertrags und einer damit einhergehenden Erhöhung des Arbeitsentgelts die Verdienstgrenze von 538 EUR nachträglich überschritten wird, verbleibt es für die Vergangenheit bei der bisherigen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.6 Sachverhalte für das regelmäßige Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Arbeitgeber sind verpflichtet, beim Erkennen dieses Umstands das Versicherungsverhältnis eigenständig umzustellen. Bis zum Zeitpunkt der Veränderung in den Verhältnissen bleibt es bei der Beurteilung als geringfügig entlohnte Beschäftigung. Das regelmäßige Überschreiten der Entgeltgrenze kann unter anderem durch folgende Sachverhalte bedingt werden: Erhöhung der Wochenarbeits...mehr