Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügig entlohnte Beschäftigung

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Sozialversicherung

1 Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Versicherungspflicht die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Es muss geprüft werden, ob insgesamt die Entgeltgrenze in Höhe der monatlichen G...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / Sozialversicherung

1 Jährliche Geringfügigkeitsgrenze 1.1 12-Monats-Zeitraum Für die Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 538 EUR nicht überschreitet, ist ausgehend vom Beschäftigungsbeginn ein 12-Monats-Zeitraum zu bilden. Beginnt eine Beschäftigung im Laufe eines Monats, kann für den Beginn des 12-Monats-Zeitraums gleichwohl auf den Monatsersten abgestellt werden.[1] Al...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.2 Erneute Prüfung der Geringfügigkeit

Der Arbeitgeber muss nach Ablauf des 12-Monats-Zeitraums erneut das Vorliegen von Geringfügigkeit überprüfen. Dies macht er in der bereits beschriebenen Art und Weise in Form einer vorausschauenden Betrachtung der nächsten 12 Monate. Praxis-Tipp Prüfung zu Beginn eines Kalenderjahres Aus Vereinfachungsgründen ist es ausdrücklich erlaubt und auch zu empfehlen, die Prüfung jewei...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Lohnsteuer

1 Pauschalversteuerung mit 2 % 1.1 Arbeitsentgeltgrenze Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von ...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.3 Unvorhersehbares zulässiges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

1.3.1 Unvorhersehbare Umstände Als unvorhersehbar sind Umstände anzusehen, die vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussen und auch nicht absehbar sind. Hierunter sind ohne Weiteres Umstände höherer Gewalt anzusehen, wenn diese das Erfordernis von Mehrarbeit unmittelbar bedingen und somit zu einem Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze beim geringfügig entlohnt Beschäftigten fü...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.3.1 Unvorhersehbare Umstände

Als unvorhersehbar sind Umstände anzusehen, die vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussen und auch nicht absehbar sind. Hierunter sind ohne Weiteres Umstände höherer Gewalt anzusehen, wenn diese das Erfordernis von Mehrarbeit unmittelbar bedingen und somit zu einem Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze beim geringfügig entlohnt Beschäftigten führen. Insbesondere bei Betrieb...mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.2 Rentenversicherung

Da auch geringfügig entlohnte Beschäftigte in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig sind, bestand hier keine Bestandsschutzregelung. Beschäftigte mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von nicht mehr als 520 EUR monatlich sind seit dem 1.10.2022 daher geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das bedeutet, der Arbeitgeber trägt in der Rentenversicherung einen ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.1 Arbeitsentgeltgrenze

Arbeitslohn aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug unter Anwendung der individuellen Lohnsteuerklasse und des progressiven Einkommensteuertarifs. Als Ausnahme von den allgemeinen Regeln kann das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt mit einem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden[1], wenn das Arbeitsentge...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.7 Unterscheidung von Fehlbeurteilungen und Änderungen der Verhältnisse

Der Fall des Überschreitens der Arbeitsentgeltgrenze im Laufe der Beschäftigung, der durch eine Änderung in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen hervorgerufen wird, ist von dem Fall einer anfänglichen Fehlbeurteilung im Rahmen der vom Arbeitgeber angestellten Jahresbetrachtung abzugrenzen.mehr

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Minijob: Neuregelungen ab 1... / 4 Kurzfristige Beschäftigung: Prüfung der Berufsmäßigkeit

Mit Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnt Beschäftigte, ist auch die Entgeltgrenze für die Prüfung der Berufsmäßigkeit bei der kurzfristigen Beschäftigung angehoben worden. Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist ab 1.1.2024 erst ab einem monatlichen Entgelt von mehr als 538 EUR vorzunehmen.[1]mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.3 Turnusmäßige Überprüfung

Die Verpflichtung zur turnusmäßigen Überprüfung entfällt, wenn in den Verhältnissen keine Veränderungen eintreten; wenn also der Beschäftigte beispielsweise dauerhaft ein monatlich fixes Gehalt von nicht mehr als 538 EUR erhält.mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 3 Kurzfristige Beschäftigung über den Jahreswechsel

Sachverhalt Eine Hausfrau wird für 6 Tage in der Woche (jeweils 4 Stunden) für Reinigungsarbeiten eingestellt, das Entgelt beträgt 650 EUR monatlich. Die Beschäftigung ist von vornherein befristet vom 15.11.2024 bis 28.2.2025 (insgesamt 106 Kalendertage bzw. 72 Arbeitstage). Eine Wiederholungsabsicht besteht nicht. Die eingestellte Mitarbeiterin war zuvor noch nicht kurzfris...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3 Lohnsteuerabzug bei freiwilligen Praktika

Die Bezüge aus einer freiwilligen Praktikantentätigkeit unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Vor- bzw. Nachpraktikum oder um ein Zwischenpraktikum handelt. Einheitliche Pauschalsteuer von 2 % scheidet aus Die einzige steuerliche Besonderheit gegenüber einer sonstigen Beschäftigung besteht für ein nicht vorgeschrieben...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 1.2 Vorausschauende Betrachtung der Geringfügigkeitsgrenze

Arbeitgeber müssen vorausschauend über einen Zeitraum von 12 Monaten prüfen, ob die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR eingehalten wird. Dabei sind innerhalb dieses Zeitraums alle laufenden und einmaligen Einnahmen zu berücksichtigen, die mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind und auf die ein Rechtsanspruch besteht. Diese Prüfung ist bei Beschäftigungsbeginn und jewei...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.3.1 Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber sind Werkstudenten[1] eine wesentlich günstigere Beschäftigtengruppe als Vollzeitarbeitnehmer oder geringfügig entlohnt Beschäftigte. Im Gegensatz zum hälftigen Gesamtsozialversicherungsbeitrag von ca. 20,45 % bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern oder 28 % Pauschalabgaben bei geringfügig entlohnt Beschäftigten fällt bei Werkstudenten nur der A...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.1 Übergangsbereich/Auswirkung auf die Lohnsteuer

Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer richtet sich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Im Regelfall fällt in den Steuerklassen I bis IV für das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich bis zu einem Monatsverdienst von ca. 1.290 EUR keine und darüber hinaus nur wenig Lohnsteuer an. Je nachdem, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind, können die zusätzlichen E...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.4 Rentenbezieher

Bei Rentenbeziehern sind zunächst Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind von der jeweiligen Rentenart abhängig. Einkünfte aus Midijob grundsätzlich steuerpflichtig Renten der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen grundsätzlich der Rentenbesteuerung. Der Besteuerungsanteil der Rente bei Rentenbeginn im Jahr 2024 beträgt 84 %. Bei Rentenbeziehern ohne Ehe-/Lebenspar...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Zusammenfassung

Überblick Auch für geringfügig Beschäftigte ist der Mindestlohn zu zahlen. In welcher Weise sich dieser auswirkt und was ggf. beachtet werden muss, wird hier dargestellt. Oft befürchten Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer, dass das Eintreten von Versicherungspflicht durch die Zahlung des Mindestlohns automatisch zu höheren Lohnnebenkosten bzw. einem weitaus geringeren Nettoentg...mehr

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Studenten, Schüler / 1.4.2 Nicht vorgeschriebene Praktika

Bei nicht vorgeschriebenen (freiwilligen) Praktika gelten die versicherungsrechtlichen Regelungen, die auch für die Beurteilung einer Beschäftigung maßgeblich sind. Daher besteht für nicht vorgeschriebene Zwischenpraktika dann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird oder Zeit und Arbeitsk...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / Zusammenfassung

Überblick Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung beschäftigter Studenten sind mehr Regelungen zu berücksichtigen, als bei "normalen" Beschäftigungen. Die Prüfung der Versicherungspflicht oder -freiheit fällt deutlich leichter, wenn eine sinnvolle Prüf-Reihenfolge eingehalten wird. Diese Prüf-Reihenfolge wird hier beschrieben. Vorkenntnisse zu bestimmten Sachverha...mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Pauschale Lohnsteuer

Sachverhalt Ein Unternehmen erstellt die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt. Für Januar sind bei den 100 fest angestellten Mitarbeitern folgende Steuerabzüge vorgenommen worden: Lohnsteuer 94.000 EUR, darin sind 4.000 EUR pauschale Lohnsteuer enthalten, Kirchensteuer 6.280 EUR, davon entfallen 4.000 EUR auf evangelische Mitarbeiter, 2.000 EUR auf römisch-katholische Mitarbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2.1 Grundsatz: Geltung für alle Arbeitsverhältnisse

Rz. 19 Das Gesetz gilt gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 MiLoG für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist, wer sich durch privatrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet hat, eine unselbstständige weisungsgebundene Arbeit zu erbringen. Rz. 20 Das Gesetz gilt also nicht für solche Personen, die nicht als Arbeitnehmer tätig sind. Das bedeutet, dass das MiLoG nicht für selbstständig (d. h. durch...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.1 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben durch eine entsprechende Vereinbarung die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Dabei muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.3 Nicht vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika

Im Gegensatz zu den in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktika bestehen für nicht vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung keine Sonderregelungen. Personen, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gegen Arbeitsentgelt ausüben, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 1 Zeitgrenzen überschritten

Sachverhalt Eine Hausfrau übernimmt Krankheits- oder Urlaubsvertretungen für verschiedene Pflegedienste, die jeweils nur von kurzfristiger Dauer sind. Beim Pflegedienst C macht sie Urlaubsvertretung befristet vom 1.8. bis 30.9. (60 Kalendertage). Die Beteiligten gehen von monatlich 18 Arbeitstagen aus. Es ist ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.800 EUR vereinbart. Sie hat nac...mehr

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Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

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Student: Prüf-Reihenfolge b... / 2.2 Student ist mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt

Überschreitet die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden, scheidet die Werkstudentenregelung grundsätzlich aus. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Eine Ausnahme gibt es für das zeitlich befristete Überschreiten der 20-Stunden-Grenze durch Arbeitseinsätze am Wochenende, in den Abend- und Nachtstu...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 1 Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenrecht

Betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] erbringt. Betriebliche Altersversorgung liegt auch vor, wenn der Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers mit Wirkung für die Zukunft zugunsten einer wertgleichen Anwartschaft auf Versorgungsleistungen herabgesetzt wird ("Deferred Compensation")...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / Entgelt

1 Berücksichtigung des Mindestlohns bei Minijobs 1.1 Höhe Arbeitgeber von Minijobbern[1] sollten bei Arbeitsverträgen darauf achten, dass diese den Mindestlohn berücksichtigen. Anpassungsbedarf besteht in allen Fällen, bei denen eine arbeitsvertragliche Vergütung vereinbart wurde, der ab dem 1.1.2024 ein Stundenlohn von weniger als 12,41 EUR[2] zugrunde liegt. Darüber hinaus s...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2 Lohnsteuerabzug bei vorgeschriebenen Praktika

Personen, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten, gehören zu den zur Berufsausbildung[1] Beschäftigten. Aufgrund der kranken- und rentenversicherungsrechtlichen Regelungen ist für diesen Personenkreis das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung [2] und damit die Minijob-Regelung ausgeschlossen. Sie gelten nicht als geringfügig ...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2.2 Prüfung rechtswidriger Mindestlohnunterschreitungen

Rechtswidrige Mindestlohnunterschreitungen werden von den Rentenversicherungsträgern bei der turnusmäßigen Prüfung und mit Rückwirkung beanstandet.[1] Sie führen zu Beitragsnachforderungen und eventuell auch zur Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Mit Einführung des flächendeckenden Mindestlohns wurden diese Prüfungen ausgeweitet. Deshalb ist es nahezu ausgeschlossen, dass di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 2 Mögliche Folgen der Mindestlohnunterschreitung

2.1 Beitrags-/versicherungsrechtliche Folgen Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer ihren Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz geltend machen oder nicht, besteht für jeden Tag der Arbeitsleistung ein Anspruch auf den Stundenlohn von 12,41 EUR.[1] Das im Sozialversicherungsrecht in § 22 Abs. 1 SGB IV verankerte Entstehungsprinzip besagt, dass die Beitragsansprüche bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 3 Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen Vertrag nach § 611a Abs. 1 BGB begründet. § 611a Abs. 1 BGB regelt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Arbeitsvertrag. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsver...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitseinkommen / 1 Bestimmung des Arbeitseinkommens

Für die Bestimmung, welches Einkommen als Arbeitseinkommen bei selbstständig bzw. freiberuflich Tätigen und bei Gewerbetreibenden zu berücksichtigen ist, ist nach § 15 Abs. 1 SGB IV das Einkommensteuerrecht maßgebend. Arbeitseinkommen ist der Gewinn im Sinne des Steuerrechts.[1] Dadurch wird grundsätzlich volle Parallelität von Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.5 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich sind Studenten immer Arbeitnehmer, gleichgültig ob sie über einen längeren Zeitraum in geringem Umfang, während den Semesterferien im Vollerwerb oder im Rahmen eines Praktikums gegen Vergütung beschäftigt sind. Ihr Arbeitslohn unterliegt deshalb dem Lohnsteuerabzug nach allgemeinen Grundsätzen. Handelt es sich um eine – im Sinne des Steuerrechts – kurzfristig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Entgeltumwandlung / 3 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Entgeltumwandlungen verringern bis zur Höhe des Freibetrags das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt. Dies hat – neben der Beitragsbemessung – ggf. auch Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze darf nur das sozialversicherungspflichtige ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung neben oder nach dem Freiwilligendienst/freiwilligen Wehrdienst

Wird die kurzfristige Beschäftigung neben oder nach dem Freiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst ausgeübt, liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn die Beschäftigungszeiten im Laufe des Kalenderjahres insgesamt 3 Monate oder 70 Arbeitstage überschreiten. Anzurechnen sind hierbei grundsätzlich alle Vorbeschäftigungen, einschließlich der zuvor ausgeübten Freiwilligendienste. Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (538,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2024: 0,6846) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 4.4 Geringfügig entlohnte Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber

Eine Pauschalbesteuerung gemäß § 40a Abs. 2 EStG [1] ebenso wie nach § 40a Abs. 2a EStG [2] kommt in bestimmten Fällen, z. B. bei Beamten, in Betracht, wenn die Nebentätigkeit (nicht Hilfstätigkeit) für den Arbeitgeber ausgeübt wird, zu dem das Hauptbeschäftigungsverhältnis besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hauptbeschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht unte...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Die für Arbeitgeber von Aushilfen günstigste Beschäftigungsform ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist das Pendant zur geringfügig entlohnten Beschäftigung, die für Aushilfen in Dauerbeschäftigungen vorgesehen ist. Eine wichtige Voraussetzung der Versicherungsfreiheit von kurzfristigen Beschäftigungen wird jedoch oft verkannt: Die Bedeutung von Dauerbesch...mehr

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Wohnraumüberlassung: Steuer... / 1.2.2 Sachbezugswerte in der Sozialversicherung

Die genannten Werte sind nicht nur bei der Lohnsteuer zu beachten. Sie sind auch in der Sozialversicherung maßgeblich, falls der Arbeitgeber freie Unterkunft gewährt. Dies gilt bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer Beschäftigung, soweit dabei die Höhe des Arbeitsentgelts von Bedeutung ist (z. B. bei der Prüfung, ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 1 Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Jugendfreiwilligendienstleistende im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sind – soweit sie gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden – als Arbeitnehmer versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Regelungen der geringfügig entlohnten Beschäftigung werden nicht angewendet. Wird kein Arbeitsentgelt (keine Sachbezüge und kein T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Prüf-Reihenfolge b... / 1 Versicherungsfreiheit aufgrund allgemeiner Regelungen

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studentenjobs ist zunächst nach den allgemeinen – d. h. für alle Arbeitnehmer geltenden – Regelungen vorzunehmen. Versicherungsfreiheit liegt danach vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt wird. 1.1 Student ist geringfügig entlohnt beschäftigt De...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 2.2.2.2 Berücksichtigung von Einkommen

Das Istentgelt erhöht sich außerdem um Entgelte, die der Arbeitnehmer aus einer anderen, während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (neu) aufgenommenen Erwerbstätigkeit erzielt.[1] Als Erwerbstätigkeit sind z. B. ein Minijob, eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit denkbar. Praxis-Beispiel Berücksichtigung des Einkommens bei neu aufgenommene...mehr