Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 9.1 Sozialversicherung

Vorstandsmitglieder eines "Großen" Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind wie die Vorstandsmitglieder einer AG nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Diese Entscheidung des Bundessozialgerichts gilt auch für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder von "Großen" Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ob eine VVaG zu den "Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 7.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Den Begriff des Selbstständigen mit einem Auftraggeber gibt es im Lohnsteuerrecht nicht. Arbeitnehmer ist vielmehr derjenige, der in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert und dessen Weisungen unterworfen ist.[1] Die Abgrenzung zwischen einer freien Mitarbeit und einem Arbeitsverhältnis kann mitunter schwierig sein. § 611a BGB enthält die gleichen Kriterien, die seitens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / Entgelt

1 Merkmale einer Beschäftigung 1.1 Sozialversicherung Merkmale für eine Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung sind insbesondere eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] In der Sozialversicherung wird in § 7 Abs. 1 SGB IV der Begriff der Beschäftigung charakterisiert, der in der Regel mit dem in anderen Rechtsbereic...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.8.3 Bürgschaft

Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Schuld des Mandanten einzustehen, wenn letzterer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Mit der Bürgschaft erhält der Berater zusätzlich zu seinem Anspruch gegen den Mandanten die Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen des Bürgen. Will der Berater, ohne vorher den Mandanten verklagen zu müssen, den Bürgen in Anspru...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.13 Verbindliche Auskunft

Für den Steuerberater gilt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO) § 23 Nr. 10 StBVV. Eine Zeitgebühr ist ihm gem. § 13 Nr. 2 StBVV ausdrücklich verboten. Die Ausführungen unter Tz. 4.5. bezüglich einer Vergütungsvereinbarung gelten für die Tätigkeit eines Steuerberaters sinngemäß unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV....mehr

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Verkauf von GmbH-Anteilen u... / Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG. Das FG hat das ErbStG unzutreffend ausgelegt, da es davon ausgegangen ist, dass die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft "denklogisch" mit dem Wert des teilweise unentgeltlich auf die Gesellschaft übertragenen Geschäftsanteils korrespondiert. Das ErbStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.3 Erwerb innerhalb einer Personengesellschaft

Rz. 97 Der Investitionsabzugsbetrag kann nicht für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter von der Personengesellschaft erwirbt. Das gleiche gilt für Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters, die von der Gemeinschaft oder einem anderen Gesellschafter erworben werden.[1]mehr

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GmbH-Gesellschafterliste: D... / Entscheidung

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Gesellschafter kein Recht hat, seine Daten löschen zu lassen. 1. Keine gesetzliche Grundlage: Es ist per Gesetz nicht notwendig, die komplette Adresse aufzuführen. Es gibt kein Gesetz, das die Löschung fordert oder erlaubt. 2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO erlaubt es, personenbezogene Daten zu löschen. Im Handelsregi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 1 bis 6 gem. § 7g Abs. 7 EStG

Rz. 96 Folge der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 EStG ist, dass sich der Abzug bei einer außerbilanziellen Inanspruchnahme im Gesamthandsbereich entsprechend dem allg. Gewinnverteilungsschlüssel auswirkt. Bei geplanten Investitionen im Sonderbereich muss dementsprechend ein außerbilanzieller Abzug auch im Sonderbereich vorgenommen werden[1], auch wenn eine spätere In...mehr

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GmbH-Gesellschafterliste: D... / Hintergrund

Ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH wollte seine persönlichen Daten aus einer Gesellschafterliste streichen lassen. Diese Liste wurde am 2.7.2012 beim Handelsregister eingereicht. Auf der Liste stand seine genaue Adresse mit Straße und Hausnummer. Das Gesetz verlangt diese genauen Angaben nicht. Der Gesellschafter bat darum, seine Adresse zu löschen. Er schickt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Anteilserwerb und -veräußerung

Rz. 98 Ist die Anschaffung eines GbR-Anteils beabsichtigt, kann weder für den Anteilserwerb noch für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der GbR fehlt es an der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, da der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils a...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzrechtsprechung sorgt für praktischen Änderungsbedarf

Die Finanzrechtsprechung hat entschieden, dass ein Beschluss über eine ungleiche Vorabausschüttung von Gewinnen einer GmbH, der einstimmig von der Gesellschafterversammlung gefasst wurde und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, zivilrechtlich gültig ist. Daher wird dieser Beschluss als Grundlage für die Besteuerung berücksichtigt. Wichtig Der Bundesfinanzhof (BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 94 § 7g Abs. 7 EStG erklärt § 7g Abs. 1–6 EStG entsprechend für Personengesellschaften und Gemeinschaften für anwendbar mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Stpfl. die Gesellschaft oder Gemeinschaft tritt.[1] Personengesellschaften und Gemeinschaften gem. § 7g Abs. 7 EStG sind Personenvereinigungen, die die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs....mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzverwaltung nimmt praktische Anpassungen vor

Aus diesem Anlass nimmt die Finanzverwaltung daher praktische Anpassungen vor. Demnach sind inkongruente Gewinnausschüttungen aktuell steuerrechtlich grds. dann anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Das ist nach der aktuellen Verwaltungspraxis (vgl. BMF, Schreiben v. 4.9.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004 :003) insbesondere in den folgenden Fällen gegeben: Abweichend...mehr

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Aktienoptionen / 13 Werbungskostenabzug

Werden die Optionsrechte nicht ausgeübt, sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb von Optionsrechten als vergebliche Werbungskosten abziehbar. Maßgeblicher Zeitpunkt ist das Jahr, in dem die Optionsrechte wegen Nichtausübung der Option verfallen. Praxis-Beispiel Werbungskosten bei Verfall der Optionsrechte Der Arbeitnehmer hat im Januar 01 von seinem Arbeitgebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.8 Höchstbetrag von 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 55 Der Höchstbetrag beträgt in der Summe aller "aktiven" Investitionsabzugsbeträge 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG). Dies entspricht einem Investitionsvolumen von 500.000 EUR. Hierbei sind Investitionsabzugsbeträge, die bei erfolgter Investition nach § 7g Abs. 2 EStG wieder hinzuzurechnen sind, nicht (mehr) einzubeziehen. Somit sind nur die noch laufenden ("aktiven") ...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Hintergrund

Die Grundregel (§ 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG) sieht vor, dass der auszuschüttende Gewinn einer Kapitalgesellschaft – insbesondere GmbH – nach dem Verhältnis der Gewinnanteile verteilt wird. Das bedeutet, wer mehr Anteile an der Gesellschaft hält, bekommt auch mehr von dem Gewinn. Die Kapitalgesellschaft kann aber auch von diesem Maßstab abweichen und den Gewinn "inkongruent" bzw. ...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn... / 1.2 Rückzahlung bei beendetem Arbeitsverhältnis

Steht der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung des Arbeitslohns nicht mehr in einem Dienstverhältnis zu dem Arbeitgeber, der die Überzahlung geleistet hat, ist eine Rückabwicklung der Überzahlung nicht möglich. Der Arbeitnehmer kann die Rückzahlung entweder durch Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahme steuermindernd oder im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 4.2 Besteuerung der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft I (§ 5 Abs. 2 UmwStG)

Nach § 5 Abs. 2 UmwStG gelten Anteile an der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 17 EStG, die an dem steuerlichen Übertragungsstichtag nicht zu einem Betriebsvermögen eines Gesellschafters der übernehmenden Personengesellschaft oder einer natürlichen Person gehören, für die Ermittlung des Gewinns als an diesem Stichtag in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.3 Betriebsbezogenheit der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift bezieht sich vom Gesetzeswortlaut auf "den Betrieb des Steuerpflichtigen"; sie ist "betriebsbezogen" bzw. investitionsbezogen auszulegen.[1] Damit unterscheidet sich die Auslegung von der personenbezogenen Auslegung des § 6b EStG (Sonderposten mit Rücklageanteil). Aus der Betriebsbezogenheit ergibt sich insbesondere, dass ein enger Betriebsbegriff gilt, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.4 Größenmerkmale bei Personenzusammenschlüssen

Rz. 13 Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist bei Mitunternehmerschaften nicht zulässig, wenn bei bilanzierenden Gesellschaften das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen laut Ergänzungsbilanz) 235.000 EUR oder bei Überschussrechnern der (Gesamt-)Gewinn der Gesellschaft 100.000 EUR überschreitet. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.1 Begünstigte Personen

Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 18 Wer trägt Verantwortung für die Aufbewahrung?

Für die ordnungsmäßige Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen – auch in elektronischer Form – sind einzig und allein der Kaufmann/Unternehmer/Freiberufler und Personen mit hohen Überschusseinkünften (Steuerpflichtige) verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführu...mehr

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Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Wer ist aufbewahrungspflichtig?

Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen und die Jahresabschlüsse, Lageberichte etc. geordnet aufzubewahren. Im Steuerrecht sind die Aufbewahrungsfristen von jedem Steuerpflichtigen zu beachten. Wichtig Einzelunternehmen, OHG, KG, stille Gesellschaft Bei Einzelunternehmen ist der Inhaber aufbewahrungspflichtig, bei der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.5 Miet- und Pachtverträge zwischen Gesellschafter und GmbH & Co. KG bzw. Komplementär-GmbH

Rz. 457 Überlässt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft dieser aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages Wirtschaftsgüter zur Nutzung, so liegt einkommensteuerrechtlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) und gewerbesteuerrechtlich (§ 7 GewStG) keine Vermietung oder Verpachtung durch den Gesellschafter, sondern eine gesellschaftliche Einbringung (Einlage) zur Nutzung (§§ 706, 73...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.7 Gesellschafter einer Spielbank

Rz. 508 Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter

Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der Besteuerung von Kapitalgesellschaften entfällt der gespaltene Körperschaftsteuersat...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1 Buchhalterische und steuerliche Behandlung des Geschäftsführergehalts

1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sow...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Angemessenheit der Gehälter

2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsfüh...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr