Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.3 Begriff des Versicherungsverhältnisses und Begriff des Beschäftigten

Rz. 4 Den Begriff des Versicherungsverhältnisses hat das Gesetz nicht definiert. Durch die Rechtsprechung ist eine Begriffsbestimmung vorgenommen worden. Danach wurde auch schon vor der Organisationsreform durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) das Versicherungsverhältnis teilweise als jede durch eine Norm des Rentenversicherungsrechts begründete, auf die Absicherun...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 172) ist mehrfach wie folgt geändert worden: ab 1.1.2000 war mit Art. 1 Nr. 40 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1999 – RRG 1999) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) die Neufass...mehr

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Jansen, SGB VI § 76c Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch Art. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) eingefügte Vorschrift ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) ab 1.1.2005 geändert: In Abs. 1–3 sind aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in...mehr

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Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.5.2 Aufhebung der Leistungsminderung

Rz. 27 In den Fällen des § 31a Abs. 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats. Es kommen also nur Verkürzungen nach § 31b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Betracht. Fälle des § 31a Abs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.1 Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit durch Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Mit Satz 1 werden soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit als verbindliche Grundlagen des Sozialrechts in Umsetzung des Sozialstaatsprinzips hervorgehoben, zu dessen Verwirklichung das SGB Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten soll. Die Formulierung "gestalten" soll wohl verdeutlichen, dass der Gesetzgeber die Sozialrechtsord...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 9 In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Versicherungspflicht für die in § 5 SGB V aufgeführten Personen, soweit für diese nicht nach § 7 oder § 6 SGB V Versicherungsfreiheit besteht. Neben den gegen Arbeitsentgelt Beschäftigten, Personen, die eine nichtselbstständige Arbeit verrichten, und beschäftigungsähnlich Tätigen (z. B. Auszubildende, in Werkstätten, ...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 89 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. In den letzten 10 Jahren änderte sich der Gesetzestext zu § 46 zweimal – und zwar durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) v. 16.7.2015 (BGBl. I S. 1211) mit Wirkung ab 23.7.2015. Bis zu dem Zeitp...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.9 Sonstiges

Rz. 58 Nach § 5 Abs. 1 NBildUG ist die Vergütung für die Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen ohne Minderung fortzuzahlen, die Höhe wird entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1], geändert durch Art. 20 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18.12.1975[2], berechnet. Das Gesetz regelt in ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.9 Sonstiges

Rz. 67 Nach § 7 AWbG NW ist das Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitnehmerweiterbildung entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Lohnfortzahlung an Feiertagen vom 2.8.1951[1] in der jeweils geltenden Fassung fortzuzahlen. Das Gesetz regelt in den §§ 9 ff. AWbG NW das Anerkennungsverfahren. Nach den §§ 10, 11 AWbG NW erfolgt eine Anerkennung der Veranstal...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.7 Anrechnung (§§ 9, 10 WBG SH)

Rz. 101 Der Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht nicht, soweit dem Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Bildungsfreistellung gewährt worden ist. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen aufgrund anderer Gesetze oder von Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder sonstigen Sonderregelungen können ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 22 Das BremBZG gilt nach § 2 BremBZG für Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist das erforderliche Korrektiv für die rückwirkende Änderung der Regelungen über die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung in § 45 Abs. 2 und 3, die auch die bereits laufende Verjährung von Ansprüchen erfassen würde. Sie trifft mit der Verweisung auf die Übergangsregelung des EGBGB insbesondere die Regelungen hinsichtlich der geänderten Bestimmungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 262 Gesamtr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt den früheren § 366 RVO i. d. F. des Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung (KVMG) v. 15.12.1979 (BGBl. I S. 2241). Im Gesetzentwurf war die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 72... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften v. 20.12.2022 (BGBl I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.9 Sonstiges

Rz. 94 Die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist in § 8 BfG ST geregelt. Online-Veranstaltungen w...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.1 Rechtsgrundlage

Rz. 95 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG SH) vom 6.3.2012[1], zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.1.2017[2] Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung (Bildungsfreistellungsverordnung – BilFVO) v. 16.5.2017[3]mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.12 Existenzgründer

Rz. 98 Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) sind Satz 1 Nr. 10 (sog. Ich-AG) und die früheren Sätze 2 und 3 aufgehoben worden, da die Regelung zum Existenzgründungszuschuss im SGB III bereits seit einiger Zeit entfallen ist und diese Bestimmungen nur zur möglichen Bearbeitung von Altfällen bestehen geblie...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.6 Übertragbarkeit

Rz. 46 Das Gesetz sieht die Möglichkeit der Übertragung der nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaubszeiten nicht vor.mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 2 Mehrhausanlage

Die bloße Tatsache, dass es sich um eine Mehrhausanlage handelt, bedeutet nicht, dass automatisch für die einzelnen Gebäude jeweils getrennte Rücklagen zu bilden wären. Das Gesetz sieht in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG lediglich die Bildung einer Rücklage vor. Wie stets, kommt es also auf die Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung an. Von grundlegender Bedeutung is...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) angefügt. Die Änderung trat am 6.8.2004 in Kraft, konnte jedoch erst zum 1.1.2005 wirksam werden.mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 1.1 Sicherstellungsverantwortung

Rz. 2 § 75 ist systematisch in den Kontext zu § 72 zu stellen. Während sich diese Vorschrift an die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und Krankenkassen zur Mitwirkung an der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wendet, bildet § 75 die inhaltliche Grundnorm des Systems der vertragsärztlichen Versorgung, indem sie die umfassende S...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 9 Übergreifende Literaturhinweise und Materialien zum SGB II

Rz. 270 Einige Vorschriften lehnen sich an das frühere Recht nach dem Bundessozialhilfegesetz an. Für Rückgriffe auf frühere Kommentare zu diesem Gesetz werden die Ausgaben von Fichtner und Schellhorn/Jirasek/Seip empfohlen. Rz. 271 Beetz, Das Verhältnis von rechtlicher Betreuung und der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, info also 2024, 20. Bieresborn/Giesb...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.1 Rechtsgrundlage

Rz. 77 Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10.2.2010[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.12.2021[2]mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.9 Sonstiges

Rz. 20 Nach § 30 BbgEBG gelten die §§ 9, 11 und 12 BUrlG für die Berechnung des Bildungszeitentgelts und im Falle der Erkrankung während des Bildungsurlaubs entsprechend. Eine Abgeltung des Bildungsurlaubs findet nicht statt (§ 31 Abs. 2 BbgEBG). Überzahltes Bildungsentgelt kann nach § 30 Abs. 2 BbgEBG nicht zurückgefordert werden. Das Gesetz regelt in § 32 BbgEBG die Anerke...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Rechtsgrundlage

Rz. 1 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.2.2021[2] Verordnung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) vom 15.12.2015[3]mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 2 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift ist im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 7/868 S. 23) wie folgt begründet worden: "Die Vorschrift bildet die Einleitungs- und Grundsatznorm für die in §§ 3 bis 10 genannten sozialen Rechte. Sie stellt in Satz 1 klar, dass die in den sozialen Rechten verankerten Leitvorstellungen der einzelnen Sozialleistungsbereiche sich als weitere Konkretisierung ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.4 Gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 24 In der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht für den von §§ 1 bis 3 SGB VI erfassten Personenkreis; das sind insbesondere die Beschäftigten und beschäftigungsähnlich Tätigen, "kleine" Selbstständige, sonstige Personen in der Zeit, in der sie Kinder erziehen oder als nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen tätig sind, und Wehr- und Zivildienstleistend...mehr

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Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.1.1.3 Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 21 Nach Satz 1 richtet sich der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Witwenrenten und Witwerrenten nach der Dauer der Erziehung von Kindern bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres. Rz. 22 In welchem Umfang Zuschlagsmonate zu berücksichtigen sind, richtet sich danach, wie lange ein oder mehrere Kinder bis zur Vollendung ihres 3. Lebensjahres von der Witwe/dem Witwe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.2 Ansprüche aus der Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 30 Die Regelung des Abs. 2 Satz 1 ist nicht sehr glücklich und macht das Sozialrecht für den betroffenen Bürger nicht durchschaubarer (nach BT-Drs. 7/868 S. 19 war das Gegenteil Ziel des Gesetzes), als sie pauschal die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit (Nr. 1) und die wirtsch...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.5 Rechtsfolgen

Rz. 31 § 32 kennt nur eine Stufe für eine Leistungsminderung. Ist der Tatbestand des § 32 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, wird das Bürgergeld für die Dauer von grundsätzlich 1 Monat um 10 % des maßgebenden Regelbedarfs gemindert. Bei einem Eckregelsatz von 502,00 EUR mtl. für einen Alleinstehenden in Regelbedarfsstufe 1 beläuft sich die Minderung auf 50,20 EUR mtl. (2023). Damit wird...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Gesetze zum Bildungsurlaub. Trotz der in den einzelnen Gesetzen sehr unterschiedlichen Terminologie soll hier weiterhin einheitlich der Begriff "Bildungsurlaub" verwendet werden. Dabei soll versucht werden, die bestehenden Unterschiede deutlich zu machen. In Bayern und Sachsen best...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 5.1 Verordnungen zum Bürgergeld, Grundsicherung – ab 1.1.2023

Rz. 170 Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – Bürgergeld-Verordnung – Bügergeld-V) i. d. F. des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) – 1.1.2023 Rz. 171 Verordnung über die Mittel für Eingliederung in Arbeit und für di...mehr

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Jansen, SGB VI § 76d Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.8.2004 (Art. 15 Abs. 1 des Gesetzes) eingefügt worden. Sie wurde durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 geändert. Das Wort "versicherungsfreier" ist als Folgeän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.3.4 Kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 46 Eine weitere Voraussetzung für das Eintreten von Versicherungspflicht ist, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit regelmäßig kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter) beschäftigt wird. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem zu beurteilenden Selbstständigen und dem Arbeitnehmer bestehen. Leiharbeitnehmer (BSG,...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist kein Leistungsträger i. S. d. SGB. Daher konnte auf diesen Begriff verzichtet werden. Private Krankenversicherungen sind auch dann keine Leistungsträger, wenn sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (vgl. die Begrenzung in § 21a auf die Pflegekassen). Auch Arbeitgeber sind keine Leistungsträger i. S. d. § 12, selbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 76a Zuschl... / 2.1.3 Umrechnungsfaktor Abfindung (Nachzahlung nach § 187b) – Abs. 2

Rz. 21 Abs. 2 regelt die Möglichkeit von rentensteigernden Zuschläge an Entgeltpunkten bei Abfindungen. Nach § 187b Abs. 1 können Versicherte, die eine Abfindung für eine unverfallbare betriebliche Altersversorgung erhalten haben, binnen eines Jahres nach Zahlung der Abfindung Beiträge bis zur Höhe der Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen. Für diese Beiträge werden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Regelung bestimmt den Personenkreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es, besonders schutzbedürftige Selbstständige in den anspruchsberechtigten Kreis der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, weil die Betroffenen weitgehend ohne eigenes Betriebsvermögen und unter Einsatz ihrer eigenen Fertigkeiten und Befähigung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweils zwei der folgen...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.3 Arbeitsentgelt

Rz. 57 Eine weitere notwendige Voraussetzung für die Versicherungspflicht einer Beschäftigung ist die Gewährung (Zahlung) eines Arbeitsentgeltes ( § 14 SGB IV ; auf die Bedeutung als eigenständige zweite Tatbestandsvoraussetzung verweist auch die DRV; vgl. GRA der DRV zu § 1 SGB VI, Stand 28.11.2023, Anm. 2.1); also der freie wirtschaftliche Austausch (grundlegend BSG, Urteil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 78a Zuschl... / 2.2 Zuschlagsregelung bei Ausschluss von Berücksichtigungszeiten (Abs. 1a)

Rz. 42 Die Zuschlagsregelung in Abs. 1 knüpft grundsätzlich an Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung an, die dem überlebenden Ehegatten gemäß § 57 gutgeschrieben werden. Soweit jedoch Berücksichtigungszeiten allein aus den in Abs. 1a (Rz. 1) genannten Gründen nicht anzurechnen sind, kann ein Zuschlag an Entgeltpunkten dennoch gewährt werden. Rz. 43 Ein Zuschlag an Ent...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.3.3 Gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 19 In der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Versicherungspflicht für die durch Gesetz (§ 2 SGB VII; vgl. Komm. dort) oder durch Satzung des Unfallversicherungsträgers (§ 3 SGB VII) genannten Personen. Die Unfallversicherung war ursprünglich eine Arbeitnehmerversicherung, durch die die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden der Arbeitnehmer sow...mehr