Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / Zusammenfassung

Begriff Umschulungen zu einer anderen Qualifikation gibt es in 2 verschiedenen Ausprägungen: Die berufliche Umschulung und die schulische Umschulung. Der Begriff der "Um"-Schulung setzt in beiden Fällen voraus, dass es nicht um eine erstmalige berufliche Qualifikation geht. Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Umschüler schon in einem anderen Beruf tätig war, unabhängig dav...mehr

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Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / Zusammenfassung

Überblick Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Dienstwagen nur für den dienstlichen Gebrauch verwendet werden darf oder ob auch die private Nutzung durch den Arbeitnehmer gestattet wird. Wird die private Nutzung zum Beispiel im Rahmen einer Dienstwagenvereinbarung ausdrücklich gestattet, sind arbeitsrechtl...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.2 Landesnachbarrechtsgesetze

Die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Gem. § 297 Abs. 1 HGB bildet der Konzernanhang mit der Konzernbilanz, der Konzern-GuV, der Konzern-KFR und dem Konzern-EK-Spiegel den Konzernabschluss. Er ist insofern ein gleichwertiger Bestandteil im Konzernabschluss. Ergänzt werden kann der Konzernabschluss um eine Konzern-Segmentberichterstattung. Die wesentlichen Inhalte des Konzernanhangs sind in den §§ 313 und 3...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorläufer der Vorschrift des § 7 EFZG waren die Regelungen des § 5 LFZG und § 115d AGB-DDR vom 16.6.1977 in der Fassung des Gesetzes vom 22.6.1990 (GBl I S. 371). Diese Normen regelten die Leistungsverweigerungsrechte des Arbeitgebers in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei bestimmten Pflichtverletzungen des Arbeiters in den alten Bundesländern (§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 vorläufig frei Rz. 13 vorläufig frei Rz. 14 vorläufig frei Rz. 15 vorläufig frei Rz. 16 vorläufig frei Rz. 17 vorläufig frei Rz. 18 vorläufig frei Rz. 19 Mit dem ARUG II [1] ändern sich die Berichtspflichten für börsennotierte Unt. Ausgewählte Anhangangaben entfallen und sind in einem separaten Bericht anzugeben. Dies betrifft insb. ausgewählte Angaben zur Vergütung von Vorst...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1 Nachbarrecht des BGB

Das bürgerliche Recht ist zumeist nicht zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen im Allgemeinen vertraglich regeln können. Treffen sie keine derartige vertragliche Vereinbarung, kommen die genannten Vorschriften zur Anwendung. Für privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sind die ordentlichen Gerichte (Amtsgerichte, Landgerichte,...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.6 Grundstücksvertiefung

Demgegenüber hat das Verbot einer nachbarschädlichen Grundstücksvertiefung[1] durchaus aktuelle Bedeutung. Es betrifft hauptsächlich die Fälle, bei denen auf einem Grundstück etwa im Rahmen einer Neubaumaßnahme Ausschachtungsarbeiten vorgenommen werden, die dem Nachbargrundstück die "erforderliche Stütze" entziehen, wie es das Gesetz formuliert. Der Grundgedanke der Vorschri...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.5 Vorbeugender Abwehranspruch

Verbindlich in diesem Sinne sind etwa die TA Lärm und die TA Luft, nicht hingegen die zahlreichen VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure oder die Empfehlungen und Richtlinien des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Derartige sachverständige Empfehlungen nutzen die Gerichte aber als Orientierungshilfen bei ihren Entscheidungen. Während das Gesetz in § 906 B...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 1 Historische Entwicklung des Nachbarrechts

Der Grund für die "Unzugänglichkeit des Nachbarrechts" dürfte darin zu sehen sein, dass bei seiner zusammenfassenden Regelung zu Beginn des 20. Jahrhunderts im BGB darauf verzichtet wurde, alle in Betracht kommenden nachbarrechtlichen Problemstellungen abschließend einheitlich zu regeln. Vielmehr wurden weite Regelungsbereiche den Landesgesetzgebern überlassen, die von ihrer...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.2 Grenzanlagen

Gibt der Verlauf der Grundstücksgrenze keinen Anlass für nachbarlichen Ärger, kann sich dieser aus dem Vorhandensein von gemeinschaftlichen Grenzanlagen bzw. Grenzeinrichtungen entwickeln, die sich auf der gemeinsamen Grenze befinden und die "zum Vorteil beider Grundstücke dienen", wie das Gesetz es verlangt.[1] In Betracht kommen hier etwa Lichtschächte zwischen angrenzenden ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

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Allgemeine Rechtsgrundlagen... / 2.1.4 Immissionen

Äußerst verwirrend wird es aber, wenn man sich dem fast unüberschaubaren Bereich der sog. unwägbaren Einwirkungen nähert, die im modernen Sprachgebrauch Immissionen genannt werden. Der Gesetzgeber hat hier mit der Vorschrift des § 906 BGB der Tatsache Rechnung tragen wollen, dass das enge Zusammenleben von Menschen unausweichlich Einwirkungen unterschiedlichster Art von eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.1 Wann ein Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehbar ist

Macht der Unternehmer durch geeignete Unterlagen glaubhaft, dass die ertragsteuerliche Belastung nicht berücksichtigt und der gesamte rechtswidrig erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft wurde, darf er den Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehen, der auf die Abschöpfung entfällt. Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 3.3 Übrige Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis von vornherein weder aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital noch aufgrund besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen, stehen sie aufgrund der insoweit fehlenden Rechtsmacht und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit grundsätzlich in einem sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

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Berufsbedingter Hautkrebs: ... / Zusammenfassung

Überblick Hautkrebs durch UV-Strahlung wird teilweise bereits als "Volkskrankheit" beschrieben. Auch der berufliche Bereich spielt für die Entwicklung dieser Erkrankung(en) eine Rolle, denn zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien. Seit 2015 sind Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut durch na...mehr

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Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / Zusammenfassung

Überblick Das "regelmäßige Arbeitsentgelt" ist insbesondere für den Eintritt von Versicherungsfreiheit relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind z. B. Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist auch maßgebend bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung ein M...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Wahlpflichtangaben

Rz. 41 Für Wahlpflichtangaben besteht bzgl. des Orts der Angabe ein Wahlrecht, sodass eine Nennung auch i. R. d. Konzernbilanz oder Konzern-GuV (bzw. in der Konzern-KFR, der Konzern-EK-Spiegel oder dem Konzern-Segmentberichterstattung) erfolgen kann. Eine konkrete Ausgestaltungsempfehlung kann nur insoweit erfolgen, als stets auf die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4 Geldbußen: Kein Betriebsausgabenabzug

Zu den Geldbußen gehören alle Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Hierzu gehören gemäß § 30 OWiG auch Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, z. B. der Bundesrechtsa...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 3 Ausnahme vom Betriebsausgabenabzug für Geldbußen oder Verwarnungsgelder: BFH verschärft Betriebsausgabenabzug

Nach dem Urteil des BFH vom 7.7.2004[1] galt allerdings folgende Ausnahme: Hat der Arbeitgeber die Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse für seine Arbeitnehmer übernommen, konnte er diese als Betriebsausgaben abziehen, ohne dass er sie als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn erfassen musste...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / I. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Zum einen ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschiedet worden, das zur Änderung des § 10 RVG geführt hat. 1. Der neue Gesetzestext § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.2 Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Personen, die eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhalten haben, sind für Zeiten der entschädigten Strafverfolgung nachzahlungsberechtigt. Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entschädigungsentscheidung zu stellen. Wurde durch die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme eine vers...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / II. Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Mit dem Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes,[7] in dem die Regelungen im KapMuG geändert werden, werden auch diesbezügliche Regelungen im RVG aktualisiert und an die neuen Paragrafen angepasst. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts. 1. Der neue Gesetzestext In § 15 Abs. 5 S. 3 RVG wird jeweils die Angabe "§ 23" durch die Angabe "§ 25" ersetzt. §...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / III. Gesetz zur Modernisierung des Postrechts

1. Der neue Gesetzestext Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts[8] wird auch § 12a Abs. 2 S. 3 RVG an die neuen Postlaufzeiten angepasst (am "vierten" Werktag). Gleiches gilt für Regelungen im GKG, FamGKG und GNotKG. 2. Inkrafttreten Diese Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 289 - 290mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsa...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Lineare Anhebung: 9 Prozent

Die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) sind zuletzt zum 1.11.2021 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[4] erhöht worden. Insbesondere mit Blick auf die seither gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb hält das BMJ eine erneute lineare Anpassung dieser Gebühren um 9 % für gebo...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (§ 13 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Bei der Anpassung der Wertgebühren musste nach Feststellung des BMJ berücksichtigt werden, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird eine lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % vorgeschlagen. In den...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 3. Gerichtsgebühren

a) Wertgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG – Tabelle A): Anhebung um 6 Prozent Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Weil gleichzeitig auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen sind, sollen die als Wertgebühren anfallenden Gerichtsgebüh...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 5. Gerichtsvollziehergebühren

a) Lineare Anhebung: 9 Prozent Die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) sind zuletzt zum 1.11.2021 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[4] erhöht worden. Insbesondere mit Blick auf die seither gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb hält das BMJ eine erneute lineare Anpassung d...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / I. Lineare Erhöhungen

1. Rechtsanwaltsvergütung (RVG) Rechtsanwaltskanzleien verzeichnen seit der letzten Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Der Entwurf weist darauf hin, dass der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien seitdem erheblich gestiegen sei. Neben einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonsti...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG – Tabelle A): Anhebung um 6 Prozent

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Weil gleichzeitig auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen sind, sollen die als Wertgebühren anfallenden Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), dem Gesetz über Gerichtskosten ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 4. Notargebühren

a) Keine lineare Anhebung Die in Teil 2 GNotKG KV geregelten Notargebühren, die als Wertgebühren nach Tabelle B zu § 34 Abs. 1 GNotKG abgerechnet werden, werden nicht erhöht. b) Strukturelle Änderungen Für Notare enthält der Entwurf lediglich zwei Änderungen:mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG

a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK und DAV hatten hier gefordert, dass die Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegen...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 4. Fiktive Terminsgebühr Nr. 3104 VV auch bei vorgeschriebener Erörterung

a) Vorgeschriebener Erörterungstermin Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Ve...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / [Ohne Titel]

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsam...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / IV. Strukturelle Anpassungen bei den Gerichtsgebühren

Neben den linearen Anhebungen der Gerichtsgebühren (s. dazu unter I., 3.) ergeben sich auch einige hervorzuhebende strukturelle Änderungen in den Gerichtskostengesetzen. 1. Einführung einer Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO Die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist mit Ausnahme der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Au...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Justizvergütung und -entschädigung (JVEG)

a) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer (§§ 9, 11 JVEG): Anhebung um 9 Prozent Die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler (vgl. §§ 9, 11 JVEG) sind zuletzt zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Entwurf weist darauf hin, dass diese Sätze auf ein...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Kostenhaftung bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid

a) Antragsteller des Mahnverfahrens veranlasst das Prozessverfahren An § 22 Abs. 1 S. 1 GKG soll der neue Satz angefügt werden, dass im Verfahren, das gem. § 696 Abs. 1 ZPO dem Mahnverfahren folgt, die Kosten derjenige schuldet, der den Mahnbescheid beantragt hat. Dies soll klarstellen, dass der Antragsteller des Mahnverfahrens als Antragsteller des streitigen Verfahrens im k...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Gerichtsgebühren GNotKG – Tabelle B

Ausgenommen von der Erhöhung sind die Gebühren für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nach der Gebührentabelle B des GNotKG abgerechnet werden. Deshalb bleiben insbesondere die Wertgebühren in Grundbuchsachen, Schiffs- und Schiffsbauregistersachen und Angelegenheiten des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen nach Nrn. 14110–14530 GNotKG KV...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Keine lineare Anhebung

Die in Teil 2 GNotKG KV geregelten Notargebühren, die als Wertgebühren nach Tabelle B zu § 34 Abs. 1 GNotKG abgerechnet werden, werden nicht erhöht.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / II. Strukturelle Änderungen und Klarstellungen im RVG

1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 5. Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen

a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tr...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Betragsrahmen- und Festgebühren: Anhebung um 9 Prozent

Weil auf die Betragsrahmen-, Fest und Höchstgebühren die Entwicklung der Verbraucherpreise anders als bei den Wertgebühren keinen Einfluss hat, schlägt der Entwurf für diesen Bereich eine Erhöhung um durchschnittlich 9 % vor. Die sich daraus ergebenden Beträge sind grds. auf volle EUR gerundet. Sofern die Höhe einer Gebühr von einer anderen Gebühr abgeleitet ist, kann sich f...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 7. Änderungen in Bußgeldsachen (Teil 5 VV)

Die Verfahrensgebühren nach Nr. 5101 und Nr. 5107 VV fallen derzeit bei Geldbußen von weniger als 60,00 EUR an. Bei den Verfahrensgebühren nach Nr. 5103 und Nr. 5109 VV erstreckt sich der Anwendungsbereich auf Geldbußen zwischen 60,00 EUR und 5.000,00 EUR. Aus Vorbem. 5.1 Abs. 2 VV ergibt sich, welche Geldbuße für die Gebührenberechnung maßgebend ist. Der Anwendungsbereich de...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Regelungen

Rz. 969 § 51b BRAO a.F. – Verjährung von Ersatzansprüchen[985] Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Rz. 970 Die eigenständige Regelung berufsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Wertgebühren bei PKH/VKH (§ 49 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Die Wertgebühren, die ein im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneter Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält und die aus der Tabelle zu § 49 RVG abgelesen werden, sollen grds. ebenfalls um 6 % steigen wie die Wertgebühren eines Wahlanwalts nach § 13 RVG. Allerdings ist hier nach Auffassung des BMJ zu berücksichtigen, dass sich die se...mehr