Fachbeiträge & Kommentare zu Gutachten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderung.

Rn 4 Mit Ausnahme der Fälle des S 2 ist eine Abänderung des Beweisbeschlusses in diesem Verfahrensstadium jedoch nur aufgrund mündlicher Verhandlung zulässig. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann er nur in den in S 2 bestimmten und entsprechenden Fällen geändert werden. Danach ist eine Änderung insb auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Gegners möglich (S 2, 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wenn ein Sachverständiger nicht erscheint oder sich weigert, ein Gutachten zu erstatten, obgleich er dazu verpflichtet ist, oder wenn er Akten oder sonstige Unterlagen zurückbehält, werden ihm die dadurch verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld festgesetzt. 3Im Falle wiederholten Ungehorsams kann das Ordnungsgeld noch einmal festgesetzt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen, Beweislast, Durchsetzung.

Rn 12 Verweigert der Verpflichtete die Vorlage ohne hinreichenden Grund (s Rn 11), haftet er ggf wegen Verzugs (§§ 280 II, 286) oder schuldhafter Nichterfüllung (§ 280 I). Will der Verpflichtete den Anspruch durch Übertragung des Besitzes an der Vorlagesache an einen anderen vereiteln, haftet er uU nach § 826 (Staud/Marburger Vor §§ 809–811 Rz 7). Rn 13 Der Vorlegungsberechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wertermittlungsanspruch (Abs 1 S 2 Hs 2).

Rn 16 Der Anspruch auf Wertermittlung bezweckt nicht, verbindlich den Wert des Nachlassgegenstands im Zeitpunkt des Erbfalls festzulegen, sondern soll dem Pflichtteilsberechtigten die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtern (BGH NJW 22, 192 [BGH 29.09.2021 - IV ZR 328/20] Rz 8). Er ist vom Auskunftsanspruch streng zu unterscheiden (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der zum Sachverständigen Ernannte hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wenn er die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis Voraussetzung der Begutachtung ist, öffentlich zum Erwerb ausübt oder wenn er zur Ausübung derselben öffentlich bestellt oder ermächtigt ist. (2) Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens.

Rn 6 Das Ende des selbstständigen Beweisverfahrens ist gem § 204 II 1 BGB bedeutsam für die weitere Dauer der Hemmung der Verjährung, für die Antwort auf die Frage, ob die Beteiligten ihre gem § 411 III bestehende Option zur Anhörung des Sachverständigen und zur Gutachtenergänzung noch ausüben können, und für die Frage, ob die Entscheidung nach § 494a ergehen kann. Die Beend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32008R0593 Art 26 ROM I – Verzeichnis der Übereinkommen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission bis spätestens 17. Juni 2009 die Übereinkommen nach Artikel 25 Absatz 1. Kündigen die Mitgliedstaaten nach diesem Stichtag eines dieser Übereinkommen, so setzen sie die Kommission davon in Kenntnis. (2) Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Prozessuales.

Rn 17 Die Frage der Unverhältnismäßigkeit iSv § 21 II 1 Nr 1 bzw. der Amortisation iSv § 21 II 1 Nr 2 wird bei einem Streit, ob Kosten nach § 21 II oder § 21 III umzulegen sind, idR nur durch ein Gutachten zu ermitteln sein. Die negative Formulierung des § 21 II 1 Nr 1 soll dabei zum Ausdruck bringen, dass derjenige die Unverhältnismäßigkeit zu beweisen hat, der sie behauptet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erkenntnisquellen.

Rn 54 Die wichtigsten deutschsprachigen Hilfsmittel bei der Ermittlung fremden Kollisions- und Sachrechts sind die beiden vielbändigen Quellensammlungen Bergmann/Ferid Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht und Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann Internationales Erbrecht, je Losebl, sowie Rieck Ausländisches Familienrecht, 2 Bde, Losebl, 6. Aufl 2010; Süß, Erbrecht in Europa,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Gutachtenergebnis.

Rn 30 Das Gutachten muss keinen exakten Betrag ermitteln: ausreichend ist eine Bandbreite (Spanne); bis zu deren Obergrenze darf erhöht werden (BGH NJW 10, 149 [BGH 21.10.2009 - VIII ZR 30/09] Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausnahmen.

Rn 6 Die Einsicht kann nach Abwägung der widerstreitenden Interessen bei Gefahren für Beteiligte oder Dritte versagt werden. Die Akteneinsicht darf dabei nur im Ausnahmefall eingeschränkt werden (zB in psychiatrische Gutachten). Bei Versagung von Akteneinsicht besteht ein Anspruch auf Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Akten in geeigneter Form, soweit dies mit dem Zwec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Errichtung im Interesse des Anspruchstellers (§ 810 Alt 1).

Rn 6 Die Urkunde ist im eigenen Interesse des Anspruchstellers errichtet, wenn die Urkunde zumindest auch dazu bestimmt ist, ihm als Beweismittel zu dienen oder sonst seine rechtlichen Beziehungen zu fördern (BGH MDR 71, 574; Ddorf NJW-RR 96, 1464, 1466 [OLG Düsseldorf 15.09.1995 - 7 U 119/94]; Staud/Marburger Rz 12). Entscheidend kommt es nicht auf den Urkundsinhalt, sonder...mehr

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zfs 06/2023, Substantiierte... / Leitsatz

Bedingungen, nach denen als Höchstentschädigung ein bestimmter, gutachtlich angenommener Wert zugrunde gelegt wird, verschließen es dem VR nicht, etwaige im Gutachten fehlerhaft nicht berücksichtigte Umstände wie Reparaturspuren oder Unfallschäden vorzutragen und unter Beweis zu stellen. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 8.2.2023 – IV ZR 9/22mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung ggü Urkundenbeweis, Privatgutachten.

a) Rn 7 Zu Gutachten aus anderen gerichtlichen Verfahren s § 411a; zur ursprünglich fehlenden gerichtlichen Ernennung als SV und deren Nachholung § 407a Rn 6; zur Vernehmung des Erstellers der Urkunde § 411 Rn 17–25; allg zur Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch sonstige Gutachten, insb im Wege des Urkundenbeweises, § 355 Rn 10, § 286 Rn 10. b) Privatgutachten. Rn 8 Sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Einzelheiten zum Beweis durch Sachverständigengutachten.

Rn 37 Ein erstmals in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag, einen Sachverständigen anzuhören, kann als verspätet zurückgewiesen werden, wenn nicht die Anhörung bereits vAw geboten ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kammer (BGH NJW-RR 01, 1431, 1432 [BGH 22.05.2001 - VI ZR 268/00]) unmissverständlich (BGH NJW-RR 06, 428 [BGH 25.10.2005 - V ZR 241/04]) eine Ausschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Das Abstammungsgutachten, Duldungspflicht.

Rn 20 Die Klärung der Vaterschaft erfolgt regelmäßig durch Einholung eines Abstammungsgutachtens. Die Beweisanordnung erfolgt durch einen Beweisbeschluss, der als Zwischenentscheidung nicht anfechtbar ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 177 Rz 26; vgl aber Dutta/Jacoby/Schwab/Zorn/Ivanits § 167a Rz 12 zur Anfechtbarkeit eines durch den Rechtspfleger erlassenen Beweisbeschlusses im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Erstellung des Gutachtens.

Rn 27 IdR ist das Gutachten schriftlich zu erstatten; dies erleichtert allen Verfahrensbeteiligten die Auseinandersetzung mit seinem Inhalt und dokumentiert diesen. Ausnahmsweise kann in überschaubaren Fällen und bei nur einzelnen Fragestellungen zu einfachen Fachfragen eine nur mündliche Begutachtung iR eines Termins hinreichend sein (Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 14; Heil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Probleme der Ersatzbeschaffung.

Rn 30 Der Ersatzwagen ist idR (nämlich wenn nicht ein neuwertiger Wagen beschädigt worden ist; die Grenze liegt bei einer Fahrleistung von ca 1.000 km, BGH VersR 83, 658) ein Gebrauchtwagen. Der Geschädigte wird dem oft mit Misstrauen begegnen, schon weil er die Eigenarten des ihm fremden Fahrzeugs nicht kennt. Daher hat der BGH der Reparatur einen Vorrang vor der Ersatzbesc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfung der Verfahrensverzögerung.

Rn 18 Es ist nicht möglich, für alle in Betracht kommenden Kindschaftsverfahren in ihrer Vielschichtigkeit klare Vorgaben zu machen, ab wann ein Verfahren nicht beschleunigt durchgeführt wurde. Es ist nicht möglich, die Angemessenheit der Verfahrensdauer allein anhand statistischer Durchschnittswerte zu ermitteln. Der Gesetzgeber hat sich deshalb darauf beschränkt, auf den G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mündliche oder schriftliche Begutachtung.

Rn 5 Es steht grds im Ermessen des Gerichts, ob es die persönliche Vernehmung des SV oder die schriftliche Begutachtung anordnet. Die schriftliche Begutachtung ist nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft (insb ist § 377 III nicht anwendbar und ein Einverständnis der Parteien nicht erforderlich; vgl BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214) und kann auch noch nach mündlicher Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung ggü Schiedsgutachten.

Rn 10 Der Schiedsgutachter wird von den Parteien durch Schiedsgutachtervertrag zur grds verbindlichen Feststellung von entscheidungserheblichen Tatsachen oder auch vorgreiflichen Rechtsfragen bestellt (vgl § 1025 Rn 24, § 1029 Rn 11). Die §§ 402 ff sind nicht anwendbar (Ddorf OLGR 95, 12). S.a. § 485 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc)

Rn 21 Eine Ergänzung oder Erläuterung ist nicht mehr geboten, wenn das schriftliche Gutachten so eklatante Mängel aufweist, dass bereits sicher feststeht, dass es auch nach einer mündlichen Erläuterung nicht verwertet werden kann. Dabei ist jedoch das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung (BGH VersR 09, 517) zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzeszweck.

Rn 1 Mit seinem eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren zwingt der ASt dem Antragsgegner eine vorweggenommene Beweisaufnahme auf; binnen dieses selbstständigen Beweisverfahrens und auch bei der Beendigung kommt es grds nicht zu einer Kostenentscheidung (zu Ausnahmen § 485 Rn 27; zum Anwaltszwang § 487 Rn 13; zu Besonderheiten wegen Insolvenz § 490 Rn 2, § 494a Rn 3). §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 6 Fehlt die erforderliche Kenntlichmachung der Mitarbeit, so ist das Gutachten nicht verwertbar, es kommt aber eine Heilung gem § 295 in Betracht, ggf Präklusion gem §§ 411 IV, 296.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befangenheit.

Rn 3 Ergibt sich bei dem Sachverständigen bereits im selbstständigen Beweisverfahren ein Befangenheitsgrund iSd § 406, muss der Ablehnungsantrag unverzüglich im selbstständigen Beweisverfahren angebracht werden (Hamm VersR 96, 911; Frankf OLGR 99, 11; Saarbr IBR 08, 1000). Werden mehrere Befangenheitsgründe gebracht, sind diese einzeln und in ihrer Gesamtheit zu prüfen (Kobl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Handhabung.

Rn 5 Mängel sind vorrangig insb über § 411 III auszuräumen (vgl BGH GRUR-RR 09, 120; LSG SchlH MedR 08, 576 [LSG Schleswig-Holstein 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK]). Das Gericht muss nicht nach § 409 vorgehen, sondern kann den SV mit der Folge des Verlusts des Vergütungsanspruchs entlassen (Brandbg VersR 06, 1238: Verweigerung der mündlichen Erläuterung). Eine unzulängliche Anl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 33 Der Verfahrensbeteiligte, der Zugewinnausgleichsansprüche geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für Höhe und Vorhandensein des beiderseitigen Endvermögens (BGH FamRZ 89, 839; Hamm FamRZ 20, 325), während – von den Besonderheiten des § 1377 abgesehen – jeder für sein eigenes Anfangsvermögen darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH FamRZ 91, 1166), der ande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfahren.

Rn 13 Die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts erfolgt vAw (BGH FamRZ 18, 1601). Der Betroffene ist vor der Anordnung grds persönlich anzuhören (§ 278 I 1 FamFG), nur ausnahmsweise kann davon abgesehen werden (BGH FamRZ 14, 1543; 21, 795), außerdem ist ein Gutachten über die Notwendigkeit und den Umfang des Einwilligungsvorbehalts einzuholen (§ 280 I 1 FamFG; BGH FamRZ 18, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen, Sachverständige.

Rn 2 § 379 gilt unmittelbar für die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen, über §§ 30 I, 113 I 2 FamFG auch in den dort bezeichneten familiengerichtlichen Verfahren (s iE Volpert FPR 2010, 327), und über § 402 auch für das mündliche und schriftliche Gutachten des SV. Bei Nichtzahlung des für einen SV angeforderten Vorschusses darf das Gericht aber nicht ohne weiteres di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Beweisthemas oder gleichartiger Gegenstand.

Rn 5 Soll das verfahrensfremde Gutachten eine selbstständige Beweiserhebung völlig ersetzen, muss ihm dieselbe Beweisfrage zugrunde liegen (Zö/Greger § 411a Rz 3; Musielak FS Vollkommer 06, 237, 247; aA Saenger ZZP 121, 139, 156; offen Jena MedR 12, 266 [OLG Köln 25.05.2011 - 5 W 18/11]: bei Arzthaftung jedenfalls fachgleicher SV nötig). Anders bei lediglich zusätzlicher Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Duldungspflicht.

Rn 3 Abs 1 nennt ›Untersuchungen, insb die Entnahme von Blut‹. Erfasst werden aber bspw auch Untersuchungen für erbbiologische Gutachten, Tragzeitgutachten und Zeugungsfähigkeitsprüfungen. Rn 4 Voraussetzung ist, dass die Untersuchung zur Feststellung der Abstammung erforderlich ist. Dafür müssen die Antragsvoraussetzungen vorliegen und die Untersuchung geeignet sein, zur Klä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schadensersatzansprüche.

Rn 12 Der Dritte hat aus der zu seinen Gunsten bestehenden Schutzwirkung Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner. Dabei muss er sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 334, 846 ein Mitverschulden des Gläubigers anrechnen lassen (BGHZ 127, 378, 385 mN als Grundsatz, nicht als ›unverrückbares Prinzip‹). Ausnahmen soll es insb aus der ›Natur des Deckungsverhältnisses‹ geben. So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befragung von Sachverständigen.

Rn 5 §§ 397, 402 gewährleisten den Anspruch der Parteien aus Art. 103 I GG auf rechtliches Gehör und geben ihnen – auch im selbstständigen Beweisverfahren (BGH BauR 2010, 932, Rz 9) – das Recht, dem Sachverständigen (auch wenn er ein schriftliches Gutachten erstattet hat), – auch mündlich – Fragen zu stellen, und somit auch das Recht, das Erscheinen des Sachverständigen vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Unrichtigkeit.

Rn 13 Ist der SV von unzutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen (zB auch bei Veränderung des Tatsachenstoffs durch späteren Vortrag, insb Parteigutachten oder eine zu eigen gemachte Zeugenaussage), so ist idR eine schriftliche oder mündliche Ergänzung einzuholen (s § 411 Rn 17–25). Wird das Gutachten unbedacht zur Urteilsgrundlage, so ist das rechtliche Gehör verletzt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der SV ist regelmäßig austauschbar, so dass es keiner allg Pflicht zur Erstattung von Gutachten bedarf. Die ZPO sieht deshalb eine Pflicht nur für bestimmte Personengruppen kraft beruflicher Stellung (Abs 1) und diejenigen vor, die sich zur Erstattung bereit erklärt haben (Abs 2). Zum Verweigerungsrecht s § 408; zu möglichen Folgen einer unberechtigten Weigerung s § 409...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gerichtlicher Sachverständiger.

Rn 2 Erfasst von § 839a wird jeder Sachverständige, der durch ein staatliches Gericht unabhängig von der Verfahrensordnung und -art eingesetzt wird. Auf eine Beeidigung kommt es, im Gegensatz zur früheren Rspr, nicht an. Die Haftung anderer Sachverständiger richtet sich nach den allg Vorschriften (s § 826 Rn 20). Berechtigt ist jeder Verfahrensbeteiligte, was weit zu versteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fragerecht.

Rn 2 Das Fragerecht steht unmittelbar nur dem Anwalt der Partei zu (§ 397 II Alt 2), während die Partei selbst ihre Fragen nur durch Vermittlung des Gerichts dem Zeugen ›vorlegen‹ lassen kann (§ 397 I). In der Praxis wird das Gericht aber auch der nicht vertretenen Partei oder – nach Durchführung der Zeugenbefragung durch ihren Anwalt – auch der vertretenen Partei das Recht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb)

Rn 20 Eine Erläuterung oder Ergänzung ist etwa dann zu veranlassen, wenn der SV von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (BGH NJW 81, 2009; NJW-RR 98, 1035 [BGH 11.02.1998 - IV ZR 37/97]) sowie im Falle unvollständiger (BGH NJW 97, 803) oder unklarer (BGH MDR 82, 212) Ausführungen des SV. Eine mündliche Erläuterung wird insb dann vorzugswürdig sein...mehr

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FF 06/2023, Änderung des Geschlechtseintrags: eine Erklärung beim Standesamt soll künftig reichen

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 9. Mai 2023– Auszug – Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Vorbehaltlich einer Vereinbarung der Parteien entscheidet das Schiedsgericht, ob mündlich verhandelt werden soll oder ob das Verfahren auf der Grundlage von Dokumenten und anderen Unterlagen durchzuführen ist. 2Haben die Parteien die mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, hat das Schiedsgericht eine solche Verhandlung in einem geeigneten Abschnitt des Verfahrens d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisantritt.

Rn 5 Der Beweis wird durch den Antrag angetreten, die Behörde oder den Beamten um eine Mitteilung der Urkunde zu ersuchen. Es handelt sich um einen Beweisantrag, der als solcher in der mündlichen Verhandlung gestellt werden muss (MüKoZPO/Schreiber § 432 Rz 6). Besondere Anforderungen, wie sie in den §§ 424, 430 geregelt sind, stellt § 432 nicht auf. Es ist jedoch jedenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahme vom Erfordernis des Strengbeweises.

Rn 12 Aus Gründen der Verfahrensökonomie besteht die Möglichkeit, die Einholung eines Sachverständigengutachtens durch Verwendung eines privaten Abstammungsgutachtens zu ersetzen. Dies betrifft in erster Linie bereits vorhandene Gutachten, die iR eines vorausgegangenen Vaterschaftsklärungsverfahrens nach § 1598a BGB eingeholt wurden (HK-ZPO/Kemper FamFG Rz 8). Rn 13 Erforderl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisaufnahme außerhalb des Prozessgerichts (Abs 2).

Rn 4 Hat die Beweisaufnahme vor dem beauftragten (§ 361) oder den ersuchten Richter (§§ 372 II, 375, 402, 434, 451), in einem anderen Verfahren (§ 411a), im Ausland oder iRe selbstständigen Beweisverfahrens stattgefunden (§ 485), haben die Parteien, dh in erster Linie der Beweisführer, das Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht vorzutragen und darüber zu verhande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweisführung durch Urkunden.

Rn 8 Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde geführt. Besondere Bedeutung kommt dem Urkundenbeweis dadurch zu, dass er der einzig zugelassene Beweis im Urkundenprozess (§§ 592 ff) ist. Der Urkundenbeweis ist ein privilegiertes Beweismittel, weil der Urkunde im Vergleich zu anderen Beweismitteln wie dem Zeugen- oder Sachverständigenbeweis besondere Beweiskraft zukom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formloses Verfahren.

Rn 8 § 293 S 2 eröffnet dem Gericht ferner die Möglichkeit, innerhalb des Verfahrens alle ihm zugänglichen Erkenntnisquellen in formloser Weise heranzuziehen. Es kann dabei vAw tätig werden und ist nicht auf die Beweismittel der ZPO beschränkt. Nur im Hinblick auf dieses formlose Beweisverfahren lässt sich davon sprechen, dass bei der Ermittlung des ausländischen Rechts die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ordnungsmäßigkeit.

Rn 11 Der Beschl muss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspr. Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist zum einen an § 20 IV Hs 1 zu messen. Zum anderen ist aber auch § 18 II Nr 1 zu beachten (BRDrs 168/20, 73). Der Beschl muss ferner dem Grundsatz der Bestimmtheit genügen. Dazu muss er die bauliche Veränderung nach Art, Maß und Umfang genau beschreiben. Es muss für jeden klar se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Rolle bei Sachverhaltsermittlung iÜ.

Rn 13 SV können zur Erhebung anderer Beweise hinzugezogen werden, insb beim Augenschein (§ 372 I) aber auch beim Zeugenbeweis, uU kann ein eigenes Fragerecht erteilt werden. Zum anderen können sie eigene Ermittlungen übertragen bekommen (s § 404a IV, dort Rn 8–13, zur Übertragung einer im Ausland durchzuführenden Beweisaufnahme dort Rn 14). Zum Augenscheinsgehilfen s § 371 R...mehr