Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB; dazu nunmehr auch § 204a III BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Durch Verweisung gilt § 769 – ebenso wie § 770 – auch im Verfahren über die Drittwiderspruchsklage gem § 771 III zug des Dritten, im Verfahren der Durchsetzung der beschränkten Haftung nach den §§ 785 und 786 sowie im Verfahren über die Klage auf vorzugsweise Befriedigung gem § 805 IV zug des Dritten, ebenso für Anträge auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. PKH-Partei ist Beklagter.

Rn 17 Hat der Kl obsiegt und die PKH-Partei war beklagt, sind die Vorschüsse durch den Kl als Kostenschuldner im Verfahren gezahlt worden. Die PKH-Partei ist Kostenschuldner als unterlegene Partei. Gemäß § 31 II 1 GKG soll in einem solchen Fall die Haftung gegen den Kl als Zweitschuldner nur greifen, wenn die Zwangsvollstreckung beim Beklagten erfolglos geblieben ist. Folge ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Dritte.

Rn 8 Bisweilen werden durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch dritte Personen in ihren Rechtspositionen betroffen. Das hängt mit dem formalisierten Charakter des Vollstreckungsverfahrens zusammen, der aus Gründen einer effektiven Zwangsvollstreckung typisierte Anknüpfungspunkte kennt. Gegen die Verletzung ihrer Rechte durch eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme können s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Besteht der unterliegende Teil aus mehreren Personen, so haften sie für die Kostenerstattung nach Kopfteilen. (2) Bei einer erheblichen Verschiedenheit der Beteiligung am Rechtsstreit kann nach dem Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden. (3) Hat ein Streitgenosse ein besonderes Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend gemacht, so haften die üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Sicherung von Rückzahlungsansprüchen im Falle der Überzahlung. Da der zur Rückzahlung Verpflichtete nach bis zum 1.9.09 geltender Rechtslage nicht verschärft haftete, konnte er sich oftmals mit Erfolg nach § 818 III auf den Wegfall der Bereicherung berufen. Um dies zu verhindern, musste der Kl neben der Abänderungsklage zusätzlich eine auf Rückz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel und Vollstreckungsabwehrklage.

Rn 14 Der Vollstreckungsschuldner hat die Wahl zwischen Berufung und Vollstreckungsabwehrklage, wenn im Hauptprozess nach Schluss der mündlichen Verhandlung in 1. Instanz materiell-rechtliche Einwendungen entstanden sind (BGH NJW 75, 539, 540). Hat der Schuldner gegen das erstinstanzliche Urt bereits eine zulässige Berufung eingelegt und ist er aus Rechtsgründen nicht gehind...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Verspätetes Handeln

Rz. 88 Im Kündigungsschutzprozess ist es manchmal erforderlich, ohne jedes schuldhafte Zögern aktiv zu werden, namentlich im Falle der fehlenden Originalvollmacht einer nicht vom Organvertreter oder Personalchef erklärten Kündigung. Haftungsgefahren drohen beim zu späten Zurückweisen oder im fehlerhaften Zurückweisen. Bereits zuvor, nämlich dann, wenn der Anwalt die Kündigun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausnahme, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Rechtskrafterstreckung kraft materiell-rechtlicher Abhängigkeit.

Rn 45 Eine über den in § 325 unmittelbar geregelten Fall der Rechtsnachfolge hinausgehende Erstreckung der subjektiven Rechtskraft wird weiterhin dann anerkannt, wenn dass das materielle Recht eine Rechtskrafterstreckung auf einen am Prozess nicht beteiligten Dritten gebietet. Umstritten ist dabei, ob es ausreicht, wenn dem Urt ein für Dritte präjudizielles Rechtsverhältnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Gleichgerichtete Musterverfahrensanträge.

Rn 2 In Abs 1 ist der für die Systematik des KapMuG wichtige Begriff der ›gleichgerichteten‹ Musterverfahrensanträge definiert. Mit diesem Begriff wird entschieden, ob Musterverfahrensanträge zu einem Musterverfahren zusammengefasst werden können und ob das Quorum des § 6 I 1 KapMuG erreicht wird. Gem § 4 I KapMuG sind für die Gleichgerichtetheit nicht die in den jeweiligen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 37 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Risikobegrenzungsgesetz].

Gesetzestext § 799a der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden, wenn die Vollstreckung aus der Urkunde vor dem 19. August 2008 für unzulässig erklärt worden ist. Rn 1 Mit § 799a ZPO wurde eine verschuldensunabhängige Haftung für den Fall eingeführt, dass die Vollstreckung aus einer Urkunde betrieben und die Vollstreckung für unzulässig erklärt wird. Aus Gründen des Vertrau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 3 Das Gericht ist an den Sachantrag der Partei gebunden. Das gilt ausweislich von Abs 1 S 2 auch für Anträge betreffend Früchte, Zinsen und sonstige Nebenforderungen. Ein vorangegangener Beschl über die Gewährung von PKH bestimmt nicht den Urteilsumfang; die im Prozess gestellten Anträge sind allein entscheidend (Anders/Gehle/Hunke ZPO Rz 1). Maßgebend ist das in der Klag...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Haftungsausschluss

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung tritt gemäß § 25e Abs. 4 S. 3 UStG nicht ein, wenn der Betreiber der elektronischen Schnittstelle innerhalb einer vom FA i. R. d. Mitteilung über die steuerliche Pflichtverletzung des Händlers gesetzten Frist nachweist, dass der Händler über die elektronische Schnittstelle des Betreibers keine Waren mehr anbieten kann (Sperrung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 102 Objektiv muss ein Tun oder Unterlassen vorliegen, ohne dass die Klärung des Sachverhalts möglich gewesen wäre (vgl BGH VersR 60, 844, 846). Das beweisvereitelnde Verhalten muss also ursächlich für die Nichtaufklärung eines entscheidungserheblichen Umstandes geworden sein. Bezüglich der rechtlichen Behandlung besteht kein Unterschied zwischen der völligen Beweisvereite...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. § 419 BGB aF.

Rn 5 Bis zum 31.12.98 galt § 419 BGB aF; danach haftete derjenige, der das Vermögen eines anderen durch Vertrag übernahm, für dessen Verbindlichkeiten, wobei die Haftung auf das übernommene Vermögen beschränkt war. Die Fassung des § 786 vor dessen Änderung durch Art 16 Nr 6 EGInsO führte noch die Vorschrift des § 419 BGB aF neben den §§ 1480, 1504, 1629a, 2187 BGB auf. Auf b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. PKH auf Beklagtenseite.

Rn 3 Wenn der Kl unterliegt, dann sind von ihm alle Gebühren und Auslagen zu zahlen. Unterliegt der Beklagte, dann sind vom Kl keine Kosten einzuziehen. Zwar haftet der Kl grds nach §§ 20, 17, 18 GKG als Zweitschuldner, diese Haftung kann aber gem § 31 III GKG nicht geltend gemacht werden, weil dem Beklagten als Kostenschuldner PKH bewilligt ist. Gleiches gilt, wenn die Kost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Staatshaftung.

Rn 10 Neben dem Anspruch aus Amtspflichtverletzung, der bereits durch Art 34 GG iVm § 839 BGB erfasst ist (vgl Rn 4), fallen unter § 32 wegen der Weite des Anwendungsbereichs auch Ansprüche aus enteignungsgleichen und aufopferungsgleichen Ansprüchen, nicht dagegen Aufopferungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem Eingriff, da Letztere auf rechtmäßigem staatlichen Handeln ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen wurde durch das StÄndG 2003 neu in das UStG aufgenommen (zum Anwendungszeitraum vgl. Rz. 13). Die vom BFH kassierte Verwaltungsregelung in UStAE 13c Abs. 27, S. 1–3 wurde mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz mit der Neuregelung in § 13 c Abs. 1 S. 4 u. 5 fortgeschriebe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mängel.

Rn 4 Schreibfehler und andere Mängel der Zustellungsurkunde lassen die Wirksamkeit der Zustellung idR unberührt (Rn 1; BayObLG 31.7.23 – 102 AR 128/23 e). Anders ist es nur bei besonders schwerwiegenden Mängeln, etwa dann, wenn wegen Streichungen im vorgedruckten Text die Art und Weise der Zustellung nicht mehr erkennbar ist (BGH NJW 90, 176 [BGH 29.06.1989 - III ZR 92/87]),...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Aufzeichnungspflichten bei Abtretung, Verpfändung usw. von Forderungen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Forderungen abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden, greift die Haftung des Zahlungsempfängers nach § 13c UStG. In Fällen dieser Art muss der leistende Unternehmer gem. § 22 Abs. 4d S. 1 Nr. 1 UStG aufzeichnen: Name und Anschrift des Abtretungsempfängers, Höhe des abgetretenen Anspruchs auf die Gegenleistung. Der Abtretungsempfänger m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich, Voraussetzungen.

Rn 3 Die Schadensersatzpflicht des § 799a entspricht derjenigen des § 717 II und des § 945. Ersatz wird für den Schaden geschuldet, der durch eine später für unzulässig erklärte Vollstreckung aus der Urkunde oder durch eine zur Abwendung der Vollstreckung erbrachte Leistung entsteht. § 799a ist entspr anzuwenden, wenn sich der Eigentümer von Wohnungseigentum oder der Berecht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 13c UStG begründet unter bestimmten Voraussetzungen einen Haftungstatbestand für die Fälle, in denen ein Unternehmer eine Kundenforderung abtritt und der Abtretungsempfänger die Forderung einzieht oder an einen Dritten überträgt (vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 1 UStAE; BMF vom 24.05.2004, BStBl I 2004, 514, Abschn. A.1, Tz. 1). Die Rechtsfolgen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht, ebenso wie §§ 717 II, III, 302 IV 3, 600 II, 641g und 1065 II 2, auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGHZ 168, 352, 366 Rz 40 = NJW 06, 2767; BGH DB 12, 2396 Rz 8; BGH MDR 14, 1354 Rz 20; GRUR 16, 406 Rz 36 – Piadina-Rückruf; GRUR 16, 720 [BGH 19.11.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bestreiten des Besitzes.

Rn 5 Sofern der Benannte den mittelbaren Besitz bestreitet oder sich nicht erklärt, liegt es im Ermessen des Bekl, ob er den Prozess fortsetzt oder den Klageantrag – mit der Folge seiner Erledigung – erfüllt. Im Falle der Fortsetzung entfaltet das zwischen Kl und Bekl ergangene rechtskräftige Urt ggü dem Benannten keine Rechtskraft, aber Interventionswirkung (§§ 68, 74). Bef...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen, Beweislast.

Rn 2 Der Erbe muss die Rechte des § 782 noch geltend machen können. Er darf nicht unbeschränkt für die Nachlassverbindlichkeiten haften. Eine unbeschränkte Haftung ggü einzelnen Nachlassgläubigern allerdings ist unbeachtlich (vgl § 782 Rn 1). Der Erbe muss nachweisen, dass der Gegenstand, auf den sich die Vollstreckung bzw die beabsichtigte Vollstreckung bezieht, zum Nachlas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweislastsonderregeln.

Rn 65 Außer durch den Wortlaut und den Satzbau einer Norm kann der Gesetzgeber Abweichungen von der Grundregel auch durch ausdrückliche gesetzliche Beweislastnormen regeln. Solche Anordnungen finden sich vielfach im BGB (etwa §§ 179, 280 I 2, 327b VI, 345, 363, 543 IV 2, 619a, 630h, 2336 III), aber auch in anderen Gesetzen (§ 22 AGG, § 1 IV ProdHaftG, § 6 UmweltHG). Die Vert...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 2. Abweisung des Insolvenzantrages

Dieser Fall kommt oftmals in der Praxis vor. Ergeht keine Entscheidungsschuldnerbestimmung, ist Kostenschuldner in einem solchen Falle der Antragsteller. Mit anderen Worten: Ein Gläubiger beantragt wegen ausbleibender Zahlungen die Insolvenz über das Vermögen eines Schuldners. Kommt es nicht zur Eröffnung, trägt der Gläubiger auch noch die Kosten des Antragsverfahrens. Zudem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 4 Die Vollstreckung in das Gesamtgut setzt voraus, dass zumindest gegen den Ehegatten, der das Erwerbsgeschäft betreibt, ein Leistungstitel erstritten wurde, in dem die Haftung des Gesamtguts nicht ausgewiesen sein muss (Musielak/Voit/Lackmann § 741 Rz 5). Ein Duldungstitel ist nach hM nicht ausreichend (s § 740 Rn 3). Zu Beginn der Zwangsvollstreckung muss das Erwerbsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 42 Bei den durch die Herausgabe verursachten Kosten handelt es sich um Zwangsvollstreckungskosten, die der Schuldner gem § 788 I zu tragen hat. Hierzu zählen neben den Transportkosten für die Wegschaffung der in § 885 II genannten beweglichen Sachen und deren Einlagerung nach § 885 III auch die Verwertungskosten sowie diejenigen Aufwendungen des Gläubigers für die Beseiti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nachfristsetzung und Ordnungsmittel.

Rn 15 Versäumt der SV die ihm gesetzte Frist zur Gutachtenerstattung, soll das Gericht im Regelfall ein Ordnungsgeld aussprechen (S 1). Dies muss jedoch in einem ersten Schritt unter Setzung einer Nachfrist angedroht werden (S 2). Dies sollte allerdings erst nach Rückfrage beim SV geschehen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung (Kob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181 f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Hinweispflicht nach Abs 2.

Rn 14 Die Hinweispflicht aus Abs 2 betrifft solche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte, die das Gericht hinsichtlich seiner Entscheidung in der Hauptsache für wesentlich erachtet. Auf einen solchen Punkt darf das Gericht seine Entscheidung nur dann stützen, wenn sichergestellt ist, dass die Parteien erkennen konnten, dass das Gericht den Punkt für relevant hält und...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzgeber begründet § 13c UStG mit Art. 21 Abs. 3 der 6. EG-RL – nunmehr Art. 205 i. V. m. Art. 193 MwStSystRL (vgl. Amtliche Gesetzesbegründung, BR-Drucks. 630/03 vom 05.09.2003, BT-Drucks. 15/1562 vom 23.09.2003); ob der Reichweite der Haftung (vgl. Rz. 14) äußert die Literatur berechtigte Bedenken (vgl. Hahne, DStR 2004, 210). Die Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Präjudizialität (Vorgreiflichkeit).

Rn 9 Damit sind Konstellationen gemeint, in denen zwar keine Rechtskrafterstreckung stattfindet, faktisch aber eine Vorentscheidung für einen Anspruch oder eine Verpflichtung des Dritten stattfindet und dieser Umstand ein rechtliches Interesse des Dritten begründet. In diese Fallgruppe gehören einmal Verpflichtungen aus akzessorischer Schuld und Haftung, in denen der nachran...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Natürliche Personen.

Rn 26 Mit dem Erbfall wird der Erbe oder die Erben nach § 1922 I BGB Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein für oder gegen den Erblasser ergangenes Urt wirkt daher bereits aufgrund materiell-rechtlicher Anordnung für und gegen die Erben (Völzmann S 98). Davon zu trennen ist die Frage, in welchem Umfang der Erbe haftet. Hierfür gelten die §§ 1967 ff. Der Erbe kann danach die Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Auch § 87 regelt wie § 86 lediglich die Folgen eines Erlöschens der Vollmacht durch Kündigung im Verhältnis zu Gericht und Gegner, mit dem Ziel zu verhindern, dass durch Rechtshandlungen der Partei (Abs 1) oder des Anwalts (Abs 2) die Fortführung des Prozesses behindert wird. Obwohl die Vorschrift lediglich die Kündigung erwähnt, gilt sie nach Sinn und Zweck für jede du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erhebung der Einrede.

Rn 2 § 305 betrifft nur die Verurteilung unter Vorbehalt in den Fällen des §§ 2014, 2015 BGB, nicht das Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung oder sonstige Instrumente zur gegenständlichen Beschränkung der Haftung des Erben wie die Erschöpfungs- und Dürftigkeitseinrede (§§ 1989, 1990 BGB) (missverständlich Musielak/Musielak Rz 3). In allen Fällen stützt sich die Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Anforderungen.

Rn 2 Jeder Mediator muss in eigener Verantwortung die Gewähr dafür bieten, dass er die theoretischen Kenntnisse und die praktischen Erfahrungen aufweist, um ein Mediationsverfahren sinnvoll zu gestalten. Über seine Kenntnisse und Fähigkeiten muss der Mediator den Parteien Auskunft geben (§ 3 V). Das Fehlen von Kenntnissen und praktischer Erfahrung kann einen Anspruch der Par...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 8 Arbeitgeberhaftung (§ 19a Abs. 4a EStG)

Rz. 55a Die Nachversteuerungstatbestände des § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 EStG, die grundsätzlich den Arbeitnehmer belasten würden, kann der Arbeitgeber vermeiden, wenn er spätestens mit der, dem betreffenden Ereignis folgenden LSt-Anmeldung unwiderruflich erklärt, bei Eintritt des in § 19a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG genannten Ereignisses für die betreffende LSt zu haften. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.2 Registrierung

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländische Unternehmer, die in Österreich steuerbare Umsätze tätigen, sind verpflichtet, sich beim zuständigen FA Österreich, Dienststelle Grad-Stadt (Referat für ausländische Unternehmer, Conrad von Hötzendorf Str. 14–18, 8018 Graz) registrieren zu lassen und Erklärungen abzugeben. Davon ausgenommen sind ausländische Unternehmer, die Ware...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung.

Rn 3 In Anfechtungsprozessen nach §§ 143 InsO bzw 11 AnfG sind, soweit sich diese Klagen gegen eine Vollstreckungsmaßnahme richten, die §§ 769, 770 analog anzuwenden (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 4). In dem FamFG unterliegenden Angelegenheiten gelten die §§ 769, 770 über § 95 I, II FamFG. Im Arrestverfahren wird eine Anwendung der §§ 769, 770 neben den §§ 923, 927 abgeleh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Derselbe Schuldner.

Rn 3 Die Anschlusspfändung ist nur gegen denselben Schuldner möglich (§ 116 I GVGA; MüKoZPO/Gruber Rz 2; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; St/J/Würdinger Rz 1; Zö/Seibel Rz 2; aA Gerlach ZZP 89, 294 ff). Wird gegen einen anderen Schuldner vollstreckt, zB gegen den Ehegatten (s § 739), hat eine weitere Pfändung nach § 808 zu erfolgen (Doppelpfändung; s § 808 Rn 35). Eine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Noch nicht erfolgte Erbschaftsannahme.

Rn 7 Bei im Titel vorbehaltener Beschränkung der Haftung auf den Nachlass (§ 780) muss der Erbe/Schuldner Angaben auch zu dem nicht ererbten Vermögen machen (HK-ZV/Sternal § 802c Rz 25; s noch u Rn 12). Dann sind nämlich die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der beschränkten Erbenhaftung noch nicht geprüft; die Beschränkung kann der Schuldner im Rahmen einer Vollstreckun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung 252 ZPO 1a Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Ver...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr