Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13 Wertberichtigung von Gesellschafterdarlehen

Rz. 157 Der Aufwand aus einer Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen führt beim Gesellschafter nicht immer zu einer abzugsfähigen Betriebsausgabe. Es ist danach zu unterscheiden, ob das Darlehen einer Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft gewährt wird, der Gesellschafter ein Kapitalgesellschafter oder eine natürliche Person ist und da...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.2 Gesellschafterdarlehen im Kapitalgesellschaftskonzern

Rz. 160 Mit § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ist ein steuerliches Abzugsverbot für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme von Sicherheiten eingeführt worden, wenn der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist. Erfasst werden Darlehensforderungen und "Forderungen aus Rechtshandlungen, die einer Darlehensgewährung vergleichbar" sind, § 8b Abs. 3 Satz 7...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6 Eingeschränkter Schuldzinsenabzug

Rz. 138 Der Abzug von Schuldzinsen wird in vielen Bereichen eingeschränkt. 3.2.6.1 Kontokorrentzinsen Mit § 4 Abs. 4a EStG reagierte der Gesetzgeber auf das sog "Zweikontenmodell". Zinsen, die auf dem geschäftlichen Girokonto anfallen und auf einer Überentnahme beruhen, sind nicht abziehbare Betriebsausgaben.[1] 3.2.6.2 Zinsschranke Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.8 Parteispenden

Rz. 152 Parteispenden sind im betrieblichen Bereich nicht abziehbar, § 4 Abs. 6 EStG. Es kommt insoweit zu einer außerbilanziellen Korrektur. Privat veranlasste Parteispenden sind nach § 10b Abs. 2 und § 34g EStG zu berücksichtigen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Rz. 238 Die vGA ist eine außerbilanzielle Korrektur, die ihre Wurzeln im Fremdvergleich hat. Sie wurde im Einzelnen unter Abschn. 3.1.3 dargestellt. Die durch die vGA ausgelöste Hinzurechnung auf der Ebene der Körperschaft führt i. d. R. beim Gesellschafter zu einer korrespondierenden Entlastung aufgrund des Teileinkünfteverfahrens/der 95 %-Freistellung.[1] Außerdem kann es ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.4 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 107 Die bilanzielle Ansparabschreibung ist durch den außerbilanziellen Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden, § 7g EStG.[1] Den Investitionsabzugsbetrag können nur Unternehmen nutzen, die bestimmte Größenmerkmale nicht übersteigen. Der Investitionsabzugsbetrag kann bereits 3 Jahre vor der tatsächlichen Investition i. H. v. 40 der erwarteten Anschaffungskosten/Herstellu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.7 Zusammenfassung

Rz. 209 Die außerbilanziellen Korrekturen beim bilanzierenden Gesellschafter, der die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmers führt, lassen sich wie folgt zusammenfassen:mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.6 Veräußerungsverluste/Teilwertabschreibung

Rz. 229 Veräußerungsverluste oder eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung werden bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 60 % erfasst, § 3c Abs. 2 EStG. Es kommt zu einer entsprechenden außerbilanziellen Hinzurechnung. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, ist der Veräußerungsverlust bzw. der Aufwand aus einer Teilwertabschreibun...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.5 Übernahmegewinn/Übernahmeverlust bei Kapitalgesellschaften

Rz. 186 Bei der Verschmelzung von 2 Kapitalgesellschaften sind verschiedene Ergebnisauswirkungen zu unterscheiden: Übertragungsgewinn, § 11 Abs. 1, 2 UmwStG, sog. Agiogewinn, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB, Übernahmegewinn/-verlust bzw. der sog. Verschmelzungsdifferenzbetrag, § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG, Beteiligungskorrekturbetrag, § 12 Abs. 2 Sätze 2–5 UmwStG, Konfusionsgewinn oder Übern...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.1 Zinsen aus der Auflösung einer Reinvestitionsrücklage

Rz. 166 Das Steuerrecht kennt den Sonderposten mit Rücklageanteil. Im Handelsbilanzrecht wurden die Sonderposten mit Rücklageanteil (§§ 247 Abs. 3, 273 HGB a. F.) im Rahmen des BilMoG abgeschafft. Der Sonderposten nach § 6b EStG ermöglicht es in der Steuerbilanz, stille Reserven auf ein Reinvestitionsgut zu übertragen (§ 6b EStG). Rz. 167 Der Steuerpflichtige muss den Sonderp...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.4 vGA im Konzern/Schwestergesellschaften

Rz. 126 Im Konzern kann die vGA zu einem Bündel von außerbilanziellen Korrekturen führen. Diese unausgewogene Leistungsbeziehung zwischen 2 Schwestergesellschaften führt zu einer vGA von Tochter I an die Mutter und gleichzeitig zu einer verdeckten Einlage der Mutter in die Tochter II. Praxis-Beispiel Die Mutterkapitalgesellschaft hat 2 100 %ige Tochterkapitalgesellschaften. D...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.2 Zinsschranke

Rz. 139 Die Grundregel der Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a, § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG) besagt, dass der Zinsabzug auf 30 % des steuerlichen EBITDA beschränkt ist. Alle außerbilanziellen Korrekturen der steuerlichen Gewinnermittlung und auch alle Abweichungen gem. § 60 Abs. 2 EStDV wirken sich auf die Ermittlung des steuerlichen EBITDA aus. Übersteigen die Zinsaufwendungen die 30 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.1 Gesellschafterdarlehen an eine Personengesellschaft/Mitunternehmerschaft

Rz. 158 Gewährt ein Mitunternehmer seiner Personengesellschaft ein Darlehen und verliert dieses Darlehen an Wert, realisiert der Mitunternehmer diesen Wertverlust erst, wenn er aus der Gesellschaft ausscheidet bzw. wenn die Gesellschaft liquidiert wird. Das handelsrechtliche Imparitätsprinzip wird durch den Grundsatz der korrespondierenden Bilanzierung zwischen Mitunternehme...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7 Steueraufwand

Rz. 143 Nach § 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG sind Personensteuern, die Umsatzsteuern auf Entnahmen und bestimmte Vorsteuerbeträge einschließlich der jeweiligen steuerlichen Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO) nicht abziehbare Betriebsausgaben. Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehört auch die Gewerbesteuer, § 4 Abs. 5d EStG. Außerdem ergibt sich ein Abzugsverbot für...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.9 Sponsoring

Rz. 153 Steuerlich können Aufwendungen für Sponsoring zu Betriebsausgaben, steuerbegünstigten Spenden, also Sonderausgaben, oder Ausgaben der privaten Lebensführung führen. Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil, insbesondere Werbungsleistungen erhält.[1] Sind die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgabe nicht er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.1 2-stufige Gewinnermittlung

Rz. 3 Die zentrale Vorschrift der Gewinnermittlung ist § 4 Abs. 1 EStG. Das Gesetz geht von einer 2-stufigen Gewinnermittlung aus.[1] Auf einer 1. Stufe ist der Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens zu ermitteln. Hierbei sind die Regeln des Bilanzsteuerrechts einschließlich des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 EStG) und des Bewertungsvorbehaltes (§ 5 Abs. 6 EStG) zu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.3.2 Verrechnungspreise

Rz. 168 In einem international tätigen Konzern stellt sich die Problematik der Einkünfteabgrenzung zwischen der Muttergesellschaft und den einzelnen Tochtergesellschaften in verschieden Ländern. Ungefähr 90 % dieser Sachverhalte werden über die Figur der verdeckten Gewinnausschüttung und 7 % über die verdeckte Einlage korrigiert.[1] In den verbleibenden Fällen der Nutzungsei...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.3 vGA und Ersatzansprüche

Rz. 121 Es gibt einige vGA Situationen, bei denen ein gesetzlicher (§§ 57, 62 AktG, §§ 30, 31 GmbHG, § 951 BGB, §§ 812ff. BGB) oder ein vertraglicher Erstattungsanspruch (Satzungsklausel) gegen den Gesellschafter besteht. Dieser Erstattungsanspruch führt zu einer verdeckten Einlage, die wieder eine außerbilanzielle Korrektur auslöst. Der Verzicht auf die Ersatzansprüche führ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.1 vGA und Umsatzsteuer

Rz. 118 Es gibt Fälle, in denen die vGA Umsatzsteuer auslöst. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ware aus der GmbH zu einem Preis unter der umsatzsteuerlichen Mindestbemessungsgrundlage an den Gesellschafter veräußert wird.[1] Da das KStG keine Bewertungsvorschrift für die vGA vorsieht, ist die vGA nach § 9 BewG mit dem gemeinen Wert, also inklusive Umsatzsteuer zu be...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.1 Liebhaberei

Rz. 174 Hinter der Figur der sog. Liebhaberei verbirgt sich die Frage, ob der Steuerpflichtige mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Fehlt es an dieser, liegt eine steuerlich irrelevante Betätigung im privaten Bereich vor. Wird z. B. eine unternehmerische Betätigung (z. B. Mitunternehmer einer Verlustzuweisungsgesellschaft) als Liebhaberei qualifiziert, fallen die Verluste im...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.6.3 Zinsen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 140 Der dritte wesentliche Bereich, in dem es zu einer Beschränkung des Schuldzinsabzuges kommt, sind die Finanzierungszinsen, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, § 3c Abs. 1 EStG. Relevant ist § 3c Abs. 1 EStG insbesondere für Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstätte anfallen. Die Behandlung von ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.2 Umsatzsteuer

Rz. 148 Die Umsatzsteuer auf Entnahmen bzw. die Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht abziehbar. Zunächst ist festzuhalten, dass die Umsatzsteuer auf eine Entnahme (§ 3 Abs. 1b und Abs. 9a i. V. m. § 3f. und § 10 Abs. 4 UStG) bzw. der Ausschluss der Vorsteuer für bestimmte nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG) zu einem Auf...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Beim Gesellschafter sind die mit dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG verbundenen außerbilanziellen Kürzungen und Fo...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.4.2.2 Finale Betriebsstättenverluste in EU und EWR

Rz. 178 Gehen Verluste einer EU/EWR-Betriebsstätte final unter, dürfen diese Verluste vom EU/EWR-Stammhaus mit seinem steuerpflichtigen Einkommen verrechnet werden.[1] Wann es zu einem berücksichtigungsfähigen, endgültigen Untergang des Verlusts einer EU/EWR-Betriebsstätte kommt, wird bisher kasuistisch von den Gerichten entwickelt: Ein berücksichtigungsfähiger finaler Verlus...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.10 Aufwendungen für satzungsmäßige Zwecke

Rz. 154 Das Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG und § 12 Nr. 1 EStG. Der gemeinsame Gedanke ist, dass die Einkommensverwendung den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern darf. Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nur für gemeinnützige Vereine und Stiftungen, da nur diese Satzungszwecke haben. Bei gewerblichen...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.5 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

Rz. 240 § 1 AStG ist zwar nicht von großer praktischer Bedeutung, es ist aber die Vorschrift, die den Fremdvergleich am deutlichsten in ihrem Wortlaut trägt.[1]mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1 Mitunternehmerschaften

Rz. 193 Es ist zwischen der Mitunternehmerschaft und der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft zu unterscheiden. Umfangreiche außerbilanzielle Korrekturen betreffen den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der die Beteiligung in seinem Betriebsvermögen hält. 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2 Außerbilanzielle Korrekturen beim Mitunternehmer

Rz. 197 Aufgrund der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen fallen die handelsrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft erheblich auseinander. Diese Verwerfungen zwischen der handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Gewinnermittlung führen beim Gesellschafter, der seinen Mitunternehmeranteil im Betriebsvermögen hält, zu einem ganzen Bündel außer...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.8 Wertberichtigung auf Gesellschafterdarlehen

Rz. 233 Erleidet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einen Wertverlust auf sein Gesellschafterdarlehen, ist dieser Aufwand steuerlich ggf. nicht anzuerkennen. Für die Einzelheiten wird auf den Abschn. 3.2.13 verwiesen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.2 Verdeckte Mitunternehmerschaft

Rz. 237 Die Rechtsprechung stellt strenge Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft auf.[1] Kommt es zu einer verdeckten Mitunternehmerschaft, ist der Gewinn außerbilanziell zu ermitteln, da der verdeckte Mitunternehmer in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung nicht erfasst wird.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.4 Verdeckte Einlage

Rz. 239 Die verdeckte Einlage wurde in Abschn. 2.1.1.2.2 behandelt. Sie ist ebenfalls eine Folge des Fremdvergleichs. Der Regelfall der korrespondierenden außerbilanziellen Korrektur ist in diesem Bereich das Aufstocken der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, welches die Kapitalgesellschaft unter dem Marktwert von ihrem Gesellschafter erworben hat. Beim Gesellschafter...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Beispiel 1:[1] Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für den Gesellsch...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.1 Anpassung der Steuerbilanz

Rz. 242 Die Steuerbilanz, die auf den Zeitraum einer Betriebsprüfung folgt, ist den Ergebnissen der Betriebsprüfung anzupassen. Dies ergibt sich aus dem Bilanzzusammenhang, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Anpassung muss ergebnisneutral erfolgen, da die Mehr- oder Minderergebnisse der Prüfung bereits in der Steuerfestsetzung für den geprüften Zeitraum erfasst wurden. Technisch is...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.5 Verteilung besonderer Erhaltungsaufwendungen

Rz. 246 I. d. R. hat der Steuerpflichtige ein Interesse, einen Erhaltungsaufwand sofort bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns geltend zu machen. Rechnet der Unternehmer aber mit einem Anstieg seiner Progression oder fallenden Steuersätzen, kann es für ihn sinnvoll sein, Erhaltungsaufwand nicht sofort abzuziehen, sondern über eine längere Zeit zu verteilen. Dies er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. für Best...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.2 Steuerbilanz – Spiegelbildmethode

Rz. 200 Steuerlich gibt es keine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO.[1] Die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist steuerlich nach der sog. Spiegelbildmethode abzubilden.[2] Der Gesellschafter muss seine Beteiligung an der Personengesellschaft mit dem anteiligen Kapital aus der s...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.5 Veräußerungsgewinne

Rz. 225 Der Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen einer Kapitalgesellschaft ist bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 40 % steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 a) i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG. Rz. 226 Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, wenn der Gesellschafter eine Körperschaft ist...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3 Fremdvergleich

Rz. 235 Entsprechen die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Personen nicht einem Fremdvergleich, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich nicht um eine Leistungsbeziehung, sondern eine verschleierte Einkommensverwendung handelt. Das Steuerrecht erkennt diese einem Fremdvergleich nicht entsprechenden Vereinbarungen i. d. R. unabhängig von der zivilrechtlichen Wirksa...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG. Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbre...mehr