Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.4 Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Rz. 132 Geldstrafen unterliegen einem Abzugsverbot nach § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG. Dies gilt grundsätzlich auch für Geldstrafen, die von einem ausländischen Gericht verhängt werden. Das Abzugsverbot gilt allerdings nicht, wenn die Strafe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung (ordre public) widerspricht.[1] Rz. 133 Geldbußen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 8...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Die Entnahme wird bei einer Kapitalgesellschaft durch die Sonderregel der verdeckten Gewinnausschüttung verdrängt.[1] Bei der Kapitalgesellschaft kommt es zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung.[2] Beim Gesellschafter sind die mit dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG verbundenen außerbilanziellen Kürzungen und Fo...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.5 Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG

Rz. 240 § 1 AStG ist zwar nicht von großer praktischer Bedeutung, es ist aber die Vorschrift, die den Fremdvergleich am deutlichsten in ihrem Wortlaut trägt.[1]mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1 Mitunternehmerschaften

Rz. 193 Es ist zwischen der Mitunternehmerschaft und der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft zu unterscheiden. Umfangreiche außerbilanzielle Korrekturen betreffen den Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, der die Beteiligung in seinem Betriebsvermögen hält. 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2 Außerbilanzielle Korrekturen beim Mitunternehmer

Rz. 197 Aufgrund der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen fallen die handelsrechtliche und steuerliche Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft erheblich auseinander. Diese Verwerfungen zwischen der handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Gewinnermittlung führen beim Gesellschafter, der seinen Mitunternehmeranteil im Betriebsvermögen hält, zu einem ganzen Bündel außer...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.8 Wertberichtigung auf Gesellschafterdarlehen

Rz. 233 Erleidet der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft einen Wertverlust auf sein Gesellschafterdarlehen, ist dieser Aufwand steuerlich ggf. nicht anzuerkennen. Für die Einzelheiten wird auf den Abschn. 3.2.13 verwiesen.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.6 Behandlung in der Buchführung

Rz. 49 Wie sich bereits aus dem Ausdruck der außerbilanziellen Korrektur ergibt, erfolgt ihre Berücksichtigung außerhalb der doppelten Buchführung. Es stellt sich also die Frage, wie das Rechnungswesen sicherstellen kann, dass das für die Erstellung der Steuererklärung erforderliche Datenmaterial zur Verfügung steht. Dies kann grundsätzlich über 2 Techniken erreicht werden. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.2 Verdeckte Mitunternehmerschaft

Rz. 237 Die Rechtsprechung stellt strenge Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft auf.[1] Kommt es zu einer verdeckten Mitunternehmerschaft, ist der Gewinn außerbilanziell zu ermitteln, da der verdeckte Mitunternehmer in der handelsrechtlichen und steuerlichen Buchführung nicht erfasst wird.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.4 Verdeckte Einlage

Rz. 239 Die verdeckte Einlage wurde in Abschn. 2.1.1.2.2 behandelt. Sie ist ebenfalls eine Folge des Fremdvergleichs. Der Regelfall der korrespondierenden außerbilanziellen Korrektur ist in diesem Bereich das Aufstocken der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes, welches die Kapitalgesellschaft unter dem Marktwert von ihrem Gesellschafter erworben hat. Beim Gesellschafter...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.13.3 Gesellschafterdarlehen einer natürlichen Person an eine Kapitalgesellschaft

Rz. 162 Gewährt eine natürliche Person einer Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, ein Gesellschafterdarlehen, ist zunächst festzustellen, ob dieses Darlehen zum Privat- oder Betriebsvermögen des Gläubigers gehört. Da im Privatvermögen nicht bilanziert wird, wird nur auf die betrieblichen Gesellschafterdarlehen eingegangen. Rz. 163 Eine zu § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.2 Folgekorrekturen beim Gesellschafter

Rz. 123 Neben der Korrektur aufgrund des Teileinkünfteverfahrens bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG kann es zu weiteren Folgekorrekturen kommen. Die durch die vGA eingetretene Umqualifizierung ist konsequent zu Ende zu denken. Dazu folgende Beispiele: Beispiel 1:[1] Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen. Der ersparte Zinsaufwand für den Gesellsch...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.5 Stille Gesellschaften nach § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG

Rz. 206 Der Gesetzgeber hat durch die Einführung von § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. und § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG die Verlustverrechnung im Kapitalgesellschaftskonzern über typische oder atypische stille Gesellschaften abgeschafft. Der aus einer solchen Gesellschaft zugewiesene Verlust ist beim Gesellschafter außerbilanziell hinzuzuaddieren.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.2 Differenzierung nach der Person des Gesellschafters

Rz. 215 Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht müssen die Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung von Gesellschafter und Gesellschaft auf unterschiedliche Weise leisten. Der wirtschaftliche Erfolg der Körperschaft soll einmal auf der Ebene der Gesellschaft mit KSt/SolZ und GewSt und ein 2. Mal, dann aber nur zum Teil (40 %-Freistellung) auf der Ebene der ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3.1 Verträge mit Angehörigen

Rz. 236 Leistungsbeziehungen zwischen Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, angemessen, also dem Fremdvergleich entsprechend, sind und tatsächlich durchgeführt werden. Vereinbart der Einzelunternehmer mit seiner Ehefrau, der das Betriebsgrundstück gehört, einen überhöhten Mietzins, um die Gewerbesteuer zu reduzieren, so würde der unangemessene Te...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4 Anpassung an die Bilanzansätze der Betriebsprüfung

Rz. 241 Die Anpassung der Handels- und Steuerbilanz an die Ergebnisse einer Betriebsprüfung führt zu einem Problem, das technisch über eine außerbilanzielle Korrektur gelöst wird. Der Spannungsbogen, aus dem sich das Zusammentreffen von bilanzieller Anpassung und außerbilanzieller Korrektur ergibt, hat seine Ursache zum einen im Bilanzzusammenhang (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) un...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.1 Steuerliche Wertungen

Handelsrechtlich führen unternehmerisch veranlasste Kosten zu Aufwand. Das Steuerrecht folgt dem nicht immer. Es gibt handelsrechtlichen Aufwand, der das zu versteuernde Einkommen nicht mindern soll, weil er politisch missbilligt wird oder eine Vermischung mit privaten Interessen vermutet wird. Dies gilt insbesondere für die nicht abziehbaren Betriebsausgaben, z. B. für Best...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.2 Steuerbilanz – Spiegelbildmethode

Rz. 200 Steuerlich gibt es keine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Anteil an den einzelnen Wirtschaftsgütern, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO.[1] Die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist steuerlich nach der sog. Spiegelbildmethode abzubilden.[2] Der Gesellschafter muss seine Beteiligung an der Personengesellschaft mit dem anteiligen Kapital aus der s...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.1 Außerbilanzielle Korrekturen bei der Mitunternehmerschaft

Rz. 194 Die Mitunternehmerschaft ist kein Steuersubjekt der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Sie ist allerdings Gewinnermittlungssubjekt[1] und Steuerschuldner der Gewerbesteuer, § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG. Es gilt das Prinzip der 2-stufigen Gewinnermittlung mit korrespondierender Bilanzierung. Das System der Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen ist zwar eine Durchbre...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.1 Handelsbilanz

Rz. 198 Handelsrechtlich[1] gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Der Anteil an einer Personengesellschaft ist als Beteiligung auszuweisen, § 271 HGB. Die Stellung als persönlich haftender Gesellschafter ist nach § 285 Nr. 11a HGB anzugeben. Die Beteiligung ist mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.3 Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Rz. 32 § 15a EStG schränkt die Berücksichtigung von Verlusten bei einem nur beschränkt haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft ein.[1] Die Regelung knüpft für diese Zwecke an das bilanzielle Kapitalkonto des Mitunternehmers an. Aufgrund von außerbilanziellen Korrekturen kommt es nun zum Auseinanderfallen der Entwicklung des Kapitalkontos und des zuzurechnenden Ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.5 Veräußerungsgewinne

Rz. 225 Der Gewinn aus der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen einer Kapitalgesellschaft ist bei einer natürlichen Person als Gesellschafter mit Betriebsvermögen nur zu 40 % steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 a) i. V. m. § 3c Abs. 2 EStG. Rz. 226 Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft ist, wenn der Gesellschafter eine Körperschaft ist...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.3 Fremdvergleich

Rz. 235 Entsprechen die Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Personen nicht einem Fremdvergleich, liegt die Schlussfolgerung nahe, dass es sich nicht um eine Leistungsbeziehung, sondern eine verschleierte Einkommensverwendung handelt. Das Steuerrecht erkennt diese einem Fremdvergleich nicht entsprechenden Vereinbarungen i. d. R. unabhängig von der zivilrechtlichen Wirksa...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.1 Anpassung der Steuerbilanz

Rz. 242 Die Steuerbilanz, die auf den Zeitraum einer Betriebsprüfung folgt, ist den Ergebnissen der Betriebsprüfung anzupassen. Dies ergibt sich aus dem Bilanzzusammenhang, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Die Anpassung muss ergebnisneutral erfolgen, da die Mehr- oder Minderergebnisse der Prüfung bereits in der Steuerfestsetzung für den geprüften Zeitraum erfasst wurden. Technisch is...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.4.2 Anpassung der Handelsbilanz

Rz. 244 Es ist die Berichtigung und Änderung der Handelsbilanz zu unterscheiden: Die Berichtigung der Handelsbilanz setzt einen handelsbilanziellen Fehler voraus. Ein Verstoß gegen eine Bilanzierungsvorschrift, die nur für die Steuerbilanz gilt, rechtfertigt keine Anpassung der Handelsbilanz. Eine Anpassung der Handelsbilanz ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn die Finanzve...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.5 Verteilung besonderer Erhaltungsaufwendungen

Rz. 246 I. d. R. hat der Steuerpflichtige ein Interesse, einen Erhaltungsaufwand sofort bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns geltend zu machen. Rechnet der Unternehmer aber mit einem Anstieg seiner Progression oder fallenden Steuersätzen, kann es für ihn sinnvoll sein, Erhaltungsaufwand nicht sofort abzuziehen, sondern über eine längere Zeit zu verteilen. Dies er...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.3 Anteiliger Jahresüberschuss vs. Gewinnfeststellung

Rz. 201 Steuerlich ist der Anteil am handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Personengesellschaft außerbilanziell zu kürzen. Stattdessen ist das Ergebnis der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung (§ 180 I Nr. 2a) AO) außerbilanziell hinzuzuaddieren. Das Ergebnis der einheitlichen Gewinnfeststellung erfasst bereits die steuerlichen Korrekturen der Gesamthandsbilanz ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.4 Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Rz. 34 Einzelunternehmer und natürliche Personen, die als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft beteiligt sind, können nach § 34a EStG ihre nicht entnommenen Gewinne mit einem Einkommensteuersatz i. H. v. 28,25 % versteuern. Zusätzlich kann die Gewerbesteuer nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und die ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.1 Anwendungsbereich: Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 211 Die 40- bzw. 95 %ige Freistellung unterscheidet nicht zwischen Beteiligungen und Portefeuilleanteilen/Streubesitz. Das geltende Recht sieht keine Mindestbeteiligung für die Anwendung von § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b KStG vor. Rz. 212 Das JStG 2013 wird dies wahrscheinlich ändern.[1] Nach § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. d. JStG 2013 wird die 95 %-Freistellung nur noch gewährt, wenn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.7 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG/Einbringungsgeborene Anteile

Rz. 231 Steuerverstrickte Anteile nach § 22 UmwStG entstehen, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage eingebracht wird.[1] Die Veräußerung von steuerverstrickten Anteilen i. S. d. § 22 UmwStG wird, soweit sie innerhalb der ersten 7 Jahre nach der Einbringung erfolgt, nur zum Teil durch das (T...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.1.2.4 Sonderbetriebseinnahmen/Sonderbetriebsausgaben

Rz. 202 Von großer Bedeutung für den Gesellschafter ist, dass er das Sonderbetriebsvermögen nicht doppelt erfassen darf. Dies gilt sowohl für die Zurechnung des Vermögens und der Schulden im SBV (Bilanz des Gesellschafters bzw. Sonderbilanz der Mitunternehmerschaft) als auch für das laufende Ergebnis (Gewinn- und Verlustrechnung des Gesellschafters und Sonder-GuV bei der Mit...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2.4 Betriebsausgaben im Teileinkünfteverfahren/bei 95 %-Freistellung

Rz. 221 Die klassischen mit einem Anteil an einer Kapitalgesellschaft zusammenhängenden Betriebsausgaben sind die durch die Anschaffung des Anteils verursachten Finanzierungskosten. Die Behandlung der laufenden Betriebsausgaben ist für Gesellschafter, die natürliche Personen sind, und für Kapitalgesellschaften mit "Schachtel-" oder "Streubesitzbeteiligung" unterschiedlich ge...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3 Außerbilanzielle Korrekturen beim Gesellschafter

3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1 Organgesellschaft

5.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabfü...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1 Korrektur von Gewinnverwendung und Entnahmen

Rz. 109 Die Verwendung des Gewinnes darf den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern. Dieser Grundsatz wird vom Gesetz an verschiedenen Stellen aufgenommen. Es spannt sich ein Bogen von der Entnahme und offenen Gewinnausschüttung über die vGA zu einigen nicht abziehbaren Betriebsausgaben, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden. 3.1.1 Entnahmen Rz. 110 Wird der Gewinn ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.1 Entnahmen

Rz. 110 Wird der Gewinn durch eine doppelte Buchführung ermittelt, wirken sich Entnahmen im Jahresabschluss nicht aus, da das Konto Privatentnahme direkt auf das Kapital abgeschlossen wird. Erfolgt die Gewinnermittlung außerhalb der doppelten Buchführung durch Betriebsvermögensvergleich, ist der Vermögensunterschied um Einlagen und Entnahmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 2.2.1 Beteiligung an Kapitalgesellschaften: Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung

Rz. 90 Die wichtigste Steuerbefreiung im unternehmerischen Bereich ist das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG bzw. die 95 %-Freistellung nach § 8b KStG. Da im (Teil-)Freistellungsverfahren außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen zusammentreffen, werden diese außerbilanziellen Korrekturen zusammenhängend in Abschn. 4.2 behandelt.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.4 Freibeträge

Rz. 265 Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind verschiedene Freibeträge zu beachten. Die Freibeträge sind keine außerbilanziellen Korrekturen, sondern Vorschriften der Einkommensermittlung. Die wesentlichen Freibeträge im unternehmerischen Bereich werden nach §§ 24, 25 KStG, § 12 GewStG und § 16 Abs. 4 EStG ermittelt. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG wirk...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.1 Tatbestand der vGA

Rz. 115 Das Gesetz regelt in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nur die Rechtsfolgen einer vGA, aber nicht ihre Voraussetzungen. Der Tatbestand der vGA wird wie folgt definiert: "Eine vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8.2 Außerbilanzielle Korrekturen als Treiber der Konzernsteuerquote

Rz. 47 Die Konzernsteuerquote ergibt sich aus dem Anteil der Ertragsteuern am Jahresergebnis vor Steuern. Gerade kapitalmarktorientierte Unternehmen bemühen sich um eine niedrige Konzernsteuerquote. Es gilt also, die sog. Treiber der Konzernsteuerquote zu reduzieren. Dies sind insbesondere außerbilanzielle Korrekturen. Rz. 48 Bilanzielle Differenzen zwischen der Steuerbilanz ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.3.1 Teileinkünfteverfahren/95 %-Freistellung für den Gesellschafter

Rz. 122 Die vGA führt beim Gesellschafter i. d. R. zu einer Entlastung. Die vGA unterliegt der Abgeltungsteuer, wenn die Anteile an der Kapitalgesellschaft zum Privatvermögen einer natürlichen Person gehören. Sind die Anteile Betriebsvermögen, ist die vGA bei einer natürlichen Person nach den Regeln des Teileinkünfteverfahrens zu versteuern, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i. ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.2 Offene Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft

Rz. 112 Bei der Kapitalgesellschaft gibt es keine Entnahmen. Offene Gewinnausschüttungen wirken sich auf den Jahresüberschuss nicht aus, § 268 Abs. 1 HGB. Für die Fälle, in denen der Gewinn nicht aus dem Jahresüberschuss abgeleitet wird, ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass die offene Gewinnausschüttung den Gewinn nicht mindern darf. Bedeutung hat dies für die Insolv...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.3.2 Systembedingte Korrekturen des Steuerrechts

Rz. 14 Weitere außerbilanzielle Korrekturen sind im Steuersystem angelegt. Dies sind komplexere Korrekturen, da der systematische Zusammenhang oft korrespondierende Hinzurechnungen und Kürzungen verlangt. Systembedingte Korrekturen ergeben sich insbesondere aus dem Teileinkünfteverfahren bzw. der 95 %-Freistellung nach § 8b KStG, der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabführung bzw. der Ertrag aus ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.3 Verlustvortrag/Verlustrücktrag

Rz. 264 Der Verlustvortrag nach § 10d EStG knüpft an den Gesamtbetrag der Einkünfte an. Es handelt sich also um eine Vorschrift der Einkommensermittlung.[1] Dies gilt auch für die Vorschriften, die die Nutzung eines Verlustvortrags einschränken, § 8c KStG, § 4 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 3 Sätze 2 und 15 Abs. 4 UmwStG.mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.14 Übertragende Hinzurechnung

14.14.1 Die Einkünfte, für die die Untergesellschaft Zwischengesellschaft ist, sind bei der Obergesellschaft mit dem Betrag anzusetzen, der sich bei Anwendung des § 10 AStG ergibt. Grundsätzlich ist für jede Untergesellschaft eine eigene Hinzurechnungsbilanz zu erstellen. Der nach § 14 AStG zuzurechnende Betrag ist der Obergesellschaft anteilig außerhalb ihrer Hinzurechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Rechtsfolge (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Gegenstand der Zurechnung. Als Rechtsfolge sieht § 14 Abs. 1 die Zurechnung der niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Untergesellschaft gegenüber der ausländischen Obergesellschaft vor. Insoweit ist durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001[2] eine wesentliche Gesetzesänderung eingetreten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2001 bzw....mehr