Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Erklärungspflichtige Person (Satz 1)

a) Abgabe durch jeden Beteiligten (Halbsatz 1) Rz. 400 [Autor/Stand] Jeder. Die gesetzliche Erklärungspflicht trifft jeden unbeschränkt (und erweitert beschränkt) Stpfl. Es handelt sich nicht um eine Gesamtschuld in dem Sinne, dass durch die Erklärung eines beteiligten Stpfl. auch die Erklärungspflichten der anderen erfüllt würden. § 181 Abs. 2 Satz 3 AO wird insoweit durch §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Funktion

Rz. 21 [Autor/Stand] Ausgangslage. Für das Verständnis von § 14 sollte man sich vor Augen führen, dass die §§ 7–12 nur die sog. ausländische Obergesellschaft betreffen. Das ist die ausländische Gesellschaft, an der Steuerinländer unmittelbar beteiligt sind. Würde sich das System der Hinzurechnungsbesteuerung nur mit der Erfassung der Obergesellschaften begnügen, so wäre es u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VIII. Beteiligung einer ausländischen Untergesellschaft an einer weiteren ausländischen Gesellschaft (Absatz 3)

Rz. 180 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 14 Abs. 3 ist seit Inkrafttreten des AStG praktisch nicht geändert worden, sieht man von der redaktionellen Anpassung im Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz ab. Die erstmalige Anwendung der Vorschrift richtet sich deshalb nach § 21 Abs. 1. Sie gilt unbeschadet aller späteren Änderungen innerhalb des § 14 seit dem Veranlagungs...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1, 8.0, 8.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte aus Tätigkeiten, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen oder soweit es s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft an einer inländischen REIT-AG – Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2007 (Absatz 2)

Rz. 158 [Autor/Stand] Sinn und Zweck des § 14 Abs. 2. Durch § 14 Abs. 2 werden die niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte einer nachgeschalteten inländischen REIT-AG, die nach § 16 REITG in der Person der REIT-AG körperschaft- und gewerbesteuerfrei sind, der jeweils vorgeschalteten ausländischen Obergesellschaft zugerechnet, von wo sie gem. § 7 Abs. 8 einer Hinzurechnungsbest...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / Fundstellensynopse

Mit der Lieferung 80 (November 2016) ist die Kommentierung des § 14 AStG vollständig neu bearbeitet worden. Dadurch haben sich die Inhalte früherer Randzahlen und der neuen Randzahlen teilweise stark gegeneinander verschoben. Die nachstehende Synopse ermöglicht es, Erläuterungen aus der Altkommentierung – soweit noch vorhanden und nicht mehr unter der alten Randzahl abgedruc...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.21 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.21.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Hinzurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Zugriffsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten – als der Obergesellschaf...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.2 Ausschüttungen der Untergesellschaft an die Obergesellschaft

14.2.1 Nach § 14 AStG gelangen Einkünfte der Untergesellschaft aus passivem Erwerb durch eine übertragende Zurechnung bei den Inlandsbeteiligten der Obergesellschaft anteilig in die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Inlandsbeteiligte hat diese Einkünfte erneut zu versteuern, wenn sie von der Untergesellschaft ausgeschüttet und bei dem Inlandsbeteiligten, als der Obergesellscha...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.1 Einkünfte aus Zwischengesellschaften

14.1.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.1.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. Gewinnau...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

116. Die Vorschrift will Umgehungen der Zurechnungsbesteuerung entgegenwirken, die in der Möglichkeit liegen, die Zwischengesellschaft, deren Einkommen in die Hinzurechnung kommen soll, einer anderen steuerbegünstigten Gesellschaft nachzuschalten. Die auf diese Weise dazwischengeschobene Gesellschaft läßt für die Gewinne der nachgeschalteten Gesellschaft die Hinzurechnung n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Besteuerungsgrundlagen (Satz 1)

a) Begriff der Besteuerungsgrundlagen Rz. 120 [Autor/Stand] Fehlende Legaldefinition im Außensteuergesetz. Nach § 18 Abs. 1 Satz 1 sind "Besteuerungsgrundlagen" festzustellen. Die Vorschrift definiert den Begriff der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen ebenso wenig wie § 157 Abs. 2 AO oder § 179 Abs. 1 AO. Auf den ersten Blick liegt es nahe, die in § 199 Abs. 1 AO für Zwe...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 8 AStG

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) wird wie folgt geändert: 8. § 14 wird wie folgt geändert: a)...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.2 Inhalt der gesonderten Feststellung

18.1.2.1 Es sind alle Steuerbemessungsgrundlagen festzustellen, die für das Besteuerungsverfahren des Inlandsbeteiligten selbständig von Bedeutung sein können. Eine besondere Feststellung für die Gewerbesteuer ist nicht erforderlich, soweit sich die Besteuerungsgrundlagen für diese Steuer aus festgestellten Beträgen ergeben. 18.1.2.2 Im Bescheid über die gesonderte Feststellu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsübersicht

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Zurechnung nach dem vor dem 1.1.2003 geltenden Recht (Absatz 1 aF)

Rz. 151 [Autor/Stand] Änderungen. Für Wirtschaftsjahre der Untergesellschaft, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, ist noch § 14 Abs. 1 aF anzuwenden. Laufen das Wirtschaftsjahr der ausländischen Obergesellschaft vom 1.1. bis 31.12.2003 und das Wirtschaftsjahr der ausländischen Untergesellschaft vom 1.7.2002 bis 30.6.2003, so kann sich die Zurechnung der Zwischeneinkünfte de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 1 und 4 aF – Fassung für Wirtschaftsjahre vor 2001 (Absatz 2 aF)

Rz. 171 [Autor/Stand] Ausgelaufenes Recht. § 14 Abs. 2 aF wurde durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom 20.12.2001[2] ersatzlos aufgehoben (vgl. Anm. 9). Nach § 21 Abs. 7 Satz 4 aF war § 14 Abs. 2 aF noch auf Wirtschaftsjahre einer ausländischen Untergesellschaft anzuwenden, die vor dem 1.1.2001 endeten. Zuvor war § 14 Abs. 2 aF durch das Steuersenkungsgesetz ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / b) Nachgeschaltete Gesellschaften (§ 14 AStG)

Sind Einkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften (§ 14 AStG) der Zugriffsbesteuerung zugrunde zu legen, so erhöhen sie (nach Abzug der Ausschüttungen) die der Hinzurechnung unterliegenden eigenen Einkünfte oder Obergesellschaft; ebenso erhöhen die von ihnen gezahlten Steuern die zu berücksichtigenden eigenen Steuerzahlungen der Obergesellschaft. Die Beteiligungsverhältn...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.12 Einkünfte von Zwischengesellschaften

14.12.1 Der übertragenden Zurechnung nach § 14 AStG unterliegen alle Zwischeneinkünfte (Tz. 7.0.1). 14.12.2 Die übertragende Zurechnung erstreckt sich nicht auf die der nachgeschalteten Gesellschaft zugeflossenen 1. Einkünfte aus Tätigkeiten oder Gegenständen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der vorgeschalteten Gesellschaft dienen; 2. G...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Bedeutung des § 14 für die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung. Sucht man innerhalb des AStG nach einer Bestimmung, die von Anfang an eine nur unbefriedigende Lösung erfahren hat, so wird man wahrscheinlich vor allen anderen § 14 nennen müssen. Dabei ist dem Gesetzgeber zuzustimmen, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung ohne die Erfassung nachgeschalte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert: 6. § 14 Abs. 4 wird aufgehoben. Gesetzesbegründung Zu Nummer 6 (§ 14 Abs. 4 – aufgehoben –) § 14 Abs. 4 setzte für die Anwendung des § 10 Abs. 5 (Berücksichtigung ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Diese Vorschrift schließt aus, daß die Zurechnungsbesteuerung gemindert wird, indem Steuerpflichtige, deren Einkommen in die Hinzurechnung kommen soll, eine andere Gesellschaft zwischenschalten. Absatz 1 bringt in seiner geänderten Fassung das angestrebte Ziel besser zur Geltung. Eine besondere Situation tritt ein, wenn aktiv tätige ausländische Gesellschaften sich in wirtsc...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Auszug § 14 AStG)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713) zuletzt geändert durch ... (BGBl. I S. ....) wird wie folgt geändert: 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Der nach Absatz 1 zuzurechnende Betrag ist in dem Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr, in dem der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18.1.4 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften

18.1.4.1 Nach § 18 AStG werden auch die Besteuerungsgrundlagen einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft (Untergesellschaft), deren Zwischeneinkünfte nach § 14 AStG einer anderen ausländischen Gesellschaft (Obergesellschaft) zuzurechnen sind, gesondert festgestellt. Die Tz. 18.1.2.2 ff. gelten entsprechend. 18.1.4.2 Einkünfte einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft im S...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 8. § 18 wird wie folgt geändert: a) Der Absatz 3 Satz 1 abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz wird angefügt: "dies gilt auch, wenn nach § 8 Abs. 2 geltend gemacht wird, dass eine Hinzurechnung unterbleibt." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: "(4) Ist das Einkommen im Sinne des § 15 Abs. 1 mehreren...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14.4 Bestimmungen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

14.4.1 Zwischeneinkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften gehen nach der Zurechnung an die Obergesellschaft in den Hinzurechnungsbetrag ein. Auf ihn sind die Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem Land des Sitzes der Obergesellschaft entsprechend anzuwenden (§ 10 Abs. 5 AStG); dies kann zur Freistellung des Hinzurechnungsbetrages nach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. JStG 2008 v. 20.12.2007

Rz. 6 [Autor/Stand] Erklärungspflicht trotz EG-rechtlich gebotenem Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2. Als Folge der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" hat der deutsche Gesetzgeber durch JStG 2008[2] in § 8 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, für bestimmte Einkünfte den Nachweis zu führen, dass diese das Ergebnis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 100 [Autor/Stand] Abschichtung des Besteuerungsverfahrens. § 18 Abs. 1 Satz 1 sieht die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 sowie für die Anwendung von § 3 Nr. 41 EStG vor. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme von dem in § 157 Abs. 2 AO niedergelegten Grundsatz dar, dass die sog. Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Berücksichtigung gemeinschaftlicher Vermögenswerte bei der Bestimmung des Buchwerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit

Tz. 99 Stand: EL 30 – ET: 09/2016 Gemeinschaftliche Vermögenswerte sind in IAS 36.6 definiert als Vermögenswerte, außer dem Geschäfts- oder Firmenwert, die zu den künftigen Mittelzuflüssen und -abflüssen sowohl der zu prüfenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit als auch anderer zahlungsmittelgenerierender Einheiten beitragen. Das Hauptkriterium gemeinschaftlicher Vermögensw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen (Entgelt für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen)

Leitsatz Die Hinzurechnung von Mietzinsen zur Ermittlung des Gewerbeertrages (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG) setzt voraus, dass sich jene Entgelte auf die Benutzung solcher unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beziehen, die im Eigentum eines anderen stehen. Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetz...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Nicht fällige Forderungen gelten als fällig. (2) 1Sind sie unverzinslich, so sind sie mit dem gesetzlichen Zinssatz abzuzinsen. 2Sie vermindern sich dadurch auf den Betrag, der bei Hinzurechnung der gesetzlichen Zinsen für die Zeit von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Fälligkeit dem vollen Betrag der Forderung entspricht.mehr

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Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Leitsatz 1. Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen äußert sich in einer Verfügung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG im Zusammenhang mit Investitionsdarlehen. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind teilweise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit ...mehr

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Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes auf die Sondereinlage und nachfolgender Einziehung von Kommanditaktien

Leitsatz 1. Leistet ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA bei Übernahme der Beteiligung neben der Sondereinlage ein Aufgeld, ist die KGaA nicht nach § 24 Abs. 2 UmwStG a.F. berechtigt, die bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten oder mit einem höheren Wert anzusetzen. 2. Weder die Zahlung eines Aufgeldes im Rahmen der Übernahme einer Beteiligung a...mehr

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ZAP 2/2017, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrags zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebl...mehr

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ZAP 1/2016, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO : Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 1.1.2008). Dieser ist für die jeweils maßgeb...mehr

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ZAP 8/2016, Rechtsprechungs... / a) Bewertung des belasteten privilegierten Vermögens

Der BGH (FamRZ 2015, 1268 m Anm. Münch = NJW 2015, 2334 = MDR 2015, 771 = FamRB 2015, 283 m. Hinw. Kogel unter Aufgabe von BGH FamRZ 2007, 978) ist zu seiner ursprünglichen Rechtsprechung hinsichtlich des Wertzuwachses eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstückes zurückgekehrt. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass ein gem.§ 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Vermögen, da...mehr

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ZAP 2/2017, Die neuen Regel... / b) Differenzierte Berechnung zur Ermittlung des begünstigungsfähigen Vermögens

Die Literatur (s. z.B. Geck ZEV 2016, 547, Erkis DStR 2015, 1409, Korezkij DStR 2016, 2434) hat hierzu folgendes differenziertes Berechnungsschema entwickelt: Kürzung um das nicht begünstigte Vermögen Ermittlung und Bewertung des schädlichen Verwaltungsvermögens; Kürzung der Finanzmittel (ohne junge Finanzmittel) um Schulden sowie Kürzung um 15 % des gemeinen Werts des Betriebe...mehr

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Investmentsteuergesetz: Berücksichtigung negativer Aktiengewinne

Kommentar Mit Schreiben vom 25.7.2016 hat das BMF ausführlich Stellung zur Berücksichtigung negativer Aktiengewinne basierend auf der ergangenen sog. "STEKO-Rechtsprechung" des EuGH und des BFH genommen. Darüber hinaus sind die Folgewirkungen für die Ermittlung des Aktiengewinns nach dem InvStG sowie die steuerbilanziellen Folgen der Rechtsprechung dargestellt. Zusammenfassen...mehr

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zfs 7/2016, Besteuerung von... / A. Einkommen- und Gewerbesteuer

Die Festsetzung und Erhebung von Steuern berührt Grundrechte, zumindest das allgemeine Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG. Nach dem sich daraus ergebenden Grundsatz des Gesetzesvorbehalts[5] können Steuern also nur festgesetzt und erhoben werden, wenn es eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gibt. Welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen, ist im Einz...mehr

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Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG 2002 n.F.

Leitsatz Eine vGA i.S.d. § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F. (sog. Korb II‐Gesetz) ist nicht erst auf der Stufe der Mitunternehmerkapitalgesellschaft, sondern als Teil des gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinns einer Personengesellschaft und damit auch bei der Ermittlung ihres Gewerbeertrags zu erfassen. Normenkette § 8a Abs. 5 KStG 2002 n.F., § 7 GewStG 2002 Sachverhalt Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Sonderfall: Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital nach § 255 Abs 3 S 2 HGB

Tz. 119 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zinsen für FK, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen nach § 255 Abs 3 S 2 HGB zu den HK gerechnet werden. Dieses handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht gilt auch für die St-Bil (s R 33 Abs 4 S 1 EStR 2003). Fraglich ist die Behandlung derartiger aktivierter Zinsen iRd § 8a KStG. Unstr ist uE, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zur Gewerbesteuer

Tz. 58 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die stliche Beurteilung von Vergütungen für Gesellschafter-FK nach § 8a KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG stellt sich in Bezug auf die GewSt neutral dar. Vergütungen nach § 8a KStG werden zwar kstlich bei der Ermittlung des Einkommens hinzugerechnet und erhöhen damit den Gewinn aus Gew gem § 7 GewSt. Zur Neutralisierung dieser Einkomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Fiktion einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG bzw idF des StSenkG)

Tz. 262 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Soweit FK-Vergütungen nach § 8a KStG aF als vGA gelten , dürfen diese das Einkommen der unbeschr stpfl Kap-Ges nicht verringern. § 8a Abs 1 S 1 KStG aF schafft damit einen eigenständigen vGA-Tatbestand kraft gesetzlicher Fiktion (s Frotscher, IStR 1994, 202). Nach der zutr hM (inbes s Frotscher, IStR 1994, 202) enthält § 8a KStG aF nicht einen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2.1 Allgemeines

Tz. 64 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Da sowohl die B-Rep als auch andere Staaten mit ges Maßnahmen und Verw-Anw bemüht sind, einer übermäßigen Gesellschafter-Fremdfinanzierung die stliche Anerkennung zu versagen, sind die Rechtsfolgen, die sich aus einem DBA ergeben, sowohl von Bedeutung für die stliche Behandlung von Investitionen ausl AE im Inl, als auch für die Investitionen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4.2 Auswirkungen bei der Personengesellschaft

Tz. 488 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alt 1: Grds führt eine vGA iSd § 8a KStG zu den gleichen Rechtsfolgen wie eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG (s Tz 264). Fraglich erscheint jedoch, ob das auch für die Berücksichtigung einer vGA in den Fällen des § 8a Abs 5 KStG nF gilt. Eine Gleichbehandlung mit einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG würde bedeuten, dass alle Rechtsfolgen des § 8a KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählter Literaturhinweis:

Grotherr, Anwendungsgrundsätze und Zweifelsfragen der neuen Freigrenze iHv 250 000 EUR bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung, BB 2004, 411. Tz. 121 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Durch das sog Korb II-Gesetz wurde eine Freigrenze iHv 250 000 EUR in § 8 a Abs 1 S 1 KStG eingefügt, wodurch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Anwendungsbereich des § 8a Abs 1 KStG ausgenommen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Notwendigkeit der Regelung des § 8a KStG

Tz. 1 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung mindern die an den AE gewährten FK-Vergütungen als BA den handelsrechtlichen Gewinn der Kap-Ges. Sind die Vergütungen angemessen, können sie ohne eine besondere Regelung bei der Ermittlung des Einkommens nicht wieder hinzugerechnet werden. Beim AE unterliegen die Vergütungen für die Überlassung des FK v...mehr