Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverwalter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Insolvenzverfahren.

Rn 13 Absolute Besitzrechte führen zum Absonderungsanspruch (§§ 49, 50 InsO). Bei relativen Rechten steht dem Insolvenzverwalter wegen der Abhängigkeit des Besitzrechts vom zu Grunde liegenden Schuldverhältnis ein Wahlrecht zu (§ 107 InsO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertreter.

Rn 28 Gesetzliche Vertreter sind va die Vertreter natürlicher Personen (etwa Eltern, § 1626, Vormund, § 1789, Betreuer, § 1823). Nach hM stehen Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter und ähnliche Personen einem gesetzlichen Vertreter gleich. Ein Betreuer, dessen Einwilligung zu Rechtsgeschäften des Betreuten erforderlich ist – s §§ 1814 ff, 1825 I –, dürfte ebenfalls ein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Notwendigkeit eines Beschl.

Rn 12 Die WEigtümer, ggf Zwangs- oder Insolvenzverwalter, schulden Vorschüsse nur nach einem Beschl gem § 28 I 1 (§ 16 Rn 44), der den Vorschuss für jedes Wohnungseigentum nennen muss. Unschädlich ist, wenn statt des aktuellen WEigtümers der Vorgänger genannt wird (BGHZ 142, 290, 299 = ZMR 99, 834).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Berechtigung des Veräußerers.

Rn 11 Die Übereignung nach § 929 setzt voraus, dass der Veräußerer berechtigt ist, über die Sache zu verfügen. Diese Berechtigung ergibt sich in aller Regel aus der Eigentümerstellung des Veräußerers. Daneben kann die Berechtigung zur Verfügung sich aus Gesetz ergeben (Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker). Möglich ist auch eine gewillkürte Verfügungsberechtigung gem §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt, ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Die Verfügung ist unbeschränkt wirksam, wenn der Anspruch eines Nachlassgläubigers ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Gläubigers.

Rn 12 Bzgl der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände kommt es grds auf die Person des Anspruchsinhabers selbst an (BGH NJW 13, 448 [BGH 13.12.2012 - III ZR 298/11] Rz 13). Bei gesetzlicher Vertretung muss sich der Vertretene das Wissen seines gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (BGH NJW 14, 1294 Rz 15): Bei nicht Geschäftsfähigen kommt es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Versagung der ... / I. Sachverhalt

Die Antragsgegnerin, eine lettische Bank, über deren Vermögen in Lettland das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, hat – vertreten durch den Insolvenzverwalter – den Antragsteller und weitere Beteiligte in Verfahren vor lettischen Gerichten wegen behaupteter Verletzung von organschaftlichen Pflichten auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Antragsteller w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz des Gestattenden.

Rn 11 Kommt es vor der Trennung oder Besitzergreifung zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gestattenden, wird ein Eigentumserwerb des Gestattungsadressaten nach § 956 grds durch die §§ 81 I 1, 91 I InsO ausgeschlossen (BGHZ 27, 360, 368; Staud/Gursky § 956 Rz 26). Etwas anderes gilt aber, wenn der Insolvenzverwalter nach den §§ 103, 108 InsO an di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anmeldebefugnis (IV).

Rn 16 Anmeldungen nach II und die Versicherung nach IV sind durch alle Gesellschafter durchzuführen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Gesellschafter sind. Im Fall des IV 3 (Änderung der Anschrift der GbR) ist erleichternd vorgesehen, dass die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Gesellschafter (für die GbR) zuständig sind. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 12 Jeder WEigtümer (oder sein Vertreter) darf an jeder Versammlung – auch einer Teilversammlung, es sei denn, anderes ist vereinbart – teilnehmen (§ 24 Rn 2), dort Anträge stellen, reden und ggf – anders bei verdrängender Vertretung zB durch Insolvenzverwalter – abstimmen. Für WEigtümer besteht grds keine Pflicht, selbst oder durch Vertreter an Versammlungen teilzunehmen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Träger und Allgemeines.

Rn 49 Bei Grundstücken und Räumen treffen die Verkehrspflichten den Vermieter (BGH NZM 18, 509 [BGH 21.02.2018 - VIII ZR 255/16] Rz 20; NJW 15, 2111 [BGH 06.05.2015 - VIII ZR 161/14] zu Legionellen; NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07] Rz 13; s § 823 Rn 2 ff). Der Mieter ist der Träger für die Innenräume (Rn 59) sowie für andere Räume und Flächen, wenn die Verkehrsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 16 Der Umfang des Schadens, der durch die schuldhaft verzögerte Antragstellung entstanden ist, besteht in der Differenz zwischen dem tatsächlich erhaltenen Betrag und dem, was der Nachlassgläubiger bei rechtzeitiger Antragstellung erhalten hätte (Erman/Horn § 1980 Rz 6; Köln NZI 2012, 1030 [OLG Köln 23.11.2011 - 2 U 92/11]). Er kann darin bestehen, dass einzelne Nachlassg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der anspruchsberechtigte ›Erbe‹.

Rn 2 Der Erbschaftsanspruch steht zunächst dem wahren Erben zu. Anspruchsberechtigt ist aber auch der Miterbe vor der Auseinandersetzung, der zunächst die Leistung wegen der gesamthänderischen Bindung jedoch nur an alle Miterben verlangen kann (§ 2039 1), ebenso die Hinterlegung (§ 2039 2) für alle Miterben, weiter anspruchsberechtigt ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Berechtigung zur Verfügung.

Rn 8 Wie in § 929 muss der Veräußerer im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der zur Verfügung Berechtigte sein. Anderenfalls könnte ein gutgläubiger Erwerb nach § 934 in Betracht kommen. Die Verfügungsberechtigung des Veräußerers ergibt sich im Normalfall aus seiner Eigentümerstellung. Verfügungsberechtigt sind aber auch Parteien kraft Amtes wie der Insolvenzverwalter oder der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen. (2) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, tritt dieser an die Stelle des Gesellschafters. (3) Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. (4) Durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verkäufe aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Abs 2).

Rn 5 (1) Geregelt sind nur Verkäufe in Ausübung gesetzlicher Befugnisse zum Verkauf auf fremde Rechnung. Dies sind va: §§ 383, 385, 753, 966, 979, 983, 1219, 1221, 1228 ff, 1235, 1475 III, 1498, 2042, 2204 f BGB; 368, 371, 373, 376, 379, 388 f, 391, 397 f, 437 HGB; 148, 159, 165 f, 173 InsO; 23, 27 GmbHG; 179 III, 226 III, 272 II AktG. Andere Verkäufe sind auch dann nicht er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Regelung in II 2 Fall 2 und II 3.

Rn 8 Voraussetzung ist zunächst, dass der Gesellschaftsvertrag abweichend von §§ 723 I Nr 3, 726 die Auflösung statt dem Ausscheiden vorsieht. Gem II 2 Fall 2 muss der Insolvenzverwalter des Gesellschafters zustimmen, wenn die vom gesetzestypischen Abwicklungsmodell abweichende Vereinbarung noch nicht vor der Insolvenzeröffnung getroffen worden war. Das Zustimmungserforderni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einrede.

Rn 3 § 821 begründet eine echte dauerhafte Einrede, die nicht vAw berücksichtigt wird, sondern vom Schuldner geltend gemacht werden muss (allgM BGH WM 92, 1522, 1523 [BGH 07.07.1992 - XI ZR 239/91]; Staud/Lorenz § 821 Rz 8; Erman/Westermann § 821 Rz 2; MüKo/Schwab § 821 Rz 9). Sie kann gem § 404 dem Zessionar, iÜ auch sonstigen Rechtsnachfolgern des Gläubigers (Erman/Buck-He...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1213 BGB – Nutzungspfand.

Gesetzestext (1) Das Pfandrecht kann in der Weise bestellt werden, dass der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Nutzungen des Pfandes zu ziehen. (2) Ist eine von Natur Frucht tragende Sache dem Pfandgläubiger zum Alleinbesitz übergeben, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Pfandgläubiger zum Fruchtbezug berechtigt sein soll. Rn 1 Ein Nutzungspfand erfordert eine besondere Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 An der nicht unpfändbaren Sache des Mieters muss ein noch nicht erloschenes Vermieterpfandrecht entstanden sein. Es muss eine Entfernung der Sache vom Mietobjekt vorliegen. Entfernung ist ein Realakt und bedeutet das rein tatsächliche Hinausschaffen des Pfandgegenstandes aus dem Mietobjekt. Nach hM (Karlsr WuM 71, 187) reicht auch eine nur vorübergehende Entfernung aus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf. (2) 1Die Zustimmung darf nur aus einem wichtigen Grund versagt werden. 2Durch Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann dem Wohnungseigentümer darüber hinaus für bestimmte Fälle ein Anspruc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft, im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. 2Einer solchen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, kann auf Antrag eines Beteiligten ein Liquidator aus wichtigem Grund durch das Gericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, berufen und abberufen werden. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche dieses Recht ausschließt, ist unwirksam. (2) Beteiligte sind:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 841 BGB – Ausgleichung bei Beamtenhaftung.

Gesetzestext Ist ein Beamter, der vermöge seiner Amtspflicht einen anderen zur Geschäftsführung für einen Dritten zu bestellen oder eine solche Geschäftsführung zu beaufsichtigen oder durch Genehmigung von Rechtsgeschäften bei ihr mitzuwirken hat, wegen Verletzung dieser Pflichten neben dem anderen für den von diesem verursachten Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erfasste Rechte.

Rn 5 Die Regelung in § 776 1 erfasst neben den dort genannten Sicherheiten: (1.) die Aufgabe aller akzessorischen Sicherungs- und Vorzugsrechte, die nach §§ 774, 412, 401 mit der Hauptforderung auf den Bürgen übergehen: s § 774 Rn 14, sowie (2.) die Aufgabe aller selbstständigen Sicherungsrechte (zB Sicherungsgrundschulden, Sicherungseigentum oder Eigentumsvorbehalte), deren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Teilerfüllung der Bürgschaftsschuld.

Rn 47 Erfüllt der Bürge seine Bürgschaftsschuld nur teilweise, so ist zu unterscheiden: Wurde der Forderungsübergang wirksam vertraglich verzögert (s § 774 Rn 4), nimmt der Bürge am Insolvenzverfahren nicht teil. Sonst kommt es auf den Erfüllungszeitpunkt an: Erfolgt die Teilerfüllung vor Insolvenzeröffnung, partizipiert der Bürge in Höhe der auf ihn übergegangenen Teilforde...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unmöglichkeit der Befreiung.

Rn 4 Im Gegenschluss aus § 2136 ergibt sich, dass der Erblasser den Vorerben nicht befreien kann von § 2111 (Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation), § 2113 II (Unwirksamkeit unentgeltlicher Verfügungen über Nachlassgegenstände aller Art einschließlich der Grundstücke, in der Praxis besonders wichtig), § 2115 (Unwirksamkeit von Verfügungen im Wege der Zwangsvollstreckung, des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Wohnungsmietverhältnis.

Rn 74 Handelt es sich um ein Wohnungsmietverhältnis, kann der Verwalter/Treuhänder die Masse gem § 109 I 2 InsO enthaften (BGH NJW 15, 3087; 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 9). Die Enthaftungserklärung ggü dem Vermieter bewirkt, dass der Mieter die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurückerhält (BGH NJW 15, 3087 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 19/14]; 14, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 77 In der Insolvenz des Sicherungsnehmers (dazu eingehend Mitlehner, Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., 2016) steht dem Sicherungsgeber ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu, wenn er die gesicherte Forderung getilgt hat oder deren Erfüllung anbietet, auch wenn er nur einen Rückgewähranspruch hat. Übt er diese Rechte nicht aus, verwertet der Insolvenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält, zusammen mit § 1922, den Grundsatz des Vonselbsterwerbs der Erbschaft, dh die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ohne Wissen und Wollen des Erben kraft Gesetzes an, ohne dass es hierfür der Geschäftsfähigkeit bedarf. Rn 2 Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist zwar nicht im eigentlichen Sinne höchstpersönlich (so aber Zwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erfüllung.

Rn 19 Erst mit vollständigem Übergang unbelasteten Eigentums tritt Erfüllung ein, also bei einem Grundstück mit Eintragung des Käufers im Grundbuch nach Löschung aller nicht übernommenen Belastungen (RG 85, 402f) und Erfüllung aller Nebenpflichten. Bis dahin hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht gem § 103 InsO (jew zur KO BGHZ 58, 246, 248 ff; BGH NJW 83, 1619; zum Eigent...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Lebensversicherung.

Rn 6 Eine verpfändete Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers kündigen. Dies gilt auch für den Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Versicherungsnehmers (Hambg ZInsO 22, 1075 Rz 42; NK-BGB/Bülow Rz 2; Nobbe/Pamp Rz 4; Elfring NJW 05, 2192, 2193 f; aA Fröhling ZInsO 06, 249, 250). Die Insolvenz eines Arbeitgebers steht der intern...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Sonderformen von Besitzrechten.

Rn 5 Das Unternehmerpfandrecht, § 647, zählt in der Praxis zu einem der bedeutendsten Besitzrechte. Auch durch einen Vorvertrag sowie sogar ohne jegliche vertragliche Grundlage iR einer Ehe bzw Lebenspartnerschaft können Besitzrechte entstehen (s § 1353 BGB, § 8 LPartG), die jedoch nur ggü dem Eigentümer-(Ehe-)Partner, während bestehender Ehe oder Partnerschaft, wirken (MüKo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich der internen Teilung.

Rn 3 Grds können sämtliche ausgleichsreifen und damit gem § 9 I dem Wertausgleich nach der Scheidung unterliegenden Anrechte intern geteilt werden. Ausn gelten jedoch gem § 16 I für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht. Der Bund hat für die in einem Dienstverhältnis mit ihm stehend...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Behandlung.

Rn 15 Die Vermögensverwalter sind nach der sog Amtstheorie keine gesetzlichen Vertreter, sondern Träger eines privaten Amtes, mit dem die Befugnis verbunden ist, über die Gegenstände des ihrer Verwaltung unterliegenden Vermögens zu verfügen und den Träger des Vermögens zu berechtigen und zu verpflichten wie auch die zu dem Vermögen gehörenden Rechte gerichtlich geltend zu ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erteilung der Einwilligung.

Rn 7 Für die Einwilligung gelten die §§ 182, 183. Ob im Einzelfall eine Einwilligung oder Vollmacht vorliegt, hängt von dem unter Berücksichtigung des Zwecks des Rechtsgeschäfts und der Interessenlage durch Auslegung (§§ 133, 157) zu ermittelnden Willen des Erklärenden ab (MüKo/Schubert 164 Rz 58f). Entscheidend ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern Si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beendigung durch Aufhebungsbeschluss.

Rn 5 Hier tritt eine endgültige Haftungsbeschränkung ein, wobei der Insolvenzplan hierfür Indiz ist. Der Insolvenzplan sieht häufig vor, dass der Erbe für die festgestellten Forderungen auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Enthält der Plan hierzu keine Angaben, kann nicht unterstellt werden, dass der Erbe mit seinem Eigenvermögen haftet (vgl MüKo/Küpper § 1989 Rz 6). Da der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 müssen die im VA zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausnahmen.

Rn 4 Steht die Verwaltung dem Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Insolvenzverwalter zu, entfällt das Verwaltungsrecht der Miterben ebenso, wie dann, wenn das Verwaltungsrecht eines Miterben durch Pfändung dem Pfändungsgläubiger überwiesen wurde (zur Mitwirkungspflicht des Miterben bei Veräußerung von Nachlassgegenständen vgl jedoch Köln NJW-RR 14, 1415 [OLG Köln ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Notwendigkeit eines Beschl.

Rn 42 Die WEigtümer, ggf Zwangs- oder Insolvenzverwalter, schulden Nachschüsse nur nach einem Beschl gem § 28 II 1 (§ 16 Rn 44), der für jedes Wohnungseigentum den Nachschuss nennen muss. Unschädlich ist, wenn statt des aktuellen WEigtümers noch der Vorgänger genannt wird (BGHZ 142, 290, 299 = ZMR 99, 834). Zur Prüfung ist jedem WEigtümer bereits mit der Ladung zur Versammlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eigentum (Abs 1).

Rn 12 Durch den EV bleibt der Verkäufer bis zum Eintritt der Bedingung Eigentümer. Zur erneuten Veräußerung des Eigentums s Rn 14. In der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer ist das Eigentum ein die Veräußerung hinderndes Recht (§ 771 ZPO; BGHZ 54, 214, 218 f; MüKo/Westermann Rz 69f). In der Insolvenz des Käufers begründet es ein Aussonderungsrecht des Verkäufers (§ 47 InsO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Privilegierte Verkäufe.

Rn 2 Im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen Verkäufe gem §§ 814, 821, 825 ZPO, 15 ff ZVG, nicht aber Teilungsversteigerungen (§§ 180 ff ZVG; allgM: BGH Urt v 11.5.23 – V ZR 203/22, juris Rz 13; BGHZ 13, 133, 136; 48, 1, 4; diff aber MüKo/Westermann Rz 4), Zwangsversteigerungen auf Erbenantrag (§§ 175–179 ZVG; Stöber NJW 88, 3121, 3122) und Verkäufe nach §§ 19, 53 ff WEG; s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87b BGB – Auflösung der Stiftung bei Insolvenz.

Gesetzestext Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bisherige Verweisung auf § 42 I 1 inhaltsgleich (RegE BTDrs 19/28173, 79), sodass auf § 42 Rn 1 ff verwiesen wird. Die Stiftung ist n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftungsbefreiung.

Rn 2 Die Haftungsfreistellung in 1 erfolgt im Zeitpunkt der Übertragung, nicht bei Ausübung des Vorkaufsrechts. Hinsichtlich des durch das Vorkaufsrecht hinzu erworbenen Erbteils trifft die Miterben die unbeschränkte Haftung (Staud/Löhnig § 2036 Rz 3). Rn 3 Es verbleibt aber nach 2 bei der Haftung für mangelhafte Verwaltungshandlungen gem §§ 1978–1980. Sie umfasst auch das Pr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausübung beim ersten Verkaufsfall nach Umwandlung.

Rn 11 Das Vorkaufsrecht gilt nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung, für spätere Verkäufe greift es nicht ein (BGH ZMR 07, 770; ZMR 06, 511 im Anschluss an BGH ZMR 99, 607 = MDR 99, 986 = NJW 99, 2044 zu § 2b WoBindG; AG Frankfurt/M NJW 95, 1034 = ZMR 95, 317; vgl auch LG Oldenburg WuM 97, 436). Kein Vorkaufsfall aber dennoch ein erster Verkaufsfall (BGH ZMR 07,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beginn des Schutzes.

Rn 18 Der Schutz beginnt mit Entstehung der Vormerkung (Bewilligung, Eintragung und Entstehung des Anspruchs), jedoch bei einer nachgeholten Bewilligung erst ab dem Zeitpunkt der Nachholung (BGH NJW 00, 805 [BGH 26.11.1999 - V ZR 432/98]; Frankf DNotZ 95, 539 [OLG Frankfurt am Main 28.10.1993 - 12 U 197/92]). Bei bedingten und künftigen Ansprüchen entsteht der Schutz nicht e...mehr