Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 3.3.5.4 Entstehung der Kapitalertragsteuer

Rz. 19d Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger der Kapitalerträge zufließen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 8.1 Allgemeines

Rz. 40 Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG wird auf die bei der Veranlagung festzusetzende ESt die durch Steuerabzug erhobene ESt angerechnet, Buchst. a: soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte[1] oder Buchst. b: auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1, 2 und 6 S. 2 KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleibenden Bezüge entfällt und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 13 Rundungsregelung (§ 36 Abs. 3 EStG)

Rz. 79 Nach § 36 Abs. S. 1 EStG werden die auf die ESt anzurechnenden Steuerbeträge des § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG zum Vorteil des Stpfl. jeweils auf volle Euro aufgerundet. Die ESt-Vorauszahlungen werden ohnehin in vollen Euro festgesetzt. Deshalb sind die geleisteten Vorauszahlungen als Steuerbeträge i. S. v. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht in die Rundungsregelung einbezogen. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Kapitaleinkünften aus einer Gewinnausschüttung bei gespaltener Gewinnverwendung

Leitsatz 1. Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzue...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

Leitsatz Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hinaus Vorteile aus den Besteuerungsregeln zu gene...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Inkrafttreten und zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 6 § 50j EStG ist nach Art. 19 Abs. 2 des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Eine spezielle Norm zur zeitlichen Anwendbarkeit des § 50j EStG in § 52 Abs. 2 bis 51 EStG fehlt. § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist daher nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 S. 3 EStG i. d. F. des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 nur für Anträge auf E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Ziel und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 50j EStG regelt die "Versagung der KapESt in bestimmten Fällen" und wurde durch Art. 8 des sog. "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1], eingefügt.[2] Rz. 2 § 50j EStG ergänzt im Wesentlichen die in § 50c Abs. 3 EStG (vormal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.1 Allgemein

Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen schriftlich in dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.2.1 Allgemein und Ausnahme für supranationale Organisationen

Rz. 30 In § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG wird als Voraussetzung festgelegt, dass die Kapitalerträge nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes von 15 % besteuert werden. Damit fallen supranationale Organisationen nicht in den Regelungsbereich des § 50j EStG, da von § 50j EStG nur Gläubiger von Kapitalerträgen betroffen sind, die nach einem DB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Systematik des § 50j EStG

Rz. 19 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG stellt zunächst mehrere Voraussetzungen auf (Gläubiger bestimmter Kapitalerträge, niedrigerer Steuersatz als 15 %, "Überschreibung" des DBA). Zudem müssen die Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG erfüllt werden: Mindesthaltedauer, Mindestwertänderungsrisiko und die Pflicht, die Kapitalerträge keinem anderen zu vergüten. Die Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.1 Abs. 1 S. 1. Nr. 1

Rz. 23 § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bestimmt, dass der Gläubiger der Kapitalerträge während der nach § 50j Abs. 2 EStG vorgeschriebenen Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteil sein muss. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass entsprechend § 36a EStG der innerstaatliche Begriff des wirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Rz. 25 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG darf der Gläubiger der Kapitalerträge nicht verpflichtet sein, diese ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar einer anderen Person zu vergüten. Auch diese Regelung entspricht § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und basiert auf der gleichen Begründung.[1] Siehe die Kommentierung zu § 36a EStG Rz. 28f. Die Regelung des § 50j Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.3 Beschränkung auf Streubesitzbeteiligungen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 32 § 50j Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG nur anzuwenden, wenn es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschr. stpfl. Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG zu mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.2 Keine Besteuerung oder niedrigerer Steuersatz als 25 %

Rz. 21 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 EStG dürfen die Kapitalerträge (Rz. 20) nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteuert werden, d. h. der Steuersatz muss weniger als 25 % betragen. D. h., § 50j EStG ist nur anwendbar, wenn der jeweilige Artikel des DBA für Dividenden (entsprechend Art. 10 OECD-MA) eine P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.3 Unzulässigkeit der Antragstellung im Datenträgerverfahren (DTV)

Rz. 11c Eine Antragstellung auf Erstattung der KapESt im Datenträgerverfahren (DTV) ist für Antragsteller im Anwendungsbereich des § 50j EStG ausweislich der Ausführungen der Finanzverwaltung nicht mehr zulässig.[1] Das DTV ist ab dem 1.1.2017 nur noch für Einkünfte aus Dividenden zulässig, die nach einem DBA einem Reststeuersatz von mindestens 15 % unterliegen.[2] Ist dies n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.1 Allgemein

Rz. 26 § 50j Abs. 2 bestimmt die Mindesthaltedauer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile. Diese Regelung entspricht § 36a Abs. 2 EStG.[1] Der Mindesthaltezeitraum beträgt wie in § 36a Abs. 2 S. 1 EStG 45 Tage. Ausweislich der Gesetzesbegründung schließt dies in Abgrenzung zum Begriff "Handelstage" auch Samstage, Sonntage und gesetzlich anerkannte Feiertage ein.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Rz. 24 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss der Gläubiger der Kapitalerträge während der nach § 50j Abs. 2 EStG vorgeschriebenen Mindesthaltedauer ununterbrochen das Mindestwertänderungsrisko nach § 50j Abs. 3 EStG tragen (Rz. 28). Die Regelung ist wortgleich zu § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG formuliert und basiert auf der gleichen Begründung[1] Daher wird auf die Kommentier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9.1 Allgemein

Rz. 34 Nach § 50j Abs. 5 EStG bleiben Bestimmungen eines DBA, § 42 AO und andere steuerliche Vorschriften unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken. § 50j Abs. 5 EStG enthält damit eine Regelung, die ausdrücklich über § 36a Abs. 7 EStG hinausgeht.[1] Während § 36a Abs. 7 EStG nur anordnet, dass § 42 AO weiter anwendbar bleibt (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.2 Vorbehalt zur Anforderung von zusätzlichen Nachweisen/Unterlagen

Rz. 11a2 Für die Praxis ist darauf hinzuweisen, dass sich das BZSt vorbehält, die in dem Vordruck gemachten Angaben im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsberechtigung der Antragsteller zu verifizieren und entsprechende Nachweise anzufordern.[1] Welche Informationen und Unterlagen von der Finanzverwaltung angefordert werden können, ist einzelfallabhängig.[2] Unter anderem könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1 und S. 2)

Rz. 20 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist ausweislich seines Wortlauts nur auf Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. wie auch bei § 36a EStG (§ 36a EStG Rz. 15) auf Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten (§ 43 EStG Rz. 40a ff.). § 50j Abs. 1 S. 2 EStG erweitert – wie auch § 36a Abs. 1 S. 4 EStG – den Anwendungsbereich zudem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.2 Analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu § 36a EStG v. 3.4.2017

Rz. 26a Eine analoge Anwendung der Rz. 3 und 4 des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG [1] für die Erstattungsanträge, die unter § 50j EStG fallen, wird vom BZSt hinsichtlich der Bestimmung des Mindesthaltezeitraums und der Mindesthaltedauer innerhalb des Mindestzeitraums nicht beanstandet.[2] Rz. 4 des BMF-Schreib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.4 Voraussetzungen des Abs. 3

Rz. 28 § 50j Abs. 3 EStG enthält die Konkretisierung des vom Gläubiger der Kapitalerträge für eine Erstattung zu tragenden Wertänderungsrisikos. Diese Regelung entspricht ebenfalls der Vorschrift § 36a Abs. 3 EStG.[1] Es wird auf die Kommentierung § 36a EStG Rz. 42ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.4 Wirtschaftlicher Eigentümer – ununterbrochene Mindestzeit (Abs. 4 S. 2)

Rz. 33 Nach § 50j Abs. 4 S. 2 EStG findet § 50j Abs. 1 bis 3 EStG keine Anwendung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge bei deren Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile war. Diese Regelung entspricht § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG.[1] Es wird auf die Kommentierung § 36a EStG Rz. 68ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 18a § 50j EStG ist i. V. m. § 50c Abs. 3 EStG auf im Regelfall beschränkt Stpfl. [1] anwendbar, die Antragsteller sind und deren Kapitalerträge nach einem DBA einer geringeren Steuer als 15 % unterliegen. Wenn bereits nach dem DBA feststeht, dass der Stpfl. nicht Nutzungsberechtigter der Aktien oder Genusscheine ist, findet § 50j EStG keine Anwendung.[2] Der wirtschaftlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Merkblatt des BZSt

Rz. 7 Ein Schreiben der Finanzverwaltung zu § 50j EStG wurde bisher nicht im BStBl veröffentlicht (zu einem Antwortschreiben des BMF an die Verbände vgl. aber Rz. 8). Da § 50j EStG die Voraussetzungen des § 50d EStG ergänzt, hat das BZSt stattdessen im April 2017 ein Merkblatt zur "Versagung der Entlastung von KapESt in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG, Besondere Nachweispf...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.7 Ausländische Steuern

Rz. 777 [Anrechnung ausländischer Steuern → Anlage KAP Zeilen 40–42] Anders als bei den anderen Einkunftsarten werden ausländische Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach der besonderen Vorschrift des § 32d Abs. 5 EStG angerechnet. Danach ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer a...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 740 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 761 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei Zusammenveranlagung ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt und ist bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen. Sind die Kapitalerträge e...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 360 [Identifikationsnummer → Zeilen 7 und 19] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 361 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 19] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1184 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.6 Sonstige Zinsen

Rz. 789 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO na...mehr

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Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 914 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 40–41] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.2 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

Rz. 354 [Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 42] Für bestimmte Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht erreicht werden. Vermögenswirksame Leistungen sind eine tarifvertragliche oder im Arbeitsvertrag vereinbarte Geldleistung durch den Arbeitgeber und ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 174 Wichtig Für den Vz. 2021 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 740 ff.)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Weitere Angaben

Rz. 183 [Individueller Steuersatz, Darlehen an Angehörige, stille Gesellschaften, partiarische Darlehen → Anlage KAP Zeilen 27–34] Für die wenigen Kapitalerträge, die nicht dem Abgeltungsteuersatz von 25 % unterliegen, sondern mit dem persönlichen (tariflichen) Steuersatz, eventuell unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens, versteuert werden müssen, sind die Zeilen ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Rz. 29 Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR, bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten, berücksichtigt (§ 10c EStG). Rz. 30 [Kirchensteuer, Kirchgeld → Zeile 4] Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehega...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3 Anlage KAP-BET

Rz. 193 [Erträge aus Beteiligungen → Anlage KAP-BET Zeilen 1–38] Sind Ihnen aus einer Beteiligung (z. B. Erbengemeinschaft) Kapitalerträge zuzurechnen, wurden diese Einkünfte vom Finanzamt für alle Beteiligten einheitlich und gesondert festgestellt. Die auf Sie entfallenden Erträge sowie die anrechenbaren Steuern können Sie diesem Feststellungsbescheid entnehmen.mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 1 Allgemein

Rz. 324 Wichtig Im Inland steuerpflichtige ausländische Einkünfte Die Anlage AUS benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Einkünfte (außer Kapitalerträge) aus dem Ausland bezogen, die auch im Inland steuerpflichtig sind und wollen die ausländische Steuer auf Ihre ESt anrechnen lassen; in Deutschland steuerfrei sind, aber den Steuersatz der inländischen Einkünfte verändern (P...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 194 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 195 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–13] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fond...mehr