Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertrag

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Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten

Kommentar Wer keine Steuererklärung abgibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist, erhält vom Finanzamt auf kurz oder lang einen Schätzungsbescheid. Das BayLfSt hat in einer Verfügung dargelegt, welchen Regeln die Ämter bei einer Schätzung folgen. Wenn die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen können - beispielsweise bei nicht abgegebenen Steuererk...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

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Internationales Steuerrecht: Ausländische Kapitalerträge und Abgeltungssteuer

Zusammenfassung Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.3 Erstattungsansprüche

DBA-Erstattungsansprüche Die DBA enthalten regelmäßig einen Artikel über die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, wenn der lokale Steuerabzug über dem DBA-Satz liegt (z. B. Art. 28 DBA/Schweiz). Hiernach ist regelmäßig der Quellensteuerabzug nach dem Recht des Quellenstaates zulässig, bei rechtzeitigem Antrag (zwischen 3 und 5 Jahren) des Steuerpflichtigen ist jedoch ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Technik der Anrechnung

Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut auf die Abgeltungssteuer ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Erfahrungen mit der Abgeltungssteuer

Nach den Erfahrungen der ersten Jahre ist festzuhalten, dass bezüglich ausländischer Kapitalerträge der erhoffte Vereinfachungseffekt häufig nicht eintritt, da der nachfolgende "Idealfall" von den Banken bzw. sonstigen Zahlstellen nicht "abgewickelt" wurde bzw. werden kann. Vielmehr sind zur Steueroptimierung die in den nachfolgenden Abschnitten angesprochenen Bereiche im Ra...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Verhältnis ZIV zur Abgeltungssteuer

Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der Anrechnung der Quellensteuer gemäß der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV vor den Regelungen der Abgeltungssteuer.[1] Kapitalerträge, die unter die ZIV fallen, unterliegen gem. § 32d Abs. 3 EStG im Inland der Besteuerung. Wird durch einen Staat im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie auf die Kapitalerträge Quellensteuer einbehalte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Geschäftsvorfallbezogene Betrachtung

Eine dem Grunde nach anzurechnende ausländische Steuer muss der Höhe nach nicht dem gesonderten Steuersatz von 25 % entsprechen. Eine Anrechnung über 25 % ist nicht möglich, so dass der Empfänger dieses ausländischen Kapitalertrags insoweit endgültig belastet bleibt.[1] Die Verrechnung eines derartigen Anrechnungsüberhangs mit der auf anderen Kapitalerträgen lastenden Abgelt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Bedeutung des Themenfelds

Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (25 % s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Alternative Veranlagung beim Auslandsdepot

Bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen ausländischer Wertpapiere, die in einem inländischen Depot liegen, wird die Abgeltungssteuer (wie bei inländischen Wertpapieren) unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut abgezogen. Wer Wertpapiere im Ausland verwahrt, muss die erzielten Erträge und Kursgewinne in der Einkommensteuererklärung angeben (Erklärungspflicht[1]). Ausländische...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.2 Steuerabzug

Konkret unterliegen der Abgeltungssteuer nach § 32d EStG auch ausländische Kapitalerträge und Kursgewinne. Auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgt eine Günstigerprüfung (Vergleich zwischen dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge und dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen[1]). Das Besteuerungsrecht für ausländische Kapitaleinkünfte ergibt sich auf nationaler ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.2 Quellensteuereinbehalt

Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaats wird durch den Quellensteuereinbehalt nicht beeinflusst.[1] Sofern ein Steuerabzug vorgenommen wurde, kann die nach der ZIV einbehaltene Quellensteuer bei entsprechendem Nachweis in voller Höhe gem. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.[2] Dies gilt auch ab dem 1.1.2009, wenn die ausländischen Zins...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.5 Ermittlung der anrechenbaren Steuern im Nicht-DBA-Fall

Bei Nicht-DBA-Staaten kann eine im Ausland festgesetzte, gezahlte und um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte Steuer nach Maßgabe des § 34c Abs. 1 und 2 EStG angerechnet bzw. abgezogen werden, wenn sie der deutschen Einkommensteuer entspricht.[1] Es ist Folgendes zu beachten: Da es vor allem in Nicht-DBA-Fällen fraglich ist, ob die abgezogene ausländische Quellenste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge des Wegfalls von Devisentransferbeschränkungen und der Öffnung der Kapitalmärkte ist zunehmend festzustellen, dass deutsche Anleger auch angesichts der oft höheren Renditen verstärkt in ausländische Kapitalanlagen investieren. Die erzielten Einkünfte unterliegen regelmäßig einer ausländischen Quellensteuer als auch der deutschen Abgeltungssteuer (unter Anrec...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Einzelfragen der Steueranrechnung

3.1 Technik der Anrechnung Im Rahmen der Abgeltungssteuer ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer sowohl auf Ebene des auszahlenden Finanzinstituts als auch hilfsweise im Rahmen der Veranlagung weiterhin möglich.[1] Bei ausländischen Wertpapieren im inländischen Depot wird der anrechenbare Teil der ausländischen Quellensteuer unmittelbar vom inländischen Kreditinstitut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Wirkung des Freistellungsauftrags

Die Anwendung des Freistellungsauftrags hat die gleiche Wirkung wie die Verlustverrechnung.[1] Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer wird unabhängig davon gemindert, ob es sich um in- oder ausländische Erträge handelt. Eine nach Ländern differenzierte Anwendung des Freistellungsauftrags (Zuordnung zu Einkünften ohne Anrechnung und damit "Vollnutzung zu 25 %") und ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6 Anrechnung fiktiver Steuern

3.6.1 Steuervergünstigung Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Prüffeld II – Grundsätze der DBA-Besteuerung

2.2.1 Besteuerungsrechte Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung

2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Abgeltungssteuer bei ausländischen Einkünften, die unter die Zinsinformationsverordnung fallen

7.1 Allgemeines[1] Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, durch Austausch von Informationen die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen (wirtschaftliche Eigentümer) und Personenzusammenschlüssen nicht gewerblicher Art (ausländische Einrichtungen) im Gebiet der EU sicherzustellen. Mit der Zinsinformationsverordnung (ZIV) [2] hat Deutschland di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Bearbeitungshinweise

7.2.1 Automatischer Auskunftsaustausch zur ZIV Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das B...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte aus Dividenden und Zinsen

1.1 Bedeutung des Themenfelds Mit Wirkung zum 1.1.2009 gilt für die Besteuerung privater Kapitalanlagen das System der Abgeltungssteuer, das den Ausgangspunkt im Unternehmensteuerreformgesetz 2008[1] hat. Alles sollte einfacher und günstiger werden. Die Zielsetzungen der Abgeltungssteuer sind nach der Begründung im Gesetzesentwurf: Erhebliche steuerliche Entlastung der Einkünft...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Prüffelder

2.1 Prüffeld I – Steuerpflicht, Einkunftsermittlung und -zuordnung 2.1.1 Regelfall Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechn...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Verluste

Verluste aus Kapitalvermögen können nur innerhalb der Einkunftsart Kapitalvermögen (und nicht mehr mit anderen Einkunftsarten) verrechnet und ggf. vorgetragen werden.[1] Aktienverluste können im Rahmen der Abgeltungssteuer nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Dagegen können Verluste aus allen anderen Wertpapier- und Termingeschäften nicht nur mit Gewinnen aus diesen Gesc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Regelfall

Im Regelfall ist es unstrittig, dass ein im Ausland einer Dividenden- oder Zins-Quellensteuer unterliegender Ertrag nach § 20 EStG steuerpflichtig ist und der Abgeltungssteuer unterliegt. Soweit keine Erträge in Euro vorliegen, ist zu beachten, dass nach R 34c Abs. 1 EStR hinsichtlich der Umrechnung von Beträgen in Fremdwährung Folgendes vorgegeben ist: Die Einnahmen und Werbu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.5 Prüfung des Besteuerungsrechts für Veräußerungsgewinne

Das Besteuerungsrecht für ab 2009 unter § 20 Abs. 2 EStG erfasste Kursgewinne (wie z. B. Aktienverkäufe) ist auf DBA-Ebene wie bisher nach Art. 13 Abs. 5 OECD-MA zu prüfen. Das MA weist in diesen Fällen dem Ansässigkeitsstaat des Veräußerers das Besteuerungsrecht zu. Im Einzelfall ist jedoch das jeweilige DBA zu beachten. Besteuerungsrechte für Quellenstaaten gibt es aber nu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Besteuerungsrechte

Ausländische Dividenden- oder Zinseinkünfte, die unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erzielen, unterliegen mit ihrem Bruttobetrag der deutschen Besteuerung (Welteinkommensprinzip). Die DBA schränken das Besteuerungsrecht für natürliche Personen nicht ein. Art. 10 Abs. 1 (für Dividenden) und Art. 11 Abs. 1 (für Zinsen) der deutschen DBA (Nummerierung nach OECD-M...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.1 Automatischer Auskunftsaustausch zur ZIV

Der automatische Auskunftsaustausch erfolgt in Deutschland über das BZSt. Die ausländischen Steuerbehörden übermitteln Informationen über Zinszahlungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen (i. d. R. Banken) an in Deutschland ansässige Steuerpflichtige. Diese Informationen werden in Form von Kontrollmitteilungen durch das BZSt an die Länderfinanzbehörden/Wohnsitzfinanz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6.2 Praktische Handhabung

Zur Handhabung ist Rz. 209 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungssteuer[1] zu beachten. Hiernach ist die Anrechnung fiktiver Quellensteuern im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs durch die Bank nur möglich, wenn die Anrechnung nach dem DBA nicht an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Grundlage stellt hierzu die auf der Internetseite des steuerlichen Info-Centers des Bun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.5 Gründe für die Notwendigkeit einer "Prüfung ausländischer Kapitaleinkünfte"

Folgende Gesichtspunkte können eine Nachbearbeitung bzw. Prüfung der Handhabung durch die Bank bedingen: Die Bank prüft nicht die Steuerpflicht/Einkunftszuordnung des ausländischen Ertrags nach deutschem Steuerrecht.[1] Die Quellensteuerentlastung im Ausland wird nicht oder unzutreffend beantragt.[2] Das pauschalierende System der Abgeltungssteuer führt zu einem unzutreffenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.4 Anrechnungsüberhänge

Wenn nach Verlustverrechnung und Anwendung des Freistellungsauftrags die Abgeltungssteuer geringer ist als die anrechenbare ausländische Quellensteuer, so kann der Anrechnungsüberhang vom Kreditinstitut gesondert bescheinigt werden, damit der Kunde diesen gegebenenfalls mit anderweitig geschuldeter Abgeltungssteuer im Rahmen der Veranlagung verrechnen kann.[1] Ein entspreche...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10 Besonderheiten bei der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Mit dem Sonderfall der Besteuerung von Kapitaleinkünften im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG beschäftigt sich das FG Münster im Urteil vom 7.12.2016[1]. In diesem Fall hatte ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger wegen überwiegender inländischer Einkünfte den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG auf Besteuerung als unbeschränkt Steuerpflichtiger ge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.4 Ausschüttungen ausländischer Trusts

Bei Beteiligungen an ausländischen Trusts stellt sich die Frage, zu welcher Einkunftsart Ausschüttungen zuzuordnen sind, da es sich um Zweckvermögen handelt. Am bekanntesten ist dieses Problem bei Ausschüttungen kanadischer Income Trusts. Hierzu enthält das BMF-Anwendungsschreiben[1] folgende Hinweise: Für Zwecke des Kapitalertragsteuerverfahrens gelten die Ausschüttungen kan...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3 Keine Rettung eines Anrechnungsüberhangs durch Antrag nach § 34c Abs. 2 EStG

Wenn z. B. durch Verluste im betrieblichen Bereich die Anrechnung ausländischer Steuern ins Leere lief, war es bis 2008 (bzw. noch heute im Teileinkünfteverfahren) möglich, nach § 34c Abs. 2 EStG anstelle der Anrechnung den Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug für Steuern zu wählen (und damit eine Erhöhung des Verlustrück-/vortrags zu erreichen). Ab 2009 ist ein Abzug der au...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.6.1 Steuervergünstigung

Nach einigen DBA (z. B. Indien, Portugal, Türkei) ist eine Anrechnung fiktiver ausländischer Quellensteuern auf Dividenden oder Zinsen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zulässig; d. h. selbst wenn im Ausland keine oder eine niedrigere Quellensteuer einbehalten wird, erfolgte bei der Einkommensteuer-Veranlagung im Rahmen des § 34c EStG eine Anrechnung ausländischer Steuern...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Probleme bei ausländischen Fonds

Ausländische Investmentanteile wurden in der Vergangenheit nach § 18 Abs. 3 AuslInvestmG zwingend pauschal besteuert. Nach der Regelung des § 6 InvStG wird nicht mehr auf die Ansässigkeit abgestellt, sondern bei Nichtoffenlegung der Verhältnisse erfolgt regelmäßig eine Renditeschätzung mit 6 % des Kurswerts. Es ist umstritten, ob dies zulässig ist.[1] Mit Urteil vom 18.11.200...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten

Probleme bereiten vorrangig Kapitalrückzahlungen und Liquidationsraten. Praxis-Beispiel Liquidation Der Mandant hat in seinem Depot auch (unter/über 1 %) Anteile an einer Schweizer AG, die liquidiert wird. Die Schweiz erhebt auf den gesamten Rückzahlungsbetrag eine Verrechnungsteuer von 35 %, d. h. ohne nähere Untersuchung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Alternative I: Di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Allgemeines

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, durch Austausch von Informationen die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen (wirtschaftliche Eigentümer) und Personenzusammenschlüssen nicht gewerblicher Art (ausländische Einrichtungen) im Gebiet der EU sicherzustellen. Mit der Zinsinformationsverordnung (ZIV) [2] hat Deutschland die EU-Zinsrichtlini...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Im Inland ansässige Arbeitnehmer, die infolge der zunehmenden Globalisierung der Tätigkeit während der aktiven Arbeitszeit im Ausland (z. B. bei Kunden oder verbundenen Firmen) tätig waren, beziehen nach ihrem Eintritt in den Ruhestand neben der inländischen Sozialversicherungs- und ggf. Betriebsrente häufig auch eine Altersversorgung aus dem Ausland. Es kann sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 2.2.1 Abgrenzung zu Sozialversicherungsrenten

Sozialversicherungsrenten fallen nach dem OECD-MA unter die Auffangregelung des Art. 21 MA. Es gilt das Wohnsitzprinzip. Viele DBA sehen aber abweichend hiervon das Kassenstaatsprinzip, d. h. eine Quellenbesteuerung vor. Die Behandlung in Deutschland ist in diesem Fall unterschiedlich. Zum Teil gilt die Steuerfreistellung, d. h. die Rente wirkt sich nur im Rahmen des Progres...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kapitalerträge

Rn. 43a Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG ist ab dem Jahresanfang 2010 nicht mehr die Erstattung durch das BZSt aufgrund Sammelantrags des verwahrenden oder verwaltenden Kreditinstituts vorgesehen. Vielmehr kann das Institut selbst die Steuer erstatten und die Erstattungssumme mit der von ihm an das Betriebsstätten-FA auf andere KapErtr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG ; so auch Lindberg in Blümich, § 44b EStG Rz 21; uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 3. Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG allein dem § 44b Abs 6 EStG zugewiesen, wenn das inländische Kreditinstitut Verwahrste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bisherige Voraussetzungen (§ 44b Abs 1–4 EStG aF)

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zum besseren Nachvollzug der Kommentierung der Abs 1–4 aF des § 44 EStG wird zunächst der bis 2012 hierfür geltende Gesetzestext wiedergegeben: Zitat „(1) 1Bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, die einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen und in den Fällen des § 44a Absatz 5 auch einem beschränkt einkommenst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 14 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Nach § 44a Abs 7 S 1 Nr 1 EStG ist (ua) der KapSt-Abzug von Kap-Eink iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger eine inl Kö iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist. Dadurch sind gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Kö generell vom St-Abzug nach § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG ausgenommen (s Orth, DStR 2001, 325). Nach § 44 Abs 6 ES...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr