Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.3 Förderung von gemischt genutzten Wohngebäuden

Mehr als 50 % Wohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung und maximal 50 % Nichtwohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden. Alle Flächen der Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

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Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesen Programmen setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgung...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sin...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.3.2 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Effizienzgebäude 40 NH Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.7 Laufzeit und Zinsbindung

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre, bis zu 30 Jahre b...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.9 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist kann ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.11 Kombination mit anderen Förderprodukten

Nicht mehr als die Investitionssumme Dieses Förderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) grundsätzlich kombiniert werden. Es ist zu beachten, dass die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausschlüsse Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Prod...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.5 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 1 Förderübersicht

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.1 Nicht gefördert werden folgende Gebäude

Ferienwohnungen etc. Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen: Ferienwohnungen Ferienhäuser Wochenendhäuser Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Hinweis Erreichen des NH-Standards Das Effizien...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7 Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Antragsteller in den Hochwassergebieten Bayern und Baden-Württemberg gelten folgende Kulanzregelungen: Betroffene Antragsteller können einen erneuten Förderantrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ihre bereits geförderten Vorhaben stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist bis zu 100 % der geförderte...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.6 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Planungskosten Gefördert werden nicht nur die energetischen Maßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau, der nach den vorstehenden Regelungen unter dem Punkt Neubau Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse: Die Nachh...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 % Nichtwohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Nichtwohnnutzung und maximal 50 % Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden (z. B. eine Hausmeisterin- bzw. Hausmeisterw...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.4 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.3 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist ohne gesonderten Antrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.8 Verwendungsnachweis

54 Monate Innerhalb von 54 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.8 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.11 Rechtsanspruch

Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW-Programme 261/358/359/458)

Zusammenfassung Überblick Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die bisherige energetische Förderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoß...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.7.1 Konditionen

Laufzeiten Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Je nach Laufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart. *Es handelt sich hierbei um ein Endfälligkeitsdarlehen. Während der Laufzeit werden ...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die bisherige energetische Förderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes. Die neuen P...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3 BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Programm 358/359)

Diese KfW-Programme ergänzen die Finanzierung und Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Erforderlich ist aber, dass der Antragsteller bereits eine Zuschussförderung nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vom 21.12.2023, veröffentlicht am 29.12.2023, gewährt wurde. Da...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.12 Kombinationsmöglichkeiten und -verbote

Eine Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Die Gesamtinvestitionssumme darf dabei aber nicht überschritten werden. Nicht kombinierbar sind folgende Förderprogramme: Zuschussvarianten beim BAFA an der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) KfW-Programm 159 KfW-Programm 455-B Vorgängerprogramme und Anreizprogramme Energieeffizienz (MAP, APEE) §...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.3 Darlehenshöhe

Ermittlung des Kreditbetrags Die KfW ermittelt den Darlehensbetrag auf der Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW Zuschusszusage bzw. der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheids des BAFA. Liegen für dasselbe Förderobjekt eine Zuschusszusage und ein Zuwendungsbescheid vor, werden die förderfähigen Kosten und förderfähige Ausgaben au...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt

2 Programme Bei der Antragsberechtigung wird zwischen zwei Programme unterschieden: BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (Produktnummer 358): BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (Produktnummer 359)mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.8 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, also nicht direkt bei der KfW-Bank. Wichtig Zeitpunkt des Antrags Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme (Bau, Kauf oder Sanierung) zu stellen. Als Maßnahmenbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen angesehen. Dies gilt nicht für Planungs- und Beratungsleistungen. Bei einem Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufv...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5 Darlehenskonditionen

3.5.1 Laufzeit und Zinsbindung Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Darlehen unterhalb dieser Laufzeit werden nicht gewährt. Für langfristige Darlehen werden folgende Laufzeitvarianten ermöglicht: bis zu 5 Jahre bei einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit. bis zu 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitend...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.10 Auskunftspflichten

Die maßgeblichen Unterlagen, die für eine Darlehenszusage gesorgt haben, sind 10 Jahre aufzubewahren. Es sollten daher alle Unterlagen ab dem Stadium der Planung archiviert werden.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.4 Tilgung

Nur Zinsen Während der tilgungsfreien Jahre werden nur monatlich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge eingezogen. Dies gilt auch für endfällige Darlehen.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.7 Sicherheiten

Form und Umfang Es sind die banküblichen Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang sind vom Antragsteller mit dem Finanzierungspartner zu vereinbaren.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.4 Förderfähige Maßnahmen

Infoblatt Die förderfähigen Einzelmaßnahmen sind dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen zu entnehmen (600 000 4863). Das Infoblatt kann auf der Programmseite der KfW "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)" abgerufen werden. Keine Förderung Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Aufwendungen: Elektro-Speicherheizungen Nachtstromspeich...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.2 Zinsen

Zuschuss aus Bundesmitteln Der Zinssatz orientiert sich regelmäßig an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der hier beschriebene Ergänzungskredit wird aus Bundesmitteln bezuschusst. In der Regel gilt der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang günstigere Produktzinssatz. Bei längeren Laufzeiten (siehe zuvor) unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsb...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2 BEG Wohngebäude Kredit – Effizienzhaus (Programm 261)

Wie es der Programmname schon zum Ausdruck bringt, geht es in diesem Programm darum, einen Effizienzhausstandard bei Wohngebäuden zu erreichen. Gefördert wird mit zinsverbilligten Darlehen. Seit 02/2024 werden aber nur noch Gebäudesanierungen gefördert. Zuvor wurden auch Neubauten oder Erwerb von Neubauten gefördert. 2.1 Antragsberechtigte Mieter/Pächter Das Förderprogramm könn...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.3 Nebenkosten

Nachhaltigkeitszertifizierung Regelmäßig entstehen auch Aufwendungen für Planungen oder Baubegleitung. Gefördert werden die Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen; die Aufwendungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung sowie die damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.7 Tilgungszuschuss

Ebenfalls reizvoll an dieser Förderung sind die Tilgungszuschüsse. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard, je höher der Tilgungszuschuss. Die Tilgungszuschüsse werden nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt aber nicht an den Darlehensnehmer direkt, sondern wird dem Darlehensbetrag gutgeschrieben. Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprech...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.9 Nachweis der Mittelverwendung

Innerhalb von 18 Monaten nach Vollabruf des Darlehens, spätestens 6 Monate nach Ablauf des Abrufzeitraums, ist der Einsatz der Mittel nachzuweisen. Die Hausbank hat zu prüfen, ob die Mittel entsprechend verwendet wurden.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 4 BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Programm 458)

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen als Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. Der Zuschuss liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.6 Antragstellung

Freie Wahl Der Antrag ist nur zulässig, wenn dieser vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort und innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem Datum der Zusage gestellt wurde. Die Antragstellung über die Zuschussförderung ist über einen frei wählbaren Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zu stellen. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2 Was wird gefördert?

EE/NH-Klassen Das Programm fördert ausschließlich die Sanierung von Wohngebäuden. Gefordert wird, dass das Wohngebäude nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Hierzu müssen die Anforderungen des geltenden GEG eingehalten werden, solange in der Richtlinie zu diesem Programm und dessen technischen Mind...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.2.1 Sanierung Effizienzhaus

Bestandsimmobilie Der Programmteil Sanierung fördert die Herstellung des Effizienzhausstandards bei Bestandsimmobilien. Auch hier wird der Erwerb einer solchen Immobilie berücksichtigt. Folgende Standards müssen erreicht werden: Effizienzhaus Denkmal, Denkmal EE Effizienzhaus 85, 85 EE, 85 NH Effizienzhaus 70, 70 EE, 70 NH Effizienzhaus 55, 55 EE, 55 NH Effizienzhaus 40, 40 EE, 40...mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.4 Es muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden

Expertenliste Damit die Investoren möglichst den besten Energiehausstandard erreichen, verlangt der Bund, dass das Projekt von Anfang bis Ende von einem Energieeffizienz-Experten begleitet wird. Dabei muss es sich um einen Experten handeln, der auf der Energie-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes steht. Die entsprechende Liste findet man unter: www.energie-effizienz-e...mehr