Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. GdW.

Rn 8 Die nach § 9a I 1 in Teilbereichen voll rechtsfähige GdW (auch: ›Verband‹, ›Verband sui generis‹, ›GdWE‹ usw) steht wie ein Verband (aA ›fremdnütziges Zweckgebilde‹) neben den WEigtümern und der Gemeinschaft iSv Rn 6, was aus § 10 I 2 und der Trennung von gemE (§ 1 Rn 10 ff) und Gemeinschaftsvermögen (§ 9a III) folgt (str). Neben der GdW gibt es weder eine rechtsfähige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuales.

Rn 5 Die Prozessführungsbefugnis des Fiskus ist auch ggü den Personen zu verneinen, gegen die er ein rechtskräftiges, sein Erbrecht feststellendes Urt erstritten hat (Soergel/Naczinsky § 1966 Rz 1), weil das Nachlassgericht nicht daran gehindert ist, den Feststellungsbeschluss wegen ermittelter Verwandter zu unterlassen. Rn 6 Die vor Erlass des Feststellungsbeschlusses gegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsstellung des Gläubigers.

Rn 10 Der Gläubiger kann, soweit das Einziehungsrecht des Pfandgläubigers reicht, aus eigenem Recht nur Leistung an diesen verlangen (BGHZ 176, 67 Rz 19), die verpfändete Forderung kündigen (§ 1283 III), mahnen u im eigenen Namen auf Leistung an den Pfandgläubiger klagen (RGZ 77, 141, 145; BGH NJW-RR 91, 537 [BGH 09.01.1991 - IV ZR 97/89]). Eine Pflicht des Gläubigers besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 5 Der Eigentümer ist bzgl der Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe der Nutzungen beweispflichtig (insb durch Vortrag zur Unentgeltlichkeit des Besitzerwerbs). In der Praxis wird der Klage meist ein Auskunftsverlangen vorausgehen. Kommt der Besitzer seiner Pflicht nach § 260 nicht nach, so bleibt nur der Weg der Stufenklage. Hingegen muss der Besitzer hinsichtlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemeine Rechtsfolgen.

Rn 5 Die wirksam erklärte Kündigung beendet den Bauvertrag für die Zukunft. Der Unternehmer muss das Werk nicht fertig stellen, kann aber hinsichtlich der bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen (Teil-)Abnahme verlangen (BGH BauR 03, 689). Durch die wirksame Kündigung erlischt das Recht des Unternehmers aus § 632a, Abschlagszahlungen auf den Werklohn verlange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozess.

Rn 31 Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erteilung von Auskunft kann nicht mit dem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt verneint werden, auf die verlangten Auskünfte zu den Ausnahmetatbeständen der §§ 556e, 556f komme es nicht an, weil der Vermieter sich zur Rechtfertigung der vereinbarten Miete lediglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufe und andere Gründe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / p) Die Auflösung der Rückstellungen

Rn. 922 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Handelsrechtlich dürfen Rückstellungen gem § 249 Abs 3 S 2 HGB nur beim Wegfall des bisherigen Rückstellungsgrundes aufgelöst werden. Richtigerweise kann dieses "Dürfen" nur als "Muss" verstanden werden. Das gilt erst recht für die StB. "Auflösen" ist dabei meist nicht im buchtechnischen Sinne zu verstehen. Beispiel: Wenn eine Schadensersatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mittelbare Stellvertretung.

Rn 105 Bei der va im Handelsrecht verbreiteten mittelbaren Stellvertretung tritt der Vertreter zwar im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung (in fremdem Interesse) auf. Daher kann bei von ihm abgeschlossenen Geschäften eine Pflichtverletzung des anderen Teils va den dritten Interesseträger schädigen. Zur Abwicklung des von dem Stellvertreter abgeschlossenen Geschäfts gehör...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Family provision für weitere Personen

Rz. 150 Antragsberechtigt sind auch Stiefkinder, also Personen, die nicht Kind des Erblassers sind, von diesem jedoch im Hinblick auf seine Ehe mit dessen Elternteil wie ein Familienmitglied behandelt wurden. Die meisten gerichtlichen Entscheidungen betreffen hier die gesetzliche Erbfolge, da Stiefkinder bei der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen. Im Rahme der testamentaris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 47 Wird einer Beschl-Klage stattgegeben, wirkt das Urt für alle WEigtümer. Wird zB einer Anfechtungsklage stattgegeben, ist der Beschl für alle WEigtümer nach § 23 IV 2 für ungültig erklärt. Ferner steht – sofern der Beschl nicht wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt worden ist – fest, dass der Beschl nicht ordnungsmäßiger Verwaltung iSv § 18 II entsprach (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Zu dem von § 955 geschützten Personenkreis zählen der gutgläubige Eigenbesitzer und der gutgläubige Nutzungsbesitzer. Nutzungsbesitzer ist derjenige, welcher die Sache zwar als Fremdbesitzer, aber auf Grund eines vermeintlich bestehenden dinglichen Nutzungsrechts besitzt. Soweit mittelbarer Eigenbesitz und unmittelbarer Nutzungsbesitz zusammentreffen, ist allein II anzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherung des Anwartschaftsrechts.

Rn 52 Zu den Sicherungs-, Auskunfts- und Kontrollrechten des Nacherben s Rn 8. Ob der Nacherbe gegen den Vorerben eine Feststellungsklage bezüglich seines Nacherbenrechts erheben kann, ist umstr (Staud/Avenarius § 2100 Rz 91). Dasselbe gilt für eine Klage gegen den Vorerben auf Feststellung, dass eine von diesem getroffene Verfügung dem Nacherben ggü unwirksam ist (Staud/Ave...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abs 1 Nr 6a: Musterverfahren.

Rn 15 Im Musterverfahren (Anwendungsbereich: § 1 KapMuG) kann durch Musterverfahrensantrag die Feststellung bestimmter Feststellungsziele begehrt werden (§ 2 I 1 KapMuG). Der unzulässige Musterverfahrensantrag wird durch Beschluss verworfen (§ 3 I KapMuG), der zulässige öffentlich bekannt gemacht (§ 3 II 1 KapMuG). Nachdem das OLG Musterkläger und -beklagten bekannt gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichten des Verwalters.

Rn 15 Der Nachlassverwalter hat alsbald den Nachlass in Besitz zu nehmen. Verweigert der Erbe dessen Herausgabe, muss der Verwalter klagen (Stuttg BWNotZ 78, 164), weil der Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts nach noch hM keinen Vollstreckungstitel iSd § 794 I Nr 3 ZPO darstellt (MüKo/Küpper § 1985 Rz 3; aA Erman/Horn § 1985 Rz 2). Das Prozessgericht ist an die Anordnun...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Verjährungsfristen

Rz. 54 Auch bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Verjährungsfristen zu überprüfen und wenn notwendig, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.[55] Allgemein gilt, dass der Rechtsanwalt in Fällen, in denen ein Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch zu verjähren droht und zur Hemmung der Verjährung bereits Klage a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 21 Trifft der Schuldner keine Bestimmung und liegt auch keine Vereinbarung der Parteien vor, so geht das Bestimmungsrecht nicht auf den Gläubiger über (Brandbg NJW-RR 07, 1310 [OLG Brandenburg 15.01.2007 - 3 W 2/07]). Vielmehr gilt die Tilgungsreihenfolge nach II. Sie enthält eine Leiter von Merkmalen, nach der die Tilgungswirkung zu bestimmen ist. Die Kriterien sind mith...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweise.

Rn 5 Die Geltendmachung der Einrede im Prozess führt zu einem Vorbehaltsurteil nach § 305 ZPO und einer Klage nach § 782 ZPO in der Zwangsvollstreckung. Daher sollte der beklagte Erbe nicht nur den Antrag nach § 305 ZPO, sondern auch nach § 780 ZPO stellen, damit der Vorbehalt gem § 2015 in den Urteilstenor aufgenommen wird (NK-BGB/Krug § 2015 Rz 10). Zu beachten ist, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1479 BGB – Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung.

Gesetzestext Wird die Gütergemeinschaft auf Grund der §§ 1447, 1448 oder des § 1469 durch richterliche Entscheidung aufgehoben, so kann der Ehegatte, der die richterliche Entscheidung erwirkt hat, verlangen, dass die Auseinandersetzung so erfolgt, wie wenn der Anspruch auf Auseinandersetzung in dem Zeitpunkt rechtshängig geworden wäre, in dem die Klage auf Aufhebung der Güt...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Allgemeiner Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO)

Rz. 19 Der Pflichtteilsberechtigte kann darüber hinaus seine Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13 ZPO) des Wohnsitzes des Erben oder des Beschenkten erheben, da § 27 ZPO keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet.[43] Ebenso können die Parteien einverständlich den Prozess auch an einem anderen Ort führen. Für den Fall, dass nicht alle Miterben den gleichen...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Australien ist Mehrrechtsstaat mit interlokaler Rechtsspaltung. Das materielle Erbrecht wie auch das internationale und interlokale Kollisionsrecht sind in den australischen Einzelstaaten und den beiden Territorien partikular geregelt (siehe dazu § 17 Rdn 109). Es entspricht jedoch in sämtlichen Gebieten von den Grundzügen her dem englischen Recht. Daher kommt es nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 176 BGB – Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde.

Gesetzestext (1) 1Der Vollmachtgeber kann die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung veröffentlicht werden. 2Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigte Interessen des Vermieters.

Rn 13 Ist das Fortsetzungsverlangen des Mieters schlüssig und begründet, hat die Klage des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses nur Erfolg, wenn kein berechtigtes Interesse des Vermieters entgegensteht oder der Härtegrund des Mieters überwiegt, § 574 I 1, § 573 I, II. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Vora...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Zwangsvollstreckung.

Rn 20 Die Haftungsbeschränkung bleibt in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, solange der Erbe keine Einwendungen erhebt. Einwendungen wie die Dürftigkeitseinrede, die sich auf die Haftungsbeschränkung bezieht, kann er im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur erheben, wenn er einen entspr Vorbehalt im Urt erwirkt hat, §§ 780 I, 781, 785, 767 ZPO. Die Entscheidung über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 4 Ist die Berichtigung auch nach § 14 GBO möglich, fehlt einer Klage aus §§ 895, 894 ZPO nicht das Rechtsschutzbedürfnis (MüKo/Lettmaier Rz 4; str). Ein Urt ersetzt nach § 894 ZPO den Eintragungsantrag und ist bei zu unbestimmtem Tenor allein nach § 888 ZPO vollstreckbar (Staud/Gursky Rz 14). §§ 883, 886 ZPO ermöglicht die Herausgabevollstreckung von Eintragungsunterlagen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat ihren allgemeinen Gerichtsstand bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. 2Bei diesem Gericht kann auch die Klage gegen Wohnungseigentümer im Fall des § 9a Absatz 4 Satz 1 erhoben werden. (2) Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist ausschließlich zuständig fürmehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Einfache Rückverweisung

Rz. 92 Beispiel Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Er lebte die letzten zehn Jahre seines Lebens mit seinem Lebensgefährten in Kairo, wo beide zusammen einen Computergroßhandel aufgebaut hatten. Testamentarisch hatte er seinen Anteil am Unternehmen seinem Partner vermacht. Die in Hamburg lebenden Eltern des Erblassers machen gegen den Lebensgefährten Pflichtteils...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 Grds enthält Abs 1 vier wesentliche Voraussetzungen: Ein Besitzer (s § 985 Rn 5 f) hat dem Eigentümer (s § 985 Rn 3 f) (nur) die Nutzungen (vgl § 100 mit Rückverweis ua auf § 99) herauszugeben (s § 985 Rn 8), die er nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht (dh ab dem Zeitpunkt der Zustellung) einer auf das Eigentum (nicht bloß Besitz gem § 861; s aber § 1007 III 2) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Analoge Anwendung.

Rn 5 § 196 ist analog anwendbar, wenn Besitzansprüche parallel zu einem der in § 196 genannten Ansprüche (zB aus Kaufvertrag gem § 433 I 1) bestehen, wenn das geschuldete dingliche Recht selbst einen Besitzanspruch vermittelt (BGH NJW 21, 2510 [BGH 29.01.2021 - V ZR 139/19] Rz 27). Ansonsten würde der Inhaber eines Anspruchs auf Einräumung eines ein Besitzrecht konstituieren...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / Leitsatz

1. Wenn nach § 21 Abs. 2 VRB (hier Fassung 1994) im so bezeichneten Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz ferner "hinsichtlich aller später während der Vertragsdauer auf den VN zugelassenen Fahrzeuge" besteht, so erstreckt sich die damit versprochene Deckung – wie in § 21 Abs. 1 VRB für das Erstfahrzeug – in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs lediglich auf Rechtsschutzfälle ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Durchsetzung der Ansprüche.

Rn 9 Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche des Miterbengläubigers erfolgt entweder im Wege der Gesamthandsklage gegen alle übrigen Miterben oder durch Klage gegen diejenigen, die den Anspruch bestreiten. Rn 10 Nur der belastete Miterbe kann den Anspruch aus § 2046 II geltend machen, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten vor der T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 200 BGB – Beginn anderer Verjährungsfristen.

Gesetzestext 1Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist. 2 § 199 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung. Rn 1 § 200 ist Auffangnorm für all diejenigen Ansprüche, die nicht der regelmäßigen Verjährung unterliegen und zudem keine S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung der Einrede.

Rn 6 Die Einrede hat keine materiell-rechtliche Wirkung, weshalb Verzug des Erben mit all seinen Folgen (§§ 286 ff) nicht ausgeschlossen ist (str MüKo/Küppper § 2014 Rz 5 mwN); sie ist nur im Prozess und in der Vollstreckung von Bedeutung (RGZ 79, 201). IÜ kann der Gläubiger auch die Rechte aus § 326 geltend machen. Rn 7 Eine Klage auf Leistung oder eine Verurteilung hierzu k...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Verjährung im Rahmen der Stufenklage

Rz. 221 Auch wenn im Rahmen einer Stufenklage zunächst nur ein unbezifferter Leistungsantrag gestellt wird, ist die Verjährung grundsätzlich gehemmt; dies gilt für die vorbereitenden Ansprüche allerdings nur, soweit diese Gegenstand der Stufenklage sind.[420] Dies gilt so lange, bis die die Leistung vorbereitenden Hilfsansprüche erfüllt worden sind.[421] Die Hemmung endet je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vorschalt- oder Güteverfahren.

Rn 3 Die WEigtümer können außer bei Anfechtungsverfahren (LG München I ZMR 12, 815; AG Merseburg ZMR 08, 747, 748) als Prozesshindernis ein ›Vorschalt- oder Güteverfahren‹ vereinbaren (Frankf NZM 08, 290). Das Verfahren ist auch dann durchzuführen, wenn die WEigtümer mit dem Gegenstand befasst waren. Wird ungeachtet eines Vorschaltverfahrens Klage erhoben, ist diese so lange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Korrekturen.

Rn 21 Die Unterschreibenden können die Niederschrift jederzeit berichtigen. Wird ein WEigtümer durch den Inhalt der Niederschrift beeinträchtigt oder wird eine rechtlich erhebliche Erklärung falsch wiedergegeben, besteht für ihn ein Anspruch auf Berichtigung (KG WuM 89, 347 = MDR 89, 742; LG Hamburg ZMR 11, 664, 665). Rn 22 Erfüllen die Verpflichteten (= Unterschreibenden) de...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Haftung des zuletzt Beschenkten

Rz. 289 Nach § 2329 BGB haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch grundsätzlich der zuletzt Beschenkte. Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so muss der Ergänzungsberechtigte zunächst gegen den zuletzt Beschenkten vorgehen. Aus prozessualer Sicht stellt sich dann das Problem der Verjährung des Anspruchs gegen die vorrangig Beschenkten, insbesondere dann, wenn si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuale Durchsetzung.

Rn 6 Die Grundsätze der prozessualen Durchsetzung stimmen mit den Erläuterungen zu § 861 überein (s.o. § 861 Rn 6). Neben § 862 kann eine Klage auf Beseitigung oder Unterlassung auch auf § 1004 gestützt werden. Dies ist kein Fall der Klagehäufung gem § 260 ZPO. Der Klageantrag muss das genaue Begehren auf Beseitigung oder Unterlassung enthalten und die jeweilige Störungsquel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 33 Das Gericht hat einen Beschl nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den WEigtümern vorgibt (BGH ZMR 18, 608 Rz 10). Ob das Gericht für den Inhalt eines Beschl insoweit ein Ermessen hat, bestimmt sich nach materiellem Recht, nämlich danach, ob den WEigtümern selbst ein Ermessen zustünde (BRDrs 168/20, 93). Müssten die WEigtümer einen konkreten Beschl fa...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Erbe ist zugleich Beschenkter

Rz. 259 Schuldner des Anspruchs nach § 2329 BGB ist der Beschenkte, nach seinem Tod seine Erben.[693] Ist der Erbe zugleich der Beschenkte, so kann er zunächst nach § 2325 BGB auf Geldzahlung in Anspruch genommen werden und sich insoweit die Beschränkung der Erbenhaftung vorbehalten (§ 780 ZPO).[694] Soweit die Haftung entfällt, kann er nach § 2329 BGB als Beschenkter herang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeitsstreitigkeiten; Zuständigkeitsbestimmung.

Rn 5 Es ist Sache des Präsidiums eines AG, wie es die Richtergeschäftsaufgaben hinsichtlich der WEG-Sachen verteilt und ob es eine spezielle Sachgebietszuständigkeit vorsieht. Wenn die Zuständigkeit für eine gegen mehrere Streitgenossen gerichtete Klage auseinanderfällt, kann eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr 3 ZPO getroffen werden (BGH NZM 14, 669 [BGH 03.07.2014...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

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AGS 08/2024, Fragen und Lös... / 2. Abwandlung

Im Ausgangsfall hat das LG Berlin zu dem Verhandlungstermin am 1.3. neben den Prozessbevollmächtigten der Parteien vorbereitend die Zeugen Z1 und Z2 geladen. Zu dem Termin sind nur die Prozessbevollmächtigten der Parteien erschienen, die wiederum mit dem eigenen Pkw angereist sind. Der Zeuge Z1 ist unentschuldigt ferngeblieben, sodass ihm das LG Berlin gem. § 380 Abs. 1 ZPO ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einberufungsermächtigung.

Rn 3 Kommt das zuständige Vereinsorgan dem Einberufungsverlangen nicht nach und ist der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft, kann die gerichtliche Ermächtigung von dem Quorum (KG FGPrax 20, 218) beantragt werden. Sind die verlangten Tagesordnungspunkte behandelt worden, scheidet eine Ermächtigung aus (KG FGPrax 21, 208). Es entscheidet der Rechtspfleger (§ 3 Nr 1a RPflG) i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unaufschiebbare Verfügungen.

Rn 5 Nach II bleiben unaufschiebbare Verfügungen trotz späterer Ausschlagung wirksam. Inwieweit eine Verfügung ohne Nachteil für den Nachlass aufgeschoben werden kann, bestimmt sich nach objektiven und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (MüKo/Leipold § 1959 Rz 6). Die Vorschrift erfasst nur Verfügungen, nicht auch schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte (hM, so Erman/Schmidt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Hauptforderung des Gläubigers.

Rn 13 Auch auf Gläubigerseite müssen die Aktiv- und Passivberechtigten identisch sein. Dafür reicht es aus, wenn sich die Forderung des Schuldners gegen einen von mehreren Gesamtschuldnern richtet (BGH NJW-RR 88, 1104), selbst wenn ein anderer bereits Klage erhoben hat (BGH NJW 79, 2038). Gegen eine Forderung mehrerer Mitgläubiger kann der Schuldner nicht mit einer Forderung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kenntnis von der Person des Verpflichteten.

Rn 16 Kenntnis setzt auch die Kenntnis des Anspruchsschuldners voraus, wobei dessen Identität so konkretisiert sein muss, dass eine Klage mit hinreichender Erfolgsaussicht anhängig gemacht werden kann (BGH NJW 88, 1146 [BGH 26.11.1987 - IX ZR 162/86]). Dazu gehört neben dem Namen des Ersatzpflichtigen auch die Kenntnis dessen (ladungsfähiger) Anschrift (BGH NJW 12, 1645 Rz 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Billiges Ermessen.

Rn 14 Soll die Bestimmung (wie nach I im Zweifel) billigem Ermessen entsprechen und tut sie das nicht, so ist sie nach III 1 für den anderen Teil unverbindlich. Nach hM (etwa BAGE 18, 54, 59 [BAG 16.12.1965 - 5 AZR 304/65]; MüKo/Würdinger Rz 54; aA Boecken FS Fezer [16], 377) bedeutet die Unverbindlichkeit aber nicht automatisch die Unwirksamkeit. Vielmehr soll der Bestimmun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 12 Einer Klage aus § 894 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundbuch durch eindeutigen (Schlesw MDR 82, 143) Unrichtigkeitsnachweis gem §§ 22, 29 GBO berichtigt werden kann (Frankf NJW 69, 1906 [OLG Frankfurt am Main 27.03.1969 - 3 U 105/68]) oder nach § 53 I 2 GBO vAw zu berichtigen ist (BGH NJW 62, 963). Die Beweislast trägt wegen § 891 der Anspruchsberechtigte ...mehr