Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Üblichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Üblichkeit als einem der Teilaspekte des Fremdvergleichs s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 111. Zum üblichen GF-Gehalt s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 383ff. Zur Üblichkeit von Auslagenersatz s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Auslagenersatz".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verfahrensrecht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verfahrensrechtlichen Korrespondenz für vGA s § 32a KStG Tz 13ff und für verdeckte Einlagen s § 32a KStG Tz 44ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Firmenjubiläum

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Firmenjubiläum s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Bewirtungskosten".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gesellschaftsrechtliche Veranlassung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine der wes Voraussetzungen für die Annahme einer vGA ist die Veranlassung der eingetretenen Vermögens- und Gewinnminderung im Gesellschaftsverhältnis. Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 75ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bevollmächtigte

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Bevollmächtigten s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Handlungen Bevollmächtigter".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Firmenwert

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Firmenwert s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftswert".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 19 Steuerabzug bei dem Organträger

Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Walkhoff, Tarifermäßigung nach § 14 Abs 1 des 3. VermBG bei Organschaft, DB 1981, 1258; Maas, St-Abzugsermäßigungen in Fällen der Organschaft mit Ergebnisabführung, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu EK-ersetzenden Darlehen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1122ff. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Forderungsverzicht".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Direktversicherung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird für den Ges-GF eine Direktversicherung abgeschlossen, sind auch deren Prämien in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtausstattung (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 383ff) einzubeziehen. Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 741ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, UmwStG Anhang 2 (SEStEG) - Umstrukturierungen bei nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG und bei nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Körperschaften

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versicherungsprämien

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine GmbH für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch das Erkrankungsrisiko der Ges-GF abdeckt, die Versicherungsprämien, liegt in der Zahlung keine vGA, wenn die Kap-Ges im Versicherungsfall alleinige Bezugsberechtigte ist; s Urt des BFH v 11.03.2015 (BFH/NV 2015, 1273).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Selbstkontrahierungsverbot

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Allg zum Selbstkontrahierungsverbot s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 253ff; zum Selbstkontrahierungsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag des Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 363ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Fortbildungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Übernahme von Fortbildungskosten s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 827 und zur Übernahme der Aufwendungen für umfangreichere Ausbildungsmaßnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ausbildungskosten".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur (außerbilanziellen) Korrektur der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 350ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Zu den Rechtsfolgen beim Gesellschafter s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 434ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Beherrschender Einfluss

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei Leistungsbeziehungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden AE gilt das sog Rückwirkungsverbot und damit strengere (formale) Voraussetzungen für die Prüfung einer vGA als bei nicht beherrschenden Gesellschaftern. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 200ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Branchenüblichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Branchenüblichkeit von Auslagenersatz s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Auslagenersatz".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Minderung und Erhöhung der Körperschaftsteuer (§ 40 Abs 4 S 1 KStG)

5.6.1 Allgemeines Tz. 40 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iR einer Liquidation iSd § 11 KStG als Abschlagszahlung oder iRd Schlussauskehrung verteilt, mindert oder erhöht sich die KSt um den Betrag, der sich nach den §§ 37 und 38 KStG ergeben würde, wenn das verteilte Vermögen als im Zeitpunkt der Verteilung für eine Ausschüttung verw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuer-Guthabens in Liquidationsfällen (§ 37 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 53b Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iR einer Liquidation iSd § 11 KStG nach dem 12.12.2006 und vor dem 01.01.2007 verteilt, wird das KSt-Guthaben gem § 37 Abs 4 S 3 KStG letztmalig auf den Stichtag ermittelt, auf den die Liquidationsschluss-Bil erstellt wird. UE ist zwischen den folgenden Fällen zu unterscheiden (s 37 KStG Tz 103...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Der Organträger unterliegt der beschränkten Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerpflicht (Abs 3)

Tz. 32 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach dem durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) neu eingefügten § 19 Abs 3 KStG, der den früheren § 19 Abs 4 KStG ersetzt, gelten die Abs 1 und 2 des § 19 KStG bei einem nicht der unbeschr KSt- oder ESt-Pflicht unterliegenden OT entspr, soweit die besonderen Tarifvorschriften bei beschr Stpfl anwendbar sind. Unter § 19 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Zuordnung des Körperschaftsteuer-Guthabens und des EK 02

Tz. 14 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 40 Abs 2 KStG schreibt die Aufteilung nur für das KSt-Guthaben (s § 37 KStG) und das EK 02 (s § 38 KStG) vor, nicht jedoch für das stliche Einlagekonto. Aber auch dieser Betrag verringert sich im Fall der Auf- oder Abspaltung bei der übertragenden Kö; die Regelung dafür findet sich allerdings – weil es sich um eine Dauerregelung handelt – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Letztmalige Körperschaftsteuer-Erhöhung in Liquidationsfällen (§ 38 Abs 6–8 KStG)

Tz. 53c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Es ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden (s § 38 KStG Tz 74, 75): Fall 1: Körperschaften, die sich am 31.12.2006 bereits in Liquidation befinden Nach § 38 Abs 6 S 2 und 4 KStG gilt für solche Kö und Pers-Vereinigungen nicht der zehnjährige Ablösungszeitraum, sondern der gesamte Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ausnahme von der Körperschaftsteuer-Erhöhung (§ 40 Abs 3 S 2 KStG)

Tz. 27 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Nach § 40 Abs 3 S 2 KStG erhöht sich die KSt nicht in den Fällen des § 38 Abs 3 KStG. § 38 Abs 3 S 1 KStG regelt eine Ausnahme von der KSt-Erhöhung für den Fall, dass eine von der KSt befreite Kö GA an einen unbeschr stpfl, von der KSt befreiten AE oder an eine jur Pers d öff Rechts vornimmt. Übertragen auf § 40 Abs 3 KStG bedeutet das, dass e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Steuerberatungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 St-Beratungskosten im Zusammenhang mit einer vGA (also Aufwendungen zur Abwehr einer vom FA behaupteten vGA) sind keine vGA. Dabei geht es nämlich um die Vermeidung zusätzlicher St-Zahlungen auf Ebene der Kö und somit vorrangig um das betriebliche Interesse der Kö. Anders ist allerdings die Übernahme privater St-Beratungskosten des AE zu beurteilen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktivierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Aktivierung erworbener WG und die Annahme einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG schließen sich idR aus, weil aufgr der Aktivierung grds (noch) nicht die erforderliche Vermögens- und Einkommensminderung eintritt. Solange innerhalb der St-Bil keine Gewinnminderung, zB durch Ausbuchung bei Veräußerung, Vornahme von AfA oder Tw-Abschr (s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erfindervergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hinsichtlich der stlichen Beurteilung von Erfindervergütungen ist neben der Angemessenheit der Vergütung bei beherrschenden Gesellschaftern zusätzlich Voraussetzung, dass die Vergütung auf einer klaren im Voraus abgeschlossenen zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruht. Maßgebend für die Angemessenheit ist grds der Fremdvergleich. Bei Erfindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Stimmrechtsausschluss

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 47 Abs 4 S 2 GmbHG hat ein Gesellschafter bei einer Beschl-Fassung, die die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm betrifft, kein Stimmrecht. Für die Frage, ob ein Gesellschafter als beherrschend anzusehen ist, kommt diesem Stimmrechtsausschluss allerdings keine Bedeutung zu, wenn Rechtshandlungen zu beurteilen sind, die zur lfd Geschäftsfüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftungsrisiko

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erhält eine Kap-Ges für die Übernahme des Haftungsrisikos kein angemessenes Entgelt, so kann insoweit eine vGA vorliegen; s Urt des BFH v 26.02.1992 (BStBl II 1992, 846). Ein derartiges Haftungsrisiko kann von der Kap-Ges zB iRe Bürgschaftserklärung (s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Bürgschaft") oder in ihrer Funktion als phG einer GmbH & Co KG vorliegen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unfallrisiko (erhöhtes)

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern einem erhöhten Unfallrisiko im Betrieb durch eine entspr höhere Gesamtausstattung der GF-Bezüge Rechnung getragen wird, führt dies dem Grunde nach nicht zur Versagung der Abzugsfähigkeit, sofern die Gesamtausstattung einem Fremdvergleich standhält. Werden bei Einsparung eines entspr erhöhten Gehalts Krankheitskosten, die aufgr eines Betriebs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktivbezüge

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Versorgungszusage ist für die Passivierung nach § 6a EStG ua auch eine Überversorgung zu prüfen. Eine Überversorgung ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Tei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gehaltsverzicht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist eine GmbH nicht mehr in der Lage, die mit ihrem Ges-GF iRd urspr Anstellungsvertrags getroffenen Vergütungsvereinbarungen zu erfüllen, entspr es nicht nur wirtsch Vernunft, sondern auch der besonderen Treuepflicht, der dieser als GF unterliegt, diese Vergütungsvereinbarungen in angemessener Weise an die wirtsch Gegebenheiten anzupassen; s Urt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Konzessionsabgaben

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufgr der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen durch Versorgungsbetriebe und wegen des Verzichts auf Eigenversorgung zahlen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe im Allgemeinen auf der Grundlage der KAV Konzessionsabgaben. Da Empfänger dieser Abgaben vielfach die Gebiets-Kö ist, die selbst zugleich Gesellschafter bzw nahe stehende Pers des Gesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückwirkung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückwirkende Vereinbarungen werden stlich grds nicht anerkannt. Somit können auch vGA und verdeckte Einlagen grds keine Rückwirkung entfalten. Zum Zeitpunkt der Korrektur einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 351ff. Zur Rückzahlung/Rückgängigmachung einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückabwicklung einer verdeckte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unverzinslichkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff. Zur Unverzinslichkeit von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Patronatserklärung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Patronatserklärungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie unterliegen den freien Vereinbarungen der Parteien und reichen in ihren vom Inhalt und rechtlichen Gehalt her sehr unterschiedlichen Formen von bedeutungslosen (Absichts-)Erklärungen bis zu rechtlich relevanten garantie- oder bürgschaftsähnlichen Verpflichtungen. Der Verpflichtun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausgabeaufgeld

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgabeaufgeld ist der Betrag, der bei der Ausgabe von Gesellschaftsrechten (zB bei Gründung oder iRd Kap-Erhöhung) über den Nennbetrag der Beteiligung hinaus an die Kap-Ges zu leisten ist. Bei der Kap-Ges ist das erhaltene Ausgabeaufgeld (erfolgsneutral) der Kap-Rücklage zuzuführen und dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG zuzuordnen. Ein Ausgabea...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Zurechnung der vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 514ff. Eine vGA ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgr eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtsch Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist; s Urt des BFH v 06.08.2013 (BFH/NV 2014, 27). Dazu s auch § 8 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Nonprofitunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Nonprofitunternehmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb". Zu vGA bei st-begünstigen Kö s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 71ff. S auch § 8 Abs 3 KStG Teil E "Selbstlosigkeit" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Vereine und verdeckte Gewinnausschüttung". Eine von ihren Gesel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrespondenz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine generelle materielle Korrespondenz zwischen dem Ansatz einer vGA auf Ebene der ausschüttenden Kö und der Ebene des Gesellschafters besteht grds nicht; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 34ff. Der Ansatz einer vGA auf Ebene des AE ist also insbes nicht davon abhängig, dass auch auf Ebene der Kö eine vGA angesetzt worden ist (und umgekehrt). Auf Em...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sanierung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Sanierung einer Kö führt grds nicht zur Annahme einer vGA. Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Forderung ggü seiner Kö unter der auflösenden Bedingung, dass im Besserungsfall die Forderung wieder aufleben soll, so ist die Erfüllung der Forderung nach Bedingungseintritt weder vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG noch Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückdeckungsversicherung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Pensionszusage wird in vielen Fällen eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Begünstigter dieser Rückdeckungsversicherung ist die Kö und nicht der Pensionsberechtigte. Die von der Kö geleisteten Versicherungsprämien sind grds in voller Höhe abzb BA. Die Versicherungsprämien begründen jedoch einen Anspruc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aufsichtsratsvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufsichtsratsmitglieder gehören in manchen Fällen (zumindest bei personalistisch strukturierten Gesellschaften) zum Kreis der Gesellschafter, so dass auch die AR-Vergütungen insoweit unter dem Gesichtspunkt der vGA auf ihre Angemessenheit geprüft werden müssen. Sind Nichtgesellschafter im Aufsichtsrat vertreten, so sind deren Beziehungen zu den Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Inkassotätigkeit

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt ein Berufsverband für seine Mitglieder Inkasso- und Abrechnungsfunktionen, so muss er dafür zur Vermeidung einer vGA entweder von den betreffenden Mitgliedern ein angemessenes Entgelt verlangen oder einen angemessenen Teil des Mitgliedsbeitrags als BE des wG behandeln; s Urt des BFH v 13.08.1997 (BStBl II 1998, 161). Der Leitsatz dieser E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verhinderte Vermögensmehrung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur verhinderten Vermögensmehrung als Tatbestandsmerkmal einer vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 402ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Definition der verdeckten Gewinnausschüttung"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Incentive-Reisen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nimmt der Ges-GF an einer von der Kö "gewonnenen" Incentive-Reise teil, führt dies regelmäßig nicht zu einer vGA. Der Wert der Reise ist vom Ges-GF vielmehr als Arbeitslohn zu versteuern. Auch bei einem beherrschenden Ges-GF kann nicht verlangt werden, dass für derartige Vergütungen eine Regelung bereits im Anstellungsvertrag getroffen wird; s Urt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Dauerschuldverhältnis

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Dauerschuldverhältnisse, wie zB Anstellungs-, Darlehens-, Miet-, Pacht- oder Lizenzvereinbarungen, zwischen einer Kö und ihrem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehende Pers sind nicht nur bei ihrem Abschluss auf ihre stliche Anerkennung zu untersuchen, sondern unterliegen während der gesamten Dauer der Prüfung, ob sich die Verhältnisse später...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Repräsentationskosten

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Rangverhältnis zwischen § 4 Abs 5 EStG zu § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Aufwendungen für den Erwerb und das Halten eines Pferdes können auch dann eine vGA sein, wenn das Pferd als Werbeträger bei Pferdesportveranstaltungen eingesetzt werden soll und nach den Umständen des Einzelfalls auch private Interessen die Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Inkongruente Gewinnverteilung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Grds orientiert sich die Gewinnverteilung einer Kap-Ges an dem Verhältnis der Nenn-Kap-Anteile (s § 60 Abs 1 AktG, § 29 Abs 3 S 1 GmbHG). Allerdings besteht die Möglichkeit, eine davon abw Gewinnverteilung vorzunehmen (sog inkongruente GA). Dazu s Schr des BMF v 17.12.2013, BStBl I 2014, 63. VGA stellen in etlichen Fällen inkongruente GA dar, da sie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gerichtsurteil

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nimmt der Ges-GF einer GmbH ein von ihm als unrichtig erkanntes arbeitsgerichtliches Urt, mit dem die GmbH auf Vergütungsleistungen an eine diesem nahe stehende Pers verurteilt wird, nur aufgr der pers Beziehungen zu dieser nahe stehenden Pers hin, so sind entspr Zahlungen als vGA anzusehen; s Urt des BFH v 25.11.1999 (GmbHR 2000, 440). Im Übrigen w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Geburtsbeihilfe

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine Kö an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Geburt eines Kindes, führt dies zum Ansatz einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Schwarzgeld

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bleibt die Tatsache, dass der GF einer GmbH "Schwarzgeldeinnahmen" für eigene Zwecke verbraucht, unbeanstandet, weil die Gesellschafter nahe Angehörige des GF sind, handelt es sich um vGA; s Urt des FG Sa v 20.04.2012 (EFG 2012, 1875; rkr). Führt ein Angestellter einer GmbH Geschäfte durch, die stlich nicht berücksichtigt werden, sind iHd stlich erk...mehr