Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Liquidation

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Auskehrungsbetrag nach Abschluss einer Liquidation einer Kö beinhaltet nicht nur die in der Vergangenheit angesammelten Gewinne, sondern idR auch das Nenn-Kap. Der Auskehrungsbetrag, wie auch evtl Abschlagszahlungen darauf, stellen keine vGA dar, da diese idR bereits nach § 8 Abs 3 S 1 KStG als Einkommensverwendung zu behandeln sind. Die darübe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sacheinlagen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sacheinlagen können entweder als offene Einlage (gegen Gesellschaftsrechte) oder als verdeckte Einlage erfolgen. Zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 13ff. Zur Bewertung von verdeckten (Sach-)Einlagen s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 56ff. Zu Sacheinlagen bei Kap-Erhöhungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1455ff und zu Sacheinlagen gegen Gewährung von Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausschüttungsbelastung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern eine (offene oder verdeckte) GA noch unter der Regie des Anrechnungsverfahrens (§§ 27 bis 47 KStG 1999) erfolgte, war auf der Ebene der ausschüttenden Kö nach § 27 Abs 1 KStG 1999 eine KSt-Ausschüttungsbelastung von 30 % herzustellen, was gegenüber der bisherigen Belastung mit KSt zu einer KSt-Minderung (zB bei Verwendung von EK 40) und/oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Produkteinführung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt eine Kö die Produkteinführung und den Vertrieb für einen (ausl) Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers (zB SchwGes), so ist für die Prüfung angemessener Leistungsbeziehungen davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter für die Kö nur dann die Einführung und den Vertrieb eines neues Produkts am Markt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Steuerzahlungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt eine Kö private St-Zahlungen ihres AE, ist darin eine vGA zu sehen. Umgekehrt stellt die St-Zahlung eines AE für die Kö eine verdeckte Einlage dar. Zur KapSt bei vGA und zur Übernahme dieser St für den AE (= weitere vGA) s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 635ff. Zur USt im Zusammenhang mit vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 660. Zu Fragen der SchenkSt b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Genossenschaftliche Rückvergütungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Rückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgen an Nichtmitglieder stellen BA dar. Rückvergütungen an Mitglieder sind nach § 22 KStG nur insoweit als BA abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Soweit die Rückvergütungen an die Mitglieder die in § 22 Abs 2 KStG aufgeführten Grenzen übersteigen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Heiratsbeihilfe

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zahlt eine Kap-Ges an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Heirat, führt dies dann zu einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Private Nutzung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur privaten Kfz-Nutzung § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789ff. Zur Überlassung eines vom Gesellschafter privat genutzten Einfamilienhauses s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1008ff. Zur privaten Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs hat das FG München entschieden, dass die Höhe einer vGA in diesen Fällen auf Kostenbasis unter Berücksichtigung eines Gewinnaufschla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Totalgewinn

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Kap-Ges hat keine außerbetriebliche Sphäre. Unterhält sie ein verlustträchtiges WG vorrangig im Interesse ihres Gesellschafters, liegt eine vGA, aber keine Liebhaberei vor. Dazu s auch § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Außerbetriebliche Sphäre"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Liebhaberei"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verlustbetrieb".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Leistungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 KStG das stliche Einlagekto nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren Gewinn übersteigt. Zu den Leistungen idS gehören auch vGA; sie können zu einer Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Andere Ausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Mit der Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeink-Verfahren durch das StSenkG im Jahr 2001/2002 ist auch der Begriff "andere Ausschüttung" entfallen. Allerdings gelten die dazu aufgestellten Grundsätze für die Leistung iSd § 27 Abs 1 S 3 KStG grds entspr (ohne dass es dabei aber noch auf die Unterscheidung zwischen "offenen" und "anderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verlustbetrieb

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Allg zur Übernahme eines dauerdefizitären Verlustgeschäfts von einer KöR s § 8 Abs 7 KStG Tz 4ff und zur Spartentrennung s § 8 Abs 9 KStG Tz 1ff. Zu den Zusammenfassungsmöglichkeiten von Gewinn- und Verlust -BgA s § 4 KStG Tz 110ff. Zu der Frage, ob bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit zusätzlich ein angemessener Gewinnaufschlag zu erheben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Tausch

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Tauschvorgänge sind grds die Regeln des Kaufs anzuwenden. Werden WG getauscht, so bemisst sich der Veräußerungserlös für das hingegebene WG grds nach dem gW des erhaltenen WG und die AK des erhaltenen WG nach dem gW des hingegebenen WG; s Urt des BFH v 16.12.1958 (BStBl III 1959, 30; – sog "Tauschgutachten"). In § 6 Abs 6 EStG ist geregelt, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Seminare

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Frage, ob Aufwendungen einer Kö für Kommunikationsseminare und Kurse zur Entwicklung der Persönlichkeit des Ges-GF überwiegend betrieblich oder auch gesellschaftsrechtlich veranlasst sind, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen beim Ges-GF zu WK oder zu Kosten der privaten Lebensführung führen. Sind die Aufwendungen der privaten Lebensführung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bezugsrecht

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird bei einer AG eine Kap-Erhöhung gegen Einlagen durchgeführt, so muss nach § 186 Abs 1 AktG grds jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grund-Kap entspr Bezugsrecht für die neuen Aktien eingeräumt werden. Bei der Kap-Erhöhung einer GmbH gegen Einlagen können von der GmbH die bisherigen Gesellschafter oder andere Pe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Darlehen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA bei Darlehensverhältnissen und stillen Beteiligungen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1040ff. Zu allg Kriterien für die Angemessenheitsprüfung für die Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1066f. Verzichtet eine Kö auf eine Darlehensforderung ggü ihrem Gesellschafter, liegt darin regelmäßig eine vGA; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1063. Umgeke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rechtsirrtum

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Leistet der GF einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin eine vGA, wenn die Begr der nach der Vorstellung des GF bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre; s Urt des BFH v 29.04.2008 (BFH/NV 2008, 1621). Neben der objektiven Vermögensminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausgleichszahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 304 AktG muss ein GAV einen angemessenen Ausgleich für die außen stehenden Aktionäre durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Als Az ist mindestens die jährliche Zahlung zuzusichern, die nach der bisherigen Ertragslage der Kap-Ges und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sondernutzungsentgelt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die von einem BgA für die Nutzung öff Flächen an seine Träger-Kö entrichteten Sondernutzungsentgelte mindern den stlichen Gewinn des BgA; s Urt des BFH v 06.11.2007 (BFH/NV 2008, 886). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Betrieb gewerblicher Art".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabführung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anerkennung einer ertragstlichen Organschaft setzt den Abschluss eines GAV voraus. Zu vGA in Organschaftsfällen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1801ff. Zur Begründung eines Organschaftsverhältnisses zur Nutzung der Möglichkeiten eines stlichen Querverbunds bei Betrieben der öff Hand s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Querverbund" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gründungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Gründungskosten sind zivilrechtlich grds von den Gesellschafter zu tragen. Es ist jedoch zulässig, den Gründungsaufwand auf die Kap-Ges zu verlagern. Dazu ist aber aufgr der Vorschrift des § 26 Abs 2 AktG, der als Ausdruck eines allg Rechtsgedankens für alle Kap-Ges – und damit auch für GmbH – verbindlich ist, in der Satzung offen zu legen, wie wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verzinsung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Annahme einer vGA wegen fehlender oder zu niedriger Verzinsung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1101. Zur fehlenden Verzinsung von vGA s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1102ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttung". Zur Verzinsung von Einlageforderungen und Vorabausschüttungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1086ff und s § 8 Abs 3 KS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Reparaturkosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine stlich nicht anzuerkennende Abrechnung einer Kfz-Reparatur zwischen einer Kö (Kfz-Werkstatt) und ihrem beherrschenden Gesellschafter begründet eine vGA iHd eingetretenen verhinderten Vermögens- und Einkommensmehrung; s Urt des FG München v 27.04.2005 (EFG 2005, 1299; die eingelegte Rev wurde von BFH mit Beschl v 24.05.2006 als unzulässig verwo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Personenschutz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgaben einer Kö zum Schutz von Pers (oder Sachen) im Unternehmen dürften regelmäßig ausschl betrieblich veranlasst sein. Inwieweit derartige Kosten zu aktivieren sind, richtet sich nach den allg Bilanzierungsgrundsätzen (zB bei Alarmanlagen oder Panzerglasscheiben). Erstrecken sich jedoch die Ausgaben überwiegend auf den Pers-Schutz eines Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückabwicklung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Zum Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1737ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückzahlung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz".mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG BahnCard

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt die Kap-Ges Aufwendungen für die Anschaffung einer BahnCard, die auf den Namen des Ges-GF oder eines beteiligten Arbeitnehmers ausgestellt ist, liegt dann keine vGA vor, wenn sich der Erwerb der BahnCard für die Kö als vorteilhaft erweist. Ein solcher Vorteil ist dann gegeben, wenn sich die dienstlichen Bahnkosten des Ges-GF aufgr der Fah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Freianteile

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Freianteile sind Anteilsrechte, die eine Kap-Ges ihren Gesellschaftern ohne entspr Gegenleistung gewährt. Werden diese iRe Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den Vorschriften der §§ 207ff AktG bzw §§ 57cff GmbHG durch Umwandlung von Rücklagen gewährt, so handelt es sich nach § 1 KapErhStG (BGBl I 1967, 367) nicht um Eink iSd § 2 Abs 1 EStG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Querverbund

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als Querverbund bezeichnet man die Zusammenfassung unterschiedlicher Betätigungen einer KöR in einem (zusammengefassten) BgA oder einer Eigengesellschaft (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Eigengesellschaft"). Zu den Zusammenfassungsmöglichkeiten von BgA s § 4 KStG Tz 110ff. Zur Annahme einer vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff. Zu dauerdefizitären Betätigu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird eine Kö zB nach § 75 AO als Haftungsschuldner für betriebliche St des Gesellschafters, der seinen Betrieb in die Kö eingebracht hat, in Anspruch genommen, so begründen etwaige Ausgaben der Kö zunächst einen entspr hohen Ersatzanspruch gegenüber dem Gesellschafter. Darin kann deshalb noch keine Vermögens- oder Einkommensminderung gesehen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Kompetenzüberschreitung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Überschreiten die eine Kö beherrschenden Gesellschafter ihre Kompetenzen, indem sie Handlungen für die Kö vornehmen, die zu einer Vermögensminderung bzw verhinderten Vermögensmehrung führen, so sind auch diese Rechtshandlungen einem Organ der Kö zuzurechnen und führen wegen Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis idR zu einer vGA; s Urt des BFH v 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Irrtümliche Leistung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Leistet der GF einer GmbH in der irrtümlichen Annahme einer vertraglichen Leistungspflicht eine Zahlung an einen vormaligen Gesellschafter, liegt hierin eine vGA, wenn die Begr der nach der Vorstellung des GF bestehenden Leistungspflicht als vGA zu beurteilen wäre; s Urt des BFH v 29.04.2008 (BFH/NV 2008, 1621). Neben der objektiven Vermögensminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sparkassen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuwendungen des BgA "Sparkasse" (Anstalt öR) an den eigenen Gewährträger sind stlich von vGA zu unterscheiden. Die Rspr und die Fin-Verw gehen davon aus, dass im Verhältnis zwischen dem BgA "Sparkasse" und dem Gewährträger ebenfalls die kstlichen Grundsätze über das Verhältnis zwischen Kö und Gesellschafter entspr gelten. Daher sind – soweit es um ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die GAufzVO wurde aufgr der Ermächtigung des § 90 Abs 3 S 5 AO erlassen. Aus den nach § 90 Abs 3 AO zu erstellenden Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, welchen Sachverhalt der Stpfl iR seiner Geschäftsbeziehungen iSd § 1 Abs 4 AStG mit nahe stehenden Pers iSd § 1 Abs 2 AStG verwirklicht hat, sowie ob und inwieweit er diesen Geschäftsbeziehungen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teileinkünfteverfahren

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA werden auf AE-Ebene im sog "Teileink-Verfahren" des § 3 Nr 40 EStG versteuert, wenn die Anteile im BV eines Pers-Unternehmens gehalten werden oder der AE für Anteile im PV nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG in das Teileink-Verfahren optiert hat. Die erhaltene vGA wird dabei nur mit 60 % angesetzt; 40 % der erhaltenen vGA sind grds st-befreit (Ausn nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Außerbetriebliche Sphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Kö, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, insbes Kap-Ges sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgen, hat der BFH die Existenz einer außerbetrieblichen Sphäre verneint. Näheres dazu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff. Die Korrektur einer vGA muss deshalb außerbilanziell erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 355ff.Ents...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigenbetrieb

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 BgA von KöR werden häufig als Eigenbetriebe geführt. Ein Eigenbetrieb bleibt zwar ein rechtlich unselbständiges Gebilde der KöR, ihm wird aber in verfassungsrechtlicher, organisatorischer und vermögensrechtlicher Hinsicht eine Sonderstellung eingeräumt, die ihn befähigen soll, seine spezifisch wirtsch Aufgaben zu erfüllen. Er ist finanzwirtsch als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Strafen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen oder ähnliche Rechtsnachteile, bei denen der Strafcharakter überwiegt, gehören auch bei einer Kö zu den nabzb Aufwendungen (s § 10 Nr 3 KStG). Nicht unter das Abzugsverbot fallen die mit den Rechtsnachteilen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbes Gerichts- und Anwaltskosten; s R 10.2 S 5 KStR. Gel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verrechnungspreise

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Thema Verrechnungspreise wird vorrangig im internationalen Kontext diskutiert, also bei der Prüfung der Angemessenheit der "Preise" für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen nahe stehenden Pers. Dabei kann es sich um Veräußerungsgeschäfte, um Lieferbeziehungen, um Dienstleistungen sowie um Nutzungsüberlassungen handeln. Dazu s umfa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Verwendungsfestschreibung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Verwendungsfestschreibung nach § 27 Abs 5 KStG allg s § 27 KStG Tz 190ff. Für vGA ist insbes § 27 Abs 5 S 2 KStG zu beachten, weil für vGA idR bis zur erstmaligen Feststellung des Einlagekto keine St-Besch erteilt wurde. Wird zB nach der Feststellung des stlichen Einlagekto iRe Außenprüfung eine vGA festgestellt, die bei Anwendung des § 27 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Abgeltungsteuer

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA unterliegen bei AE, die ihre Anteile im PV halten, grds der AbgeltungSt von 25 %. Eine absolute materielle Korrespondenz bei der stlichen Folgen einer vGA auf den verschiedenen Ebenen (Kap-Ges und AE) besteht zwar nicht. Dazu s auch § 8 Abs 3 Teil C Tz 169ff und s § 8 Abs 3 Teil C Tz 350ff. Mit § 32d Abs 2 Nr. 4 EStG hat der Ges-Geber allerdings...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bewirtungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufwendungen einer Kö zur Bewirtung von Geschäftsfreunden aus Anlass eines Firmenjubiläums gehören zum betrieblichen Bereich der Kö. Sie stellen auch dann BA dar, wenn sie die Lebensführung der Gesellschafter berühren. Allerdings unterliegen die Bewirtungskosten der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Nr 2 EStG (abzugsfähig sind nur 70 % der Aufwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Einbringung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Einbringung durch eine Kö in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten kann bei der übertragenden Kö uU eine vGA anzunehmen sein, wenn der gW der erhaltenen Gesellschaftsanteile unter dem gW des übertragenen Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils liegt und die Differenz in den Beziehungen zu den übrigen Gesellschaftern der übern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Unrechtmäßige Entnahmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu unrechtmäßigen Entnahmen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Entnahmen"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Handlungen Bevollmächtigter"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Verzicht". Im Übrigen s Urt des BFH v 19.06.2007 (BFH/NV 2007, 2291). Zur Rückabwicklung einer vGA wegen unrechtmäßiger Entnahmen s auch § 8 Abs 3 KStG Teil C 7...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gründungsgesellschaft

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die StPfl einer Kap-Ges beginnt nicht erst mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Eintragung im H-Reg, sondern erstreckt sich auch auf die Vorgesellschaft im Gründungsstadium (sog "Gründergesellschaft" oder auch "Vorgesellschaft"). Voraussetzung ist jedoch, dass die Kap-Ges aufgr des Gründungsaktes auch tats in das H-Reg eingetragen wird; s Ur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 104ff. Zum Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach dem Kostendeckungsprinzip s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 429ff; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Gewinnaufschlag"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Nichtkapitalgesellschaften". Zum Handeln eines ordentlichen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bilanzberichtigung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wurde eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste nicht vollwertige Darlehensforderung im Jahr der Darlehensgewährung fehlerhaft (bzw irrtümlich) nicht wertberichtigt und wird die Wertberichtigung aufgr des Grundsatzes des formellen Bil-Zusammenhangs in einem nachfolgenden Wj nachgeholt, so kann die Nachholung in dem betreffenden VZ zu einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Eigenkapitalersetzende Gebrauchsüberlassung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die EK-ersetzende Gebrauchsüberlassung war früher dadurch gekennzeichnet, dass ein Gesellschafter oder ein diesem nahe stehender Dritter einer in der Krise befindlichen Gesellschaft einen Gegenstand zur Nutzung überlässt bzw einen bereits vorher überlassenen Gegenstand nicht abzieht. Rechtsfolge war, dass die auf schuldrechtlicher Ebene vereinbarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zuflusszeitpunkt

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ist ein Anspruch des beherrschenden Ges-GF auf eine als vGA zu beurteilende Zuwendung eindeutig, unbestritten und fällig und richtet er sich gegen eine zahlungsfähige Kö, so fließt dem Ges-GF der Vermögensvorteil bereits bei Fälligkeit der Forderung zu; s Urt des BFH v 05.10.2004 (BFH/NV 2005, 526). Zur lohnstlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Stiftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG, die GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 sowie Nr 2 EStG werden für entspr anwendbar erklärt. Es stellt sich die Fra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sachzuwendungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA können nicht nur in Geld-, sondern auch in Sachzuwendungen bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Sachzuwendungen an einen Gesellschafter sind mit dem gW zu bewerten; s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH. Für den Fall, dass die Sachzuwendung USt auslöst; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung". Im Übrigen s § 8 A...mehr