Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Voraussetzungen.

Rn 37 Ein Geschäft für den, den es angeht, setzt voraus, dass der Vertreter zum Zeitpunkt des Geschäftsschlusses (BGH NJW 55, 587, 590) mit Vertretungswillen handelt und dass es dem Vertragspartner gleichgültig ist, mit wem das Geschäft zu Stande kommt (BGH NJW-RR 03, 921, 922 [BGH 25.03.2003 - XI ZR 224/02]). aa) Gleichgültigkeit des Vertragspartners an der Person des Vertre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Außen- und Innengesellschaft (II, III).

I. Abgrenzung. Rn 33 Das Gesetz unterscheidet zwischen Außen-GbR (II Fall 1) und Innen-GbR (II Fall 2). Rechtsfähigkeit kommt nur der Außengesellschaft zu. Die Außen-GbR unterscheidet sich von der bloßen Innen-GbR durch ihre Teilnahme am Rechtsverkehr. Hierbei wird die Außen-GbR durch ihre Gesellschafter nach den § 720 vertreten. Demgegenüber ist die Innen-GbR durch die bloße...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vermutungen (§ 558d I 2, 3).

1. Einhaltung der MsV. Rn 16 Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, welche die nach § 558c V erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel stellt (=MsV; dazu BRDrs 766/20), wird nach § 558d I 2 widerleglich vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. 2. Anerkennung der Qualifizierung. a) Allgemeines. Rn 17 Eine widerlegliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bindung an das Angebot.

1. Grundsatz. Rn 9 Der wirksame Antrag ist für den Antragenden grds bindend. Ab dem Moment des Zugangs der Erklärung (§ 130 I 2) kann er seine Erklärung nicht widerrufen, es sei denn, er hat die Bindung durch einseitiges Rechtsgeschäft nach Hs 2 ausgeschlossen. Zur Bindung an das Angebot bei einer eBay-Auktion vgl Vor §§ 145 ff Rn 54. 2. Erlöschen der Bindung. Rn 10 Die Bindung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Analoge Anwendung.

Rn 62 Über seinen Wortlaut hinaus kann § 26 IV analog herangezogen werden, wenn dem GBA ein anderer Beschl nachzuweisen ist. Entsprechendes gilt, wenn die Rechtsmacht einer Person – der Verw, ein oder mehrere WEigtümer nach § 9b II – zu belegen ist (München ZMR 17, 178).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundsatz, I.

I. Die Auslegungsregeln. Rn 5 Dass der Dritte im Zweifel den Anspruch erst mit dem Tod des Versprechensempfängers erwerben soll (vgl o Rn 1), setzt zunächst voraus, dass überhaupt ein echter Vertrag zugunsten Dritter beabsichtigt ist. Das muss nach § 328 II entschieden werden (vgl § 328 Rn 13). Dabei kann ggf die Auslegungsregel von § 330 helfen. Soweit I eingreift, hat der D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. 2Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das nach dieser Verordnung für das vertragliche Schuldverhältnis maßgebende Recht ist insoweit anzuwenden, als es für vertragliche Schuldverhältnisse gesetzliche Vermutungen aufstellt oder die Beweislast verteilt. (2) Zum Beweis eines Rechtsgeschäfts sind alle Beweisarten des Rechts des angerufenen Gerichts oder eines der in Artikel 11 bezeichneten Rechte, nach denen das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verbesserung der Betriebsführung.

Rn 13 ›Betriebsführung‹ meint Wartung und Steuerung einer bestehenden Heizungsanlage (BTDrs 17/10485, 14). ›Verbesserung‹ meint, dass es bei der Anlage zu irgendeinem Effizienzgewinn (Rn 9) kommt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäftliche Erklärung.

1. Direkte Anwendung. Rn 3 findet § 878 auf jede Willenserklärung, die auf die dingliche Einigung zur Übertragung und Belastung (§ 873), Inhaltsänderung (§ 877) oder Aufhebung (§ 875) eines Grundstücksrechts (vgl § 873 Rn 3) gerichtet ist. 2. Entsprechende Anwendung. Rn 4 findet § 878 kraft Verweisung in §§ 880, 1109, 1116, 1132, 1154, 1168, 1180, 1188, 1196; §§ 3, 8, 9 Schiffs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt.

Rn 4 Festzustellen ist der Zustand einzelner oder aller Nachlassgegenstände, nicht ihr Wert. Nachlassgegenstände sind diejenigen, die derzeit unter Berücksichtigung der Surrogation zum Nachlass gehören.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 9 enthält spezielle Wohnsitzregelungen für Soldaten. Dabei trennt das Gesetz zwischen denjenigen Soldaten, die als Berufs- oder Zeitsoldaten tätig sind (I) und denjenigen Soldaten, die nur ihre kraft Gesetzes bestehende Wehrpflicht ableisten (II). Nicht erfasst von § 9 sind die Beamten und die Zivilbeschäftigten sowie die Ärzte der Bundeswehr, die keine Soldaten iSd S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

I. UN-Kaufrecht. Rn 1a Das UN-Kaufrecht findet gem Art 2 lit e CISG keine Anwendung auf den Kauf von See- und Binnenschiffen. Unklar ist, ob hiervon erst Schiffe ab einer bestimmten Größe betroffen sind (Schlechtriem/Schwenzer/Schröter/Ferrari Art 2 Rz 40f). Schiffsbauwerke fallen dagegen in den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (jurisPK-BGB/Leible/Müller Rz 4). II. Verbrauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Gläubiger kann dem Ersatzpflichtigen zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Herstellung nach dem Ablauf der Frist ablehne. 2Nach dem Ablauf der Frist kann der Gläubiger den Ersatz in Geld verlangen, wenn nicht die Herstellung rechtzeitig erfolgt; der Anspruch auf die Herstellung ist ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

1. Ausgleich in Geld. Rn 57 Muss ein WEigtümer eine ›Einwirkung‹ dulden, hat er nach § 14 III einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich in Geld. 2. In Sonderheit: Schäden. a) Überblick. Rn 58 Hat ein WEigtümer durch Betreten oder Benutzen des SonderE adäquat kausal einen Schaden erlitten, ist ihm dieser nach den Grundsätzen der §§ 249 ff BGB zu ersetzen (s.a. BGH NZM 17, 604 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (§ 486a I 3, 4).

Rn 4 Der Unternehmer darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag nach § 486a I 3 nur fordern oder annehmen, wenn er den Verbraucher zuvor in Textform zur Zahlung dieses Teilbetrags aufgefordert hat. Die Zahlungsaufforderung muss dem Verbraucher nach § 486a I 4 mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit des jährlichen Teilbetrags zugehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzung: Fehlender Verw.

Rn 9 Die GdW hat keinen Verw, wenn keiner bestellt ist. Ferner dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verw das Amt niedergelegt hat oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde. Dasselbe gilt bei Tod des Verw. Dass der Verw an einer Vertretung bloß tatsächlich gehindert ist, zB durch eine Erkrankung, reicht nicht. Auch eine Insolvenz ist unbeacht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nichterfüllung.

Rn 42 Auch als Nebenpflicht kann die Abnahme selbstständig eingeklagt werden und zum Schuldnerverzug des Käufers führen (RG 57, 106, 109; HP/Faust Rz 65; MüKo/Westermann Rz 69). Zwangsvollstreckung erfolgt wegen ihrer Vertretbarkeit bei beweglichen Sachen nach § 887 ZPO, bei Grundstücken nach § 888 ZPO und zur Durchsetzung der Auflassung nach § 894 ZPO (HP/Faust Rz 63).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

1. Gesetzliche Verfügungsverbote, § 135. Rn 5 Mit relativer Wirkung ausgestattete gesetzliche Verfügungsverbote sind selten. Im BGB kommt allenfalls § 473 in Betracht (RGZ 148, 111; aA MüKo/Armbrüster § 135 Rz 17), außerhalb des BGB etwa §§ 15, 98, 156 I VVG aF bzw § 17 VVG (Medicus/Petersen AT Rz 671). 2. Gerichtliche und behördliche Verfügungsverbote, § 136. Rn 6 Praktisches ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertretung ggü Verw (§ 9b II).

I. Überblick. Rn 12 Die GdW wird ggü dem Verw durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder einen durch Beschl dazu ermächtigten WEigtümer vertreten. § 9b II lehnt sich insoweit an § 46 Nr 8 GmbHG an (BTDrs. 19/18791, 49). II. Vorsitzender des Verwaltungsbeirats. 1. Allgemeines. Rn 13 Die Person des Vorsitzenden ergibt sich aus einem Beschl der WEigtümer oder der Verwaltung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Innenverhältnis.

Rn 6 Die §§ 1087, 1088 III gelten entspr. Bei Rückgabepflicht nach § 1087 können diese Gegenstände von vornherein auf Verlangen des Erben vom Nießbrauch ausgenommen werden (BGHZ 19, 309).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berechnung der Kosten (§ 559b I 2).

a) Überblick. Rn 6 Der Vermieter muss – außer bei einer Pauschalpreisvereinbarung – die entstandenen Kosten berechnen. Berechnung meint Angabe und Addition/Subtraktion. Kostenabweichungen ggü der Modernisierungsankündigung, auch erhebliche, sind unerheblich und, wie § 559 II 2 Nr 2 zeigt, der die Abweichung ausreichend sanktioniert, nicht näher zu erläutern (aA LG Berlin GE 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tod des Unterhaltsschuldners.

Rn 4 Stirbt der Unterhaltsschuldner, haftet dessen Erbe nach § 1967. Die Haftung ist grds unbeschränkt, anders als nach § 1586b, der für den nachehelichen Unterhalt gilt und auch künftige Unterhaltsansprüche erfasst.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Inhalt.

a) Bestimmbarkeit. Rn 52 Die Sicherungsabrede muss die gesicherten Forderungen u die zu übereignenden Sachen bzw Anwartschaftsrechte bestimmbar bezeichnen u bei einer Übereignung nach § 930 ein Besitzkonstitut enthalten. Die Bestimmbarkeit ist bei Erfassung aller bestehenden u künftigen, auch bedingten Forderungen aus einer Geschäftsverbindung gewahrt (BGHZ 130, 19, 21f). b) R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Nachschüsse; Anpassung der Vorschüsse (§ 28 II 1).

I. Allgemeines. Rn 39 § 28 II 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Nachschüsse einzufordern oder die nach § 28 I 1 beschlossenen Vorschüsse anzupassen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer und/oder der GdW, die zum Ausgleich einer Unter- oder Überdeckung aus dem Wirtschaftsplan erforderlich sind. Das Zahlenwerk, das der Berechnung jew zu Grunde l...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigener angemessener Unterhalt.

Rn 1 Der dem Pflichtigen zu belassende Selbstbehalt variiert je nachdem, ob er dem Berechtigten nach II gesteigert unterhaltsverpflichtet ist oder eine ›normale‹ Unterhaltsverpflichtung nach I besteht, wobei in diesem Rahmen auch die gesetzliche Ausgestaltung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Rangfolge von Bedeutung ist. 1. Gesteigerte Unterhaltsverpflichtung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt.

Rn 2 Der Erwerb nach § 932a setzt voraus, dass das Eigentum an einem nicht eingetragenen Seeschiff übertragen wird, dass die Übereignung nach den Regeln des § 929a erfolgt (bloße dingliche Einigung), ferner dass der Erwerber im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs gutgläubig ist und schließlich, dass ihm die Sache vom Veräußerer übergeben wird. § 932a verweist damit für den gutg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einseitigkeit.

Rn 21 Das schwerwiegende Fehlverhalten muss eindeutig beim Berechtigten liegen. Aus diesem Grunde muss das Verhalten des Verpflichteten stets mitberücksichtigt werden (BGH FamRZ 81, 1042).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einzeladoption.

Rn 2 Im Falle der Einzeladoption erhält das Kind den Namen des Annehmenden. Führt der Annehmende mehrere Namen in zeitlicher Reihenfolge, ist derjenige bestimmend, den er im Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der Annahme führt (Köln FamRZ 04, 399). Fehlerhafte Bezeichnungen berühren jedoch nicht die Wirksamkeit der Annahme. Das Gesetz schließt in I 2 den nach § 1355 ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gemeinschaftsverhältnis.

I. Zwischen den WEigtümern. Rn 16 Die WEigtümer stehen als Miteigentümer des gemE in einer schuldrechtlichen Sonderbeziehung, dem Gemeinschaftsverhältnis (BGH ZMR 17, 570 Rz 10; NJW 14, 1653 Rz 12; § 280 BGB Rn 1). Es beginnt nicht erst mit Entstehung ihrer Gemeinschaft (Rn 14), sondern bereits mit Entstehung der GdW (Rn 15). Im Gemeinschaftsverhältnis wurzeln ua umfassende T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Nießbrauch an einer Erbschaft.

I. Voraussetzung. Rn 2 Er ist gegeben bei Bestellung an der Gesamtheit der Gegenstände. Bei Bestellung an nicht allen Gegenständen besteht er, wenn sie den wesentlichen Wert ausmachen und der Nießbraucher das wusste oder wissen musste. Zu unterscheiden ist dies vom Nießbrauch an Erbanteil (s.u. Rn 7) sowie einem schuldrechtlichen Anspruch auf die Nutzungen (Hambg FamRZ 16.188...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Leistung von Forderungen und Rechten.

Rn 6 Ist die verpfändete Forderung auf Übertragung eines Anspruchs oder Rechts gerichtet, so erwirbt der Gläubiger mit der Übertragung des Rechts, der Pfandgläubiger gleichzeitig ohne Anzeige nach § 1280 ein Pfandrecht daran (§ 1287 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. 2Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden. (2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 2, Abs 3 S 2 bis 6: Wohlverhaltenspflicht, Anordnungen und Sanktionen.

I. S 1: Wechselseitige Loyalitätspflicht der Eltern. 1. Grundzüge. Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 7 Der Bereicherungsgläubiger muss nach allg Grundsätzen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 822 darlegen und beweisen, also auch, dass der ursprünglich gegen den Ersterwerber gegebene Kondiktionsanspruch durch die unentgeltliche Weitergabe des Kondiktionsgegenstandes entfallen ist. Demgegenüber obliegt dem Dritten ebenfalls nach allg Grundsätzen die Beweislast für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 1864 werden alle Auskunfts- und Mitteilungspflichen des Betreuers zusammengefasst (BTDrs 19/24445, 304). I übernimmt § 1839 aF, II Nr 1 entspricht § 1901 V 1 aF u § 1903 IV aF; II Nr 2 § 1901 V 2 HS 1 aF; II Nr 3–5 § 1901 V 2 HS 2 aF u II Nr 6 § 1897 VI 2 aF.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2.

Rn 13 Nicht subsidiäre Sozialleistungen sind das Wohngeld, dies ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt, sowie BAföG-Leistungen, soweit sie nicht subsidiär gewährt werden; die Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII ist ebenfalls als Einkommen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für den Kinderzuschlag gem § 6a BKindG (BGH FamRZ 21, 181).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sonderfälle.

I. Handelsrecht. Rn 8 Zur Fortführung eines einzelkaufmännischen Unternehmens und der Gesellschafterstellung in einer Personenhandelsgesellschaft vgl FAKomm-ErbR/Kummer Rz 11 ff. II. Verfügungen über das Sondervermögen im Ganzen. Rn 9 Der Vorerbe kann sich ohne Zustimmung des Nacherben verpflichten, die Vorerbschaft im Ganzen zu veräußern (§§ 2371, 2385). Die erforderlichen ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Befristungsgründe.

1. Eigennutzung (Nr 1). Rn 8 Der Vermieter muss die Absicht haben, die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen (ein Lebensgefährte zählt nicht dazu, LG München I ZMR 17, 487) oder Angehörige seines Haushalts nutzen zu wollen. Vom Wortlaut entspricht der Befristungsgrund weitgehend dem neuen Kündigungstatbestand § 573 II Nr 2. Es genügt im Falle des § 575 I Nr 1,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fälligkeit.

Rn 21 Vorauszahlungen sind grds zusammen mit der Miete zu entrichten. Vorauszahlungen stehen dem Vermieter allerdings nicht mehr zu, wenn Abrechnungsreife (Rn 90) eingetreten (BGH ZMR 16, 519 Rz 13; NJW 11, 1957 Rz 14) oder die Abrechnungsfrist abgelaufen ist (Rn 90).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Genossenschaft.

Rn 35 Bei einer eingetragenen Genossenschaft geht die Mitgliedschaft auf den Erben über, sofern die Fortsetzung der Mitgliedschaft durch den Erben eines Genossen im Statut zugelassen ist (Frankf RPfleger 77, 316). Ansonsten ist die Mitgliedschaft grds unvererblich. Der verstorbene Genosse gilt erst mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem er gestorben ist, als ausgeschied...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll. (2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ehezeit im Sinne dieses Gesetzes beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist; sie endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. (2) In den Versorgungsausgleich sind alle Anrechte einzubeziehen, die in der Ehezeit erworben wurden. (3) Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Grundtatbestand (Abs 1).

I. Legaldefinition; Voraussetzungen. Rn 4 I 1 enthält eine Legaldefinition der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit, nicht auch des laufenden Kontos. Dabei muss es sich um ein Kontokorrentkonto (§ 355 I HGB) handeln, das dem Zahlungsverkehr dient, durch mehr o weniger regelmäßige Zahlungseingänge gespeist wird u nach Vorstellung der Parteien im Prinzip auf Haben-Basis geführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XV. Nr 13.

Rn 23 Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass bewegliche Sachen, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (§§ 815 ff ZPO) oder anderen gerichtlichen Maßnahmen (§ 825 ZPO) verkauft werden, gem Art 2 Nr 3 VRRL nicht in deren Anwendungsbereich fallen (vgl BTDrs 17/12637, 48).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. 2Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. 3Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Das Nichtigkeitsurt.

Rn 23 Das Gericht hat bei der Nichtigkeitsklage einen Beschl grds nur auf Nichtigkeitsgründe hin zu überprüfen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Kläger die Klagefrist des § 45 S 1 gewahrt und die die Anfechtbarkeit begründenden Mängel innerhalb der Begründungsfrist ihrem Kern nach mitgeteilt hat. Es ergeht in der Hauptsache ein Feststellungsurteil.mehr