Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

1. Schadensersatzansprüche. Rn 12 Der Dritte hat aus der zu seinen Gunsten bestehenden Schutzwirkung Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner. Dabei muss er sich nach dem Rechtsgedanken der §§ 334, 846 ein Mitverschulden des Gläubigers anrechnen lassen (BGHZ 127, 378, 385 mN als Grundsatz, nicht als ›unverrückbares Prinzip‹). Ausnahmen soll es insb aus der ›Natur des Decku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Stimmrechtsinhaber.

1. Grundsatz. Rn 3 Jeder WEigtümer (dazu Vor §§ 1–49 Rn 1) ist grds stimmberechtigt (s.a. zur Ausn BGH NZM 24, 188 Rz 9; ZMR 18, 234 Rz 21). Einzelne Personen verschiedener Rechtsgemeinschaften nach §§ 741 ff BGB sind als unterschiedliche ›Köpfe‹ anzusehen. Ein werdender WEigtümer iSv § 8 III (BGH ZMR 16, 299 Rz 13) ist ebenso wie der Inhaber isolierter Miteigentumsanteile st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Zweck. Rn 1 § 445b soll verhindern, dass die Mängelrechte des Regressierenden gem § 438 I Nr 3 schon verjährt sind, bevor er sie infolge später Inanspruchnahme durch den Käufer überhaupt geltend machen kann (Verjährungsfalle; zu § 479 aF: BTDrs 14/6040, 250; HP/Faust Rz 1). II. Inhalt. Rn 2 Gem I verjährt der Aufwendungsersatzanspruch nach § 445a I eigenständig. II ordnet ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslegung.

Rn 8 Bei Zweifeln ist nach § 2084 zu ermitteln, ob der Bedachte Erbe oder Vermächtnisnehmer sein soll (vgl § 2048 Rn 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verwaltung fremden Vermögens.

1. Begriff und Abgrenzung zur Stellvertretung. Rn 14 Von der Stellvertretung ist die Verwaltung fremden Vermögens abzugrenzen, bei der dem Verwalter durch Gesetz oder testamentarische Verfügung eine Vermögensverwaltung anvertraut ist. Hierzu zählen der Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), Nachlassverwalter (§ 1985), Testamentsvollstrecker (§ 2205) und Zwangsverwalter (§ 152 ZVG). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlicher Umlageschlüssel (§ 16 II 1).

Rn 48 Gesetzlicher Umlageschlüssel ist nach § 16 II, I 2 die Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozess.

Rn 8 Zur Bedeutung einfacher Mietspiegel im Prozess vgl § 558b Rn 17 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beseitigung.

Rn 4 Die vertragsmäßige Bindung des Erbvertrags wird beseitigt durch Anfechtung (§§ 2281 ff), Aufhebung (§§ 2290 ff) oder gesetzlichen Rücktritt (§§ 2293 ff). Sie wird gegenstandslos infolge Vorversterbens, Ausschlagung (§§ 2279 I iVm §§ 1942 ff), Erbunwürdigkeit (§§ 2339 ff) oder Erbverzichts (§§ 2346 ff) des Zuwendungsempfängers (Schumann § 1941 Rz 72 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

I. Bedeutung, Reform. Rn 1 Die Norm regelt das primäre Mängelrecht des Käufers auf Nacherfüllung durch den Verkäufer und das Recht auf zweite Andienung des Verkäufers (§ 437 Rn 15). III wurde mit Inkrafttreten am 1.1.18 durch das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Übermäßiger Holzeinschlag, § 596a III 2.

Rn 4 Dieser verschuldensunabhängige Anspruch besteht neben weitergehenden Ansprüchen aus § 280 (§ 596a III 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abs 2 Nr 1.

Rn 3 Gem II Nr 1 kommt I nicht zur Anwendung, wenn der Wert des Vermögenserwerbs 15.000 EUR nicht übersteigt. Dabei sind die Zuwendungen, die getrennt aber anlässlich desselben Anlasses erfolgen, zusammenzurechnen. IÜ ist für die Wertgrenze nur das zugewendete Vermögen, nicht das Gesamtvermögen des Kindes maßgebend. Bei der Wertberechnung ist vom Verkehrswert auszugehen. Maß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

I. Einordnung und Auslegung. Rn 1 Bei Art 12 handelt es sich um eine Ausn zu Art 7 , die kollisionsrechtlichem Verkehrsschutz Rechnung tragen soll. Der Schutz nicht (voll) geschäftsfähiger Personen wird dem Geschäftsinteresse gutgläubiger Vertragspartner untergeordnet, wenn die Kontrahierenden sich in demselben Staat aufhalten. Mit dem Recht des Abschlussortes wird nicht – wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. 2Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtswirkungen.

a) Überblick. Rn 37 Mit der Abberufung haben grds sämtliche verwaltungsbezogenen Handlungen zu unterbleiben; es bestehen aber Abwicklungsverpflichtungen (vgl §§ 675, 667 BGB), zB die Herausgabe sämtlicher Unterlagen (BGH ZMR 18, 523 Rz 19). Gegen den Herausgabeanspruch stehen dem Verw keine Zurückbehaltungsrechte zu (München NJW-RR 05, 1327 [OLG Düsseldorf 29.04.2005 - I-3 Wx...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 22 Für die Geltendmachung einer Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren ist § 559b entsprechend anzuwenden (§ 559c III 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitablauf.

Rn 18 Nach §§ 581 II, 542 II endet ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Pachtverhältnis durch Zeitablauf.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Verfügung.

I. Einwilligung. Rn 6 Die Einwilligung zur Verfügung verschafft dem Nichtberechtigten die Rechtsmacht über ein fremdes Recht in eigenem Namen wirksam zu verfügen (Verfügungsermächtigung). Die Verfügung ist daher von Anfang an wirksam. 1. Erteilung der Einwilligung. Rn 7 Für die Einwilligung gelten die §§ 182, 183. Ob im Einzelfall eine Einwilligung oder Vollmacht vorliegt, häng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Mit-SonderE; abgesondertes Miteigentum.

Rn 31 Mit-SonderE gibt es nicht (BGH NJW 16, 473 Rz 19). Soweit ua der BGH von Mit-SonderE oder abgesondertem Miteigentum spricht (BGHZ 177, 338 = ZMR 08, 897; BGHZ 146, 241 = ZMR 01, 289), ist Nachbareigentum gemeint (Rn 30).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostendeckende Masse.

Rn 2 Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist, bestimmt das Nachlassgericht nach eigenem Ermessen. Die ggf von einem Sachverständigen zu schätzende Masse (MüKo/Küpper § 1982 Rz 1) entspricht nicht den Kosten, wenn diese nicht gedeckt sind. Zur Masse gehören dabei auch die Ersatzansprüche gegen den Erben gem §§ 1978 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Der Widerruf der Vollmacht (S 2 u 3).

I. Die Widerruflichkeit der Vollmacht. Rn 12 2 bestimmt, dass eine Vollmacht grds frei widerruflich ist, auch wenn das Grundverhältnis fortbesteht. Der Widerruf bringt die Vollmacht ex nunc zum Erlöschen (BGH NJW 17, 3373 [BGH 11.05.2017 - IX ZR 238/15] Rz 16). 1. Unwiderruflichkeitsabrede. Rn 13 Die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ist nur in engen Grenzen zulässig, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit der Wirkung von Tatsachen, die in der Person eines Gesamtgläubigers auftreten. Sie geht dabei vom Grundsatz der Einzelwirkung aus (§ 429 III 1 iVm § 425), forderungsverändernde Ereignisse haben nur dann Gesamtwirkung, wenn dies besonders angeordnet ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. 2Für den Bauvertrag gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels. (2) 1Ein Vertrag über die Instandhaltung eines Bauwerks ist ein Bauvertrag, wenn das Werk für die Konstruktion, den Bestand od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Art der Anordnung.

Rn 10 Die Anordnung, durch welche der Erblasser die Auseinandersetzung einschränkt oder ausschließt, muss durch letztwillige Verfügung angeordnet sein; die Miterben können sie aber auch rechtsgeschäftlich vereinbaren (BGH WM 68, 1172).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit.

Rn 23 Knüpft das deutsche Kollisionsrecht an die Staatsangehörigkeit an, so ist die vorrangige Heranziehung des ausl Interlokalen bzw Interpersonalen Privatrechts allgM.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichteintritt des mit der Leistung bezweckten Erfolgs.

Rn 3 Beide Kondiktionsausschlussgründe in § 815 betreffen die Fälle, in denen der mit der Leistung bezweckte Erfolg verfehlt wird. Gemeint ist das Gleiche wie in § 812 I 2 Alt 2, so dass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann (§ 812 Rn 41, 45).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abberufungsgründe.

a) Überblick. Rn 33 Die WEigtümer (zum Gericht Rn 38) können den Verw jederzeit wegen jedes beliebigen Grundes abberufen (§ 26 III), wenn sie das Vertrauen in ihn verloren haben (LG Frankfurt aM WuM 23, 639 [BGH 21.07.2023 - V ZR 215/21]). Ein wichtiger Grund für die Abberufung kann nach § 26 V weder vereinbart noch beschlossen werden. b) Beispiele. Rn 34 Bsp für Abberufungsgrü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vereinsstrafen.

I. Eigenart und Beispiele. Rn 14 Vereinsstrafen dienen der Funktionsfähigkeit der Organisation des Vereins entspr seinem auf den Vereinszweck bezogenen Selbstverständnis. Sie sind ein Ausfluss der Vereinsautonomie und ein eigenständiges verbandsrechtliches Institut (BGH MDR 03, 402), nicht etwa eine Vertragsstrafe nach §§ 339 ff (so aber Soergel/Hadding Rz 38 mwN). Anlässe fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schafft eine gesetzliche Vermutung für das Recht von Grundstücksnachbarn zur gemeinschaftlichen Benutzung von Grenzanlagen; damit sollen in erster Linie Nachbarstreitigkeiten vermieden werden, weil der Ursprung der Anlagen oft weit zurückreicht und angesichts der Lage zwischen den Grundstücken und dem unsicheren Grenzverlauf die rechtlichen Verhältnisse s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gesetz nennt als einzige Voraussetzung, dass der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Form.

Rn 9 Auf Verlangen des Vorerben muss der Nacherbe die Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erteilen (§ 2120 II). Eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Vorerben, die Zustimmung zur Verfügung über ein Grundstück zu erteilen, bedarf der notariellen Beurkundung analog § 311b I (BGH MDR 72, 496).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinsame Staatsangehörigkeit.

Rn 5 Entscheidend ist in zweiter Linie die Staatsangehörigkeit, die beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzen (I lit b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist als Wiederkaufpreis der Schätzungswert vereinbart, den der gekaufte Gegenstand zurzeit des Wiederkaufs hat, so ist der Wiederverkäufer für eine Verschlechterung, den Untergang oder die aus einem anderen Grund eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe des Gegenstandes nicht verantwortlich, der Wiederkäufer zum Ersatz von Verwendungen nicht verpflichtet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ergänzungspfleger.

Rn 45 Wird beiden Elternteilen die Sorge ganz oder teilweise entzogen, so ist sie auf einen Vormund oder Ergänzungspfleger zu übertragen (s.o. Rn 44).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mietfortsetzung mit überlebenden Mietern, Abs 1.

Rn 6 Das Mietverhältnis wird mit den überlebenden Mitmietern (zum Lebensgefährten vgl Grziwotz MDR 18, 834) fortgesetzt, wenn diese Personen iSd § 563 sind und in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. I. Mietvertrag. Rn 7 § 563a umfasst sowohl befristete, als auch unbefristete Mietverträge. II. Mitmieter. Rn 8 Es muss mindestens eine gem § 563 eintrittsberechtigte Person Mitmieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zurückweisung.

Rn 6 Auch bei rechtzeitiger Genehmigung kann das Rechtsgeschäft unwirksam sein, wenn der Betreuer die Genehmigung des BtG nicht in schriftlicher Form vorlegt und der Geschäftspartner das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich (§ 121) zurückweist (II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

1. Benutzungsregelungen. a) Überblick. Rn 1 Jeder WEigtümer ist den Beschl, Vereinbarungen und dem Gesetz in Bezug auf die Benutzung des gemE und des SonderE unterworfen und muss sein Verhalten danach einrichten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht kann Unterlassung der konkreten Beeinträchtigung verlangt werden (Rn 2; s.a. BGH ZMR 19, 425 Rz 27; NJW 14, 1090 Rz 6). Ob das S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Dulden.

1. Übersicht. Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jeder Miterbe kann über seinen Anteil an dem Nachlass verfügen. 2Der Vertrag, durch den ein Miterbe über seinen Anteil verfügt, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 485 hat § 485 I, II, V aF abgelöst. Er gibt dem Verbraucher in seinem Anwendungsbereich ein Widerrufsrecht. Die früheren II und III wurden mWz 13.6.14 aufgehoben. § 485 verweist nunmehr komplett auf § 355 (Meier ZfIR 14, 799).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Sinn und Zweck.

Rn 1 § 481a setzt Art 2 I lit b, II Timesharing-RL um. Er enthält die Definition des Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmung Dritter (§ 9 II).

Rn 4 Ist ein Wohnungseigentum iSv § 2 (s § 2 Rn 1) selbständig belastet, ist für die Schließung des entspr Wohnungsgrundbuchs die Zustimmung Dritter (Vor §§ 1–49 Rn 20) erforderlich. Etwas anderes gilt, wenn alle Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 9) einheitlich betroffen sind oder das Grundstück als Ganzes belastet ist (Brandbg NotBZ 19, 43 [OLG Brandenburg 15.08.2018 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt. (2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam. (3) Eine Benachteiligung na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Sexuelle Identität.

1. Unmittelbare Benachteiligung. Rn 29 Vergünstigungen für Ehepartner, nicht aber für eingetragene Lebenspartner (EuGH NZA 17, 233 – Parris, 11, 557 – Römer; BAG NZA-RR 10, 664; NZA 10, 824; DB 04, 2757); jedoch ggf gerechtfertigt nach Art 6 I GG (BAG NJW-RR 07, 1442; iE § 2 Rn 14). 2. Mittelbare Benachteiligung. Rn 30 Gründung Betriebskindergarten, da statistisch gleichgeschle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Voraussetzungen.

I. Willenserklärung. Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 2 Er liegt in der Zurückdrängung des Kündigungsrechtes des Vermieters ggü dem Erben (§ 564) in Form eines Bestandsschutzes zugunsten der Nähepersonen des Verstorbenen unter Zurückdrängung der allg Erbfolge (BTDrs 14/4553, 62). Zum Wohnungsvermächtnis vgl Grziwotz ZEV 10, 130.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Besondere Ausschlussgründe.

I. Selbstwiderspruch; Verwirkung. Rn 18 Auf eine Grundlagenstörung kann sich idR nicht berufen, wer diese selbst vorsätzlich herbeigeführt hat (BGH ZIP 04, 2384, 2388; BGH FamRZ 21, 1846 zu Übertragungsvertrag mit Pflegeverpflichtung); das wäre nach § 242 unzulässig (§ 242 Rn 55 ff). Die durch eine (angebliche) Grundlagenstörung benachteiligte Partei kann ihr Rücktrittsrecht ...mehr