Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kostenrecht.

I. Streitwert. Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch wil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Regelung knüpft an § 847a an. Für Luftfahrzeuge gilt die Vorschrift gem § 99 I LuftFzG entspr. Das Verfahren ist an das nach § 855 angelehnt. Herauszugeben ist an den im ersten Beschl bestellten Treuhänder.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann anordnen, dass die Parteien die in ihrem Besitz befindlichen Akten vorlegen, soweit diese aus Dokumenten bestehen, welche die Verhandlung und Entscheidung der Sache betreffen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Vollstreckung. Rn 5 Die Vollstreckung der Ehewohnungszuweisung nach § 1361b Abs 1 BGB erfolgt nach § 885 Abs 1 ZPO, § 95 Abs 1 Nr 2 Alt 2 FamFG. ZT wird vertreten, dass hieraus eine Räumungsverpflichtung folgt, die über § 209 Abs 1 ausgesprochen werden kann (Hamm Beschl v 23.3.15 – 4 UF 211/14, openJur 15, 16279 = NJW 15, 2349). Entsprechendes gilt für die Herausgabe des S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Allgemeine Zuständigkeit.

I. Zwingende Voraussetzungen. Rn 2 Das Tätigwerden einer Verbraucherschlichtungsstelle setzt gem. Abs 1 zwingend den Antrag eines Verbrauchers voraus, der sich gegen einen Unternehmer richtet. Als Verbraucher gilt gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, deren Rechtsgeschäfte weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. We...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aktenführung.

Rn 4 Abs 1 S 1 regelt die Führung der elektronischen Gerichtsakte, in die eingehende Dokumente übertragen werden. Dieser Transfer erfolgt nach S 2 entsprechend § 298a ZPO, der auch das Nach-Scannen von Papierakten erlaubt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist der Schuldner zur Übertragung des Eigentums oder zur Bestellung eines Rechts an einer beweglichen Sache verurteilt, so gilt die Übergabe der Sache als erfolgt, wenn der Gerichtsvollzieher die Sache zum Zwecke der Ablieferung an den Gläubiger wegnimmt. (2) Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner zur Bestellung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld oder zur Abtret...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsmittelstreitwert.

Rn 16 Der ReS wird durch das Rechtsmittelgericht festgesetzt. Dieses ist an eine Wertfestsetzung des Ausgangsgerichts nicht gebunden (BGH NJW-RR 05, 219 [BGH 09.07.2004 - V ZB 6/04]; 1011 [BGH 20.04.2005 - XII ZR 92/02]). Die Festsetzung kann auch als Hinweis auf die fehlende Erreichung des Beschwerdewertes angezeigt sein. Sie ist nicht bindend (St/J/Roth § 2 Rz 57).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Mit der Verweisung geht der Rechtsstreit in dem Stadium auf die andere Kammer über, in dem er sich beim abgebenden Spruchkörper befunden hat. Vor der Verweisung gesetzte Fristen bleiben in Kraft (Frankf NJW-RR 93, 1084).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Finanzierungskosten.

Rn 26 Kosten zur Prozessfinanzierung, insb ein Darlehen, das zur Finanzierung von Anwalts- und Sachverständigenkosten aufgenommen wird, können erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht unerhebliche Kosten handelt und die Partei nicht in der Lage war, diese Kosten aus ihren laufenden Einkünften aufzubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 47 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erfolgsaussicht in der Sache.

Rn 4a VKH ist für ein Rechtsmittel nicht zu gewähren, wenn die angefochtene Entscheidung an einem Verfahrensfehler leidet, das materielle Ergebnis sich jedoch voraussichtlich nicht ändern wird (BGH MDR 94, 406; 17, 1441).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Regelung soll parallele Musterverfahren aus prozessökonomischen Gründen verhindern. Außerdem wird nun in Satz 2 klargestellt, dass ein entgegen der Sperrwirkung erlassener Vorlagebeschluss nicht bindend ist und vom OLG zurückzuweisen ist (BTDrs 17/8799, 20; vgl Wolf/Lange NJW 12, 3751, 3755; BGH NJW-RR 12, 281, 282 [BGH 06.12.2011 - II ZB 5/11]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Mehrere Ansprüche des Klägers gegen denselben Beklagten können, auch wenn sie auf verschiedenen Gründen beruhen, in einer Klage verbunden werden, wenn für sämtliche Ansprüche das Prozessgericht zuständig und dieselbe Prozessart zulässig ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Vorschrift im Einzelnen.

I. Säumnis in der ersten Instanz. 1. Säumnis des Antragstellers (Abs 1). Rn 3 Gegen den im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erschienenen ASt ist eine Versäumnisentscheidung in allen Ehesachen nur noch mit dem Inhalt möglich, dass der Antrag als zurückgenommen gilt bzw als zurückgenommen erklärt wird. Die Zurückweisung des Antrags (wie in § 330 ZPO vorgesehen) darf nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheit.

Rn 5 Das Gesetz betont ausdrücklich, dass das Schiedsgericht im Zusammenhang mit solchen einstweiligen Maßnahmen in jeder Hinsicht Sicherheitsleistung anordnen kann. Allerdings ist die Anordnung einer Sicherheitsleistung ihrerseits eine vorläufige Maßnahme, so dass Abs 1 S 2 im Wesentlichen deklaratorische Bedeutung hat. Angesichts der gesetzlichen Formulierung kann eine Sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht. (2) Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung.

Rn 7 Die sofortige Beschwerde soll begründet werden (§ 571). Um ein unabdingbares Formerfordernis handelt es sich dabei nicht. Auch eine nicht näher begründete sofortige Beschwerde ist daher zulässig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Schiedsvereinbarung schließt nicht aus, dass ein Gericht vor oder nach Beginn des schiedsrichterlichen Verfahrens auf Antrag einer Partei eine vorläufige oder sichernde Maßnahme in Bezug auf den Streitgegenstand des schiedsrichterlichen Verfahrens anordnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung über den Antrag.

Rn 2 Prüfung und Entscheidung der Anträge nach §§ 97 ff hat Vorrang vor allen anderen. Die Entscheidung setzt keine mündliche Verhandlung voraus. Eine ablehnende Entscheidung ist bindend (§ 102), und zwar regelmäßig auch für die nächste Instanz, § 513 II ZPO (Frankf WRP 19, 99; vgl BGHZ 2, 278; s.a. § 72a Rn 2j).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhältnis zu anderen Verfahrensregeln.

Rn 2 Mit der Schaffung des VDuG setzt der Gesetzgeber die Zersplitterung des Verfahrensrechts fort und schafft ein weiteres Sonderverfahrensrecht. Die Option, anlässlich der RL-Umsetzung einheitliche Regeln für Kollektivverfahren zu schaffen und diese sinnvollerweise in der ZPO zu verorten, wurde leider nicht wahrgenommen. Daher stellen sich Abgrenzungsfragen zu verwandten V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Übergang in Vollstreckungspfand.

Rn 6 Im Falle einer Arrestpfändung wandelt sich durch die Erwirkung eines Titels im Hauptsacheverfahren das Arrestpfandrecht in ein vollgültiges Vollstreckungspfand um (BGHZ 66, 394, 397 = NJW 76, 1453).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtliches Gehör.

Rn 4 Das Gericht hat den Parteien vor seiner Entscheidung umfassend rechtliches Gehör zu gewähren und deren Verfahrensgrundrechte zu beachten. § 1063 I 2, der lediglich die Anhörung des Gegners vorschreibt, ist insoweit entweder zu knapp geraten oder überflüssig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Sicherungsvollstreckung.

Rn 7 Hat der Gläubiger lediglich die Sicherungsvollstreckung nach § 720a (zB Eintragung einer Sicherungshypothek) betrieben, entfällt der Anlass bei Vorliegen eines das erstinstanzliche Urt bestätigenden – auch revisiblen – Berufungsurteils, da § 708 Nr 10 vorrangig bleibt (München OLGZ 85, 457, 459).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vernehmung von Zeugen.

Rn 5 Nach einer Zeugenvernehmung durch den Referendar (dazu Pfeiffer/Buchinger JA 05, 138) bleibt nicht nur eine etwaige Beeidigung der Aussage, sondern bereits deren Anordnung wegen des ausdrücklichen Verbots (§ 10 S 2 GVG) dem Richter vorbehalten. Entspr gilt für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sich auch auf die nach der Pfändung fällig werdenden Beträge.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Feststellungsverfahren (Abs 2 S 3).

Rn 10 Im Feststellungsverfahren iSv § 121 Nr 3 sind nur die Ehegatten befugt, einen verfahrenseinleitenden Antrag zu stellen. § 129 II 3 verleiht der Verwaltungsbehörde aber auch für diese Verfahren Mitwirkungsrechte wie in einem Eheaufhebungsverfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Nach Abs 1 wird das örtlich zuständige Gericht durch das nächsthöhere gemeinsame Gericht bestimmt (BGH MDR 88, 1029). Die Vorschrift dient nicht zur Bestimmung der sachlichen, funktionellen oder internationalen Zuständigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausschließungsgründe im Einzelnen.

1. Beteiligung des Richters (Nr 1). a) Partei. Rn 22 Das Verbot, Richter in eigener Sache zu sein, gehört zu den unverzichtbaren Grundsätzen jedes justizförmigen Verfahrens (allgM). Das schließt eine Mitwirkung bei der Verwerfung missbräuchlicher Ablehnungsgesuche nicht aus (s § 45 Rn 2). Der Parteibegriff ist deshalb nicht nur formell iSd ZPO zu begreifen, sondern auch materi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 108 regelt die Anerkennung ausl Entscheidungen, die nicht Ehesachen iSd § 107 oder nach § 1 II AdWirkG eine Anerkennungsfeststellung durch das Familiengericht erfordernde ausländische Adoptionsentscheidungen sind. Vor dem 1.4.21 eingeleitete Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen unterliegen weiterhin der aF des § 108 sowie des AdWirkG (§ 9 Ad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

I. Tatsachen. Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Wird dem Antrag des Schuldners nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, kann er die sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 I einlegen. Wird dem Antrag des Schuldners stattgegeben oder das Pfändungsgesuch nach Abs 2 abgelehnt, kann der Gläubiger sofortige Beschwerde nach den §§ 11 I RpflG, 793 I erheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweisthemen.

a) Zustand einer Person/Zustand oder Wert einer Sache (Nr 1). Rn 21 Zustand meint die begriffliche Ausgestaltung (zur Arzthaftung § 485 Rn 18). Dazu zählt auch die fachtechnische Einordnung einer Bauleistung als den anerkannten Regeln der Technik widersprechend oder genügend (München BauR 94, 275; VGH Kassel ESVGH 61, 158; Karlsr 16.1.17 – 15 W 170/16; 4.9.23 – 8 W 6/23 = NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Beim Ausbleiben einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung kann der Gegner statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragen; dem Antrag ist zu entsprechen, wenn der Sachverhalt für eine derartige Entscheidung hinreichend geklärt erscheint. 2 § 251a Abs. 2 gilt entsprechend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Personen, die zur Zeit der Vernehmung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet oder wegen mangelnder Verstandesreife oder wegen Verstandesschwäche von dem Wesen und der Bedeutung des Eides keine genügende Vorstellung haben, sind unbeeidigt zu vernehmen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beweisaufnahme erfolgt nach den für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels überhaupt geltenden Vorschriften. (2) Das Protokoll über die Beweisaufnahme ist bei dem Gericht, das sie angeordnet hat, aufzubewahren. (3) Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu erwarten ist; ein Vergleich ist zu gerichtlichem Protokoll zu neh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Versicherungssache.

Rn 16 Der Versicherungsnehmer, der durch die Versicherung vertreten wird, die eintreten wird, benötigt keine Beiordnung eines Rechtsanwalts (KG NZV 89, 728).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Augenschein.

Rn 26 Nach einhelliger Auffassung greift eine Augenscheinseinnahme durch das Prozessgericht auf ausländischem Territorium in die Gebietshoheit des fremden Staates ein (MüKoZPO/Heinrich Rz 6; Zö/Geimer Rz 18). Sie ist daher nur mit Zustimmung des fremden Staates zulässig. Dabei darf sich das Gericht auch nicht der Hilfe Dritter als Augenscheinsgehilfen bedienen. Unbedenklich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 6 IdR wird eine Beeidigung nicht erforderlich sein. Sie erübrigt sich jedenfalls durch einen – in der Praxis üblichen – Verzicht der Parteien (s Rn 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzicht vor Urteilserlass.

a) Allgemeines. Rn 8 Die Zulässigkeit eines solchen Verzichts ergibt sich nunmehr unmittelbar aus dem Gesetz; die frühere Beschränkung auf den nach dem Erlass des Urteils erklärten Verzicht ist entfallen. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass sich der Verzicht eindeutig und klar auf ein bestimmtes Prozessrechtsverhältnis bezieht. b) Adressat. Rn 9 Der einseitige Verzicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestand.

I. Abs 1. Rn 2 Für die Vollstreckungswirkung nach Abs 1 ist Voraussetzung, dass die Nacherbfolge eingetreten ist, §§ 2106, 2139 BGB. Das ggü dem Vorerben ergangene Urt muss des Weiteren nach § 326 I für oder nach Maßgabe des § 326 II gegen den Nacherben wirken (Voraussetzung: der Vorerbe ist befugt, ohne Zustimmung über den Nachlassgegenstand zu verfügen). Im Fall von § 326 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

I. Wirkungen des Vorbehaltsurteils. Rn 12 Das Vorbehaltsurteil teilt den Rechtsstreit in zwei Teile. In Betreff der Aufrechnung bleibt der Rechtsstreit in derselben Instanz anhängig, Abs 4 S 1, sog Nachverfahren. Das Vorbehaltsurteil hat die Wirkung eines selbstständigen Endurteils, Abs 3, es wird aber nicht materiell rechtskräftig. §§ 707, 719 gelten für die Vollstreckung en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskraft des Scheidungsausspruchs.

1. Eintritt der Rechtskraft in erster Instanz. Rn 2 Der erstinstanzliche Scheidungsausspruch wird frühestens rechtskräftig, wenn die Ehegatten unmittelbar nach seiner Verkündung auf Rechtsmittel und Anschlussrechtsmittel verzichten, § 144. Ein Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 ist nicht erforderlich und kann uU ungewollte Auswirkungen auf andere Folgesachen haben (vgl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Abs 1.

I. Verbotene Eigenmacht. Rn 3 Das Vorliegen verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB) genügt als Verfügungsgrund, ein weiterer wesentlicher Nachteil ist nicht erforderlich (Schuschke/Walker/Walker Rz 6; Zö/Vollkommer Rz 2; aA LG Frankf NJW 80, 1758). II. Konkrete Gefahr für Leib und Leben. Rn 4 Dieser (alternative) Verfügungsgrund dient dem Schutz der Person vor körperlicher Gewalt (Ar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Betrag einer Forderung (S 1, 2. Alt; S 2).

1. Klage auf Zahlung oder Abtretung. Rn 13 Die Zahlungsklage fällt unter § 3; Forderungen sind grds mit dem Nennwert anzusetzen, was nur im Rückschluss aus § 6 folgt (§ 3 Rn 6). Das gilt auch für die Klage auf Abtretung einer Forderung (BGH NJW-RR 97, 1562). 2. Sicherstellung und Pfandrecht. a) Regelungsumfang. aa) Weites Verständnis. Rn 14 Die Norm umfasst alle Sicherungsmittel ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine Regelung über die Entscheidung und deren Anfechtbarkeit bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ihr Zweck ist die Erhöhung der Rechtssicherheit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 22 Die Partei kann Beschwerde einlegen, wenn die PKH-Bewilligung ganz oder tw abgelehnt wird, sei es wegen der Verneinung der Erfolgsaussicht, wegen Mutwillens oder weil der Antragsteller als nicht bedürftig angesehen wird. Außerdem besteht eine Beschwerdeberechtigung, wenn die PKH-Bewilligung auf einen Zeitpunkt datiert wird, der später als die Antragstellung liegt (Zö/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit ist eine Änderung der Klage zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff FamFG).

Rn 12 Im vereinfachten Verfahren herrscht gem §§ 257 S 1, 114 IV Nr 6 FamFG iVm § 78 III ZPO kein Anwaltszwang. IdR ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts geboten (Hambg FamRZ 19, 1979; Jena NJW 15, 2741).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen. Sind die Kosten gegeneinander aufgehoben, so fallen die Gerichtskosten jeder Partei zur Hälfte zur Last. (2) Das Gericht kann der einen Partei die gesamten Prozesskosten auferlegen, wennmehr