Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gebühren.

Rn 4 Der Rechtsanwalt kann nach § 5 RVG die ihm zustehenden gesetzlichen Gebühren auch dann geltend machen, wenn er sich durch einen Stationsreferendar vertreten lässt. Die Höhe des Gebührenanspruchs eines Nebentätigkeitsreferendars ist umstr: In der Regel dürfte eine Vergütung in Höhe von ⅔ der gesetzlichen Gebühren angemessen erscheinen (vgl Hartmann/Toussaint § 5 RVG Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch ein erwachsener Familienangehöriger, eine in der Familie beschäftigte Person oder ein erwachsener ständiger Mitbewohner anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Maßnahmen des GV sind mit der Erinnerung nach § 766 angreifbar. Gegen den die Austauschpfändung zulassenden oder ablehnenden Beschl des Rechtspflegers steht dem Beschwerten die sofortige Beschwerde nach § 11 I RPflG, § 793 offen. Bei unterlassener Anhörung können der Schuldner oder beschwerte Dritte gegen den Zulassungsbeschluss Erinnerung nach § 766 einlegen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546) beruht oder nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. (2) Die Berufung kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Zeitliche Grenze.

1. Ehewohnung. Rn 6a Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung nach § 1568a BGB erlischt, wenn er nicht ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung rechtshängig gemacht worden ist (BGH Beschl v 10.3.21 – XII ZB 243/20). Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine Wohnung als Ehewohnung zu qualifizieren ist (s.o.). 2. Haushaltssachen. Rn 6b Für die Qualifizierung als Haushalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anordnung.

Rn 22 Die Anordnung eines schriftlichen Verfahrens durch das Gericht ergeht im Wege eines ausdrücklichen oder konkludenten Beschlusses, der den abschließenden Zeitpunkt für Schriftsätze alsbald festlegt (Abs 2 S 2). Die Anordnung muss also unverzüglich nach Eingang der letzten Zustimmungserklärung erfolgen. Sie bedarf einer förmlichen Zustellung (§ 329 II 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmung des Wertes.

a) Allgemeine Grundsätze. Rn 10 Grundlage der Bewertung ist der objektive Verkehrswert; Liebhaberwerte haben keine Bedeutung (näher § 3 Rn 6). Marktgängige Gegenstände sind mit dem Marktwert anzusetzen. Bei Börsennotierung entscheidet der Ankaufskurs, weil es auf den Preis ankommt, zu dem der Kl den Gegenstand veräußern könnte (BGH NJW-RR 91, 1210 [BGH 12.06.1991 - XII ZR 65/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsfolge.

Rn 8 Sind die vorgenannten Voraussetzungen gegeben, dann kann das Gericht nach billigem Ermessen die Kosten ganz oder tw dem Kl auferlegen. Das Gericht muss also nicht zwingend nach § 93b I 1 entscheiden. Es kann auch nach den §§ 91 ff entscheiden oder tw nach § 93b I 1 und iÜ nach den §§ 91 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anwesenheit beider Parteien.

Rn 14 Erscheinen beide Parteien, können diese sich über die Beendigung des Rechtsstreits einigen oder es wird vom Gericht eine außergerichtliche Streitschlichtung vorgeschlagen (Abs 5 S 2), was bei Zustimmung der Parteien zum Ruhen des Verfahrens führt (Abs 5 S 3). Kommt es zu keiner Einigung, schließt sich die mündliche Verhandlung an oder es wird unverzüglich Verhandlungst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rechnungslegung.

Rn 203 Es gelten iW die gleichen Grundsätze wie bei der Auskunft (BGH NJW 01, 1284: notwendige Fremdkosten berücksichtigungsfähig) und der eidesstattlichen Versicherung (s jeweils dort). Der ZuS, der GeS und der ReS des Kl werden idR mit einem Bruchteil des Leistungsinteresses angesetzt (Schlesw JurBüro 02, 80: 1/10); sie können den Wert des Leistungsanspruchs erreichen, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rügeerfordernis.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Kosten bei Vergleich. Rn 2 I entspricht § 98 ZPO (s § 98 ZPO Rn 1 ff). Er umfasst gerichtliche Vergleiche nach § 36u setzt damit voraus, dass die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand verfügen können, s § 36 Rn 2. Eine für die Wirksamkeit des Vergleichs erforderliche gerichtliche Genehmigung (zB nach § 156 II) muss ebf vorliegen. Ob ein Umgangsvergleich unter I fällt o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem früheren § 4e I UKlaG aF. Die in Bezug genommene EU-VO 2017/2394 hat überwiegend öffentlich-rechtlichen Charakter; ergänzend wurde die vorliegende privatrechtliche Verbandsklagebefugnis geschaffen, um die Durchsetzung der in der EU-VO genannten Rechtsvorschriften zu sichern. Damit wird § 2 weitgehend dupliziert.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rückgabe.

Rn 11 Bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen kann der Kl über § 109 die Rückgabe der Sicherheit verlangen, arg ex § 111 (BGH NJW-RR 06, 710, 711 [BGH 21.12.2005 - III ZB 73/05]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Unterbrechung, Aussetzung, Ruhen (§§ 239–252).

Rn 21 Die Regelungen sind nicht anwendbar. Das Schiedsgericht kann nach seinem Ermessen allerdings jederzeit ein Ruhen des Verfahrens anordnen. Nach dem Grundgedanken des § 251 ist dies insb bei übereinstimmendem Parteiantrag möglich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorpfändung.

Rn 5 Vorpfändungsmaßnahmen nach § 845 sind vor Fristablauf zulässig. Die Zweiwochenfrist beginnt mit Zustellung; nach § 845 I 3 ist eine Zustellung bei der Vorpfändungsmaßnahme nicht erforderlich (Wieczorek/Schütze/Paulus Rz 6; St/J/Münzberg Rz 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Übereinstimmend erklärte Erledigung (§ 91a).

aa) Grundlagen. Rn 124 Maßgeblich ist die Summe aller bis zum Eintritt angefallenen Kosten, so dass auch der urspr Streitwert festgesetzt werden muss; dieser ist die Obergrenze (BGH AGS 22, 376; Köln AnwBl 83, 517; Ddorf JurBüro 94, 241; Hambg MDR 97, 890; aA Oldbg JurBüro 99, 374 unter Hinweis auf § 15 aF = § 40 GKG, verfehlt wegen Änderung des Streitgegenstands, vgl § 4 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Löschung wegen Fristablaufs (Abs 1). Rn 2 Nach Ansicht des Gesetzgebers entfällt das Warnbedürfnis des Rechtsverkehrs grds nach dem Ablauf einer dreijährigen Frist. Dies überzeugt, da es naheliegt, dass sich innerhalb dieses Zeitraums die finanzielle Situation des Schuldners verändert hat (Köln 11.5.21 – 9 U 145/20 = r+s 21, 511, Rz 27). Seit dem 1.7.14 gilt diese Frist au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Fortgesetzte Gütergemeinschaft nach § 1489 BGB. Rn 2 Nach § 1489 BGB haftet der überlebende Ehegatte persönlich bei fortgesetzter Gütergemeinschaft; er hat allerdings die Möglichkeit, unter den Voraussetzungen des § 1489 II BGB die Haftung wie ein Erbe zu beschränken. § 1489 II BGB verweist ausdrücklich auf die entspr Anwendung der für die Haftung des Erben für Nachlassver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt der Kostenentscheidung.

Rn 2 Erfolgt eine Kostenentscheidung, ist diese in der Endentscheidung (§§ 38 I 1, 58 I) zu treffen. Da auch in fG-Familiensachen der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung gilt (§ 81 Rn 1), sind damit aber nur instanzabschließende Endentscheidungen gemeint (Musielak/Borth/Borth/Grandel Rz 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 56 Es wird eine 3,0-Gebühr nach Nr 1210 KV erhoben. Es besteht Vorauszahlungspflicht nach § 12 I GKG. S § 253 Rn 25. II. Anwalt. Rn 57 Für den Anwalt entstehen die Gebühren des erstinstanzlichen Verfahrens (s § 253 Rn 27). Wird nur die Stellungnahme zu einem Antrag nach § 769 abgegeben, entsteht bereits die volle Verfahrensgebühr, selbst, wenn die Vollstreckungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeitliche Befristung.

Rn 2 Gem I 1, 1. Var kann das Gericht den Zeitpunkt, bis zu welchem die EA längstens gilt, bestimmen; zwingend ist dies in Gewaltschutzsachen (s § 49 Rn 4). Mit Fristablauf tritt die EA außer Kraft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Revision findet gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile nach Maßgabe der folgenden Vorschriften statt. (2) 1Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt. 2Dasselbe gilt für Urteile über die vorzeitige Besitzeinweisung im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 9 In Bezug auf Rechtsbehelfe gilt dasselbe wie für die selbstständige Pfändung (s § 808 Rn 36). Der Erstgläubiger ist durch die Anschlusspfändung nicht beschwert und daher nicht anfechtungsberechtigt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrücklich.

Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Zö/Greger § 385 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit dem weiteren Verfahrensgang nach Einlegung des Widerspruchs. Um einen Instanzverlust zu vermeiden, hat das Eingangsgericht dem Schuldner das bislang nicht eingeräumte rechtliche Gehör durch Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zu gewähren. Der Widerspruch ist deshalb als Rechtsbehelf, nicht als Rechtsmittel ausgestaltet. Abs 3 regelt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Unterschrift.

Rn 22 § 699 enthält nicht die Bestimmung wie § 692 II für den MB, dass an Stelle handschriftlicher Unterzeichnung ein entsprechender Stempelabdruck oder eine elektronische Signatur genügt. Da aber sämtliche Mahngerichte automatisiert sind, gilt für ihre VB § 703b, wonach Beschlüsse, Verfügungen und Ausfertigungen (lediglich) mit dem Gerichtssiegel versehen werden und es eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Präklusion nach § 767 III.

I. Normzweck, Anwendungsbereich. Rn 51 Gemäß § 767 III hat der Schuldner sämtliche Einwendungen gegen den durch das Urt festgestellten Anspruch, die er zur Zeit der Klageerhebung geltend zu machen imstande war, in der Vollstreckungsgegenklage vorzubringen. Damit soll der Verzögerung der Vollstreckung durch mehrere Vollstreckungsgegenklagen vorgebeugt werden. Präkludiert für e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Urteilszustellung.

a) Form. Rn 4 Frühester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist die wirksame Zustellung des in vollständiger Form abgefassten erstinstanzlichen Urteils. Das gilt auch für den Fall, dass bereits vorher Berufung eingelegt worden ist. Gemeint ist die Zustellung vAw in der in §§ 166–190 bestimmten Form. Eine Zustellung im Parteibetrieb setzt den Lauf der Berufungsfrist nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen umfasst auch die Gegenstände, auf die sich bei Grundstücken und Berechtigungen die Hypothek, bei Schiffen oder Schiffsbauwerken die Schiffshypothek erstreckt. (2) 1Diese Gegenstände können, soweit sie Zubehör sind, nicht gepfändet werden. 2Im Übrigen unterliegen sie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einwendungen des Schuldners.

1. Gegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Rn 16 Der formalisierte Charakter der Zwangsvollstreckung (s Rn 5) bringt es mit sich, dass Einwendungen des Schuldners und Dritter gegen die Zwangsvollstreckung von den Vollstreckungsorganen nicht geprüft werden. Die ZPO stellt daher verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung, mit deren Hilfe die Beschränkung, die vorläufig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbindung von der Schweigepflicht (§ 385 II).

I. Anwendungsbereich. Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gerichtliche Entscheidung (Abs 9).

a) Antrag. Rn 138 Unterhält der Schuldner mehrere Pfändungsschutzkonten, können die Wirkungen der weiteren Pfändungsschutzkonten durch gerichtliche Entscheidung beseitigt werden, Abs 9 S 1. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll allerdings der Vertrag über ein etwaiges zweites Pfändungsschutzkonto gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und damit gem § 134 BGB nichtig sein (BTDrs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzung.

I. Allgemein. Rn 2 Die öffentliche Zustellung muss angeordnet sein (vgl § 186 I). Für die Ausführung und Wirkungen s §§ 186–188. II. Einzelfragen. 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1). Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 6 Wenn über Anträge nach §§ 707, 719, 769 gesondert mündlich verhandelt wird, entstehen besondere Anwaltsgebühren gem VV 3328. Dann muss für ein solches Verfahren gesondert PKH beantragt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Insoweit die Revision für begründet erachtet wird, ist das angefochtene Urteil aufzuheben. (2) Wird das Urteil wegen eines Mangels des Verfahrens aufgehoben, so ist zugleich das Verfahren insoweit aufzuheben, als es durch den Mangel betroffen wird.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abs 2 S 1.

Rn 5 Der Grundstückserwerber hat die Rechte und Pflichten nach Abs 1 nicht (es bleibt bei § 265 II, III), wenn gegen ihn keine Rechtskrafterstreckung eintritt. Das ist nach § 325 II der Fall, wenn der Rechtsnachfolger doppelt gutgläubig war (bzgl der dinglichen Rechtslage und der fehlenden Rechtshängigkeit). Erlangt das Urt gem § 325 III ohne Rücksicht auf guten Glauben gg d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidung des Berufungsgerichts.

1. Allgemeines. Rn 11 Erst wenn die Unzulässigkeit der Berufung endgültig feststeht, ist sie zu verwerfen. Der Verwerfungsbeschluss muss den maßgebenden Sachverhalt wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (BGH ZWE 12, 336). Daraus folgt, dass das Berufungsgericht in den Fällen der Versäumung der Berufungs- oder Begründungsfri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung (Abs 4).

1. Recht zur Stellungnahme. Rn 22 Mündliche Verhandlung ist fakultativ § 128 IV, s § 128 Rn 27. Anhörungen sind dann geboten, wenn Rechte eines Beteiligten betroffen sind, iÜ möglich und oft sinnvoll. Der SV hat kein Recht auf Gehör, aber ausnahmsweise dann ein Recht zur Stellungnahme, wenn dies zur Prüfung des Antrags erforderlich ist oder sein Persönlichkeitsrecht oder sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Telefonische Erklärung.

Rn 11 Entsprechend der strikten Rspr zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unter einen bestimmenden Schriftsatz kann eine mündliche oder telefonische Erklärung des Schriftsatzinhaltes die fehlende Unterschrift nicht ersetzen (BGH MDR 09, 707). Ebenso wenig genügt die persönliche Abgabe eines nicht unterschriebenen Schriftsatzes durch die Partei oder ihren Anwalt bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einzelheiten

1. Einleitung Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Erkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch ganz oder zum Teil an, so ist sie dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. 2Einer mündlichen Verhandlung bedarf es insoweit nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere.

a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit. Rn 21 Für die nach § 533 Nr 1 erforderlichen Voraussetzungen gelten Rn 11–12 entsprechend, jedoch mit nachfolgenden Besonderheiten. Für den Fall gestaffelter Aufrechnungen müssen Einwilligung oder Sachdienlichkeit für jede Gegenforderung bejaht werden (BGH NJW 00, 143, 144). Stets sachdienlich ist die Aufrechnung mit einer bereits rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

1. Anordnung einer Sicherheitsleistung (Abs 4). Rn 10 Neben einer Zahlungsanordnung eröffnet § 248 IV dem Gericht auch die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Höhe eines bestimmten Betrags anzuordnen. Diese Möglichkeit war bereits in § 641d I 2 ZPO aF vorgesehen. Die Anordnung einer Sicherheitsleistung statt einer Zahlung kommt in Betracht, wenn der Lebensunterhalt der M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 8 Verfahrensverstöße können mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Ein Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot führt zur Unwirksamkeit der Versteigerung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsmerkmale.

I. Persönliche Klagen. Rn 2 Das Tatbestandsmerkmal ›persönliche Klage‹ korrespondiert zwar nicht mit der Terminologie des BGB. Der Wortsinn des Merkmals und der gesetzessystematische Vergleich mit § 24 legen aber nahe, dass damit ausschließlich Klagen zur Verfolgung schuldrechtlicher Ansprüche gemeint sind. Gleichwohl billigt die Rspr eine extensiv-teleologische Auslegung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Der Präsident oder Aufsicht führende Richter wird in seinen durch dieses Gesetz bestimmten Geschäften, die nicht durch das Präsidium zu verteilen sind, durch seinen ständigen Vertreter, bei mehreren ständigen Vertretern durch den dienstältesten, bei gleichem Dienstalter durch den lebensältesten von ihnen vertreten. 2Ist ein ständiger Vertreter nicht bestellt oder ist er ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geltendmachung (Abs 2 und 3).

1. Antragserfordernis und -berechtigung. Rn 19 Die ZPO kennt weder eine Ausschließung von SV kraft Gesetzes, also keine Berücksichtigung vAw, noch kann das Gericht den SV oder der SV sich selbst ablehnen. Das Gericht kann aber grds ohne Angabe von Gründen einen SV entlassen und einen neuen ernennen, §§ 404 I 3, 360; 408 I 2, zum Gutachtenverweigerungsrecht des SV s § 408. Sow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher hat über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen. (2) Das Protokoll muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

a) Abschließende Regelung. Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwe...mehr