Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 26 Dem Gläubiger steht gegen die Zurückweisung seines Pfändungsantrags die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Der Schuldner kann einen Verstoß mit der Erinnerung nach § 766 geltend machen. Der Drittschuldner kann ebenfalls nach § 766 vorgehen, wenn seine Rechte betroffen sind, etwa ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erwerbsverbot.

Rn 8 Dem Veräußerungsverbot steht das von der Rspr seit langem anerkannte Erwerbsverbot gleich (RGZ 117, 287, 290 f; 120, 118, 119 f; BayObLG NJW-RR 97, 913, 914; KG MDR 94, 727; Hamm NJW-RR 01, 1086). Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 311b I 2 BGB, kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kausalzusammenhang.

Rn 6 In diesem Bereich liegen die eigentlichen Probleme der Norm, die auch heute noch nicht als endgültig geklärt angesehen werden können (vgl MüKoZPO/ Prütting Rz 9 ff mwN). In Rspr und Lit wird allgemein zwischen haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität unterschieden (BGHZ 221, 43, 48 Rz 12 = NJW 19, 2092 m Anm Ullenboom; St/J/Thole Rz 13 ff). Während im Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangsbekenntnis.

Rn 6 Dieses dient nicht nur dem Nachweis der Zustellung (Abs 2 S 1), sondern ist für deren Wirksamkeit vorausgesetzt (str; wie hier Zö/Schultzky Rz 7 mwN; vgl auch § 175 Rn 4). Der Verlust des Empfangsbekenntnisses ist allerdings unschädlich; der Beweis der Zustellung muss dann auf andere Weise geführt werden. Für die inhaltlichen und formellen Anforderungen gilt das zu § 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitgenossen.

Rn 12 Im Fall mehrerer Ag und mehrerer Streitgerichte, die bezeichnet sind, gibt das Mahngericht jeweils an das für den jeweiligen Ag genannte Gericht ab. Legen in solchen Fällen mehrere Ag desselben Verfahrens Widerspruch ein, führt das zur Verfahrenstrennung und zur Anhängigkeit selbstständiger Verfahren bei den jeweiligen Streitgerichten (§ 696 I 4 und III). Wenn ein Proz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Verweisung.

Rn 8 Der gesamte Spruchkörper verweist die Parteien (nicht den Rechtsstreit!) durch Beschluss (§ 128 Abs 4) an den Güterichter. Die Verweisung innerhalb desselben Gerichts regelt die Geschäftsverteilung, während es sich bei der Verweisung an ein anderes Gericht um ein Rechtshilfeersuchen handelt, das der dortige Güterichter nicht ablehnen darf (§ 158 GVG). Die Verweisung kom...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsadressat.

Rn 3 Abs 1 S 1 verlangt Zustellung des Urteils an beide Parteien, bei Streitgenossenschaft jeweils an alle Streitgenossen. Die Zustellung ist Aufgabe der Geschäftsstelle (§ 168). Gegenüber einem Nebenintervenienten genügt eine formfreie Übermittlung des Urteils (BGH NJW 86, 257), nicht aber ggü dem streitgenössischen Nebenintervenienten (§ 69 Rn 9). Ist das Urt dem einfachen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweis der Unrichtigkeit.

Rn 6 Anders als § 415 II und § 418 II kennt § 417 gegen die formelle Beweiskraft der wirkenden öffentlichen Urkunde keinen Beweis der Unrichtigkeit (funktionaler Gegenteilsbeweis, s § 415 Rn 30). Die hM sieht idS einen Unrichtigkeitsbeweis als unzulässig an (St/J/Berger § 417 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 417 Rz 7; Musielak/Voit/Huber § 417 Rz 2). Eine korrigierende Beseitigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines zum Einzelrichter.

Rn 1 Für die Berufung ist – anders als in 1. Instanz (§§ 348 f) und bei der sofortigen Beschwerde (§ 568) – grds nicht der Einzelrichter, sondern das Kollegium zuständig. Damit trägt das Gesetz der höheren materiellen Richtigkeitsgewähr der Entscheidung durch ein Kollegium Rechnung (›Sechs Augen sehen mehr als zwei.‹). Möglich ist eine Übertragung zur Entscheidung (§ 526) od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Subjektive Klageänderung.

Rn 29 In diesem Fall hat der ausscheidende Kl seine eigenen außergerichtlichen Kosten und von den bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Bekl die der Beteiligung des Kl entspr Quote (idR die Hälfte) zu tragen (Hamm VersR 92, 736; anders Stuttg NJW 73, 1756 § 269 III). Da es sich nur um einen Rechtszug handelt, fallen die Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gegen die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 3 Über den Wortlaut hinaus wird eine Beschränkung der Vollmacht in den Fällen des Vollmachtsmissbrauchs und der Interessenkollision befürwortet. Danach ist die Vollmacht auch im Außenverhältnis nach Maßgabe des Innenverhältnisses beschränkt, wenn sonst der Bevollmächtigte in eine Interessenkollision gedrängt und dem Vollmachtgeber nach Treu und Glauben eine Zurechnung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Vor Annahme der Erbschaft ist der Passivprozess gegen den (vorläufigen) Erben in Bezug auf Nachlassverbindlichkeiten mangels Klagbarkeit des Anspruchs unzulässig (§ 1958 BGB, dazu PWW/Zimmer § 1958 BGB Rz 1; St/J/Althammer Rz 1; ThoPu/Reichold Rz 1). Der Anspruch darf nur gegen Nachlasspfleger geltend gemacht werden; die Vollstreckung erfolgt in den Nachlass, § 778. Nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine rechtskräftige Verurteilung wegen kinderschutzrelevanter Straftatbestände, Abs 2 S 2.

Rn 11 Der Verfahrensbeistand hat regelmäßig intensiven und in einer sehr persönlichen Weise Kontakt mit Kinden, die ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufbauen sollen. Aus Gründen des Kinderschutzes soll so weit wie möglich sichergestellt werden, dass von der bestellten Person keine Gefahr für das Kind ausgeht, Opfer eines sexuellen Übergriffs zu werden. Im Hinblick darauf stel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Rechtzeitige Zustellung.

Rn 21 Auch die Rechtzeitigkeit der Zustellung ergibt sich aus dem für das Erstverfahren geltenden Prozessrecht. War die Frist des ausl Rechts unzureichend, und war dem Bekl deshalb eine Verteidigung nicht möglich, ist die Anerkennung zu versagen. Ob die Frist angemessen ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist dem Bekl ein höherer Zeitbedarf, etwa für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subjektive Reichweite.

Rn 6 Die Interventionswirkung beschränkt sich auf das Verhältnis zwischen dem Nebenintervenient und der von ihm unterstützter Hauptpartei einschließlich deren Rechtsnachfolger. Sie erstreckt sich nicht auf das Verhältnis der Hauptpartei zu ihrem Gegner, des Nebenintervenienten zum Gegner der Hauptpartei (BGHZ 92, 275, 277 = NJW 85, 386; BGH NJW 93, 122 f) und des Nebeninterv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung an die rechtliche Beurteilung (Abs 1 S 2).

Rn 5 Gem § 146 Abs 1 S 2 ist die Vorinstanz an die rechtliche Beurteilung des Rechtsmittelgerichts gebunden, soweit die Aufhebung auf ihr beruht; die Regelung entspricht § 563 II ZPO sowie den §§ 69 I 4, 74 VI 4 (Ddorf FamRZ 81, 808; vgl auch Prütting/Helms/Helms § 146 Rz 8; Zö/Lorenz § 146 Rz 6; ThoPu/Hüßtege § 146 Rz 6). Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist allein die F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Richterwechsel.

Rn 13 Umstritten ist, ob bei einem Wechsel in der Besetzung des Gerichts eine Wiederholung früherer Anträge erforderlich ist (dafür BAG NJW 71, 1332 [BAG 16.12.1970 - 4 AZR 98/70]; dagegen Jena OLGR 04, 170; St/J/Kern Rz 45; MüKoZPO/Wagner Rz 12; Kirchner NJW 71, 2158). Nach Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter (§ 348a I) muss vor dem Einzelri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ordre public international (Abs 1 Nr 4).

Rn 23 Die Anerkennung ist nach § 328 I Nr 4 ausgeschlossen, wenn sie in prozessualer oder materiell-rechtlicher Hinsicht gegen den ordre public verstößt. Das ist der Fall, wenn die Anerkennung zu einem Ergebnis führen würde, das so offensichtlich mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist, dass es untragbar wäre, der Entscheidung zur Wirkung im Inland ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d)

Rn 5 Die Verwandtschaft etc muss zur Partei des Rechtsstreits bestehen. Der nicht beigetretene Streitverkündete gehört hierzu nicht (Musielak/Huber § 383 Rz 2), der Streithelfer dagegen schon (Zö/Greger § 383 Rz 2; aA Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2). Bei juristischen Personen oder anderen Parteien, die der Vertretung bedürfen, kommt es auf das in § 383 beschriebene Näheverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates nähere Bestimmungen über die Ausbildung zum zertifizierten Mediator und über die Fortbildung des zertifizierten Mediators sowie Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen zu erlassen. In der Rechtverordnung nach Satz 1 können insbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren nach § 266 Abs 2 FamFG.

Rn 6 Von § 266 Abs 2 umfasst sind Verfahren, die sogenannte Schlüsselgewalt aus § 1357 BGB betreffend. Hierbei handelt es sich nicht um Familienstreitsachen, sondern um Familiensachen. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz und die sonstigen Verfahrensregeln, die für die freiwillige Gerichtsbarkeit gelten (ThoPu/Hüßtege § 266 FamFG Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Wirkung.

Rn 25 Die Rechtshängigkeit des früheren Antrags endet mit zulässiger Klageänderung (BGH NJW 90, 2682 [BGH 01.06.1990 - V ZR 48/89]), aber nicht bei Unzulässigkeit (BGH NJW 88, 128 [BGH 24.09.1987 - VII ZR 187/86]). Der neue Bekl ist an den bisherigen Prozessverlauf nicht gebunden. Ein Anerkenntnis der alten Partei kann von der neuen widerrufen werden, Verjährungshemmung und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass die Beteiligten sich rechtzeitig über alle erheblichen Tatsachen erklären und ungenügende tatsächliche Angaben ergänzen. Es hat die Beteiligten auf einen rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, wenn es ihn anders beurteilt als die Beteiligten und seine Entscheidung darauf stützen will. (2) In Antragsverfahren hat das Gericht auch d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Bezug der Klage auf den Gewerbebetrieb.

Rn 7 Ein Bezug der Klage zur Niederlassung ist ohne weiteres gegeben, wenn das klagegegenständliche Schuldverhältnis, das sowohl vorvertraglich/vertraglich als auch gesetzlich sein kann, durch die Niederlassung begründet wurde oder unmittelbar aus ihr hervorging, ohne dass es darauf ankäme, ob die Niederlassung bei der Begründung des Schuldverhältnisses selbstständig oder au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 4 § 139 gilt in allen Instanzen (bei Verfahren vor dem Amtsgericht ist zusätzlich § 504 zu beachten) und Verfahrensarten (für die ZVS BGH NJW 08, 1742 [BGH 13.03.2008 - I ZB 59/07]; für das ZVG BGH MDR 14, 50 [BGH 10.10.2013 - V ZB 181/12]; für den einstweiligen Rechtsschutz BVerfG NJW 18, 3631, 3634 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17]). Ob die Parteien anwaltlich vertret...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonderfall Eigeninitiative.

Rn 11 Die Immunität hat nur die negative Bedeutung eines Schutzes vor Eingriffen idS, dass gegen den ihren Schutz Genießenden die Gerichtsbarkeit nicht in Bewegung gesetzt werden darf, hindert indes nicht die eigene Inanspruchnahme der Gerichte des Empfangsstaats durch den Betreffenden als Rechtsbehelfsführer (KG Berlin FamRZ 10, 1589 unter Verweis auf RGZ 111, 149, 150; OVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirksamwerden des Beschlusses (Abs 2).

Rn 3 Das Wirksamwerden hängt von der Bekanntgabe nach § 40 ab, die in der Form der §§ 166 ff ZPO zu erfolgen hat. Der Beschluss wird mit Zustellung an den Annehmenden, nach dem Tod des Annehmenden mit Zustellung an das Kind wirksam. Handelt es sich um einen minderjährigen Angenommenen, bedarf es der Zustellung an den gesetzlichen Vertreter (§ 170 ZPO). Bei einer Adoption dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendigkeit der mündlichen Verhandlung.

Rn 10 Der Grundsatz der mündlichen Verhandlung nach Abs 1 besagt zunächst, dass das Gericht ohne mündliche Verhandlung keine Entscheidung treffen darf (BAG NJW 96, 1166 [BFH 21.08.1995 - VI R 30/95]; 2749; St/J/Kern Rz 9). Ein Verstoß gegen Abs 1 liegt auch vor, wenn der Beklagtenvertreter, der über den Prozessstoff nicht informiert ist, lediglich Klageabweisung beantragt (D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 4 Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Form und Frist der Einlegung und der Rechtsmittelbegründung sowie der Beschwer als ungeschriebenem Zulässigkeitsmerkmal eines jeden Rechtsmittels (BGHZ 50, 261, 263; zur Beschwer des Rechtsmittelführers vgl § 511 Rn 17–36) ist weitere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels seine Statthaftigkeit. Rn 5 Die Revision ist als R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die allgemeinen Folgen der Versäumung einer Prozesshandlung. Die Partei ist mit der versäumten Prozesshandlung ausgeschlossen (Präklusion) und muss die damit verbundenen Nachteile tragen. Der auf diese Weise auf die Partei ausgeübte Druck soll sie im Interesse einer zügigen Verfahrensdurchführung zur Einhaltung von Fristen und sorgfältiger Prozessf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 4 Die Überweisung erfolgt auf einen mit dem Pfändungsantrag verbundenen oder selbständig gestellten Antrag des Gläubigers. Ein selbständiger Antrag muss die Voraussetzungen des Pfändungsantrags, dh insb das Bestimmtheitserfordernis (§ 829 Rn 31), erfüllen. Anwälte und die sonstigen in § 130d bezeichneten Personen müssen den Antrag als elektronisches Dokument übermitteln. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information der Verbraucher.

Rn 2 Das Gesetz sieht nicht vor, wie der Sachwalter die betroffenen Verbraucher über seine Tätigkeiten, über den Nachweis der Ansprüche, über Fristen usw informiert. Die Information durch den Kläger (§ 12) ist dazu nicht ausreichend. Da der Sachwalter gem Nr 2 einen Auszug aus dem Verbandsklageregister verlangen kann (und sollte), stehen ihm alle dort registrierten Angaben z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ergebnis der Beweiswürdigung.

Rn 4 Die Beweiserleichterungen des § 427 beziehen sich nur auf die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde. Nur insoweit kann die Behauptung des Beweisführers als erwiesen angesehen werden. Ob die Urkunde echt ist, muss gesondert festgestellt werden (MüKoZPO/Schreiber § 427 Rz 3). Hierbei können die als erwiesen angesehenen Behauptungen zu Inhalt und Beschaffenheit (etwa d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Öffentlichkeit.

Rn 33 Mit gewissen Einschränkungen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit für die gesamte Verhandlung vor dem erkennenden Gericht und die Verkündung der Entscheidungen (§§ 169 ff GVG). Soweit im Einzelfall die Öffentlichkeit kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 170 GVG) oder vom Gericht ausgeschlossen werden kann (§§ 171b, 172 GVG), ist jedenfalls die Verkündung der Entscheid...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Derselbe Schuldner.

Rn 3 Die Anschlusspfändung ist nur gegen denselben Schuldner möglich (§ 116 I GVGA; MüKoZPO/Gruber Rz 2; Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 4; St/J/Würdinger Rz 1; Zö/Seibel Rz 2; aA Gerlach ZZP 89, 294 ff). Wird gegen einen anderen Schuldner vollstreckt, zB gegen den Ehegatten (s § 739), hat eine weitere Pfändung nach § 808 zu erfolgen (Doppelpfändung; s § 808 Rn 35). Eine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allg Prozessvoraussetzungen.

Rn 4 Die für die Klage geltenden Regelungen finden auf die Widerklage auch ohne besondere Erwähnung Anwendung (BGHZ 149, 222, 226). Die wirksame Erhebung der Widerklage (zur Besonderheit bei der Entstehung eines Widerklageverhältnisses durch Prozessverbindung s Rn 26) hängt deshalb wie jede Klage von dem Vorliegen der allg Prozessvoraussetzungen ab (allgM; s nur BGH WM 21, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vereinigung von Grundstücken.

Rn 4 Ausnahmen bestehen dann, wenn einzeln belastete Grundstücke im Wege der Grundstücksvereinigung und Bestandteilszuschreibung (§ 890 BGB) vereinigt werden (BGH NJW 00, 1000). Grundsätzlich erstrecken sich nach Bestandteilszuschreibung Grundpfandrechte, die an der zugeschriebenen Fläche lasten, nicht kraft Gesetzes auch auf das Hauptgrundstück (§§ 1131, 890 BGB). Aus diese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anwesenheit des Verfahrensbeistands, S 3.

Rn 31 Die persönliche Anwesenheit des gerichtlich bestellten Verfahrenspflegers bei der Anhörung des Kindes war in § 50b II 3 FGG aF gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Gem § 159 Abs 4 S 3 ›soll‹ die persönliche Anhörung (im Regelfall) in Anwesenheit des Verfahrensbeistands stattfinden, damit dieser seine Aufgabe, die Kindesinteressen zu vertreten, sinnvoll erfüllen kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Trauringe.

Rn 21l Als Trauringe sind nur diejenigen Ringe anzusehen, die als Zeichen der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft benutzt wurden. Daher sind Verlobungsringe (AG Schöneberg DGVZ 12, 227; St/J/Würdinger Rz 68), Freundschaftsringe oder aus Anlass der Trauung gekaufte Schmuckringe nicht pfändungsfrei (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 57; MüKoZPO/Gruber Rz 47; M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prätendentenstreit.

Rn 7 Im Anschluss an die Entlassung des Bekl findet der eigentliche Forderungsprätendentenstreit der Gläubiger statt. Tatsächlich kommt es nicht zu einem Parteiwechsel und einer Fortsetzung des bisherigen Prozesses, sondern es beginnt ein neuer Rechtsstreit anderen Gegenstandes zwischen den Prätendenten ohne Rückgriff auf den bisherigen Prozessstoff, wobei allein der Bestand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anforderungen an die bestimmbare Gegenleistung.

Rn 3 Die Gegenleistung des Gläubigers muss dem Schuldner genauso offeriert werden, wie der Titel das vorgibt. Umstände, Listen, Verzeichnisse oder vergleichbare Unterlagen außerhalb des Vollstreckungstitels dürfen dagegen nicht berücksichtigt werden (KG NJW-RR 98, 424). Ist die Beschreibung der Gegenleistung im Titel zu unbestimmt (zB wenn sich die Höhe der Zahlungsverpflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung und Internationales Verfahrensrecht.

Rn 11 Regelungen zu einem Wiederaufnahmeverfahren existieren in den meisten Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wird gegen ein durch ein mitgliedstaatliches Gericht erlassenes Urt im Herkunftsstaat eine Wiederaufnahmeklage erhoben, führt dies nicht zur Aussetzung des Verfahrens über die Versagung der Vollstreckung nach Art 51 I Brüssel Ia-VO, da es si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 109 §§ 707, 719, 765a, 769, 771 III, 785, 786. Zu bewerten ist mit einem Bruchteil des Hauptsachewertes (BGH NJW 91, 2280; Köln BRAGOReport 02, 143: 1/5). Für diesen gelten die allgem Regeln, zB § 4 ZPO, § 41 GKG (LG München I WuM 96, 235: verlängerter Mietzeitraum). Bei Kostenvollstreckung zählt ebenfalls ein Bruchteil (für vollen Wert noch BGHZ 10, 249). Bei drohender G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbeschwerde (§§ 574–577 ZPO, §§ 70–74a FamFG).

Rn 4 Sie ist für Zivilsachen durch das ZPO-RG vom 27.7.01 in §§ 574 ff und für Familiensachen durch das FGG-RG mit Wirkung zum 1.9.09 in §§ 70 ff FamFG eingeführt worden und ersetzt die frühere weitere Beschwerde. Das Verfahren ist beschränkt auf die Rechtskontrolle (§ 576 I) und im Wesentlichen dem Revisionsverfahren nachgebildet (Kissel/Mayer Rz 17 mN). § 133 begründet die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Aufgrund der Einführung und Weiterentwicklung des Pfändungsschutzkontos ist § 835 mehrfach geändert worden. Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (v 7.7.09, BGBl I, 1707) ist in § 835 III aF eine vierwöchige Leistungssperre bei Zustellung eines Überweisungsbeschlusses eingeführt worden. Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichteheli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entnahmen aus dem Umsetzungsfonds.

Rn 2 Der Sachwalter darf und soll aus dem Umsetzungsfonds die als berechtigt festgestellten Ansprüche einzelner Verbraucher befriedigen. Um für den Fall einer Unterfinanzierung (§ 27 Nr 9) vorzusorgen, hat der Sachwalter jedoch zunächst einen Auszahlungsplan zu erstellen (§ 27 Nr 7) und über etwaige Widersprüche zu entscheiden (§ 28). Rn 3 Seine eigene Vergütung und den Ersat...mehr