Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhäng...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dauerwohnrecht (WEMoG) / 1 Allgemeines

Das Dauerwohnrecht ist geregelt in Teil 2 des Wohnungseigentumsgesetzes. Nach 1945 gab es in Deutschland einen gewaltigen Wohnraumbedarf, dessen Deckung es notwendig machte, die Wohnraumsuchenden an der Finanzierung zu beteiligen, wofür wiederum Sicherheiten zu schaffen waren. Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht aus dem Jahr 1951 ermöglichte den Erwer...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 4 Höhe

Die Höhe der Leistungsminderung richtet sich nach dem jeweils maßgebenden Regelbedarf für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 SGB II. Das Bürgergeld besteht aus dem Regelbedarf und aus den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie nach Falllage auch aus Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder für medizinisch erforderliche kostenaufwendige Ernährung).[1...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Leistungsminder... / 6 Entzug des Regelbedarfs bei vollständiger Arbeitsverweigerung

Der Leistungsanspruch entfällt in Höhe des Regelbedarfs vollständig, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen.[1] Für den Entfall des Regelbedarfs gelten demnach 2 weitere Voraussetzungen, die zwingend vorliegen müssen: Das Bürgergeld muss innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitsverweigerung gemindert gewesen sein; dabei reicht ein Tag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gegenstand der Auskunft

Rz. 23 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das FA hat Auskunft zu erteilen, "ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind". Vorschriften idS sind das EStG mit EStDV und LStDV oder ein DBA, aber auch die nur die FinVerw bindenden Richtlinien und sonstige Verwaltungsanweisungen. Über ihre entsprechende Anwendung sind auch das SolZG, die KiSt-G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Existenzminimum

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Staat muss die Besteuerung des Einkommens wegen des Gebots der Steuergerechtigkeit (Art 3 Abs 1 GG) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl ausrichten (BVerfG, BStBl 1977 II, 135; 1982 II, 717; 1984 II, 357, 359; 1985 II, 22; 1987 II, 240). Er muss deshalb dem Stpfl grundsätzlich sein > Einkommen steuerfrei belassen, soweit e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einzelnachweis

Rz. 16 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 50 EStG setzt grundsätzlich voraus, dass der ArbN über die Ausgaben einzeln abrechnet. Zu Ausnahmen > Rz 17ff. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz werden immer zusätzlich gezahlt, weil sie nicht zum Arbeitslohn gehören. Sie können deshalb auch keinen anderen Arbeitslohn ersetzen (> R 3.50 Abs 1 Satz 4 LStR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 182 § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG besagt lediglich, dass der versteuerte Einbringungsgewinn I im Wirtschaftsjahr des die Besteuerung des Einbringungsgewinns I auslösenden schädlichen Ereignisses als Erhöhungsbetrag anzusetzen ist, wenn bzw. soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der erstmalige Ansatz des Erhöhungsbetrags soll ohne Auswirkung auf den Gewinn bleiben. Rz. 183 D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auskunftspflicht

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zur Auskunftspflicht des ArbG, des ArbN und anderer Personen im Besteuerungsverfahren gegenüber dem FA vgl §§ 90, 93, 93a, 149, 150, 160 AO. Zur Zulässigkeit von (Sammel-)Auskunftsersuchen vgl BFH 158, 502 = BStBl 1990 II, 198; BFH 162, 539 = BStBl 1991 II, 277; BFH/NV 1992, 791; BFH 241, 211 = BStBl 2014 II, 225; BFH 251, 112 = BStBl 2016 II...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Arbeitnehmer im Ausland

Rz. Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein in Deutschland ansässiger ArbN beruflich ins > Ausland Rz 1 entsandt, gilt grundsätzlich Folgendes: Solange der ArbN seinen > Wohnsitz in Deutschland aufrechterhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 164 GVG – [Kosten und Auslagen].

Gesetzestext (1) Kosten und Auslagen der Rechtshilfe werden von der ersuchenden Behörde nicht erstattet. (2) Gebühren oder andere öffentliche Abgaben, denen die von der ersuchenden Behörde übersendeten Schriftstücke (Urkunden, Protokolle) nach dem Recht der ersuchten Behörde unterliegen, bleiben außer Ansatz. Rn 1 Das ersuchte Gericht hat Rechtshilfe zu gewähren, ohne dass de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Abs 2 S 2).

Rn 5 Erfasst werden Post-, Fernsprech- Telefax- und Telegrafengebühren. Statt qualifizierter Glaubhaftmachung iSv § 294 I genügt diesbzgl die Versicherung des Rechtsanwalts, dass sie entstanden sind, Abs 2 S 2 (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 15). Nicht ausreichend ist eine Erklärung durch die Partei. Die schlichte Unterzeichnung der Kostenberechnung durch den Rechtsanwalt enthält k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten (Abs 4).

Rn 12 Abs 4 stellt klar, dass die Kosten der Gütestelle zu den Kosten des Rechtsstreits iSd § 91 I, II ZPO gehören. Welche Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Gütestelle für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens entstehen, bestimmen die Länder (vgl Abs 5). Die Anwaltskosten, die bei der Durchführung eines obligatorischen Güteverfahrens anfallen, sind keine erstattun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten der Nebenintervention.

Rn 22 Zu den Kosten der Nebenintervention zählen insb die dem Nebenintervenienten entstandenen Parteiauslagen sowie die Kosten seines Prozessbevollmächtigten. Es gilt insoweit § 91 II. Gesonderte Gerichtskosten fallen nicht an. Soweit durch Prozesshandlungen des Nebenintervenienten besondere Kosten entstehen, zählen diese ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits und fallen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten.

Rn 15 Gem § 885a VII hat der Schuldner die Kosten der Verwahrung und Verwertung als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I 1 zu tragen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / l) Kosten bei Rechtsmittelrücknahme (§§ 516 III, 565).

Rn 17 Nimmt die Gegenpartei ein Rechtsmittel zurück, so sind die dem Nebenintervenienten im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten der Gegenpartei aufzuerlegen (Abs 1 iVm §§ 515 III, 565). Soweit die Hauptpartei das Rechtsmittel zurücknimmt und damit kostenpflichtig ist, trägt der Nebenintervenient seine eigenen Kosten selbst (Abs 1 Hs 2). Hat der Nebenintervenient ein ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zu erstattende Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts (§ 3 I GKG). Hinzu kommen die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherwei...mehr

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AGS 04/2024, Kosten des Rechtsstreits erfassen nicht die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

§§ 103 ff., 278 Abs. 6 ZPO; Nrn. 1000, 1003 VV RVG Leitsatz Beenden die Parteien den Rechtsstreit durch einen außergerichtlich vereinbarten, gem. § 278 Abs. 6 ZPO vom Gericht festgestellten Vergleich, in dem sie hinsichtlich der Kosten regeln, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, erfasst diese Regelung nicht auch die Kosten des Vergleichs. OLG Hamm, Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / k) Kosten der Säumnis (§ 344).

Rn 16 Werden nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil die durch die Säumnis verursachten Mehrkosten gem § 344 der unterstützten Hauptpartei auferlegt, müssen diese Kosten auch bei der Entscheidung zu Gunsten des Nebenintervenienten ausgetrennt werden. Diese Mehrkosten trägt der Nebenintervenient selbst (Abs 1 Hs 2), weil er gegen die Hauptpartei keinen Erstattungsansp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten eines Güteverfahrens.

Rn 78 Die Kosten eines vorgerichtlichen Güteverfahrens sind keine Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei dem Güteverfahren um außergerichtliche Tätigkeiten handelt. Da in vielen Fällen Güteverfahren vorgeschrieben sind, so zB nach § 15a EGZPO, ordnet Abs 3 an, dass die Kosten eines solchen Verfahrens als Kosten des Rechtsstreits gelten und je nach Kostenquote von der unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten des Musterverfahrens.

Rn 2 Als Kosten des Musterverfahrens kommen allerdings Auslagen des Gerichts und der Parteien in Betracht, und zwar insb bei einer Beweisaufnahme im Musterverfahren (für die kein Vorschuss verlangt wird, s § 11 KapMuG Rn 5). Derartige Kosten gelten als Teil der Kosten des Ausgangsprozesses und werden entsprechend der dort zu treffenden Kostenentscheidung verteilt. Die Auslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten in der Hauptsache.

Rn 2 Auch die PKH-Partei hat an den obsiegenden Gegner uneingeschränkt sämtliche Kosten zu erstatten, die gem §§ 91 ff erstattungsfähig sind. Das sind die Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Auslagen der Partei. Teilweise wird vertreten, dass die Kostenerstattungspflicht rechtspolitisch fragwürdig sei. Dies zT aus der Erwägung heraus, dass die Partei, der PKH bewilligt worde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Für die Prüfung der Ersuchen durch die Prüfungsstellen wird eine Gebühr zwischen 15 und 55 EUR erhoben (Nr 1320 des zum JVKostG). Die Regelgebühr beträgt 30 bzw 40 EUR, § 75 II ZRHO. Dazu kommen Übersetzungskosten gem §§ 8, 11 ff JVEG. Weitere Kosten des Rechtshilfeverkehrs ergeben sich aus den einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen, zB Art 14 HBÜ, 16 HÜZ. Es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 13 Die anfallenden Gebühren und Kosten stellen Kosten der Zwangsvollstreckung iSv § 788 dar. Für die Entscheidung des Gerichts entstehen keine Gerichtsgebühren. Dem Gerichtsvollzieher steht für eine Versteigerung oder einen Verkauf die Gebühr gem § 9 GVKostG iVm KV Nr 300 von EUR 57,20 sowie ggf der Zeitzuschlag nach KV Nr 500 von EUR 22,– ab der vierten Stunde für jede w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten der Sicherheitsleistung.

Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht erstattungsfähig sind (mittelbare) Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kosten (Schneider).

Rn 9 Nach Kostenverzeichnis Nr 9019 (Anl 1 zu GKG) entstehen bei Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen pro halbe Stunde pauschale Auslagen von 15 EUR. Die Auslagen entstehen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gem § 128a unabhängig davon, ob eine Partei einen dementsprechenden Antrag gestellt hat oder die Anordnung vAw erfolgt ist (LAG Mecklenburg-Vorpommern NJW-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren.

Rn 4 Der GV erhält nach Nr 101 KV-GvKostG eine Gebühr von 3 EUR; für Auslagen des GV gegenüber der Post gilt Nr 701 KV-GvKostG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / L. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Über die Kosten des alten und des neuen Verfahrens ist einheitlich und nach den allgemeinen Regeln der §§ 91 ff zu entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 20 Wegen der Kosten wird auf die Erläuterungen oben Vor §§ 239 ff Rn 11 verwiesen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 10 Es entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr 1626 KV iHv 2,0. Die Gebühr wird im Verfahren über die Zulassung der Vollziehung und im Verfahren über die Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung jeweils gesondert erhoben (Anm zu Nr 1626 KV). Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. Der Wert ist auf einen Bruchteil der Ha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 32 Für das Verfahren wird nach Nr 2112 KV eine Festgebühr iHv 37 EUR erhoben. Die Gebühr fällt für jedes Verfahren gesondert an. Wird also nacheinander mehrmals Vollstreckungsschutz beantragt, so ist die Gebühr jeweils gesondert zu erheben. Im Beschwerdeverfahren entsteht nach Nr 2121 KV eine weitere Festgebühr iHv 33 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 13 Es entsteht nach Nr 1240 KV eine 1,5-Gebühr, soweit der Antrag abgelehnt wird. Wird der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren anderweitig erledigt, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 nach Nr 1241 KV. Wird dem Antrag auf Zulassung der Sprungrevision stattgegeben, fallen keine Gerichtsgebühren an (Anm zu Nr 1241 KV); die Gerichtsgebühren richten sich dann na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 13 Urteilsgebühren entstehen in keiner Instanz, dh es werden nur die üblichen Gerichtskosten nach GKG (KV 1210 ff) fällig. II. RA. Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Kosten/Gebühren.

I. Gericht. Rn 17 Für das Berichtigungsverfahren fällt keine gesonderte Verfahrensgebühr an. II. RA. Rn 18 Auch insoweit ist die Tätigkeit im Berichtigungsverfahren durch die Verfahrensgebühr (VV 3100) gedeckt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Für ein Verfahren nach Abs 2 wird eine 2,0-Gebühr nach Nr 1621 KV erhoben. Wird der Antrag zurückgenommen, ermäßigt sich die Gebühr nach Nr 1627 KV auf 1,0. II. Anwalt. Rn 9 Mangels spezieller Regelungen – im Gegensatz zur BRAGO – gelten die Gebühren eines gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahrens – also die Gebühren nach Nr 3100 ff VV RVG (Vorbem 3.1 I VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 6 Das Verfahren ist gebührenfrei. II. Anwalt. Rn 7 Die Tätigkeit gehört mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 6).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 12 Das Wiederaufnahmeverfahren – unabhängig davon, ob Nichtigkeitsklage oder Restitutionsklage – ist ggü dem Ausgangsverfahren ein neues Verfahren. Die Gebühren entstehen daher erneut (BGH v 18.5.95 – X ZR 52/93 – nv). Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, vor welchem Gericht das Wiederaufnahmeverfahren stattfindet. Im erstinstanzlichen Verfahren entstehen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

I. Gericht. Rn 49 Die Entscheidung löst keine gesonderten Gerichtsgebühren aus. Sie führt allerdings auch nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen. Es bleibt bei der 4,0-Gebühr nach Nr. 1220 KV. Wird auf den Hinweisbeschluss dagegen die Berufung zurückgenommen, tritt die Ermäßigung nach Nr 1221 Nr 1 KV auf eine 2,0-Gebühr ein. II. Anwalt. Rn 50 Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 19 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren nach Abstandnahme andererseits sind ein Verfahren, so dass die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben werden. Eine Gerichtskostenermäßigung scheidet im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren aus, wenn im Urkundenverfahren bereits ein nicht privilegiertes Urt ergangen ist. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 9 Das Verfahren ist gebührenfrei. Lediglich Auslagen können erhoben werden. Im Beschwerdeverfahren wird nach Nr 2121 KV eine Festgebühr iHv 33 EUR erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Wird die Beschwerde nur tw verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigen oder bestimmen, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren (Schneider).

I. Gericht. Rn 8 Gerichtsgebühren entstehen nicht. Das Verfahren wird durch die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen mit abgegolten. Im Beschwerdeverfahren entsteht eine Festgebühr iHv 99 EUR nach Nr 1810 KV. Die Gebühr kann sich nach Nr 1811 KV auf 66 EUR ermäßigen. Im Verfahren der Rechtsbeschwerde entsteht eine Festgebühr iHv 198 EUR nach Nr 1823 KV. Diese Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

I. Kostenentscheidung. Rn 11 Im Hinblick auf die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens verweist § 51 IV auf die §§ 80–85. Das FamG entscheidet über die Kosten also gem § 81 I 1 nach billigem Ermessen. Dabei liegt es nahe, dem Ag einer Gewaltschutzsache nach § 81 II Nr 1 die gesamten Kosten aufzuerlegen, wenn dieser durch grobes Verschulden Anlass zur Einleitung des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

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