Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 22 Das Erwirken der Vollstreckungsklausel gehört für den Anwalt mit zum Rechtszug (§ 19 I 2 Nr 12 RVG). Werden Einwendungen gegen die Vollstreckungsklausel erhoben, so handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 I Nr 4 RVG). Kommt es zu einer Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel, so gelten die Gebühren wie in einem gewöhnlichen erstinstanzlichen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründetheit der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Ist die sofortige Beschwerde zulässig, prüft das Beschwerdegericht deren sachliche Begründetheit. Eine mündliche Verhandlung ist nicht vorgeschrieben (vgl § 128 IV) und auch wenig üblich. Das Beschwerdegericht hat jedoch rechtliches Gehör zu gewähren. Das gilt insb im Hinblick auf die Gründe des Nichtabhilfebeschlusses, die Gesichtspunkte enthalten können, zu denen die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Entschuldigung.

Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeitig, wenn auf das zu erwartende Ausbleiben des Zeugen noch sachgerecht reagiert werden kann. In der Regel wird das Gericht den Termin absetzen und – um Kosten, va bei allen anderen Beteiligten zu sparen – die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon verständigen. Nur wenn hierfür im üblichen Geschäftsbetrieb noch genügend Zeit bleibt, wird vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 228 Für ZuS, GeS und ReS des Kl ist nach § 3 dessen Interesse an der Beseitigung der Störung maßgeblich (Köln JurBüro 90, 246; Ddorf MDR 91, 353: Sondermüll; Kobl WuM 08, 37: Gasversorgung); ReS des Bekl wird durch Interesse an Beseitigung der Unterlassungsverpflicht bestimmt und kann vom Verurteilungsinteresse abweichen (BGH GRUR 23, 597 [BGH 24.11.2022 - I ZR 25/22]). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahme bei räumlicher Distanz.

Rn 8 Die Landesgesetzgeber dürfen obligatorische Güteverfahren nur für Streitigkeiten zwischen Parteien einführen, die in demselben Bundesland wohnen oder dort ihren Sitz (§ 17 ZPO) oder eine Niederlassung (§ 21 ZPO) haben. Hierdurch soll der Kosten- und Zeitaufwand, an dem Güteverfahren teilzunehmen, den Parteien zumutbar bleiben (vgl BTDrs 14/980, 7). Der Begriff des ›Wohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgabe.

Rn 11 Abzugeben ist vAw an das gem §§ 690 I Nr 5, 692 I Nr 1 im MB bezeichnete Gericht (§ 700 III 1). Die Abgabe an ein anderes Gericht (§ 696 I 1 1), als im MB bezeichnet, ist nur möglich, wenn die Parteien dies übereinstimmend vor der Abgabe verlangen (§ 700 III 1). S.a. § 696 Rn 14, 26. Sind Mahn- und streitiges Verfahren bei demselben AG durchzuführen, gelten die Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkenntnis.

Rn 3 Im Falle der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens ist gem Abs 2 vor den Amtsgerichten zusätzlich zu den Belehrungen nach §§ 276 II, 277 II eine weitere Belehrung über die Folgen eines schriftlich abgegebenen Anerkenntnisses – insb die Möglichkeit des Erlasses eines Anerkenntnisurteils ohne mündliche Verhandlung gem § 307 S 2 – vorgeschrieben. Diese Belehrung hat fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Der für den zweiten Titel maßgebliche Begriff der Streitgenossenschaft und ihre Zulässigkeitsvoraussetzungen werden durch §§ 59, 60 determiniert. § 61 stellt Grundsätze auf, die für die einfache Streitgenossenschaft verbindlich sind, während § 62 spezielle Regeln für die notwendige Streitgenossenschaft schafft. § 63 enthält Anordnungen über den Prozessbetrieb und die La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirtschaftliche Existenzsicherung.

Rn 28 Die persönliche Unabhängigkeit ist untrennbar mit der Gewährung einer gesicherten wirtschaftlichen Existenzgrundlage über die entspr Besoldung verbunden. Nach Art 97 II und 92 GG müssen Berufsrichter grds hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellt sein (BVerfG NJW 62, 1495; zuvor Rn 26). IRd Neuordnung der Besoldung im öffentlichen Dienst wurde in allen Bundesländ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Festsetzungsbeschluss kann auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Antrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. 2Erfolgt der Festsetzungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. 3Das Dokument ist mit d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nießbrauch.

Rn 193 Im Streit um Einräumung, Erfüllung, Aufhebung oder Löschung ist nach § 3 zu schätzen, wobei der Nettoertrag (Jahresertrag abzgl Kosten) für die voraussichtliche Dauer den Ausschlag gibt (BGH NJW-RR 88, 395 [BGH 20.01.1988 - VIII ZR 225/86]; OLGR Celle 99, 330; Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 32; MüKoZPO/Wöstmann § 3 Rz 101). Bei offener Dauer kann auf § 52 II GNotKG zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz: Kostenaufhebung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Wird dem Antrag auf Eheaufhebung entsprochen, sind die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben. Die Regelung entspricht dem in § 150 I enthaltenen Grundsatz der Kostenaufhebung auch in Scheidungsverfahren. Die Vorschrift findet keine Anwendung bei Abweisung des Antrags, Rücknahme oder sonstiger Erledigung des Verfahrens (Prütting/Helms/Helms § 132 Rz 2; MüKoFamFG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist die zentrale Norm für die Kostengrundentscheidung in fG-Familiensachen. I 3 schreibt hier eine stets vAw in der Endentscheidung (§ 82) zu treffende Kostenregelung vor. Gleiches gilt gem § 92 II im Vollstreckungsverfahren bei Herausgabe v Personen u Umgangsregelungen; im übrigen Vollstreckungsverfahren gelten §§ 87 V, 81 I 3. Auch das Absehen v der Erh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Schlussurteil.

Rn 8 Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung bildet § 812 BGB (BGH NJW 61, 1457 f [BGH 15.05.1961 - VII ZR 181/59]). Die Rechtskraft des Schlussurteils erstreckt sich auch auf den ausgeschiedenen Urbeklagten. Hat der Zweitprätendent nur Klageabweisung beantragt und nicht Widerklage erhoben, kann er nach Abweisung der Klage nicht Auszahlung des hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung und Vollzug.

Rn 6 Der Rechtsübergang tritt kraft Gesetzes ein, der Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Schuldners und mit Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung als Unrichtigkeitsnachweis. Eine Bewilligung des Gläubigers ist daher gem § 22 GBO nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Eigentümer.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis des Klägers (Abs 1).

Rn 2 Abweichend vom staatlichen Prozess und wegen des Fehlens einer zwingenden Mündlichkeit (§ 1047) ist aus der Sicht des Klägers die Einreichend der Klage innerhalb der vom Schiedsgericht bestimmten Frist (§ 1046) ein absolut zentrales Element des schiedsrichterlichen Verfahrens. Das Gesetz knüpft deshalb an die Versäumung der Einreichung der Klage eine Säumniswirkung. § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Allgemeines

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, den ausgewiesenen Betrag. Gleiches gilt nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Versteigert der GV mehrere Pfandstücke, muss er laufend prüfen, ob der bisher erzielte Erlös ausreicht, um die (Haupt- und Neben-)Forderung des Gläubigers sowie die Vollstreckungskosten (§ 788) zu decken. Mit einzurechnen sind Forderungen, für die eine Anschlusspfändung (§ 826) erfolgt ist, wenn für sie die Frist nach § 816 I abgelaufen ist oder Gläubiger und Schuldner ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995, 850. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zurückverweisung.

Rn 11 Ist die Sache nicht entscheidungsreif, kann sie, wie sich aus Abs 3 ergibt, an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden. Eine § 538 entsprechende Bestimmung, welche das Beschwerdegericht verpflichtet, die notwendigen Beweise selbst zu erheben und in der Sache zu entscheiden, und welche die Zurückverweisung an bestimmte Tatbestände sowie den Antrag einer der Parteien ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beteiligte.

Rn 4 Am Verfahren zu beteiligen sind alle Gläubiger, für die eine Pfändung stattgefunden hat. Hierzu zählt auch der Arrestgläubiger sowie derjenigen, der lediglich eine Vorpfändung ausgebracht hat. Liegen die Voraussetzungen zu einer Auszahlung für einzelne Gläubiger noch nicht vor, wie bei einer Sicherungsvollstreckung oder bei der Vorpfändung, dann wird der entsprechende G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Dem Zeugen sind die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen, also die Gerichts- und Anwaltskosten des konkret betroffenen Termins sowie diejenigen der Ladung zu einem neuen, durch das Ausbleiben erforderlich werdenden Termin (nicht aber ein fiktiver, pauschalierter Mehraufwand bei Gericht, LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 8). Gleichzeitig ist ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge beim Kläger.

Rn 14 Es ergeht ein Urt des Rechtsnachfolgers gegen Bekl, aber nicht über die Kosten des ausgeschiedenen Kl; diese müsste der Kl mit eigener Klage gegen den Rechtsnachfolger oder den Bekl geltend machen. Statt Übernahme kann der Rechtsnachfolger auch als einfacher Nebenintervenient beitreten (§ 67). Der Rechtsnachfolger kann auch eine Hauptintervention erheben (§ 64) zB Klag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das EA-Verfahren. Dieses richtet sich im Wesentlichen nach dem Verfahren für eine entspr Hauptsache. Darüber hinaus normiert III 2 verfahrensökonomische Erleichterungen für das Hauptsacheverfahren bei vorausgegangenem EA-Verfahren (BTDrs 16/6308, 200). IV verweist für die Kosten auf die allg Vorschriften. Vollstreckungsrechtliche Regelungen finden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 750 EUR.

Rn 3 Ein obligatorisches Güteverfahren kann eingeführt werden in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht bei Streitwerten bis einschließlich 750 EUR (Nr 1). In diesen Fällen steht die wirtschaftliche Bedeutung der Sache in keinem angemessenen Verhältnis zum Kosten- und Zeitaufwand eines gerichtlichen Verfahrens (BTDrs 14/980, 6). Die Bemessung des Gegenstands...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 17 Hier ist zu differenzieren: In Verfahren über Beschwerden nach §§ 71 II, 91a II, 99 II, 269 V und 494 II 2 wird nach Nr 1810 KV eine Gebühr iHv 99 EUR erhoben. Diese Gebühr ermäßigt sich nach Nr 1811 KV bei Rücknahme oder übereinstimmender Erledigungserklärung mit Kostenregelung auf 66 EUR. Sonstige Beschwerden lösen nach Nr 1812 KV eine Gebühr iHv 66 EUR aus, soweit die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einstellung ohne Sicherheitsleistung.

Rn 12 Sie ist nach Abs 1 S 2 nur unter zwei Voraussetzungen möglich, die beide glaubhaft gemacht werden müssen (BGH SchiedsVZ 18, 193 [BGH 22.11.2017 - I ZB 92/17]). Zum einen muss der Schuldner glaubhaft machen, zur Leistung einer Sicherheit außerstande zu sein. Erforderlich ist, dass ihm die Beibringung einer Sicherheit unmöglich ist. Das ist etwa dann nicht der Fall, wenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 777 S 1 kann der Schuldner der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen, wenn der Gläubiger eine bewegliche Sache des Schuldners in Besitz hat, an der ihm ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht für seine Forderung zusteht, und die Forderung durch den Wert dieser Sache gedeckt ist. Damit ergänzt § 777 S 1 die Vorschrift des § 803 I 2, wona...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren andererseits sind nach § 17 Nr 5 RVG zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten. Der Anwalt erhält seine Gebühren im Urkunden- und Wechselprozess sowie im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme jeweils gesondert. Allerdings ist die im Urkunden-, Wechsel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Klageantrag und Vollziehung.

Rn 6 Der Klageantrag ist auf den Urteilsausspruch zu richten, dass der Kl aus dem Erlös der Verwertung des (genau zu bezeichnenden) Gegenstandes nach Abzug der Vollstreckungskosten bis zum Betrag seiner (ebenfalls genau zu bezeichnenden) Forderung (einschl Kosten, Zinsen, Nebenforderungen) vorrangig zu befriedigen ist. Macht der Kl das Bestehen eines gleichrangigen Rechts ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 10 Auf die Immunität kann durch den Entsendestaat im Wege ausdrücklicher Erklärung verzichtet werden (Art 31 I, II WÜD). Auch der Berechtigte selbst kann einen solchen Verzicht erklären und sich so freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Der Verzicht kann auch allg erfolgen (Kissel/Mayer § 18 Rz 23). Wegen des Grundsatzes in Art 32 I WÜD ist allerdings die g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Das Verfahren zählt als besondere Angelegenheit, da es mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist (§ 19 I 2 Nr 11 VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr 3334 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,5 ermäßigt (Nr 3337 VV RVG). Mehrere Räumungsfristverfahren gelten als besondere Angelegenheiten, so dass dort die Gebühren jewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbefreiung entgeltlicher Umsätze

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein wichtiges EuGH-Urteil (vom 08.05.2003, Rs. C-269/00, Wolfgang Seeling, UR 2003, 288 = UStB 2003, 191 = UVR 2003, 232) beschäftigt sich mit der Privatwohnung des Unternehmers in einem Unternehmensgebäude. Nach zwischenzeitlich aufgegebener Verwaltungsauffassung führte die private Verwendung eines im Übrigen unternehmerisch genutzten Gebäud...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weigerung.

Rn 7 Abs 2 gilt auch für § 167a. Zu unterscheiden ist zwischen der Weigerung mit schriftlicher Begründung und ohne Begründung. Bei einer Weigerung mit Begründung wird die Rechtmäßigkeit der Weigerung und damit die Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Untersuchung in einem förmlichen Zwischenverfahren entspr §§ 386 ff ZPO überprüft (Sternal/Giers Rz 15). Wird ohne Begründung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anfechtungsklagen.

Rn 40 Im Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtung s dort; für Klagen nach §§ 11, 13 AnfG findet § 6 analog Anwendung, dh es zählt der Wert der Forderungen, derentwegen angefochten wird oder der geringere Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll (BGH JurBüro 08, 368; NZI 18, 821); Zinsen und Kosten werden abw von § 4 hinzugerechnet (BGH WM 82, 435; § 4 Rn 20). U...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Berufungsunfähige Urteile.

Rn 12 Zwischenurteile (§ 303) können nicht mit der Berufung angefochten werden (zu den Ausnahmen s Rn 5, 6); sie unterliegen der Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht nur, wenn gegen das Endurteil Berufung eingelegt wird (§ 512). Auch gegen Versäumnisurteile (§§ 330, 331 Abs 2 Hs 1, 514 Abs 1), Ausschlussurteile (§§ 952, 957 I) und Kostenurteile nach vorausgegangenem Ane...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unanwendbarkeit.

Rn 4 Nicht anwendbar ist § 7, wenn es in dem Streit nicht um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken geht, namentlich: Erbbaurechtliche Dienstbarkeit iSd § 1090 BGB; Nießbrauch iSd §§ 1030 ff BGB; persönliche Reallast iSd §§ 1105 I, 1106 BGB; schuldrechtliche Verpflichtung (Zö/Herget § 7 Rz 5); Vorkaufsrecht (Musielak/Voit/Heinrich § 7 Rz 4; Anders/Gehle/Kunze bei Grunddien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dass das VU aufhebende Urteil (S 2).

Rn 8 Erweist sich die Entscheidung im Versäumnisurteil nach der Verhandlung als nicht begründet, schreibt die Norm die Aufhebung (Kassation) des Versäumnisurteils und eine neue Sachentscheidung (Reformation) vor. Wird die Aufhebung ›vergessen‹, ist das Urt nach § 319 insoweit zu berichtigen. Rn 9 Über die gesamten Kosten ist nach §§ 91 ff unter Berücksichtigung des § 344 zu e...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. (2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anschlussbeschwerde (Abs 3).

Rn 15 Das ZPO-Reformgesetz hat auch das Recht der Anschlussbeschwerde neu geregelt. Die selbstständige Anschlussbeschwerde, die innerhalb der Beschwerdefrist eingelegt werden musste, ist entfallen, weil der Beschwerdegegner bei vorhandener Beschwer selbst sofortige Beschwerde einlegen und so seine Rechte wahren kann. Praktischer Bedarf für eine Anschließung besteht nur in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) v 16.8.05 (BGBl I, 2437). Das KapMuG ist zum 1.11.12 durch Art 9 des Gesetzes zur Reform des KapMuG (BGBl I, 2182) novelliert und durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz vom 8.10.23 bis zum 31.8.24 befristet worde...mehr