Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erben

Rz. 137 Soweit die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers geht, ist dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis entzogen (§§ 2205 S. 2, 2211, 2212 BGB). Die Anordnung der Testamentsvollstreckung enthält somit eine Beschränkung der Rechtsstellung des Erben (§§ 2306, 2338 Abs. 1, 2376 BGB). Die trotzdem vorgenommenen Verfügungen des Erben sind absolut unwirksam. Die Verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Rechtsentwicklung

Tz. 204 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 3 KStG idF des StSenkG verbot die stliche Berücksichtigung von Gewinnminderungen, die durch den Ansatz des niedrigeren Tw von in Abs 2 genannten Kap-Beteiligungen, durch Anteilsveräußerung oder bei Liquidation und Kap-Herabsetzung entstehen. § 8b Abs 3 KStG ist durch das UntStFG neu gefasst worden. § 8b Abs 3 KStG idF des UntStFG ve...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.3 Ersatzinvestitionen und Erhaltungsaufwand

Tz. 1365 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Trägt die Betriebs-GmbH Aufwendungen für Ersatzinvestitionen, obwohl die Erneuerungsverpflichtung nach dem abgeschlossenen Pachtvertrag beim Verpächter liegt, liegt eine vGA vor. Dies gilt zumindest dann, wenn die neu angeschafften WG in das Eigentum des Besitzunternehmens übergehen. Tätigt die Betriebs-GmbH demgegenüber Investitionen auf e...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Besonderheiten beim Erwerb von Todes wegen

Rz. 280 Erlangt die Stiftung die Erstausstattung oder spätere Zustiftungen durch Erwerb von Todes wegen, sind folgende ertragsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die als Erbe eingesetzte Stiftung kann Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten/Betriebsausga...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Lohnsummenfrist

Rz. 527 § 13a Abs. 3 S. 1 ErbStG definiert die Lohnsummenfrist[838] als Zeitraum von fünf (bzw. sieben) Jahren nach dem Erwerb des begünstigten Vermögens. In jedem Fall ist sie stichtagsgenau zu berechnen,[839] sie beginnt mit dem Tag nach dem Tag des Entstehens der Steuer[840] und endet genau fünf bzw. sieben Jahre später.[841] Auf welchen Wochentag das Ende der Lohnsummenf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) Hinzurechnung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 239 Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht betriebsnotwendiges oder neutrales Vermögen bezeichnet. Dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen wirkt sich in der Regel auf die nachha...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 2. Aufwendungsersatz

Rz. 14 Im Gegenzug kann der Erbe die Aufwendungen, die er für eine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung macht, dem Nachlass entnehmen. Hat er diese aus seinem Eigenvermögen bestritten, so kann er sich gemäß §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB beim Nachlass regressieren. Im Falle der Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens ist der Erbe insoweit gemäß § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorrangig al...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vertragliches Rücktrittsrecht/Rückforderungsrecht

Rz. 98 Das Rücktrittsrecht kann im Einzelfall als höchstpersönliches Gestaltungsrecht in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 ZPO als nicht pfändbar eingestuft werden.[170] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ergeben sich aus §§ 346 ff. BGB. Der Rücktritt verpflichtet zur Rückabwicklung des gesamten Vertrages ("ex tunc"), also auch der zwischenzeitlich gezogenen Nutzungen bei gle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.3 Mitunternehmerschaft iSd § 8b Abs 6 S 1 KStG

Tz. 332 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 6 S 1 KStG umfasst sowohl MU-Schaften im Bereich der L + F, der Eink aus Gew als auch der Eink aus selbst Arbeit. Die StBefreiung gilt auch insoweit, als an der MU-Schaft beschr stpfl Kö beteiligt sind. Grotherr (IWB F 3 Gr 1, 1697, 1706) weist zutr daraufhin, dass § 8b Abs 6 S 1 KStG auch bei der Zwischens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG idF des sog Korb II-Ges sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8b Abs 2 KStG genannten Anteil entstehen, bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Vor seiner Änderung durch das sog Korb II-Ges bestand der Regelungsinhalt des § 8b Abs 3 KStG nur aus dem heutigen S 3. § 8b Abs 3 S 3 KStG rege...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Früchte und das sonst aufgrund des vermachten Rechts Erlangte (§ 2184 S. 1 BGB)

Rz. 37 Soweit keine abweichende Regelung durch den Erblasser letztwillig verfügt worden ist, hat der Beschwerte die seit dem Anfall des Vermächtnisses tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben.[92] Erst ab Verzug mit der Vermächtniserfüllung bzw. ab Rechtshängigkeit haftet der Beschwerte bei unterlassener Fruchtziehung auf Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.3.2.3 Berechnungsmodus

Tz. 584 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach Auff der Fin-Verw ist es nicht zu beanstanden, wenn die Höhe der zu erwartenden Rente aus der ges Rentenversicherung nach dem stlichen Näherungsverfahren zur Berücksichtigung von Sozialversicherungsrenten bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und bei der Ermittlung der als BA abzugsfähigen Zuwendungen an Unterstützungskassen ber...mehr

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ZErb 12/2023, Ausgleich von... / 1

Nachdem in Teil I dieses Aufsatzes die weniger komplexen Sachverhaltskonstellationen, nämlich die Zuordnung von Steuereffekten (a) aus Aufwendungen, die der Vorerbe steuerlich als Sonderausgaben geltend machen kann, und (b) aus der Veräußerung nachlasszugehörigen Vermögens entstandener Veräußerungsgewinne oder -verluste, erörtert wurden, so widmet sich dieser zweite Teil des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.4 Nebenkosten

Tz. 1366 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist das Besitzunternehmen nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag verpflichtet, bestimmte Nebenkosten zu tragen, führt eine Kostenübernahme durch die Betriebs-GmbH zu einer vGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Betriebs-GmbH würde nämlich keine Kostenübernahme durch seine GmbH dulden, zu der sie vertraglich nicht verp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Anschaffung eines Wirtschaftsguts zu einem überhöhten Kaufpreis

§ 255 Abs 1 HGB definiert AK als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Erwirbt eine Kap-Ges von ihrem AE oder einer diesem nahe stehende Pers ein WG zu einem überhöhten Kaufpreis, so ist das WG nur mit den unter f...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / Literaturtipps

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§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Rechtsverhältnis zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 11 Das Rechtsverhältnis zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker ist geprägt von der Vorschrift des § 2218 BGB. Zwischen beiden Personen besteht kein Auftragsverhältnis sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art. Der Erbe wird zudem durch die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gem. § 2211 BGB ausgeschlossen. Der Testamentsvollstrecker kann...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Rz. 203 Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Herausgabevermächtnis Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft ____________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / bb) Im Nachhinein

Rz. 103 Mitwirken bedeutet nicht ausschließlich ein Handeln oder eine Einwilligung (vorherige Zustimmung, § 183 S. 1 BGB) im Vorfeld der Verwaltungsmaßnahme. Handelt der Miterbe zunächst ohne einen Mehrheitsbeschluss, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Er läuft dann Gefahr, schlussendlich allein für die Maßnahme mit seinem Vermögen zu haften. Er kann jedoch gleichwohl ggf. ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 103 Der Erblasser vermacht einen nicht zum Nachlass gehörenden bestimmten Gegenstand und der Beschwerte ist nach dem Willen des Erblassers verpflichtet, den Gegenstand dem Bedachten zu verschaffen (§ 2170 BGB). Ist die Verschaffung nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen möglich, so kann sich der Beschwerte durch Entrichtung des Wertes befreien (§ 2170 Abs. 2 S. 2 B...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ii) Hinzurechnung von (Unter-)Beteiligungen

Rz. 240 Sofern das zu bewertende Unternehmen seinerseits an anderen Unternehmungen beteiligt ist und diese Beteiligung oder Unterbeteiligungen in seinem betriebsnotwendigen Vermögen[344] hält, ist auch für diese Beteiligungen eine eigenständige Wertermittlung vorgesehen, § 200 Abs. 3 BewG. Dies gilt sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch Beteiligungen an Person...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Widerrufsvorbehalt

Rz. 97 Der Widerruf der Schenkung löst gemäß § 531 Abs. 2 BGB die Rechtsfolgen des Bereicherungsrechts, §§ 812 ff. BGB, aus. Der Beschenkte hat also die (verbleibende) Bereicherung inklusive der gezogenen Nutzungen herauszugeben.[167] Festzuhalten ist aber, dass der Widerruf nur schuldrechtlich wirkt und damit keine rückwirkende Änderung des Gesellschafterbestands oder der E...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.2 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 329 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wie bereits erläutert (s Tz 61ff, s Tz 143), schlägt die StBefreiung nach § 8b Abs 2 KStG bei Kö auf die GewSt durch, nicht jedoch die des § 8b Abs 1 KStG in Fällen des Streubesitzes. Der durch das EURLUmsG mit Wirkung ab dem EHZ 2004 eingefügte § 7 S 4 GewStG regelt, dass § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrags e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.3 Sonderregelung für Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs 3 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 49 Abs 3 EStG (zur StBefreiung nach § 49 Abs 4 EStG schon s Tz 41) sind die inl Eink der Schiff- und Luftfahrtunternehmen iSd § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG pauschal mit 5 % der für diese Beförderungsleistungen vereinbarten Entgelte zu ermitteln (zur Nichtanwendbarkeit des § 5a EStG s Tz 40). Es handelt sich hierbei um eine Gewinnverm...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 213 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[291] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[292] war und ist mit dem Wo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 § 8b Abs 5 KStG idF des sog Korb II-Ges

Tz. 304 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das so genannte Korb II-Ges v 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist § 8b Abs 5 KStG, der vorher ein 5%iges pauschales BA-Abzugsverbot für Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG aus Anteilen an einer ausl Gesellschaft regelte, idS verallgemeinert worden, dass mit Wirkung ab dem VZ 2004 von den Bezügen iSd § 8b Abs 1 KStG, die bei der Ermittlung des E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.2 Feststellung des stlichen Einlagekto in Jahren, in denen die Buchführungs- oder Betragsvoraussetzungen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 2. Hs EStG nicht erfüllt sind

Tz. 106 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sind die Buchführungs- oder Betragsvoraussetzungen des 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 2. Hs EStG in einem Wj nicht erfüllt, führen EK-Veränderungen in sinngem Anwendung der Rn 43 des Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97) zu einer entspr Veränderung des Bestandes des stlichen Einlagekto (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, Rn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.1 Allgemeines

Tz. 71 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs 1 S 2 sowie S 4 und 5 KStG) ab dem VZ 2014 (s Tz 136) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 S 1 KStG und damit auch auf ordentliche GA und hybride Finanzierungen ausgedehnt worden. Entspr wurden die Regelungen für natürliche Personen (s § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2 EStG und s...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Allgemeiner Spendenabzug

Rz. 201 Unter dem Begriff "Zuwendungen" sind Spenden und Mitgliedsbeiträge zu verstehen, vgl. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 KStG. Spenden sind Ausgaben, die unentgeltlich und freiwillig erfolgen, keine Mitgliedsbeiträge sind und der Förderung steuerbegünstigter Zwecke dienen. Ausgeschlossen ist ein Spendenabzug immer dann, wenn die Zuwe...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / (b) Besondere Pflichten

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§ 22 Stiftungsrecht / (3) Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte

Rz. 38 Bei gemeinnützigen Stiftungen ist der Formulierung des Stiftungszwecks besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es muss sich aus der Stiftungssatzung ergeben, dass die Stiftung alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (§ 60 AO).[59] Die gesetzlich verbindliche steuerliche Mustersatzung sieht die explizite Benennung eines oder mehrerer im Katalog der steuerbefrei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.3 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn diese beim Zahlenden zum Abzug zugelassen worden sind (§ 8b Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 111 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der durch das ATADUmsG eingefügten Anti-Hybrid-Regelung des § 8b Abs 1 S 3 KStG sind die Einnahmen eines Zahlungsempfängers in dem einen Mitgliedstaat vollständig zu besteuern, soweit die damit korrespondierende Ausgabe des Zahlenden im anderen Mitgliedstaat zum Abzug zugelassen wird. Die Regelung muss im Zusammenhang mit den anderen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.6 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft

Tz. 1831 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den grundsätzlichen Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft zunächst s § 14 KStG Tz 1160ff. Gewinnabführungen stellen Ergebnisverwendungen dar und werden wie vGA behandelt, da der GAV einem ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss nicht gleichgestellt werden kann; s Urt des BFH v 31.01.1974, BStBl II 1974, 323. Kommt es bei einer v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Abzugsteuerpflicht bei Wertpapierdarlehen und -pensionsgeschäften (§§ 2 Nr 2, 2. Halbsatz, 8b Abs 10, 32 Abs 3 KStG)

Tz. 221 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Diese Regelungen bekämpfen bestimmte Gestaltungen (s BR-Drs 220/07 S 122f, 124f; s Hahne, FR 2007, 819ff). Diese beruhten sämtlich auf der bewussten Verschiebung von Dividendeneinnahmen auf Empfänger (s § 20 Abs 5 [vor 2009: Abs 2a] EStG), welche mit diesen Einnahmen oder den korrespondierenden Ausgaben stlich besser behandelt werden als die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.3 Die Auswirkungen des § 15 S 1 Nr 2 KStG auf die Verlustkürzung bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb an der Organgesellschaft

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei einer OG nicht anzuwenden (sog "Bruttomethode"; dazu s auch § 15 KStG Tz 19ff). Das führt dazu, dass das Organeinkommen um an sich stfreie Dividendenerträge und um Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu hoch und um an sich nabzb Ausgaben iSd § 8b Abs 3 u 5 KStG und Verluste aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.1 Grundsätze

Tz. 1455 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung gegen Einlage stellt eine offene Einlage dar; grds zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff; zu den stlichen Rechtsfolgen s § 28 Tz 1ff. Der Gedanke an eine vGA erscheint dabei eher fernliegend; das Vorliegen einer vGA ist aber auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Dies gilt inbes dann, wenn es sich bei den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 175 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 KStG enthält keine Aussagen zu seiner Anwendung in Organschaftsfällen. Nach Rn 37 S 2 des BMF-Schr v 28.11.2017 unterliegt der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c Abs 1 KStG auch "das noch nicht zugerechnete negative Organeinkommen, soweit es aufgr eines schädlichen Beteiligungserwerbs an einem OT zu einem mittelbaren schädlichen...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Rücklagenbildung (§ 62 AO)

Rz. 145 Aus dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung folgt, dass die Admassierung von Vermögenserträgen nicht unbegrenzt zulässig ist.[243] Eine steuerlich unschädliche Rücklagenbildung gewährleistet § 62 AO. Daneben sind u.U. auch Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Bereich der Vermögensverwaltung zulässig. Zu beachten ist, dass der abgabenrechtliche Begri...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Die Überschwerungseinrede, § 1992 BGB

Rz. 60 a) Hat der Erblasser durch letztwillige Verfügung Vermächtnisse oder Auflagen angeordnet, die den Nachlass überschulden würden, so ist zunächst im Wege der ergänzenden Auslegung zu untersuchen, ob der Erblasser das Vermächtnis wirklich auch im Falle der Aufzehrung des Nachlasses so wollte, wie er es ursprünglich angeordnet hat.[81] Insbesondere wenn sich die Vermögens...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.3.1 Funktionsweise der Cum-/Cum-Geschäfte

Tz. 46 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit Einführung des § 36a EStG, der erstmals auf Kap-Erträge anzuwenden ist, die ab dem 01.01.2016 zufließen (s Tz 58), durch das InvStRefG v 19.07.2016 wurden die Voraussetzungen zur Anrechnung von KapSt für bestimmte Fallkonstellationen wes verschärft. Diese Verschärfung soll verhindern, dass die Besteuerung von Dividenden mittels sog "Cum-...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Freigebigkeit

Rz. 82 Im Bereich des subjektiven Tatbestandes fordert das Gesetz, dass die Zuwendung "freigebig" sein muss. Der Begriff der Freigebigkeit geht dabei über das in § 516 Abs. 1 BGB Geforderte, nämlich die Einigung über die Unentgeltlichkeit insoweit hinaus, als freigebige Zuwendungen im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne auch ohne eine entsprechende zivilrechtliche Einigung (übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr