Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Anwendung auch für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung

Die zuvor erläuterten Grundsätze für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Sozialhilfeempfänger gelten auch für die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4.2 Nichtversicherte

Im Basistarif müssen u. a. auch Nichtversicherte[1] aufgenommen werden, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind. Eine Ablehnung des Antrags wegen Vorerkrankungen ist nicht zulässig, Risikozuschläge dürfen nicht verlangt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 7 Auslandsaufenthalt

Die private Kranken-Vollversicherung gilt mindestens 1 Jahr lang weltweit. Bei längeren dienstlichen Aufenthalten im Ausland sind entsprechende Vereinbarungen möglich.[1] Krankheitsbedingte Rücktransporte sind in der Regel allerdings nicht mit versichert.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 3 Studenten

An staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschriebene Studenten sind versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht ist jedoch auf das Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird, begrenzt. Zu den Hochschulen gehören u. a. Universitäten und Fachhochschulen. Hinweis Versicherungspflicht in allen dualen Studiengängen Teilnehmer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6 Sonderkündigungsrecht

Erhebt die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder nimmt sie eine Erhöhung des Zusatzbeitrags vor, löst dies für die Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht[1] aus. 6.1 Initialmeldung durch neu gewählte Krankenkasse Die Abwicklung des Sonderkündigungsrechts wird in das elektronische Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen einbezogen. An die Stelle der bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.3 Wirkung der Kündigung auf die Erhebung des Zusatzbeitrags

Der erstmalig erhobene bzw. der erhöhte Zusatzbeitrag ist auch bei der Ausübung des Sonderkündigungsrechts bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 7 Nichtversicherte

Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und zuletzt gesetzlich krankenversichert[1] waren oder die bislang weder gesetzlich noch privat krankenversichert[2] waren. In diesem Zusammenhang ist allerdings die vorrangige obligatorische Anschlussversicherung zu beachten.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft

1.1 Kündigungsfrist Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will. Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 4.1 Wechselrecht

Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6 Kündigung des Versicherungsvertrags

6.1 Vertragliche Kündigungsrechte Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim alten Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen bleiben beim bisherigen Versichertenkollektiv und können nicht mitgenommen werden. Hinweis Mitführung von Alterungsrückstellungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6.3 Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung kann sinnvoll sein, wenn der private Krankenversicherungsschutz vorübergehend ruhen soll, um später ohne Verluste wieder aktiviert zu werden.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse

2.1 Bindungsdauer Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss er – neben der Einhaltung der Kündigungsfrist – auch eine Bindungsdauer von 12 Monaten einhalten. Praxis-Beispiel Bindungswirkung von 12 Monaten an die bisherige Krankenkasse Ein Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4 Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte

4.1 Praktikanten Praktikanten sind versicherungspflichtig, wenn sie kein Arbeitsentgelt beziehen und das Praktikum außerhalb des Studiums ausüben. Diese Versicherungspflicht tritt aber nur ein, wenn es sich um eine berufspraktische Tätigkeit handelt, die in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht besteht allerdings längstens bis zur Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.3 Studenten und Fachschüler

Grundsätzlich krankenversicherungsfrei sind ordentlich Studierende[1] – ggf. auch während eines Zweitstudiums – sowie Fachschüler in einer nebenher gegen Entgelt ausgeübten Beschäftigung[2], nicht aber Schüler von allgemeinbildenden Schulen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / Sozialversicherung

1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beiträge für freiwillig versicherte Rentner

Für die Beitragsbemessung freiwillig versicherter Rentner gelten allgemeine Vorschriften für freiwillig Krankenversicherte. Die Beitragsbemessung wird einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt.[1] Hierbei ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen. 2.1 Reihenfolge der Einkommensarten Bei freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.5 Hauptamtlich beschäftigte Lehrer

Hauptamtlich beschäftigte Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Von der Versicherungsfreiheit werden nur Lehrer, nicht hingegen Erzieher erfasst.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 5 Notlagentarif

Der Notlagentarif ist für Beitragsschuldner gedacht, die nicht hilfebedürftig sind. Weil die Leistungen auf Notfall- und Schmerzbehandlungen beschränkt sind, ist dieser Tarif mit ca. 120 EUR monatlich sehr günstig. Die aufgelaufenen Beitragsschulden werden mit dem Preis des Notlagentarifs rückwirkend bis max. zum 1.1.2009 neu berechnet. Sobald die Schulden beglichen sind, wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 6.2 Hinweispflicht der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuw...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.2 Zahnbehandlung

Die Kosten für konservierende Zahnbehandlungen werden in der Regel vollständig übernommen. Für Zahnersatz kann der Patient bei Vertragsabschluss unter verschiedenen Möglichkeiten wählen – so können z. B. 50 oder 80 % der Kosten übernommen werden. Aufwendigere Füllmaterialien wie Keramik oder Gold sind hier eingeschlossen. Auch im Bereich der Zahnmedizin ist der PKV-Patient d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft bei fehlender Beitragszahlung und Leistungsinanspruchnahme

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit Ablauf eines Zeitraums von mindestens 6 Monaten rückwirkend ab dem Beginn dieses Zeitraums , in dem für die Mitgliedschaft keine Beiträge geleistet wurden, das Mitglied und familienversicherte Angehörige keine Leistungen in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse trotz Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 2 Leistungsempfänger nach dem SGB II bzw. SGB III

Personen, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen oder nicht beziehen wegen einer Sperrzeit [1] oder einer Urlaubsabgeltung [2] sind versicherungspflichtig. Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind versicherungspflichtig, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird. Versicherungspflicht besteht jedoch nicht, wenn nur Bedarfe für Ersta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.2 Beamte, Richter, Soldaten und sonstige Beschäftigte des Bundes

Krankenversicherungsfrei sind auch Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr, sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes (ebenso Zweckverbandes – Entscheidung des Bundessozialgerichts[1]), einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder von Verbänden öffentlich-rechtlicher Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Beitragszuschuss

Freiwillig gesetzlich versicherte oder privat krankenversicherte Rentner erhalten vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Beitragszuschuss umfasst die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Bezieher einer ausländischen Rente erhalten im Allgemeinen keinen Beitragszuschus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 5 Tragung/Zahlung

Der Zusatzbeitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Er ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Berechnung werden die für die sonstigen Beiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen angewandt. Der Zusatzbeitrag ist durch den Arbeitgeber in der Beitragsberechnung separat auszuweisen. Soweit die sonstigen Krankenversicherungsb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Bindungsdauer

Kündigt der freiwillig versicherte Arbeitnehmer seine Mitgliedschaft bei seiner bisherigen Krankenkasse, weil er zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss er – neben der Einhaltung der Kündigungsfrist – auch eine Bindungsdauer von 12 Monaten einhalten. Praxis-Beispiel Bindungswirkung von 12 Monaten an die bisherige Krankenkasse Ein Arbeitnehmer ist aufgr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Vergleichbare Einnahmen eines versicherungspflichtig Beschäftigten

Wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmt, müssen mindestens die Einnahmen berücksichtigt werden, von denen auch bei einem vergleichbaren krankenversicherungspflichtig Beschäftigten die Beiträge berechnet werden. Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, dass ein freiwilliges Mitglied beitragsmäßig nicht geringer belastet wird als ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsberechnung für freiwillig Krankenversicherte erfolgt nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes. Ausgangswert für die Berechnung sind die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Berücksichtigt wird dessen "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit". Verschiedene Einkunftsarten dürfen dabei grundsätzlich nicht saldiert werden. Die Versicherten unt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.6 Ruhegehaltsempfänger

Versicherungsfrei sind Beamte usw., Geistliche und Lehrer (Nr. 2, 4 und 5 der Vorschrift), denen bereits Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zuerkannt worden sind und die im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben. Ruhegehälter sind das Ruhegehalt nach Erreichen einer Altersgrenze oder wegen Dienstunfähigkeit, auch vor Erreichen einer Altersgrenze sowie ähnliche Bezüge, die d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 1.4 Geistliche, Kirchenbeamte und Prediger

Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Beamte[1] krankenversicherungsfrei. Geistliche sind Personen, die dem geistlichen Stand angehören. Nicht erforderlich ist, dass eine geistliche oder seelsorgerische Tätigkeit ausgeübt wird; es können auch weltliche Aufgaben übertragen worden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 2 Bemessung

Der Zusatzbeitrag ist in der Satzung der Krankenkasse festzulegen. Er wird als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds erhoben. Die Bemessung des Zusatzbeitrags ist in § 242 SGB V definiert. Hiernach muss er so festgelegt werden, dass er zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen der Krankenkasse die im Haushaltsjahr v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1.1 Kündigungsfrist

Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will. Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 6.1 Vertragliche Kündigungsrechte

Beim Wechsel von einem privaten Versicherer zu einem anderen ist in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum Ende des Versicherungsjahres einzuhalten.[1] Die beim alten Versicherer angesparten Alterungsrückstellungen bleiben beim bisherigen Versichertenkollektiv und können nicht mitgenommen werden. Hinweis Mitführung von Alterungsrückstellungen Wer seinen Vertrag nach dem 21.12...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 3.1 Krankentagegeld für Selbstständige

Selbstständige haben keinen Arbeitgeber und erhalten deshalb auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung unumgänglich. Privat krankenversicherte Selbstständige können ausschließlich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung vorsorgen. Dabei kann frei vereinbart werden, ab wann das Tagegeld im Krankheitsfall gezahlt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 1.3 Kündigungsbestätigung der Krankenkasse

Die Krankenkasse hat dem freiwilligen Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sofern ein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen soll.[1] Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse bestätigt die bisherige Krankenkasse der gewählten Krankenkasse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Krankenversiche... / 2.3 Verzicht auf die Einhaltung der Bindungswirkung bei Krankenkassenwechsel innerhalb der gleichen Kassenart

Eine weitere Sonderregelung lässt das Gesetz für den Fall zu, dass ein freiwilliges Mitglied zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der gleichen Kassenart wechseln möchte (z. B. von BKK X zu BKK Y). Für diesen Fall können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen, dass die Mindestbindungsfrist von 12 Monaten nicht angewendet werden soll.[1] Ob die einzelne Krankenkasse e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.1 Ambulante Leistungen

Privat Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht der freien Arztwahl. Auch Fachärzte können ohne Überweisung aufgesucht werden. Dies gilt ebenso für Klinikärzte, die ambulant tätig sind. Die Mediziner sind gegenüber Privatpatienten – im Unterschied zur GKV – keiner Budgetierung unterworfen. Für ambulante Leistungen ist die Direktabrechnung zwischen Arzt und Privatpatie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollversicherungsschutz in ... / 5.3 Stationäre Leistungen

Privat Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl unter allen Krankenhäusern, eine ärztliche Einweisung ist – außer bei Versicherten im Basistarif – nicht notwendig. Achtung Zustimmung der Versicherung bei Angebot von Kuren Eine Ausnahme ist zu beachten: Wenn eine Klinik neben Akuttherapien z. B. auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen anbietet, muss vor der Behandlung die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1.2 Sozialhilfeempfänger in stationären Einrichtungen

Für die in Einrichtungen stationär untergebrachten Sozialhilfeempfänger[1] sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands vor, dass der 2,67-fache Regelsatz gemäß der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII als kalendertägliche beitragspflichtige Einnahme in Ansatz zu bringen ist.[2] Als Regelsatz für den Haushaltsvorstand ist der nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 4.2 Zur Berufsausbildung Beschäftigte

Zur Berufsausbildung Beschäftigte, die kein Arbeitsentgelt erhalten, werden versicherungsrechtlich den Praktikanten gleichgestellt und unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Wird hingegen eine Ausbildungsvergütung gezahlt, besteht Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Der Unterschied ist insbesondere für die daraus resultieren Regelunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 4 Personenkreis

Sofern eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, ist dieser grundsätzlich für alle Mitglieder dieser Krankenkasse zu erheben. Keine Personengruppe ist kraft gesetzlicher Regelung ausgenommen. Somit werden für alle Personen Zusatzbeiträge erhoben, die auch Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zahlen bzw. für die diese Beiträge von...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Reihenfolge der Einkommensarten

Bei freiwillig versicherten Rentnern werden der Beitragsbemessung nacheinander der Zahlbetrag der Rente, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge das Arbeitseinkommen und die sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt.[1] Durch diese Bestimmung sollen Zweifelsfragen hinsichtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1.1 Sozialhilfeempfänger außerhalb von Einrichtungen

Die Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbands sehen keine besonderen Regelungen für die Beitragsbemessung der freiwillig versicherten Sozialhilfeempfänger vor, die nicht in Einrichtungen betreut werden. Deshalb zählt bei ihnen die gesamte laufende Hilfe zum Lebensunterhalt i. S. v. §§ 27 ff. SGB XII zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dazu gehören in Anlehnung a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Kran... / 2.3 Überschreiten der Altersgrenze von 55 Jahren

Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, z. B. infolge eines Wechsels von Voll- zur Teilzeitbeschäftigung oder von einer selbstständigen Tätigkeit zur Arbeitnehmerbeschäftigung, bleiben weiterhin krankenversicherungsfrei, sofern sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert (a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 1.2 Umfang

Standardmäßig umfasst die private Kranken-Vollversicherung ambulante und stationäre Leistungen sowie üblicherweise die Kostenerstattung von Zahnbehandlungen und -ersatz. Berufstätige können zudem Krankentagegeld bis zum vollen Nettoeinkommen mitversichern. In welchem Umfang die Kosten konkret erstattet werden sollen, kann bei bestimmten Positionen – wie etwa bei Zahnersatz –...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Bei der Beitragsgestaltung ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen. Alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, sind ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Diese Regelung bedeutet aber auch, dass bei der Beitragsberechnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenversicherung / 2.2 Beitragstragung/-zuschuss

Der Beitrag zur PKV muss vom Versicherten selbst an das Versicherungsunternehmen überwiesen werden. Im Unterschied zur GKV übernehmen das weder der Arbeitgeber noch der Rentenversicherungsträger. Diese zahlen aber – in Anlehnung an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte – einen Zuschuss zum privaten Krankenversicherungsbeitrag.[1] Der Zuschuss muss unter Vorlage des Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 1 Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt

Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind krankenversicherungspflichtig, vorausgesetzt, sie werden gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Dies gilt auch für Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden. Teilnehmer an dualen Studiengängen stehen den Beschäftigten zur Berufsausbild...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1.1 Weitere Nachweise in Zweifelsfällen

In Zweifelsfällen oder in Fällen, in denen das freiwillige Mitglied mit seiner Beitragsbemessung nicht einverstanden ist, sollen weitere Nachweise über seine Einkünfte gefordert werden. In Betracht kommen hierfür u. a. eine vom Finanzamt bestätigte Erklärung, eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerbescheid. Werden vom freiwillig Versicherten entsprechende Unter...mehr