Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhalt/Unterstützung an ... / 2.2 Ganzjährige Unterhaltsleistungen

Praxis-Beispiel Beispiel 1 Unterhalt an Rentenempfänger Franz Klammer unterstützt in 2024 seine alleinstehende Mutter. Sie wohnt in ihrer eigenen Wohnung. Er weist monatliche Unterhaltszahlungen von 750 EUR nach. Die Mutter hat eine eigene Altersrente i. H. v. jährlich 5.000 EUR. An gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (kein Anspruch auf Krankengeld, somit k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lieferkettensorgfaltspflich... / 2 Anwendungsbereich LkSG

Nach zähem Ringen im Gesetzgebungsverfahren ist das LkSG am 1.1.2023 in Kraft getreten.[1] Die Regelungen des LkSG galten zunächst nur für große in- und ausländische Unternehmen, die in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen und ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung, ihre Haupt- oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben. Ab dem 1.1.2024 sank di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkunftsarten / 4 Übersicht über die 7 Einkunftsarten

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, aus der Tierzucht usw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.6 Höhe der Kredite

Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert: Klimafreundliche Nichtwohngebäude bis zu 2.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben Klimafreundliche Nichtwohngebäude – mit QNG bis zu 3.000 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Milo EUR pro Vorhabenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3 BEG Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kredit (KfW-Programm 299)

Mit diesem Programm will die Bundesregierung Unternehmer motivieren, klimafreundliche Nichtwohngebäude zu bauen oder solche im Ersterwerb zu erwerben. Ziel ist es, dass die Treibhausgasemission nachhaltig auch bei Nichtwohngebäuden gesenkt wird. 3.1 Wer ist antragsberechtigt? Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehme...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2 BEG Nichtwohngebäude-Kredit (KfW-Programm 263)

Mit diesem Programm will die Bundesregierung Unternehmer motivieren, die im Bestand befindlichen Nichtwohngebäude klimafreundlich zu sanieren oder solche im Ersterwerb zu erwerben. Ziel ist es, dass die Treibhausgasemission nachhaltig auch bei Nichtwohngebäuden gesenkt wird. 2.1 Wer ist antragsberechtigt? Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatperso...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.5.4 Tilgungszuschuss zum Darlehen

Bis zu 50 % Eine besondere Attraktivität gewinnt das Programm durch seine Tilgungszuschüsse. Je nach erreichter Effizienzgebäude-Stufe erhält man einen Tilgungszuschuss auf den bewilligten Darlehensbetrag.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 1 Förderübersicht

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.12 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Förderprogramm. Die Darlehen sind abhängig von der Haushaltslage des Bundes.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.10 Rechtsanspruch

Haushaltsmittel Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Förderprogramm. Die Darlehen sind abhängig von der Haushaltslage des Bundes.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.11 Kombination mit anderen Förderprodukten

Nicht mehr als die Investitionssumme Dieses Förderprogramm kann mit anderen Förderprogrammen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) grundsätzlich kombiniert werden. Es ist zu beachten, dass die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Ausschlüsse Nicht möglich ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Prod...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlu...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.9 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist kann ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.9 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Darlehen dieses Programms können für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Zu beachten ist: Kombination nicht möglich Soll eine Kombination des BEG-Programms und eine Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erfolgen, ist dies zulässig. Eine Kumulierung dieser beiden Förderungen ist aber nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.3 Bereitstellungskonditionen

Die Auszahlungsquote für ein Darlehen beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen kann in einer Summe oder in Teilen vom Antragsteller abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate gerechnet ab Zusage. Diese Frist ohne gesonderten Antrag kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nicht kostenlos. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13....mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.10 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7 Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024

Für Antragsteller in den Hochwassergebieten Bayern und Baden-Württemberg gelten folgende Kulanzregelungen: Betroffene Antragsteller können einen erneuten Förderantrag auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ihre bereits geförderten Vorhaben stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen, Zuschüsse) ist bis zu 100 % der geförderte...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.8 Zinssatz des Programms

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Der Zinssatz wird unter Berücksichti...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6 Antragstellung

Hausbank Die Darlehen dieses Programms können bei der Hausbank beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird (s. u.). Als Zeitpunkt der Antragstellung gilt das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW-Bank. Die Darlehenszusage erfolgt immer nach den aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Als Vorhabenbeginn wird grundsätzlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.8 Verwendungsnachweis

54 Monate Innerhalb von 54 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.3 Förderstufen

2 Stufen Es werden 2 Förderstufen gefördert: Klimafreundliches Nichtwohngebäude Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. 3.3.1 Stufe Klimafreundlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.6.1 Vorhabenbeginn bei Sanierungen

Nicht geförderte Maßnahmen Wird eine Sanierung durchgeführt, gelten insbesondere folgende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn: die Erkundung vorhandener Bausubstanz und Statik oder die Schadstoffsanierung der Bau von Fahrstühlen oder Beseitigung von Barrieren, da es sich hier um keine förderfähigen Maßnahmen handelt die Umsetzung förderfähiger, aber nicht über dieses Programm gef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.2 Sanierung zum Effizienzgebäude

Bestandsgebäude Bei einer energetischen Sanierung und dem Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden erfolgt eine Förderung, wenn die Gebäude nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzgebäudes erreichen. Förderfähige Kosten Als förderfähige Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.3.1 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude

Effizienzgebäude 40 Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Paradigmenwechsel bei der A... / a) Der Hauptzwecktest

Wie bereits dargestellt kommt dem "Hauptzwecktest" in der nun vorliegenden Verwaltungsauffassung die zentrale Bedeutung zu. Die Finanzverwaltung will hier auf die gesetzliche Normierung des Hauptzwecks für den 15 %-Sockelbetrag abstellen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 4 und 5 ErbStG). Der Hauptzweck ist nur dann erfüllt, wenn die übertragene Gesellschaft originär gewerblich, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.1 Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmer Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts. Förderausschlüsse Von einer Förderung ausgeschlossen sin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.3.2 Stufe Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG

Effizienzgebäude 40 NH Diese Stufe wird erreicht, wenn die Anforderung an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus sowie die Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 erfüllt werden und ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Mit dem Nachhaltigkeitszertifikat wird die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.7 Laufzeit und Zinsbindung

Folgende Laufzeitvarianten stehen Ihnen zur Verfügung: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre, bis zu 30 Jahre b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.5.5 Zinssatz

Der Zinssatz dieses Programms orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird daher erst am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Dies beinhaltet allerdings keine Verbilligung mehr aus Mitteln des Bundes. Bonitätsklasse Die Höhe des Zinssatzes w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.5 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.1 Nicht gefördert werden folgende Gebäude

Ferienwohnungen etc. Folgende Gebäude sind von der Förderung über dieses Programm ausgeschlossen: Ferienwohnungen Ferienhäuser Wochenendhäuser Beherbergungsbetriebe/Beherbergungsstätten, wenn die Gebäude nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Hinweis Erreichen des NH-Standards Das Effizien...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.3 Förderung von gemischt genutzten Wohngebäuden

Mehr als 50 % Wohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung und maximal 50 % Nichtwohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden. Alle Flächen der Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.6 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Planungskosten Gefördert werden nicht nur die energetischen Maßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau, der nach den vorstehenden Regelungen unter dem Punkt Neubau Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse: Die Nachh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 % Nichtwohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Nichtwohnnutzung und maximal 50 % Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden (z. B. eine Hausmeisterin- bzw. Hausmeisterw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gelegenheitsgeschenke und s... / b) Ausbildungskosten

Zuwendungen zur Ausbildung sind ebenfalls nur steuerfrei, wenn der Empfänger bedürftig ist. Der Begriff der "Ausbildung" ist nicht gesetzlich definiert. Die h.M. stellt auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG ab. Zu den Kosten der Ausbildung zählen dabei nicht nur die Gebühren für Unterricht und Lehrmittel, sondern auch die durch die Ausbildung bedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Materialkosten Eigenleistungen sind möglich, allerdings werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz mit der "gewerblichen Bestätigung nach Durchführung" ("gBnD") nachgewiesen werden. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.2 Welche Nichtwohngebäude gefördert werden

Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten Das Programm fördert den Neubau sowie den Ersterwerb von Nichtwohngebäuden. Ein Ersterwerb liegt vor, wenn der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB des Nichtwohngebäudes erfolgte. Das Förderobjekt muss nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 3.4 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesen Programmen setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Degressive Gebäudeabschreibung / 6 Nachträgliche Minderung der Bemessungsgrundlage

Mindert sich die Bemessungsgrundlage in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Jahr aufgrund der Bewilligung eines Zuschusses, bleiben die AfA-Sätze nach § 7 Abs. 5 EStG weiterhin maßgebend. Infolge der "zu hohen" AfA in den Jahren vor der Bewilligung des Zuschusses kann sich der Abschreibungszeitraum auf weniger als 25 bzw. 40 Jahre verkürzen. Hinweis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr