Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, langfris... / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Darlehensbetrags für ein längerfristiges Darlehen erfolgt auf das...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fremdwährungsdarlehen

Literatur: Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Währungsgewinne und -verluste in die Besteuerungsgrundlage mit einzubeziehen. Auch im Rahmen von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist ihre Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Verm...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 2 Bilanzierung des Gesellschafterdarlehens

Gesellschafterdarlehen werden in der Bilanz der Gesellschaft als Verbindlichkeit ausgewiesen. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden i. d. R. als solche gesondert ausgewiesen oder im Anhang zum Jahresabschluss angegeben (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Werden sie unter anderen Positionen ausgewiesen, muss diese Eigenschaft vermerkt werden. Das D...mehr

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GmbH: Gesellschafterdarlehen / 1 Steuerliche Anerkennung des Gesellschafterdarlehens

Bei Betriebsprüfungen werden Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft. Das Gesellschafterdarlehen muss so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen Fremden/Dritten vereinbart würde – also: Der Darlehensvertrag muss insgesamt "übliche" Konditionen enthalten. Die Finanzbehörden orientieren sich bei der steuerrechtlichen Beurteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.2 ABC der Mieteinnahmen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten, kurzfris... / 4 Üblicherweise gehören zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten, Darlehen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr, Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel, Verbindlichkeiten aus der Ausstellung eigener Wechsel, erhaltene Anzahlungen.mehr

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ABC der Werbungskosten / Geldbeschaffungskosten

Geldbeschaffungskosten, z. B. Schätzgebühren, Gebühren für die Vermittlung des Darlehens, Bereitstellungszinsen, Notariats- und Gerichtsgebühren für die Bestellung von Hypotheken oder Grundschulden haben den Charakter von Schuldzinsen und sind daher in gleichem Umfang als Werbungskosten abziehbar wie Schuldzinsen (Rz. 84; § 21 EStG Rz. 211ff.).[1]mehr

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Verbindlichkeiten, kurzfris... / 1 So kontieren Sie richtig

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ABC der Werbungskosten / Bausparvertrag

Abschlussgebühren und Kontoführungsgebühren eines Bausparvertrags können vorab entstandene Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung sein, wenn der Bausparvertrag anhand objektiver Kriterien nachweisbar zur Finanzierung eines konkreten Hausbaus, nicht zum allg. Sparen abgeschlossen wurde.[1] Solche objektiven Indizien können etwa Vorhandensein eines Grundstücks, Bauvoran...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bürgschaft

Zur Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers zur Sicherung seines Arbeitsplatzes vgl. "Darlehen". Die Übernahme einer Bürgschaft durch den Arbeitnehmer zugunsten seines in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft tätigen Arbeitgebers kann durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Ist der Arbeitnehmer mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, ka...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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ABC der Werbungskosten / Veräußerung der Einkunftsquelle

Nicht mit stpfl. Einnahmen in Zusammenhang stehen Aufwendungen, die ganz oder überwiegend durch die Veräußerung der Einkunftsquelle (Mietshaus, Kapitalvermögen) verursacht sind, da Veräußerungsgewinne im Bereich der Überschusseinkünfte nicht steuerbar sind.[1] Durch diese Aufwendungen wird eine Einkunftsquelle des Stpfl. beseitigt, sie dienen daher nicht dem Erwerb, der Sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.2.2 Werbungskosten

Rz. 248 Zu den Werbungskosten gehören nur die Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks mit betriebsbereitem Gebäude gerichtet sind und die ein Stpfl. auch außerhalb eines Gesamtobjekts abziehen könnte. Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen zur Finanzierung der Beteiligung. Werden die Aufwendungen an den Anbieter gezahlt, ist Voraussetzung für den Abzug als W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anschaffungskosten

Werbungskosten sind von den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten (sowie Herstellungskosten und Herstellungsnebenkosten) abzugrenzen. Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten stehen mit dem Vermögensgegenstand, nicht den Einkünften, in wirtschaftlichem Zusammenhang und können nur über die Abschreibungen steuerlich verrechnet werden (zum Begriff der Anschaffung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Optionsgeschäft

Literatur: Philipowski, DStR 2007, 1615 Optionsgeschäfte bilden eine selbstständige Einkunftsquelle, deren Besteuerung sich ab Vz 2009 nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG ergibt. Gegenstand eines Optionsgeschäfts i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 EStG ist die Einräumung eines Rechts, nicht aber die Begründung einer Pflicht, eine bestimmte Menge an Basiswerten (z. B. Wertpapiere, E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorauszahlung

Wurden Vorauszahlungen für Herstellungsleistungen verausgabt, die wegen Konkurses des Bauunternehmers nicht erbracht worden sind, können sie als Werbungskosten abgezogen werden.[1] Aus der Geltung des Abflussprinzips (Rz. 62) folgt, dass Vorauszahlungen in dem Jahr als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Ohne Bedeutung ist es, zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.2 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 1 EStG

Rz. 266 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG dürfen Verlustanteile eines Kommanditisten weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG zurück- oder vorgetragen werden. Die Vorschrift setzt die Ermitt...mehr

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ABC der Werbungskosten / Substanzverluste

Literatur: Glanegger, DStZ 1984, 583; Woring, DStZ 1991, 76; Flies, DStR 1996, 89; Uhländer, FR 1996, 301; Flies, FR 1996, 702; Thomas, DStR 2004, 1273 Substanzverluste (Beschädigung, Zerstörung oder sonstiger Verlust) eines (privaten oder beruflich genutzten) Vermögensgegenstands aus beruflichem Anlass führt zu Werbungskosten.[1] Wertveränderungen und Veräußerungsverluste si...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 4.2 Aktuelle und potenzielle Fremdkapitalgeber

Bei den Fremdkapitalgebern haben die Kreditinstitute im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen, wie z. B. Lieferanten, Mitarbeiter (Pensionsansprüche), Kunden (Garantieansprüche) und viele mehr, eine Sonderstellung. Durch das Kreditwesengesetz sowie aus eigenem wirtschaftlichem Interesse bestehen diese i. d. R. auf der Überlassung der Jahresabschlüsse bei Kreditverhandlungen ...mehr

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Beirat in der GmbH: Rechte ... / 1.2 Der fakultative Beirat in der GmbH

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, steht es den Gesellschaftern frei, ein zusätzliches Beiratsgremium zu berufen. Es kann als (fakultativer) Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat bezeichnet werden. Diese Bezeichnungen werden häufig synonym gebraucht, doch sollte der Begriff Aufsichtsrat nur dann verwendet werden, wenn diesem Organ dem obligatorischen Aufsichtsra...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / 2.2 Einhaltung des Gläubigerschutzes

Da bei der Umwandlung die Gläubigerschutzvorschriften des GmbH-Rechts zur Anwendung kommen, darf das Einzelunternehmen keinesfalls überschuldet sein. Liegt also bereits eine Überschuldung vor, scheidet eine Umwandlung aus, denn der Geschäftsführer müsste für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen.[1] Eine Umwandlung ist aber nicht erst bei einer Überschuldung unzulässi...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 1 Gehaltskürzung bei schlechter Ertragslage

Bei schlechter Ertragslage der GmbH kann eine Reduzierung der Bezüge, ein vorübergehender oder aber auch ein endgültiger Gehaltsverzicht notwendig sein, um eine drohende Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH zu vermeiden. Jede dieser Möglichkeiten hat andere steuerliche Konsequenzen, wobei zu berücksichtigen ist, ob der Fremd- oder der Gesellschafter-Geschäftsführe...mehr

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Umwandlung: aus einem einze... / Einführung

Der Einzelkaufmann haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen. Er hat meist klein angefangen und wollte sich die Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Aufwand ersparen. Nun ist er gewachsen. Er operiert ggf. mit größeren Beträgen und trägt ein entsprechendes Haftungsrisiko. In Zeiten, in denen die Absatz- und Auftragslage starken Schwankungen unterliegt...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.7 ESRS E2-6 – erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 95 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Auswirkungen von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Das Ziel dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis zu vermitteln für: die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken, die sich aus verschmutzungsbedingten Auswirkungen und Abhän...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.3 Phase 3: Bewerten

Rz. 37 In Phase 3 "Bewerten" prüft das Unternehmen die Bewertung der wesentlichen Risiken und Chancen durch: Identifizierung von Übergangsrisiken und -chancen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nach den Kategorien: Politik und Recht: z. B. Einführung von Vorschriften, Sanktionen und Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Fahrlässigkeit gegenüber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens

Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Darlehen nicht möglich.[2] Rz. 148 Im Unterschied zur sti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3 Gewährung von partiarischen Darlehen (S. 1 Alt. 2)

2.5.3.1 Voraussetzungen eines partiarischen Darlehens Rz. 147 Bei einem partiarischen Darlehen i. S. d. §§ 488ff. BGB handelt es sich um ein Darlehensverhältnis, bei dem der Darlehensgeber anstelle oder neben einer festen oder variablen Verzinsung einen Anteil am Gewinn des Unternehmens erhält, dem das Darlehen dient.[1] Eine Verlustbeteiligung ist bei einem partiarischen Dar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.4 Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (S. 1 Nr. 4)

Rz. 247 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG. Rz. 248 Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5 Stille Gesellschaft, Partiarisches Darlehen (Nr. 4)

2.5.1 Überblick Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft

Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewinn erhält, den das Handelsgewerbe abwirft (§ 230 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.3.2 Steuerbare Einnahmen und Werbungskosten

Rz. 150 Zu den Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert, die durch das Kapitalüberlassungsverhältnis veranlasst sind und keine Kapitalrückzahlung darstellen. Einnahmen aus partiarischen Darlehen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sind in erster Linie die dem Darlehensgeber zugewiesenen Anteil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.2 Tatbestand der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge (S. 2)

Rz. 260 Gem. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG gelten als Veräußerung auch die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft. Auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens im Fall der Auflösung einer stillen Gesellschaft gilt als Veräußerung. Mit dieser Regelung soll die vollständige steuerliche Erfassung aller Wertsteigerungen privater ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.1 Überblick

Rz. 137 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als typisch stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist. Ergänzt wird die Regelung durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der den Gewinn au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.6.2 Beispiele für besondere Entgelte und Vorteile

Rz. 274 Zu den besonderen Vorteilen nach § 20 Abs. 3 EStG gehört zunächst ein von einem Darlehensgeber vereinnahmtes Abgeld oder Disagio. Wird bei der Einräumung eines Darlehens ein Abschlag vom Nennbetrag einbehalten, dann handelt es sich hierbei i. d. R. nicht um eine Verwaltungsgebühr, sondern um ein Nutzungsentgelt. Der Darlehensgeber hat den Betrag daher als besonderen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.1.1 Managementbeteiligungen: Steuerlicher Veranlassungszusammenhang

Rz. 398 Die Abgrenzung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG von den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erlangt insbesondere im Zusammenhang mit Managementbeteiligungen Bedeutung. Entscheidend ist insofern, dass zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere Bezü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 3.1.7 Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (S. 1 Nr. 7)

Rz. 255 Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinne aus der Veräußerung von sonstigen Kapitalforderungen jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG stellt einen Auffangtatbestand für alle Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen dar, die nicht bereits der Besteuerung nach einem anderen Tatbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.4.2.2.8 Vertragsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 79 Bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen besteht die Gefahr, dass aufgrund gleich gerichteter Interessen Vereinbarungen getroffen werden, mit deren Hilfe sich Einkünfte zwischen den betreffenden Personen dergestalt verlagern lassen, dass eine Verringerung der gemeinsamen Steuerbelastung erreicht werden kann. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher steuerlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2 Einnahmen aus stillen Gesellschaften (S. 1 Alt. 1)

2.5.2.1 Voraussetzungen einer stillen Gesellschaft Rz. 138 Bei einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230ff. HGB handelt es sich um eine zwischen dem Inhaber eines Handelsgewerbes und einem Dritten, dem stillen Gesellschafter, gegründete Innengesellschaft, im Rahmen derer sich der Dritte mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe beteiligt und dafür einen Anteil am Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Der heutige § 20 EStG geht im Wesentlichen auf § 12 des Preußischen EStG v. 24.6.1891[1] zurück. § 6 Nr. 1 PrEStG 1891 unterwarf, ähnlich wie § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des heutigen EStG, alle Einkünfte, die der Stpfl. aus Kapitalvermögen erzielte, der ESt. § 12 PrEStG 1891 ergänzte diese Vorschrift, enthielt aber, vergleichbar dem heutigen § 20 Abs. 1 EStG, keine Definitio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.4 Entstehung eines negativen Einlagekontos

Rz. 146 § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sieht vor, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15a EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG sinngemäß anzuwenden ist. Verluste aus stillen Gesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 3.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen

Anstelle der Kürzung i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts kann bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen, auf Antrag die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags erfolgen, der auf die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz entfällt. Die Regelung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.5.2.3 Stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 145 Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG findet die Verlustverrechnungsbeschränkung i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 6 bis 8 EStG bei den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG entsprechend Anwendung. Verluste aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften dürfen daher weder mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgegl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG

Rz. 403 Im Fall von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG überlässt der Stpfl. bewegliche Sachen, Sachinbegriffe oder Rechte für eine zeitlich begrenzte Dauer an einen Dritten und erhält dafür ein Entgelt. Die zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Sachen gegen Entgelt, die nicht Bestandteil eines Sachinbegriffs sind, unterfällt nicht den Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.1 Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG

Rz. 377 § 20 Abs. 7 S. 1 EStG bestimmt, dass die Regelungen über Steuerstundungsmodelle i. S. d. § 15b EStG bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG sinngemäß anzuwenden sind. § 15b EStG geht auf § 2b EStG a. F. zurück, der mit dem StEntlGesetz 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] eingeführt worden war und eine Verlustverrechnungsbeschränkung für ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.3 Sonderfall eigenkapitalähnliche Genussrechte

Rz. 105 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Bezüge aus Genussrechten als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung, wenn mit dem Genussrecht kumulativ das Recht auf Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist.[1] Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine Kapitalüberlassung an eine Gesellschaft auf ausschließlich schuldrechtl...mehr