Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Programmübersicht

Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Rheinland-Pfalz gefördert: Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht Förderprogramme

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes Bayern

Insbesondere folgende Programme werden durch das Land Bayern im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden angeboten: Kurzübersicht Förderprogramme des Landes Bayernmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Übersicht der Förderprogramme des Saarlandes

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Schleswig-Holstein will seine energetischen Ziele insbesondere mit folgenden Programmen erreichen:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 15.000 EUR beantragt werden. Zur Rückzahlung stehen 2 Varianten zur Verfügung. Die Tilgung kann in monatlich gleichbleibenden Raten auf die Dauer der Zinsbindung oder als endfälliges Darlehen im Verbindung mit einem Bausparvertrag vereinbart werden. Bis zu 45 Jahren Die endfällige Variante zielt darauf ab, dass nac...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.3 Konditionen

Die oben beschriebenen unterschiedlichen Förderungen beinhalten auch unterschiedliche Förderkonditionen. Die einzelnen Förderungen sind in 2 Förderwege eingeteilt. 1. Förderwegmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Konditionen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen. Die Darlehensumme kann bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit betragen, wenn eine vollständige Sanierung erfolgt. Bei Einzelmaßnahmen und altergerechten Umbauten werden Darlehen bis zu 50.000 EUR gewährt. Einmalzuschuss bis zu 3 % Neben dem Darlehen werden Energieeffizienzhäuser 100 und Denkmal von der L-Bank mit einen Zuschuss i...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berlinmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3.1 Programm 151 und 152

Die Eckdaten lauten: Darlehensauszahlung zu 100 % Darlehen max. 120.000 EUR pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Darlehen max. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Durchführung von Einzelmaßnahmen Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren endfälliges Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre Zinsfests...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.7 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten. Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit o...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Eigenleistungen nur mit Ausnahmen

Eigenleistungen sowie die dabei entstandenen Materialkosten sind nicht förderfähig. Förderfähig sind nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten für das vom Fachunternehmer verbaute Material. Die gewerbliche Durchführung muss durch eine Rechnung an die Kommune nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Kleinstbeiträge. Hinweis Rechnungslegung durch eigene Betriebe Ist ein U...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Was wird gefördert?

Das Programm entspricht im Wesentlichen dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen (159)". Entsprechend gelten folgende Voraussetzungen: das Erreichen des KfW-Standards "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus" die Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN18040-2 barrierereduzierende Baumaßnahmen in definierten Förderbereichen. Die Förderung gilt auch für die Anschaffungskosten...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7.5 Tilgungszuschuss

Bis zu 25 % Neben der Zinsverbilligung sollen die nachfolgenden Tilgungszuschüsse einen Anreiz zur Investition darstellen. Die Bemessungsgrundlage für den Tilgungszuschuss ist der vereinbarte Darlehensbetrag. Folgende Tilgungszuschüsse werden angeboten:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.10 Kombinationen mit anderen Programmen

Dieses Programm kann mit folgenden anderen Programmen kombiniert werden: KfW-Programme 151/152 und 430 Kredite des Landesförderinstituts Mittel der BAFA aus dem Marktanreizprogramm. Wichtig Ausschluss § 35c EStG Werden die öffentlichen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme genutzt, ist eine Förderung nach § 35c EStG nicht möglich.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg möchte langfristig den bestehenden Wohnungsbestand energieeffizient sanieren lassen. Gleichzeitig soll neuer Wohnungsbestand gleich so gebaut werden, dass energetische Standards erreicht werden. Gefördert werden langfristige Maßnahmen, die besonders energieeffizient sind und das KfW-Effizienzhausniveau erreichen (Sanierung oder Neubau). KfW-Effizienzhauss...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung (WG und NWG)

Neben den energetischen Maßnahmen selbst werden auch folgende Nebenmaßnahmen gefördert: Aufwendungen für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau Aufwendungen für eine Nachhaltigkeitszertifizierung und der damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen. Hinweis Nicht gefördert werden ... ... Umschuldungen oder Na...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Grundsätzlich gelten die Programmbedingungen der KfW-Bank. Die entsprechenden Merkblätter können bei der KfW-Bank (www.kfw.de) abgerufen werden. Auch Eigenleistungen sowie die dabei entstandenen Materialkosten sind nicht förderfähig. Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen. Dies gilt auch für die Kosten ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.4 Einbindung und Aufgaben eines Energieeffizienz-Experten

Expertenliste Die antragstellende Kommune muss für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Einen solchen findet man in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste). Hier werden die Kategorien "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" und "Bundesförderung für e...mehr

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KfW-Förderbank: Förderprogr... / 4 Wohnungseigentümergemeinschaften

2 mögliche Wege Die KfW-Förderprogramme können auch von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder von den Miteigentümern für ihre im Eigentum stehende Wohnung beantragt werden. Die KfW-Förderbank lässt hierzu 2 Wege offen. Welcher am Ende gewählt wird, hängt natürlich auch von der Maßnahme ab. Saniert beispielsweise nur ein Miteigentümer seine Wohnung, dann wird auch nur di...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.8 Antragstellung

Direktantrag Die Förderanträge sind direkt bei der KfW-Bank zu stellen. Die notwendigen Antragsformulare und Hinweise findet man auf der Webseite der KfW: www.kfw.de/264. Kein Vorhabenbeginn Vor Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn bzw. nicht Vorhabenbeginn werden folgende Punkte angesehen:mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.1 Allgemeines

Wohn- und Nichtwohngebäude Dieses Programm fördert ausschließlich Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese müssen nach ihrer Fertigstellung oder nach der Umsetzung aller energetischen Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Wird ein Gebäude zum Teil gewerblich genutzt, kann dieser Gebäudekomplex als separates Effizienzgebäude g...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2.4 Bedienung eines Immobilienkredits

Hilfe beim "Nestbau" Die Unterstützung der Kinder seitens der Eltern beim Hauserwerb kann auch in dem Abtrag eines Immobilienkredits des Schwiegerkindes bestehen. Dann ist allerdings ein Anspruch der Schwiegereltern auf Rückgewähr wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) fraglich. Denn die geleisteten Zahlungen müssen nach der Vorstellung der Schwiegereltern auch dem...mehr

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Ehewohnung bei Trennung und... / 1 Regelung der weiteren Nutzung

Viele Streitfragen Zerbricht das Eheglück, haben die Partner nicht nur ihre gescheiterte Beziehung, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen zu verkraften. Steht Grundbesitz im gemeinsamen Eigentum oder im Alleineigentum eines Ehegatten, muss für die widerstreitenden Interessen eine angemessene Regelung gefunden werden – erst recht, wenn Kinder betroffen sind. Dabei kommt es ...mehr

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Kündigungsfolgeschaden (Miete) / 2.5 Aufwendungen für die neue Wohnung

Die Aufwendungen für die neue Wohnung (neue Gardinen, Einbauküche, Einrichtungsgegenstände, Teppich- oder Parkettböden, Renovierungskosten etc.) gehören nicht zum Schaden, weil der Mieter hierfür einen entsprechenden, bleibenden Gegenwert erhält.[1] Hinweis Ausnahme: Mobiliar des Vormieters Im Ausnahmefall kann etwas anderes gelten, wenn der Mieter vom Vormieter gebrauchtes, w...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die auch über die KfW-Förderprogramme Energieeffizient Sanieren – Kredit (151), Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152) und Altersgerecht Umbauen Verweis auf KfW-Programme gefördert werden. Insoweit wird auf diese Programme verwiesen. Über diese Programme fördert das Land Bayern mit seinem Programm "Wohnen...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Antragstellung

Die Fördermittel dieses Programms sind bei der ILB zu beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist auf der Webseite der ILB (www.ilb.de) zu finden. Als Sicherheiten für die Kreditmittel gelten die banküblichen Sicherheiten. Die Mittel werden als sog. "De-minimis"-Beihilfe gewährt. Das bedeutet, dass neben dem Antragsformular die "De-minimis"-Erklärung einzureichen ist. H...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von Wohngebäuden der Kommune

Förderung vom Wohngebäude (WG) Gefördert wird der Neubau eines Effizienzhauses (WG). Hierunter fallen die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb eines neu errichteten energieeffizienten Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss aber den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 NH erreichen. Zur Besonderheit bei Rohbauten siehe oben ("Wichtig"). Gefördert werden auch Umfeldmaßn...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen

Nichtwohnfläche zur Wohnfläche Werden Nichtwohnflächen (z. B. bisherige Gewerbebauten) zu Wohnflächen umgebaut, gelten für die Umwidmung folgende Förderungen:mehr

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Grundpfandrechte: Grundschu... / 3 Neuerungen bei der Sicherungsgrundschuld

Schutz der "Häuslebauer" Allerdings wurde das Recht der Sicherungsgrundschuld durch das am 19.8.2008 in Kraft getretene Risikobegrenzungsgesetz [1] in wesentlichen Punkten modifiziert. Die Neuregelung hat insbesondere zum Ziel, Hausbesitzer vor Missbrauch durch "Kreditverkäufe" besser zu schützen: Wenn nämlich die Hausbank die mit einer Grundschuld gesicherte Darlehensforderun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Maximal 100.000 EUR Die IBB gewährt für Einzelmaßnahmen Darlehen in Höhe von 50.000 EUR je Wohneinheit. Erfolgt eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, werden Darlehen bis zu 120.000 EUR je Wohneinheit gewährt. Die Programmzinsen der KfW-Bank werden von der IBB um 0,6 % zinsvergünstigt angeboten. Zudem wird ein Tilgungszuschuss gezahlt. Dieser ist davon abhängig, welcher KfW-Ef...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Darlehenskonditionen

Laufzeit bis zu 20 Jahren Die Darlehen werden bis zur vollen Höhe des zu erbringenden Eigenanteils genehmigt. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Förderperiode 2014 bis 2020 und der jeweiligen Richtlinie. Für die Rückzahlung können Laufzeiten von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Die 1. Zinsbindungsfrist von 10 Jahren (Mindestlaufzeit des Darlehens) ist zinslos....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3.1.2 Konditionen

0,5 % Zinsen Das objektabhängige Darlehen wird während der Dauer der Belegungsbindung mit 0,5 % verzinst. Nach Ablauf der Belegungsbindung erfolgt die Verzinsung mit dem üblichen Marktzins. Der Tilgungsanteil muss mindestens 1 % betragen. Für dieses Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 3 % erhoben. Als Bemessungsgrundlage gilt der Darlehensnennbet...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Die Förderung besteht aus einer Zinsgarantie für 15 Jahre. In dieser Zeit wird das Darlehen mit einem Zinssatz von 0,5 % verzinst. Das Land Rheinland-Pfalz verbürgt sich dabei gegenüber der Hausbank zu einer Zinsverbilligung, die an den Antragsteller weitergegeben wird. Dadurch wird das Darlehen günstiger als das Kapitalmarktdarlehen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist erfolg...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderten Haushalte müssen die monatlichen Belastungen durch das Darlehen auf Dauer tragen können. Eine Tabelle über die maximal zulässige Belastung befindet sich auf der Webseite der L-Bank unter www.l-bank.de/z15. Eigenleistung Es werden Eigenleistungen in Höhe von mindestens 25 % der Gesamtkosten vorausgesetzt. Kann die L-Bank im Grundbuch erstrangig abgesichert werde...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Förderung energetischer Maßnahmen insbesondere folgende Förderprogramme geregelt: Förderprogrammemehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3.2 Programm 159

Eckdaten Die Eckdaten lauten: Darlehensauszahlung zu 100 % Darlehen max. 50.000 EUR pro Wohneinheit Darlehenslaufzeit bis zu 30 Jahren mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren endfälliges Darlehen bis zu 10 Jahren Laufzeit möglich Mindestlaufzeit der Darlehen beträgt 4 Jahre Zinsfestschreibung für die ersten 5 oder 10 Jahre Darlehen kann in Teilbeträgen abgerufen werden Abruffrist beträgt 1...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Auszahlung und Tilgungsnachlässe

Die Auszahlung erfolgt bei Darlehen bis 15.000 EUR in 2 Raten. 50 % werden bei Beginn der Maßnahme ausgezahlt, die weiteren 50 % nach Abschluss und Prüfung des Kostennachweises. Wurde Darlehen über 15.000 EUR beantragt, erfolgt die Auszahlung in 3 Raten: 25 % bei Beginn, 55 % nach Fertigstellung und 20 % nach Prüfung des Kostennachweises. Das Land NRW begünstigt diese Förderd...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Konditionen

Die Darlehen dieses Programms werden bis zu einem Betrag von 75.000 EUR gewährt. Darlehen unter einem Betrag von 2.500 EUR werden nicht gewährt. Eine Minderung des Auszahlungsbetrags durch eventuelle Kosten wird nicht vorgenommen. Die Auszahlungsquote beträgt somit 100 %. Die Darlehenslaufzeit beträgt mindestens 10 Jahre, maximal 20 Jahre. Die 1. Zinsfestschreibung beträgt 10...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Konditionen

Kostenvoranschläge erforderlich In der Regel sollen Darlehen dieses Programms als Ergänzung zur Finanzierung des Vorranggläubigers dienen. Bei Haushalten mit bis zu 4 Personen beträgt das Darlehen maximal 60.000 EUR. Leben mehr Personen im Haushalt des Antragstellers, so kann der Darlehensbetrag um 5.000 EUR je weiteres Haushaltsmitglied erhöht werden. Vor der Darlehensgewähr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.1.1 Konditionen

Bis zu 100.000 EUR Die Förderung besteht aus einem Darlehen bis zu 50.000 EUR je Wohneinheit. Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Einmalzuschuss Das Darlehen wird durch einen Einmalzuschuss in Höhe von 3 % des Förderdarlehensbetrags, maximal aber 1.500 EUR ergänzt. Hinweis Sanierung Plus ...mehr

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Hypothek als Sicherungsmittel / 4 Muster

Beispiel Eine Briefhypothek kann nach folgendem Muster bestellt werden: Schuldanerkenntnis Ich bekenne, von…, in…, (im Folgenden "Gläubiger" genannt) ein Darlehen in Höhe von … EUR zu folgenden Bedingungen erhalten zu haben: Das Darlehen ist vom… an mit… % jährlich in vierteljährlichen, jeweils am ersten Tag eines jeden Kalendervierteljahrs nachträglich fälligen Raten zu verzi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme des Landes NRW

Das Land NRW bietet folgende Förderprogramme für Objekte, die in NRW belegen sind, an: Kurzübersicht Förderprogramme NRWmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Darlehenskonditionen

Die gewährten Darlehen werden bei einem Neubau in 2 Raten ausgezahlt. 50 % bei Baubeginn und 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus. Alle anderen Darlehen werden in einer Summe ausgezahlt. Grundsätzlich werden die Darlehen im Grundbuch gesichert. Sollzinsen Die Darlehen werden in Abhängigkeit von Effizienzhaus-Standard und des Alters des Objekts verzinst.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Wie erfolgt die Förderung?

Bis zu 100.000 EUR Gefördert wird über ein Direktdarlehen an den Antragsteller. Der maximale Darlehensbetrag beträgt 100.000 EUR. Allerdings wird dieses Darlehen nur als Co-Darlehen zu einem weiteren Darlehen eines anderen Finanzierungsinstitut gewährt. Die Gesamtkosten zur Festlegung des Finanzierungsbedarfs werden wir folgt ermittelt: Neubau: Berücksichtigt werden die Kosten ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Wie erfolgt die Förderung?

Grund- und Zusatzdarlehen Die Förderung besteht aus einem Grunddarlehen und einem Zusatzdarlehen. In der Regel soll das Darlehen als nachrangiges Darlehen zu einem bereits bestehenden Darlehen gewährt werden. Das Grunddarlehen beträgt 30 % der Gesamtkosten. Das Zusatzdarlehen beträgt jeweils 5 % der Gesamtkosten. Es wird unter folgenden Bedingungen gewährt: für jedes weitere K...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungs...mehr