Fachbeiträge & Kommentare zu Leasing

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2 Teilamortisations-Verträge

3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 11 Finanzierungs-Leasing ist nur dann anzunehmen, wenn[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.1.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 18 Ein Teilamortisations-Leasing-Vertrag ist dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.2.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 27 Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 23.12.1991. Teilamortisations-Leasing im Sinne dieses Schreibens ist nur dann anzunehmen, wennmehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.4 Insolvenz

Rz. 43 Bei Insolvenz des Leasingnehmers [1] kann der Insolvenzverwalter den Vertrag fortführen (§ 103 Abs. 1 InsO) oder die Erfüllung ablehnen (§ 103 Abs. 2 InsO); darüber hinaus gibt § 109 Abs. 1 InsO ihm das Recht, Leasing-Verträge über unbewegliche Gegenstände unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Kündi...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 6.2 IFRS-Anhang

Rz. 98 Nach IFRS sind umfangreiche Anhangangaben nach IFRS 16 unterteilt in Leasingnehmer und -geber notwendig. Eine genauere Übersicht findet sich im Beitrag Anhang nach IFRS.[1]mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.2 Gewerbesteuer

Rz. 41 Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Hinzugerechnet werden müssen 20 % aller Miet- und Pachtzinsen, also auch Leasing-Zahlungen, für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern (die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfällt) und 50 % der Mieten, Pachten und Leasing-Ra...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.3 Aufteilung des Mehrerlöses

Rz. 20 Nach Ablauf der Grundmietzeit wird der Leasinggegenstand durch den Leasinggeber veräußert. Ist der Veräußerungserlös niedriger als die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Leasinggebers und den in der Grundmietzeit entrichteten Leasing-Raten (Restamortisation), so muss der Leasingnehmer eine Abschlusszahlung in Höhe der Differenz zwischen Restamortisation und Veräu...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.2.1.1 Allgemeines und Abgrenzungsfragen

Rz. 23 Nachstehende Grundsätze für die Behandlung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern gelten nicht für Betriebsvorrichtungen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG a. F.). Die Zurechnung von Betriebseinrichtungen, die Gegenstand eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages sind, ist vielmehr nach den Grundsätzen für die ertragsteuerl...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.2.2 Andienungsrecht des Leasinggebers ohne Optionsrecht des Leasingnehmers

Rz. 19 Bei diesem Vertragsmodell hat der Leasinggeber ein Andienungsrecht. Danach ist der Leasingnehmer, sofern ein Verlängerungsvertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, den Leasinggegenstand zu einem Preis zu kaufen, der bereits bei Abschluss des Leasing-Vertrages fest vereinbart wird. Der Leasingnehmer hat kein Recht, den Leasinggegenstan...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 7 Wie der BFH im grundlegenden Urteil vom 26.1.1970[1] betont, liegt die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings in seiner Finanzierungs- und Investitionsfunktion. Leasing wird nicht als Finanzierungsmethode, sondern als Finanzierungssubstitut aufgefasst. Es wird verglichen mit dem amerikanischen Schlagwort "pay as you earn", d. h., der Unternehmer braucht nicht wie beim ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.3 Umsatzsteuer

Rz. 42 Leasingverträge sind dann für die Umsatzsteuer nicht relevant, wenn kein Eigentumsübergang erfolgt bzw. beabsichtigt ist, d. h. dass keine Lieferung erfolgt. Umgekehrt fordert Abschn. 3.5 UStAE [1] unter Rückgriff auf den EuGH[2] umsatzsteuerlich die Annahme einer Lieferung, wenn bereits bei Vertragsschluss davon auszugehen ist, dass das Eigentum an einem Gegenstand bei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.1.1.3 Zurechnung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber

Rz. 13 Ist der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen, so hat er den Leasinggegenstand mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Absetzung für Abnutzung ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasing-Raten sind Betriebseinnahmen. Rz. 14 Beim Leasingnehmer sind die Leasing-Raten Betriebsausgaben. Die Frage, ob die vere...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.4.2.2 Teilamortisations-Verträge

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3 Identifikation eines Leasingverhältnisses

Rz. 63 Grundsätzlich erfolgt die Identifikation von Leasing über folgendes Schema aus IFRS 16.B31: Es gibt lediglich Ausnahmen nach IFRS 16.5 ff. für kurzfristige Leasingverhältnisse (maximale Laufzeiten von 12 Monaten gelten, sofern keine Kaufoption vereinbart wurde, IFRS 16.A) oder solche über geringwertige Vermögenswerte. Diese sind nicht in der Bilanz anzusetzen sondern e...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 6.1 HGB-Anhang

Rz. 97 Die maßgebende Vorschrift ist § 285 Satz 1 Nr. 3 HGB. Sie verlangt bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. die Angabe der nicht in der Bilanz erscheinenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Anzugeben sind unter anderem der Gesamtbetrag der mehrjährigen Verpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen, auch aus Sale-and-lease-back-Verträge...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1 Grundlagen

1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgenden Vertragst...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5 Bilanzierung beim Leasingnehmer

5.5.1 Erstansatz und -bewertung Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben d...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5 Internationale Rechnungslegung (IFRS)

5.1 Begriffsbestimmungen Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 7 Weiterführende Literatur

IDW, WPH Edition, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, 17. Aufl. 2021mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.1 Kauf nach Miete

Rz. 2 Bei einem Kauf nach Miete wird zunächst ein unbefristeter Mietvertrag über ein Wirtschaftsgut zu einem angemessenen Mietzins abgeschlossen, wobei der Mietvertrag schließlich durch Veräußerung des Wirtschaftsguts zum Zeitwert (= Teilwert) beendet wird. Die gezahlten Mieten haben dabei auf den vereinbarten Kaufpreis keine Auswirkung (es erfolgt keine Anrechnung). Es hand...mehr

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Leasing im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

1 Grundlagen 1.1 Abgrenzung zwischen Kauf nach Miete, Mietkauf und Leasing Rz. 1 Der Begriff "to lease" bedeutet mieten und vermieten, pachten und verpachten; er umfasst also die entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern. Bei der rechtlichen Beurteilung von entsprechenden Sachverhalten ist handels- und steuerrechtlich grundsätzlich zwischen folgend...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.1 Zuständigkeit für die Zurechnung des Leasinggegenstandes im Besteuerungsverfahren

Rz. 30 Das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt befindet im Rahmen des Besteuerungsverfahrens einschließlich des Investitionszulageverfahrens darüber, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Die Beurteilung der Zurechnungsfrage durch das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt hat somit grundsätzlich Vorrang gegenüber einer vo...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.2 Zinssatz

Rz. 76 Für die Abzinsung der Leasingverpflichtungen ist primär der interne Zinssatz heranzuziehen. Dieser stellt eine zentrale Größe bei der Bewertung von Leasingverhältnissen durch Leasinggeber und -nehmer dar. Bei der Bewertung von Bilanzposten aus Leasingverhältnissen sind Barwertberechnungen notwendig, wobei die Höhe des Diskontierungszinses Auswirkungen auf den Wertansa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 4.1 Investitionszulage

Rz. 40 Nach § 2 Abs. 1 InvZulG 2010 sind begünstigte Investitionen die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben i. S. des § 2 Abs. 3 InvZulG gehören, z. B. Errichtung einer Betriebsstätte, die mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum) z...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.3 Komponentenaufteilung und Zusammenfassung von Leasingverhältnissen

Rz. 70 Leasingnehmer und -geber müssen Verträge in einzelne Komponenten aufteilen. Gewährt ein Leasingvertrag zum Beispiel das Nutzungsrecht für 5 Omnibusse, einen Gabelstapler und einen LKW sowie jeweils zu den einzelnen Geräten zugehörige Wartungsverträge durch den Leasinggeber, würde jedes Fahrzeug eine Leasingkomponente darstellen. Die einzelnen Wartungsverträge sind hin...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.2 Recht zur Nutzenziehung und Kontrolle

Rz. 65 Als Recht zur Nutzenziehung wird das Recht des Leasingnehmers definiert, den Vermögenswert über die Vertragslaufzeit zu kontrollieren und im Wesentlichen komplett zu nutzen. Der Kontrollaspekt setzt voraus, dass der Leasingnehmer über die Art und den Zweck der Nutzung des Vermögenswertes bestimmen kann (Dispositionsfreiheit) und ihm so gut wie alle wirtschaftlichen Vo...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7.1 Finanzierungsleasing

Rz. 86a Der Leasinggeber setzt zu Laufzeitbeginn eine Leasingforderung an, die mit dem Nettoinvestitionswert der Leasingvereinbarung bewertet wird (IFRS 16.67). Der Nettoinvestitionswert wird durch Abzinsung des Bruttoinvestitionswertes mit dem internen Zinssatz des Leasingverhältnisses ermittelt. Sollte es sich um ein Unter-Leasingverhältnis handeln und der interne Zins ist...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.1 Laufzeit

Rz. 75 Die Laufzeit der Leasingvereinbarung soll eine nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und unter Berücksichtigung aller relevanten Fakten und Umstände bestimmte, wahrscheinliche Laufzeit repräsentieren. Die Laufzeit besteht gemäß IFRS 16.18 aus der nicht kündbaren Grundlaufzeit, zu der Zeiträume addiert werden, die durch die Ausübung einer Verlängerungsoption respekti...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.4.3 Leasingzahlungen

Rz. 77 Folgende Bestandteile sind in den Leasingzahlungen zu berücksichtigen (IFRS 16.27): Fixe Zahlungen (incl. quasi-fixe Zahlungen) abzgl. Anreizzahlungen an Leasingnehmer, Zahlungen, die an beobachtbare Index- oder Zinsentwicklungen gekoppelt sind (etwa Konsumentenpreisindex, LIBOR etc.), Leasingnehmer: erwartete Zahlungsausgänge aus Restwertgarantien, Leasinggeber: erwartet...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 1.1.2 Mietkaufverträge

Rz. 3 Bei "Mietverträgen", die im Ergebnis Mietkaufverträge sind, wird dem Mieter vertraglich das Recht eingeräumt, den gemieteten Gegenstand unter Anrechnung der gezahlten Miete auf den Kaufpreis zu erwerben. Sie enthalten damit Elemente des Miet- und des Kaufvertrags. Zu unterscheiden sind die sogenannten "echten Mietkäufe" von den sogenannten "unechten Miet- oder verdeckte...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.8 Sale-and-Lease-Back nach IFRS 16

Rz. 87 Die Bilanzierungsfolgen aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon, ob ein Verkauf vorliegt oder nicht. Zur Beurteilung ist mit Hilfe der Kriterien aus IFRS 15 zu prüfen, ob die Erfüllung einer Leistungsverpflichtung vorliegt. Liegt ein Verkauf vor, bilanziert der kaufende Leasinggeber den Kauf des Leasingobjektes nach den einschläg...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.1 Identifizierter Vermögenswert

Rz. 64 Ein Vermögenswert gilt gem. IFRS 16.B13 als identifiziert, wenn er konkret im Vertrag spezifiziert, also benannt ist, oder aber faktisch durch Zurverfügungstellung durch den Leasinggeber. Ein Zeitraum lässt sich durch kalendarische Konkretisierung, aber auch im Hinblick auf den Nutzungsumfang des Vermögenswerts beschreiben. Eine Option des Leasinggebers zum jederzeiti...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.3 Ausweis

Rz. 85 Nutzungsrechte sind entweder direkt in der Bilanz als Positionen auszuweisen oder aber im Anhang aufzugliedern. Dazu werden sie zunächst unter dem Bilanzposten ausgewiesen, dem der geleaste Vermögenswert zugeordnet werden würde, wenn er im Eigentum des Unternehmens stünde. Eine Aufgliederung der Nutzungsrechte erfolgt dann im Anhang, wobei für einzelne Nutzungsrechte ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.7 Bilanzierung beim Leasinggeber

Rz. 86 Leasingverhältnisse sind beim Leasinggeber unverändert entweder als Operate- oder als Finanzierungsleasing abzubilden und zu behandeln. Zu diesem Zweck ist eine Klassifizierung notwendig, für die die Kriterien und Indikatoren aus IAS 17.10 ff. unverändert in IFRS 16.63 ff. weitergeführt wurden. Maßgeblich für die Klassifizierung ist demnach weiterhin der Übergang von ...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.1 Erstansatz und -bewertung

Rz. 79 Zu Beginn der Laufzeit des Leasingvertrags erfasst der Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit sowie ein Nutzungsrecht (IFRS 16.22). Die Leasingverbindlichkeit wird zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet. Ausgangspunkt für die Wertermittlung beider Posten ist die Leasingverbindlichkeit. Diese wird mit dem unter Verwendung des oben dargestellten, festen Zinssatzes...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.6 Erleichterungen

Rz. 85a Erleichterungen werden in IFRS 16.5 ff. lediglich für Leasingnehmer gewährt. Diesen wird gestattet, kurzfristige Leasingverhältnisse oder solche über geringwertige Vermögenswerte vereinfacht abzubilden. Hier kommt es nicht zum Ansatz von Bilanzposten. Es wird lediglich eine lineare Verteilung der Leasingzahlungen über die Laufzeit gefordert. Sollte ein anderer Vertei...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.2 Formale Voraussetzungen

Rz. 45 In der Praxis der Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 zeigte sich, dass eine zentrale Herausforderung der Anwendung des IFRS 16 darin liegt, überhaupt alle möglicherweise relevanten Verträge zusammenzutragen und organisatorisch, prozessual und IT-technisch auszuwerten.[1] Eine dafür notwendige Vertragsdatenbank fehlte dafür teilweise und musste häufig erst erstellt werd...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.9 Übergangsvorschriften von IAS 17 auf IFRS 16

Rz. 88 Für Leasinggeber waren die Änderungen eher überschaubar und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der notwendigen Daten für die geänderten Angabepflichten. Für Leasingnehmer hing der Umstellungsaufwand insbesondere daran, in welchem Umfang Operate-Leasingverträge gem. IAS 17 vorlagen. War dieser Umfang hoch, so resultierten auch höhere Umstellungsauf...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.5.2 Folgebewertung

Rz. 81 Die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode folgebewertet (IFRS 16.36 ff.). Somit werden die laufenden Zahlungen in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgespalten, wobei ein konstanter Zinssatz auf die jeweilige Höhe der Leasingverbindlichkeit über die gesamte Laufzeit verwendet wird. Dies führt zu einer über die Laufzeit fallenden Aufwa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur (steuer‐)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells

Leitsatz 1. Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. 2. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Operating-Leasing

Rn. 138 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bewertung des Leasinggegenstands erfolgt in Abhängigkeit von den Eigenschaften des dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt z. B. um einen Vermögenswert des Sach-AV, sind die Bewertungsvorschriften des IAS 16 zu beachten; bei immateriellen Vermögenswerten ist IAS 38 maßgebend (vgl. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, sofern es i.W. – un...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leasingformen

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits erwähnt, stellt "Leasing" den Oberbegriff für eine Fülle verschiedenartiger Vertragstypen dar, die sich anhand unterschiedlichster Kriterien systematisieren lassen (vgl. hierzu ausführlich Büschgen (1998), Rn. 13ff.; Wöhe (1997), S. 242). Die Verträge lassen sich u. a. nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Art des Leasingobjekts, S...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern handelt"...mehr