Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

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Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.3 Fremdvergleich

Ein Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern[1] muss inhaltlich einem Fremdvergleich standhalten, d. h. er muss inhaltlich dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Der Fremdvergleich ist das wichtigste Hilfsmittel des Finanzamts zur Feststellung der beruflichen Veranlassung des Arbeitsvertrags. Deshalb ist zu prüfen, ob eine derartige Vereinbarung mit eine...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.5 Begünstigter Personenkreis

Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne. Ohne Bedeutung ist, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Begünstigt sind daher auch beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH – sofern keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt – sowie versicherungsfrei geringfügig beschäftigte Arbei...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.4.1.1 Erstes Dienstverhältnis

Die Pauschalierung der Lohnsteuer setzt – ebenso wie die Anwendung der Steuerbefreiungen für die kapitalgedeckte und die umlagefinanzierte bAV – voraus, dass der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber im ersten Dienstverhältnis [1] steht. Bei Arbeitnehmern mit der Steuerklasse VI ist die Pauschalierung also ausgeschlossen. Praxis-Tipp Pauschalierung bei Arbeitgeberwechsel Die Pauschalie...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.6 Akzessorietät der Ehegatten oder Lebenspartner

Rz. 20 Unternehmer können nach der Satzung allein oder mit ihren Ehegatten oder Lebenspartnern in die Versicherung einbezogen werden. Eine Einbeziehung allein der Ehegatten oder Lebenspartner zusätzlich zu dem Unternehmer ist unzulässig, sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, den Zweck des Lebenspartnerschaftsgesetzes und bzgl. der Ehegatten gegen Art. 6 Abs. 1 G...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.3 Wirkung für den Unternehmer und dessen Ehegatten oder Lebenspartner

Rz. 20 Die Befreiung wirkt stets untrennbar für den landwirtschaftlichen Unternehmer und dessen Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG. Eine Befreiung nur des Unternehmers oder alternativ nur des Ehegatten oder Lebenspartners ist nicht möglich.mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.2 Lebenspartner nach dem LPartG

Rz. 7 Die Lebenspartner nach dem LPartG sind nun im Wortlaut der Vorschrift ausdrücklich geregelt. Art. 3 Nr. 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) hat zum 11.8.2010 die Lebenspartner nach dem LPartG nun den Ehegatten gleichgestellt. Die im LPartG v. 16.2.2001 und auch im Gesetz zur Ergänzung ...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.5 Im Unternehmen mitarbeitende Lebenspartner (LPartG)

Rz. 17 In der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurden die Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz v. 16.2.2001 in den Versicherungsschutz bzw. die Versicherungsfreiheit einbezogen und den Ehegatten gleichgestellt. Voraussetzung ist daher eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem LPartG (vgl. die Komm. zu § 33b SGB I). Lebenspartner einer Partne...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.3 Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Lebenspartner

Rz. 8 Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften oder Lebenspartner einer eheähnlichen Gemeinschaft, die nicht den Status einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG besitzen, sind nicht vom personellen Geltungsbereich der Versicherungsbefreiung des § 5 erfasst. Dies ergibt sich seit der Gesetzesänderung durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.4 Im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner

Rz. 27 Versicherungsfrei sind gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten. Ehegatte des Unternehmers ist diejenige Person, die nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften in rechtsgültiger Ehe mit dem Unternehmer lebt. Für Ehepaare gelten keine Besonderheiten, sie können miteinander wie mit jedem beliebigen Dritten Vereinbarungen treffen. So ist ein...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.3 Mitarbeitende Lebenspartner

Rz. 7 Wie in der Versicherung kraft Satzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und auch bei der Versicherungsfreiheit in § 4 Abs. 2 Nr. 2 wurden nun auch die Lebenspartner nach dem LPartG in die freiwillige Versicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ab dem 11.08.2010 einbezogen. Rz. 8 Wie bei den Ehegatten ist eine Mitarbeit im Unternehmen erforderlich. Mitarbeit setzt daher auch bei den Lebenspa...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.4 Im Unternehmen mitarbeitende nichteheliche Lebenspartner

Rz. 16 Auf nichteheliche Lebensgemeinschaften findet die Vorschrift keine entsprechende Anwendung, da weder Art. 6 Abs. 1 GG, der nur rechtsgültig geschlossene Ehen schützt, noch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und ebenso wenig Art. 2 Abs. 1 GG die Gleichstellung eines (hinterbliebenen) Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Witwe...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.8 Unentgeltlich als Familienangehörige der Ehegatten des Unternehmers oder Lebenspartners tätige Altenteiler

Rz. 51 Die Privilegierung der Versicherungsfreiheit kommt auch allen Angehörigen des Ehegatten und Lebenspartnern nach dem LPartG zu. Für diesen Personenkreis gelten die obigen Ausführungen (vgl. Rz. 40 ff.). Nicht einbezogenen sind die Familienangehörigen nichtehelicher Lebenspartner.mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.4 Einzelbeitrittsberechtigung

Rz. 9 Sowohl der Unternehmer als auch dessen Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG können jeweils für sich allein beitreten (ebenso: Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, SGB VII, § 6 Rz. 5; Ziegler, in: LPK-SGB VII, § 6 Rz. 2; Schmitt, SGB VII, § 6 Rz. 8; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 6 Rz. 3; a. A.: Ehegatten bzw. Lebenspartner nicht ohne Unternehmer: Wiester, in: Brackm...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.3 Nicht gewerbsmäßig betriebene Imkereien

Rz. 52a Für die Imkerei wurde in § 4 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition des Begriffs der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Obwohl in § 3 eine Änderung nicht vorgenommen wurde, muss die Definition auch in § 3 Anwendung finden. Dies folgt aus dem Sinn und Zweck der Norm und der einheitlichen Handhabung. Des Weiteren auch aus der Gesetzesbegründung. Die Einführung e...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.5 Versicherungsfreiheit weiterer unentgeltlich Tätiger

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit gilt gemäß Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 auch für 3 weitere Personengruppen, die in diesem Unternehmen unentgeltlich tätig sind: Verwandte bis zum 2. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder des Unternehmers, dessen Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG. Praktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Unternehmers werden dadurch vermied...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.4.3 Nicht gewerbsmäßiges Betreiben von Unternehmen der Imkerei

Rz. 25 Für die Imkerei wurde in Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 eine gesetzliche Definition für den Begriff der Nichtgewerbsmäßigkeit geschaffen. Die Einführung einer gesetzlichen Definition für die Beurteilung des gewerbsmäßigen Betreibens einer Imkerei ergänzt die Regelung über die Versicherungsfreiheit von Unternehmern nicht gewerbsmäßig betriebener Imkereien. Dies dient der Verwaltu...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) ist die Befreiungsmöglichkeit mit Wirkung zum 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes) erweitert worden. Sie besteht nun, wenn die bewirtschaftete Grundstücksfläche bis zu maximal 0,25 ha (= 2.500 m2) beträgt, nachdem sie bis zum 29....mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.13.5 Nicht zur Besatzung gehörige Reeder

Rz. 57 Gemäß Abs. 2 Nr. 4 können Reederinnen und Reeder, die nicht zur Besatzung des Schiffes oder Seeschiffes gehören, und ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht kraft Satzung versichert werden. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass die Reeder, die gemäß § 13 Abs. 1 SGB IV Eigentümer des Schiffes und gemäß § 136 Abs. 3 Nr. 4 Unternehmer sind, nur nach § 2...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.5.4 Ende der Befreiung

Rz. 21 Die Befreiungswirkung endet, wenn nachträglich die Grundstücksfläche 0,25 ha überschreitet. Entfallen sonstige Voraussetzungen wie beispielsweise im Fall der Beendigung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft, so endet ebenfalls die Befreiung für den geschiedenen Ehegatten oder den vormaligen Lebenspartner. Ist dieser weiterhin im landwirtschaftlichen Unternehmen tätig, ...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.7 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers tätige sog. Altenteiler

Rz. 44 Abs. 5 stellt sogenannte Altenteiler, die als Familienangehörige (§ 2 Abs. 4) der Unternehmer, ihrer Ehegatten oder Lebenspartner in einem Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 unentgeltlich tätig sind, von der Versicherung frei, wenn sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen Alters nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einschließl...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.7 Ausgeschlossene Personen

Rz. 13 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Haushaltsführende von der freiwilligen Versicherung ausgenommen. Haushaltsführer können der Unternehmer, der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG sein. § 1356 Abs. 1 Satz 2 BGB regelt die Möglichkeit der Übertragung auf einen der Ehegatten. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind beide Ehegatten Haushaltsführende (Breuers, in...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.1 Umfang der Versicherungspflicht kraft Satzung

Rz. 5 Die Vorschrift enthält eine Satzungsermächtigung des Gesetzgebers an die einzelnen Unfallversicherungsträger. Während der Gesetzgeber in § 2 die Versicherungspflicht kraft Gesetzes durch einzelne Tatbestände selbst geregelt hat, steckt er in § 3 nur den gesetzlichen Rahmen ab, innerhalb dessen es jedem einzelnen Unfallversicherungsträger überlassen bleibt, ob und in we...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht in Abs. 1 Nr. 1 und 2 dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht des § 545 RVO (BT-Drs. 13/2204 S. 77 zu § 6). Durch das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen (UVSchVerbG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3299) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Nr. 2 geändert und Nr. 3 un...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.6 Unentgeltlich im Haushalt des Unternehmers Tätige

Rz. 43 Der Haushaltsführende als Unternehmer ist vom Schutz der Unfallversicherung ausgenommen (vgl. Komm. zu § 3). Alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Kochen, Putzen, Aufräumen der Wohnung, Beaufsichtigung der Kinder etc., die andere Personen im Haushalt vornehmen, sind weiterhin vom Unfallversicherungsschutz des § 2 Abs. 2 umfasst. Wie auch beim Haushaltsführe...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Durch Art. 3 § 54 Nr. 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 in Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 und 4 geändert und Lebenspartner nach dem LPartG den Ehegatten gleichgestellt. Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherun...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Rz. 14 Die Befreiung erfordert einen Antrag des landwirtschaftlichen Unternehmers. Der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem LPartG haben kein eigenes Antragsrecht (hM.; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 5 Rz. 17; Schlegel, in: Schulin, Handbuch der gesetzlichen Unfallversicherung, § 21 Rz. 6; Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 5 Rz. 2; a. A. Schwampe, Beiträge zur Sozialpolitik...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 2.2.4 Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 5

Rz. 9 Die Befreiung beschränkt sich auf die Versicherungspflicht des landwirtschaftlichen Unternehmers, dessen Ehegatten nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 oder Lebenspartners nach dem LPartG. Die Befreiungsmöglichkeit ist tätigkeitsbezogen. Sie stellt nur diejenigen Tätigkeiten von der Versicherungspflicht frei, die mit dem landwirtschaftlichen Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang st...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.2 Versicherte Unternehmer

Rz. 11 Der versicherte Personenkreis ergibt sich aus der Satzung des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Er ist gemäß Abs. 1 Nr. 1 auf Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner begrenzt. Unternehmerähnliche Personen können angesichts der Systematik der §§ 3 und 6 nicht in die Satzungsversicherung einbezogen werden (vgl. BSG, Urteil v...mehr

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Jung, SGB VII § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Brandner, Der Nebenerwerbslandwirt – ein sozialversicherungsrechtlicher Grenzgänger, SdL 2023 S. 43. Deisler, Landwirtschaftliche Unfallversicherung im Lichte der Rechtsprechung, VSSR 1997, 147. ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zur Beitragsgestaltung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), in: Gitter/Schulin/Zacher (Hr...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.6 Antrag und Versicherungsbeginn

Rz. 28 Die Versicherung bedarf eines schriftlichen oder elektronischen Antrags des jeweiligen Versicherungsberechtigten (Wietfeld, in: BeckOK SozR, 72. Ed. 1.3.2024, SGB VII, § 6 Rz. 7; Angermaier, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 6 Rz. 7). D.h., der Unternehmer, der mitarbeitende Ehegatte, der mitarbeitende Lebenspartner nach dem LPartG oder die ehrenamtli...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 Aubel, Unfallversicherungsschutz einer "ehrenamtlichen" Chorsängerin, SGb 2023, 560. Benz, Der Versicherungsschutz von Unternehmern bei Arbeitsunfällen, BB 1978, 663. ders., Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft bei Tätigkeiten für das Unternehmen, SGb 2000, 500. Breuer, Private Unfallversicher...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat nach Art. 36 Satz 1 des UVEG am 1.1.1997 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.1999 wurde Abs. 3 durch Art. 3 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendtherapeuten zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.2.1998 (BGBl. I S. 1311) geändert. Die Versicherungsfreiheit wurde auf...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.14.2 Ende der Versicherung

Rz. 59 Die Versicherung endet mit der Einstellung der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil v. 9.12.1993, 2 RU 49/92; umfassend auch: Benz, Die Unternehmerversicherung in der Unfallversicherung 1978 S. 48), bei Ehegatten oder Lebenspartnern nach dem LPartG auch mit der Rechtskraft des ehe- bzw partnerschaftsauflösenden Urteils. Eine Ausnahme bildet die Formalversicherung. Weder...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.1 Gerichtliches oder Vollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsansprüchen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 4 Eine Datenübermittlung kommt nur gegenüber dem Gericht in Betracht, im Vollstreckungsverfahren auch gegenüber dem beauftragten Gerichtsvollzieher. Hierunter fallen ausschließlich Verfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften. Für die gerichtlichen Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwillig...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 2.2 Einkommensteuerveranlagung

Das EStG sieht eine Pflichtveranlagung für im Inland wohnhafte EU-/EWR-Arbeitnehmer vor, bei denen der Steuerabzug nach der Steuerklasse III erfolgt, wenn der Ehegatte bzw. Lebenspartner im EU- bzw. EWR-Ausland bzw. in der Schweiz lebt.[1] Dasselbe gilt für Grenzpendler, die im Ausland wohnhaft sind und für die durch das Betriebsstättenfinanzamt eine Papier-Bescheinigung mit...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betriebsveranstaltung

Für Betriebsveranstaltungen ist die lohnsteuerliche Behandlung seit 2015 durch gesetzliche Regelungen festgelegt worden. Der Begriff der Betriebsveranstaltung sowie die Voraussetzungen für ihre Lohnsteuerfreiheit sind durch den Gesetzgeber in die Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Danach bleiben Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung stets...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.4 Bedarfsgemeinschaft

Die Berechnung des Bürgergeldes bezieht sich grundsätzlich auf den einzelnen Leistungsberechtigten. Lebt dieser mit anderen Personen zusammen, wird jedoch auf die sogenannte Bedarfsgemeinschaft abgestellt (dies ist insbesondere auch für die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen von Bedeutung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.1 Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 146 Nach dieser Vorschrift, die § 550 Abs. 2 Nr. 1 RVO a. F. entspricht, wird aus sozialpolitischen Gründen ein abweichender Weg (Umweg oder Abweg), der ansonsten unversichert wäre, unter bestimmten Voraussetzungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Den Grundsätzen zum Versicherungsschutz bei Wegeunfällen entsprechend ist die Wegeabweichung, nicht aber der Aufenthalt...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.3 Bei Tätigkeit im Homeoffice ein Kind fremder Obhut anvertrauen (Abs. 2 Nr. 2a)

Rz. 149a Der Unfallversicherungsschutz von Personen, die ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, erstreckt sich gemäß Nr. 2a auch auf die Wege, die sie wegen ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit zur außerhäuslichen Betreuung ihrer Kinder zurücklegen. Sie werden damit den Versicherten gleichgestellt, die ihre Tätigkeit auf der Unternehmensstätte ihres ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.2.4 Abweichen vom Weg des Kindes (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 150 Die mit dem UVEG v. 7.8.1996 neu eingefügte Vorschrift schließt eine Lücke im Versicherungsschutz von Kindern i. S. d. § 56 SGB I, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a wegen des Besuchs einer Tageseinrichtung eines Trägers nach § 45 SGB VIII oder wegen der Betreuung durch Tagespflegepersonen i. S. d. § 23 SGB VIII versichert sind oder die nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Schüler wäh...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.2.4 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen der Eltern sowie Ehegatten/Lebenspartner

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.4.1 Übersicht über Freibeträge vom Einkommen

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3 Freibetrag für Hinterbliebene (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 33b Abs. 4 EStG erhalten Stpfl., die bestimmte Hinterbliebenenbezüge erhalten, auf Antrag einen Pauschbetrag i. H. v. 370 EUR (sog. Hinterbliebenen-Pauschbetrag). Seit Einfügung der Regelung in das Gesetz ist der Pauschbetrag unverändert geblieben. Der Gesetzgeber geht insoweit davon aus, dass der Regelung lediglich ein Billigkeitscharakter zukommt.[1] Eine Gewä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1.2 Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift umfasst unbeschränkt stpfl. Personen. Dies gilt auch, wenn diese lediglich aufgrund des Antrags gem. § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Beschr. Stpfl. sind demgegenüber gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG von der Anwendung ausgeschlossen. Sachlich erstreckt sich die Vorschrift auf sämtliche Aufwendungen, die a...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.2 Angepasste Förderbeträge zur beruflichen Ausbildung

Rz. 6 Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz sind die Förderbeträge nach den §§ 54a, 61 bis 62, 67, 116 sowie 123 bis 126 entsprechend der im BAföG unmittelbar geregelten Förderung zum 1.8.2016 angepasst worden. § 445 stellt sicher, dass die erhöhten Fördersätze ab dem 1.8.2016, also ab der Jahreskohorte 2016/2017, auch in laufenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur be...mehr