Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.2 Mehrere Personen auf der Veräußererseite

Richtet sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück und besteht die Veräußererseite aus mehreren Personen, ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand nicht das bebaute Grundstück. Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist nur die Lieferung des unbebauten Grundstücks. Die Leistungen der übrigen Personen (z. B. Architekt, Bauunternehmer, Handwerker) unterliege...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 3.2.1 Nur eine Person auf der Veräußererseite

Das bebaute Grundstück ist umsatzsteuerlicher Leistungsgegenstand, wenn sich der Erwerbsvorgang auf ein bebautes Grundstück richtet und die Veräußererseite nur aus einer Person besteht. Die Leistungen des veräußernden Unternehmers (Grundstückslieferung und Bauerrichtung) sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfrei. Unerheblich ist dabei insbesondere, ob die Verei...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.2 Pachtvertrag über Bodenschätze

Rz. 56 Ein Substanzausbeutevertrag ist bürgerlich-rechtlich i. d. R. als Pachtvertrag nach § 581 BGB anzusehen und berechtigt den Pächter zum Genuss der Ausbeute (§ 99 Abs. 1 BGB). Der Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am noch nicht ausgebeuteten Vorkommen bzw. des bürgerlich-rechtlichen Eigentums an den ausgebeuteten Bodenbestandteilen ist nicht Folge eines Veräußerungs...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Für Einzelhandelsunternehmer, die natürliche Personen sind, einen Umsatz von unter 50.000 EUR erzielen, gilt eine Sonderregelung. Die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des zweiten auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats beim örtlichen Finanzamt abzugeben bzw. zu entrichten. Von der Sonderregelung ausgeschlossen sind Einzelhändler mit Buchfü...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Steuerpflichtigen, die vierteljährlich eine periodische Steuererklärung abgeben, müssen die zusammenfassende Meldung pro Quartal einreichen, es sei denn, es wurden im Verlauf des laufenden Quartals oder in einem der vier davor liegenden Quartale innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen in Höhe von über 100.000 EUR abgewickelt. In dem Fall erfolgt die Einreichu...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 51 Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung[1] und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH[2] die zeitlich begrenzte Überlassung von Grundstücken zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze (sog. Ausbeuteverträge) grundsätzlich als Pachtverträge beurteilt und Einnahmen daraus zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gezählt.[3] Nur in besonderen Ausnahmef...mehr

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Einheitlicher Erwerbsgegens... / 2.2.5 Grenzen bei der Anwendung der Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk

Die Regelungen zum einheitlichen Vertragswerk finden nicht grenzenlos auf alle Sachverhalte Anwendung, in denen der tatsächliche Zustand des Erwerbsgrundstücks im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb verändert wird. Vorplanungen durch Veräußerers oder Bauverpflichtung des Erwerbers Voraussetzung für die Annahme eines bebauten Grundstücks als Erwerbsgegenstand ist, dass die a...mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 12 Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt z.B. für Lieferungen von Kork, Holz, Pinienzapfen sowie Pinienkernen in der Schale (ab 1.1.2020).mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Es müssen auch Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Nichtunternehmer gemacht werden.mehr

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Umsatzsteuer in Portugal / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Umsatz unter 12.500 EUR (bis 31.3.2020: 10.000 EUR) unter der Voraussetzung, dass keine Importe und keine Ausfuhren getätigt werden. Im Einzelhandel besteht eine Umsatzgrenze von 12.500 EUR, unterhalb derer Einzelpersonen nicht zur Mehrwertsteuer registriert werden, wenn sie daneben weder Importe, noch Exporte noch innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen. Die Grenze von 12....mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.2 Forwards und Futures

Rz. 7 Eine Absicherung in beide Richtungen, also gegen fallende und steigende Preise, bieten Forwards und Futures. Hier vereinbaren die Vertragsparteien, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft eine bestimmte Menge des Basiswertes zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen bzw. zu verkaufen. Für diese Kontrakte herrscht Ausführungspflicht (unbedingtes Termingeschäft),...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 2.3 Optionen

Rz. 12 Wünscht das Unternehmen eine Absicherung nur gegen negative Abweichungen des Kurses (Risiken im engeren Sinn), möchte von einer positiven Entwicklung des Kurses aber weiterhin profitieren, kommen Optionen in Betracht. Es lassen sich Kaufoptionen (call options) und Verkaufoptionen (put options) unterscheiden. Rz. 13 Der Inhaber (Käufer) einer Option erwirbt gegen die Za...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.4 Behandlung von Bewertungseinheiten nach IFRS (Durchbuchungsmethode)

Rz. 53 Nach IFRS (sowohl IAS 39 als auch IFRS 9) sind stets unabhängig vom Sicherungszusammenhang alle Derivate zum Fair Value anzusetzen. Jedoch ergeben sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Erfassung des Grundgeschäfts unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Behandlung der Konsequenzen. Im Fall des Fair-Value-Hedges wird die auf das gesicherte Risiko entfallende Wertänd...mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 83 Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, hat der leistende Unternehmer zwingend den ermäßigten Steuersatz auf den Umsatz anzuwenden. Er hat kein Wahlrecht, für diesen Umsatz – auch wenn er an voll vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer für deren Unternehmen ausgeführt wird – auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes freiwillig zu verzichten (§...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 85 Erklären zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen in den USt-Voranmeldungen oder USt-Jahreserklärungen statt zutreffend zum ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise zum allgemeinen Steuersatz, schulden sie gleichwohl lediglich die USt zum ermäßigten Steuers...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Bisher abgelehnte Steuerermäßigungen

Rz. 12 Insbesondere für folgende Bereiche hat der Gesetzgeber bei Einführung der MwSt – teils nach langen Debatten – eine Steuerermäßigung ausdrücklich abgelehnt: Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Energie (Gas, elektrischer Strom, Wärme). Allerdings ist nach § 28 Abs. 5 und 6 UStG der ermäßigte USt-Satz von 7 % befristet vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 auf die Lieferungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 108 Der in Deutschland seit 1.7.1983 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 % stand im Einklang mit Art. 12 Abs. 3 Buchst. a dritter Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie (Rz. 60) und konnte deshalb auch ab 1.1.1993 unverändert beibehalten werden. Zulässig wäre auch eine Absenkung bis auf 5 %. Hiervon hat der Gesetzgeber tatsächlich Gebrauch gemacht. Durch das Zweite Corona-Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 EU-Richtlinie v. 5.4.2022 in Bezug auf die MwSt-Sätze

Rz. 106i Aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] werden bisher geltende Regelungen teilweise fortgeführt, aber auch Regelungen geändert bzw. neue Regelungen eingeführt. So beträgt der Mindestsatz beim Normalsteuersatz weiterhin 15 % (Rz. 97). Wie bislang auch können die EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich maximal zwei ermäßigte Steuersätze anwenden, welche mindestens 5 % betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.10 Besonderheiten bei Dauerleistungen

Rz. 60 Die Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 hat Auswirkungen auf solche Leistungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (Dauerleistungen), wenn die Steuersatzänderungen in den für die Leistung vereinbarten Zeitraum fallen. Bei Dauerleistungen kann es sich sowohl um sonstige Leistungen (z. B. Vermietungen, Leasing, Wartungen, Überwachungen, laufen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Entwicklung der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen

Rz. 91 Die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen für die Anzahl der Steuersätze, ihre Höhe und ihren Anwendungsbereich ergaben sich für die Zeit v. 1.1.1979 bis 31.12.2006 insbesondere aus Art. 12 und 28 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie. Ab 1.1.1993 ergeben sich sich aus Art. 93 bis 129 i. V. m. Anhang III MwStSystRL. Die Steuersatzvorschriften der MwStSystRL haben sich in den letzt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarf (z. B. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände: Einnahmen, die das Jahr zuvor betreffen

Bei den unter den sonstigen Vermögensgegenständen zu erfassenden antizipativen Vorgängen handelt es sich um Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine Zeit davor sind. Praxis-Beispiel Im Dezember anerkannte Versicherungsentschädigungen gehen im Januar ein Unternehmer Groß ist im November 01 durch einen Unfall in der Produktion ein Schaden von 100.000 EUR an mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes

Rz. 24 Die Vorschrift des § 12 Abs. 2 UStG bestimmt in einem umfangreichen Katalog diejenigen Umsätze, die nicht dem allgemeinen, sondern nur dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Systematisch lassen sich die Vergünstigungstatbestände in folgende Gruppen zusammenfassen: Lieferungen, unentgeltliche Wertabgaben, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb und Vermietung bestimmter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Zwei-Steuersatz-System, ergänzt um einen Nullsteuersatz

Rz. 8 Der Gesetzgeber hatte sich bereits bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 für lediglich zwei Steuersätze entschieden. Dementsprechend sah die Vorschrift des § 12 UStG bis zum 31.12.2022 nur zwei Steuersätze vor. Erst zum 1.1.2023 wurde durch das Jahressteuergesetz 2022[1] erstmals ein Nullsatz (entspricht im Ergebnis einer Steuerbefreiung, die den Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.1 Sondermaßnahme zur Konjunkturbelebung in Folge der Corona-Krise

Rz. 30 Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz[1] ist – befristet auf Umsätze in der Zeit vom 1.7. bis 31.12.2020 – der allgemeine Steuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt worden. Die entsprechenden Regelungen wurden nicht in § 12 Abs. 1 und 2 UStG, sondern in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG (Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einführung eines Nullsteuersatzes (§ 12 Abs. 3 UStG) zum 1.1.2023

Rz. 67f Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde erstmals in Deutschland mWv 1.1.2023 ein sog. Nullsteuersatz eingeführt (neuer § 12 Abs. 3 UStG). Da die Anwendung des neuen ermäßigten Steuersatzes von 0 % auf die in § 12 Abs. 3 UStG aufgeführten begünstigten Umsätze den Vorsteuerabzug nicht ausschließt, entfaltet der neue Nullsteuersatz die gleiche Wirkung wie eine Steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.1.2023) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung der EU-Kommission (Stand: 23.3.2022)[1], die zum 1.1.2023 von der DATEV aktualisiert worden ist.[2] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 UStG

Rz. 1 Obwohl nach dem Unionsrecht zwei ermäßigte Umsatzsteuersätze zulässig wären (§ 12 UStG Rz. 98), gab es in Deutschland seit Einführung der MwSt zum 1.1.1968 bis zum 31.12.2022 neben dem allgemeinen Steuersatz[1] nur einen ermäßigten Steuersatz. Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Vorschrift ist aufgrund von Anhebungen (Erhöhungen) des ermäß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.11 Rechnungserteilung mit gesondert ausgewiesener USt

Rz. 62 Die leistenden Unternehmer (Leistungserbringer) sind zur Rechnungserteilung berechtigt und in bestimmten Fällen hierzu verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung ist z. B. bei steuerpflichtigen Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, bei Leistungen an andere Unternehmer für deren Unternehmen oder bei Leistungen an jurist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.13 Ausstellung und Einlösen von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Rz. 67a Die Umsatzbesteuerung bei der Ausgabe und dem Einlösen von Gutscheinen ist mWv 1.1.2019 neu geregelt worden.[1] Es handelt sich um Gutscheine, für die der Gutscheinerwerber bei der Ausgabe des Gutscheins den auf dem Gutschein beschriebenen Wert bezahlt. Die neuen Regelungen finden sich in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG. Danach ist bei der Ausgabe derartiger Gutscheine durch...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 7 Umsatzsteuer und Rechnungsabgrenzung

In die Bemessung eines transitorischen Rechnungsabgrenzungspostens sind nur Ausgaben und Einnahmen einzubeziehen, die zugleich auch Aufwand und Ertrag darstellen. Daher ist die Umsatzsteuer i. d. R. nicht einzubeziehen, da diese erfolgsneutral ist. Etwas anderes kann für nicht abziehbare Vorsteuer (§ 15 Abs. 2 UstG) gelten. Diese ist ggf. mit dem Hauptbetrag abzugrenzen. Sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.12 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 65 Hat der Unternehmer vor dem 1.7.2020 einen Umsatz zu den alten Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % ausgeführt und tritt im zweiten Halbjahr 2020 eine Entgeltminderung ein (z. B. durch Zahlungsabzüge, Skontoabzug, Rabatt, Preisnachlass), hat der Leistungserbringer die USt nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG zu berichtigen. In Reverse Charge-Fällen (§ 13b UStG) hat der Leistungsempfä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Berichte des Bundesrechnungshofs

Rz. 33 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in den letzten Jahren die Wirkungsweise einzelner Umsatzsteuerermäßigungen geprüft. In seinem Bericht v. 28.6.2010[1] fasst er seine Prüfungserkenntnisse zusammen. Der BRH kritisiert dabei insbesondere, dass die Begünstigung von Gegenständen in der Anlage 2 zum UStG unübersichtlich und widersprüchlich sei, die Anwendung der Begünstigung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze bei Steuersatzänderungen

Rz. 67k Nach § 27 Abs. 1 S. 1 UStG sind Änderungen des UStG , die Lieferungen, sonstige Leistungen und den innergemeinschaftlichen Erwerb[1] betreffen, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Umsätze dieser Art anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderungsvorschrift ausgeführt werden. Rz. 67l Werden statt einer Gesamtleistung Teilleistungen [2] erbracht, so komm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 1 Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 4 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UStG bestimmt die Höhe des allgemeinen Steuersatzes. Die Bezeichnung "allgemeiner Steuersatz" wird lediglich in § 25a Abs. 5 UStG verwendet. Sie entspricht der üblichen Terminologie und soll zum Ausdruck bringen, dass dieser Steuersatz immer dann anzuwenden ist, wenn das Gesetz keine abweichende Regelung getroffen hat. Art. 96 MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.2 Regelungen in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Es vergingen nur knapp vier Wochen von der Vorstellung des Konjunkturpakets durch die Regierungskoalition am 3.6.2020 bis zur Verkündung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes am 30.6.2020 im BGBl I 2020, 1512. Im Vergleich zu den üblichen Verfahren bei der Steuergesetzgebung ist dies eine Rekordzeit. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, hat das BMF eine en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Besteuerung der Schallplattenumsätze

Rz. 21 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 712/68 richteten sich dagegen, dass der Umsatz von Schallplatten dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, während zahlreichen anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen im kulturellen Bereich teils Steuerermäßigung, teils Steuerbefreiung gewährt wird. Das BVerfG hat auch diese Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Übersicht über die Verfassungsbeschwerden

Rz. 18 Gegen § 12 Abs. 1 UStG sind nach Einführung der MwSt in Deutschland mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt worden. Sie richten sich gegen die Anwendung des allgemeinen Steuersatzes auf bestimmte gewerbliche Dienstleistungen, auf die Umsätze von Schallplatten, auf die Lieferungen von Kundenzeitschriften, auf die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr, auf die Umsätze von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.3 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 24 Zum 1.1.2007 ist der allgemeine Steuersatz von bisher 16 auf 19 % erhöht worden.[1] Während der allgemeine Steuersatz bisher lediglich um einen Prozentpunkt angehoben worden war, gab es zum 1.1.2007 erstmals eine Erhöhung um drei Prozentpunkte. Der ermäßigte Steuersatz ist – wie bereits bei den beiden vorherigen Anhebungen des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.1993 und...mehr