Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Eine Werklieferung ist eine einheitliche, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehende Leistung, bei der der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines nicht ihm (dem Leistenden) gehörenden Gegenstands übernommen hat.[1] Voraussetzung ist, dass er hierbei selbst beschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen darstellen. Nachdem der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Reparaturen und Ausbesserungen – Vereinfachungsregelung

Rz. 33 Bei Reparaturen hängt die Beurteilung des vom Unternehmer selbst beschafften Stoffs als Haupt- oder Nebenstoff davon ab, ob diesem im Vergleich zum zur Bearbeitung beigestellten Gegenstand nur eine nebensächliche Bedeutung zukommt. Kleinere technische Hilfsmittel, wie Schrauben, Nägel, Splinte, werden danach als Nebenstoff anzusehen sein. Bei Reparaturen wird der Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwendung selbst beschaffter Hauptstoffe

Rz. 19 Für die Abgrenzung der Werklieferung von der Werkleistung ist entscheidend, ob der Unternehmer oder der Besteller den Hauptstoff beschafft hat. Eine Werklieferung liegt immer dann vor, wenn der Werkunternehmer den gesamten oder einen nach der Gesamtbetrachtung wesentlichen Teil des Hauptstoffs selbst beschafft hat. Rz. 20 Eine Werklieferung liegt bei Gesamtbetrachtung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Beistellung sonstiger Leistungen

Rz. 66 Bei der entgeltlichen Abgabe eigenen elektrischen Stroms durch ein Elektrizitätswerk, das einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Bauwerks beauftragt hatte, kam es nach früherer Auffassung des BFH darauf an, ob der Auftraggeber einen Leistungs- oder einen Beistellungswillen hat, ob er also an den Werkunternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung bewirken ode...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Beispiele für Nebensachen (Zutaten, Hilfsstoffe) aus der Rechtsprechung

Rz. 42 Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist bei der Frage, ob ein einheitlicher Umsatz, der sowohl aus Lieferungselementen als auch aus Elementen sonstiger Leistungen besteht, als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers auf das Wesen des Vorgangs abzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung eines Barausgleichs von Bruchteilen (Rz. 106)

Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde der Anwendungsbereich der Regelung in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf angediente Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insb. Aktien, eingeschränkt. Die Ausführungen in Rz. 106 wurden entspr. angepasst. Werden bei der Tilgung von sonstigen Kapitalforderungen mittels Andienung von Wertpapieren im o.g. Sinne Bruchteile nicht geli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 4 Art. 14 Abs. 3 MwStSystRL [1] lässt es zu, dass bestimmte Bauleistungen, nicht aber andere von § 3 Abs. 4 UStG erfasste Werklieferungen, als Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG behandelt werden. Rz. 5 Der deutsche Gesetzgeber hat von dieser Ermächtigung f...mehr

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§ 15 Führung der Betreuung ... / II. Genehmigungspflichten, §§ 1848–1854 BGB n.F.

Rz. 20 Die unter anderem in den §§ 1804, 1811–1813, 1821, 1822 f. i.V.m. 1908i Abs. 1, 1908i Abs. 2 BGB a.F. verteilten Genehmigungsvorschriften werden in den §§ 1848–1854 BGB n.F. zusammengefasst, übersichtlicher strukturiert und zum Teil neu formuliert. Vieles wird kaum verändert. Rz. 21 Übersicht: Genehmigungen, alphabetischmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beispiele für Hauptstoffe aus der Rechtsprechung

Rz. 36 Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei der Frage, ob ein einheitlicher, sowohl aus Lieferungselementen als auch aus Elementen sonstiger Leistungen bestehender Umsatz als Lieferung von Gegenständen oder als Dienstleistung (sonstige Leistung) zu beurteilen ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers auf das Wesen des Vorgangs abzu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler

Rz. 27 Versicherungsvertreter ist nach der handelsrechtlichen Begriffsbestimmung in § 92 HGB, wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.[1] Das gilt sinngemäß für Bausparkassenvertreter.[2] Für eine im Zusammenhang mit Bausparkassen zusammenhängende Tätigkeit gilt in Bezug auf § 4 Nr. 11 UStG, dass die Befreiungsvorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Hauptstoffe, Zutaten oder sonstige Nebensachen

Rz. 24 Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist § 3 Abs. 4 UStG richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass bei einer einheitlichen, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehenden Leistung in Form der Be- oder Verarbeitung unter "Zutaten" und "sonstigen Nebensachen" (Teil-)Lieferungen zu verstehen sind, die bei einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines Durchschnittsbet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Inhalt der Vorschrift und Verhältnis zum BGB

Rz. 1 Werklieferungen sind durch § 3 Abs. 4 UStG als einheitliche Lieferungen anzusehen, obwohl der Unternehmer durch die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstands des Bestellers mangels Verschaffung der Verfügungsmacht an diesem eine sonstige Leistung erbringen würde. Voraussetzung dabei ist, dass der Unternehmer hierbei Stoffe verwendet, die er selbst beschafft und e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 9 § 4 Nr. 11 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL . Danach haben die Mitgliedstaaten "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden", von der USt zu befreien. Die Regelung unterscheidet also zwischen den Versicherungsumsätzen an sich und den damit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von menschlichen Organen

Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine spezifische Funktion, seine entsprechend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung der Lieferungen von menschlichen Organen usw. (§ 4 Nr. 17 Buchst. a UStG)

2.1 Lieferungen von menschlichen Organen Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferungen von Frauenmilch

Rz. 30 Bei Frauenmilch (besser bekannt unter dem Begriff Muttermilch) handelt es sich um nach der Entbindung in den weiblichen Brustdrüsen gebildete Nährflüssigkeit für den Säugling.[1] Für die Steuerbefreiung der Lieferungen von Frauenmilch ist ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z. B. gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet wird.[2] Die Steuerbefreiung i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 64 Besteuerung von Treibstofflieferungen – Billigkeitsregelung zugunsten von Luftrettungsunternehmen: Gemeinnützige Luftrettungsunternehmen führen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steuerfreie Rettungsflüge durch und können somit für Eingangsleistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zuzuordnen sind, keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Sofern sich auf einem Flughafen ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in Buchstaben a und b der Vorschrift stehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Umsatzsteuerliche Einzelfragen

Rz. 94 [Autor/Stand] Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Geltendmachung der Vorsteuer oder Steuerbefreiung) hat sich in den letzten Jahren eine Kasuistik zum Verschulden herausgebildet. Auch insoweit wird die Evidenz (oder gleichwertige Umschreibungen) als maßgebliches Kriterium der Leichtfertigkeit angesehen. So hat sich der BFH beispielsweise in seinem Urteil vom 7.4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Jung, SGB VII § 28 Ärztlich... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 13 Kaiser, Das spezielle Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Unfallverletztem: Grundlagen und wichtige Einzelaspekte, BG 1983 S. 270. Schönberger/Mehrtens/Emmerich, Zur Verbesserung des Heilverfahrens, BG 1983 S. 332. Schwartzkopff/Berner/Bienek, in: Steuerberater Branchenhandbuch, 241. Lieferung 2022, Psychotherapeut. Seidler, Entwicklung und heutiger Stand des Heilverfahre...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 87 [Autor/Stand] Eine unrichtige oder nachlässige Buchführung kann allenfalls als Vorbereitungshandlung für eine Steuerverkürzung betrachtet werden[2] (s. § 370 Rz. 315, 704, 712, 1205). Auch wenn durch die unrichtige Verbuchung nur der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 Nr. 3 AO verwirklicht wird, kann dies auch den Vorwurf einer leichtfertigen Steuerverk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wertpapiere und vergleichbare Forderungen (Abs. 4 Nr. 4)

Rz. 163 [Autor/Stand] Zum Verwaltungsvermögen gehören Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes oder eines Versicherungsunternehmens zuzurechnen sind, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 164 [Autor/Stand] Wertpapiere in diesem Sinn sind ausschließlich auf dem Mark...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung

Rz. 172 [Autor/Stand] Zu den Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (ZGGF) zählen u.a.:[2] Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen (wegen der Behandlung im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen (wegen der Zuordnu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Hintergrund und Funktionsweise des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG

Rz. 169 [Autor/Stand] Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz [2] wurde § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG a.F. um die Nr. 4a a.F. ergänzt. Damit wurde der Katalog des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens um eine weitere Kategorie aufgestockt (sog. ZGGF = Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen, andere Forderungen). Damit sollte nach Auffassung des Gesetzgebers dem...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Den Hauptfall einer Überführung von Wirtschaftsgütern findet man in der Praxis bei der Lieferung sowohl von Wirtschaftsgütern des Anlage- als auch des Umlaufvermögens zwischen einem inländischen Stammhaus an eine ausländische Betriebsstätte, einer vergleichbaren Lieferung von einer inländischen Betriebsstätte an das ausländische Mutterunternehmen oder auch zwischen Betriebsstä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4 Förderfähige Fixkosten – allgemeines

Entscheidend für die Förderfähigkeit der ist das zugrunde liegende Vertragsverhältnis: Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden. Förderfähig sind fortlaufende, i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 4 Verhalten im privaten und öffentlichen Bereich

Wählen Sie Ihre Wohnung (aber auch Ihre Geschäftsräume) unter Sicherheitsaspekten aus. Achten Sie dabei auch auf die Etage. Zweckmäßig ist hier die Wahl der 3. bis 7. Etage (Schutz vor Bombenanschlägen, Rettung im Brandfall). Verschaffen Sie sich und Ihrer Familie Ortskenntnisse in Ihrer Umgebung. Es ist hilfreich zu wissen, wie man zur nächsten Polizeistation, zum nächsten K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Weitergeltung der vorübergehenden Verwendung nach der Lieferung

Rz. 42 Die Lieferung eines Gegenstands, der sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung befindet, ist nur dann steuerfrei, wenn die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung auch nach der Lieferung (d. h. zeitlich nach der Lieferung) noch gilt. Ist die ursprüngliche Bewilligung dem Lieferer erteilt worden, ist daher eine Übertragung der Bewilligung auf den Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 6 Buchst. c [Lieferung von eingeführten Gegenständen]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von eingeführten Gegenständen

Rz. 24 Die Befreiung gilt nur für Lieferungen eingeführter Gegenstände. Der Einfuhrbegriff wird im UStG nicht definiert. Was unter Einfuhr zu verstehen ist, ergibt sich über § 21 Abs. 2 S. 1 UStG aus der sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften bzw. aus Art. 30 MwStSystRL. Danach gilt als "Einfuhr eines Gegenstands" die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreite Lieferungen

2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlungskosten (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 287 Aufgrund der durch das UStG 1980 eingeführten Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 3 UStG sind neben den Beförderungskosten auch die Kosten für die Vermittlung der Lieferung in die Bemessungsgrundlage der EUSt mit einzubeziehen. Besorgungskosten für die Lieferung, d. h. Kosten, die durch die Beauftragung Dritter zur Leistung im Namen des Unternehmers entstehen, teilen nach § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Bemessungsgrundlage nach passiver Veredelung (§ 11 Abs. 2 UStG)

Rz. 231 Die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredelung sind durch § 21 Abs. 2 UStG von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen (§ 21 UStG Rz. 52ff.). Rz. 232 Die Bemessungsgrundlage für im Drittlandsgebiet veredelte Gegenstände hat in § 11 Abs. 2 UStG für die EUSt eine eigenständige Regelung erfahren. Die Vorschriften über den Zollwert und das Entg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 22 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG befreit bestimmte Lieferungen unter folgenden Voraussetzungen: Die Gegenstände der Lieferungen sind (zuvor) eingeführte Gegenstände; der Abnehmer der Lieferung ist ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer; für die eingeführten Gegenstände ist eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach der Vorschrift, die der Steuervereinfachung dient, sind Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Drittlandsabnehmer umsatzsteuerfrei, soweit für diese Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung noch gilt. Die Steuerbefreiung gilt nur für Lieferungen, nicht aber für sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Drittlandsabnehmer

Rz. 32 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Abnehmer der Lieferung ein im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, ansässiger Abnehmer ist. Der aus dem Liefergeschäft Berechtigte und Verpflichtete muss also ein im Drittlandsgebiet ansässiger Abnehmer sein. Drittlandsabnehmer i. S. d. § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG sind diejenigen Personen, die die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Kaufgeschäft

Rz. 59 Die Bewertung nach Art. 70 UZK setzt voraus, dass die zu bewertende Ware aufgrund eines Kaufgeschäfts eingeführt wird. Der Werklieferungsvertrag steht dem Kaufvertrag gleich (DV Zollwert Abs. 6). Auf die Bezeichnung durch die Parteien als Kaufgeschäft kommt es nicht an, ebenso wenig, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufgeschäfts nach den nationalen Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bedeutung des Vorsteuerabzugs für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage

Rz. 30 Anders als bei der ASt spielt seit der Einführung der Mehrwertsteuer die Höhe der Bemessungsgrundlage der EUSt für unternehmerische Einfuhren eine nur untergeordnete Bedeutung, weil insoweit die EUSt nicht zu einer bleibenden Steuerbelastung eingeführter Gegenstände führt, wie es im System der Mehrphasensteuer der Fall war. Die EUSt wirkt sich bei Unternehmern, die hi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Vorsteuerabzug, Zusammenfallen mit anderen Befreiungen

Rz. 10 Umsätze nach § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG schließen den Vorsteuerabzug nicht aus. [1] Dies hat zur Folge, dass die in Rede stehenden Leistungen vollkommen von der Umsatzsteuer entlastet werden. Erst im Bestimmungsstaat unterliegen die Leistungen ggf. der Besteuerung (Einfuhrumsatzsteuer bei Drittstaaten, innergemeinschaftlicher Erwerb bei anderen EU-Mitgliedstaaten). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Nachweis der Einfuhrversteuerung

Rz. 294 Um die Steuerbefreiung der Vermittlungs-, Beförderungs- und anderen sonstigen Leistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb und § 4 Nr. 5 UStG geltend machen zu können, hat der Unternehmer nachzuweisen, dass die Kosten für diese Leistungen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sind.[1] Rz. 295 § 20 Abs. 2 UStDV verlangt für die Steuerbefreiung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 § 4 Nr. 6 Buchst. c UStG war durch Gesetz v. 19.12.1985[1] neu in das Gesetz aufgenommen worden, und zwar mWv 1.1.1987. Rz. 3 Die Neuregelung war während der Beratungen des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 von den Koalitionsparteien eingebracht worden.[2] Rz. 4 Durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[3] wurden in der Vorschrift die Begriffe Erhebungsgebiet/Außengeb...mehr