Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / III. Sonstige ausgewählte Änderungen durch das JStG 2022

Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zur Einlagelösung durch § 14 Abs. 4 KStG und § 34 Abs. 6e KStG. Erweiterung des Investitionsrahmens für Spezial-Investmentfonds: Nach § 26 Nr. 7a S. 2 InvStG erhöht sich die Unschädlichkeitsgrenze von 5 % auf 10 % für Einnahmen aus der Erzeugung oder Lieferung von Strom. Diese müssen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 1. Photovoltaik

Steuerfreie Einnahmen und Entnahmen: § 3 Nr. 72 EStG stellt rückwirkend Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen steuerfrei, wenn diese nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG). Begünstigt sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kWp, die auf, an oder in einem Einfamilien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 3.1.9 Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)

Verfügt der Verwalter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG), muss er sie angeben. Ist dies nicht der Fall, muss er sie nicht beantragen, um seinen Pflichten nach dem Teledienstmediengesetz nachzukommen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird nur dann benötigt, wenn nach dem Umsatzsteuergesetz innergemeinschaftliche Lieferungen g...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Auswirkungen auf die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 58 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch die handelsrechtliche GuV-Gliederung erfährt im Hinblick auf die steuerliche Deklaration erhebliche Untergliederungen. Jene offenbaren die Positionen, die für steuerliche Zwecke von wesentlicher Bedeutung sind, so bspw. der GuV-Posten "Umsatzerlöse", in dem gemäß § 277 Abs. 1 insbesondere Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Umsatzsteuer-Karussellgeschäft

Wenn dem Unternehmer bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Nichterklären von Umsatzsteuer auf der Ausgangsseite zur Last liegt, weil er die wahren Abnehmer im Inland verschwieg und Erwerber in anderen EU-Staaten vortäuschte, setzt dies allerdings voraus, dass der Unternehmer tatsächlich Waren im eigenen Namen an andere Abnehmer im Inland veräußert hat. Denn wenn in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Haftungsumfang

Rz. 46 Der Umfang der Haftung ergibt sich grundsätzlich aus der in der abgetretenen Forderung enthaltenen USt unter Berücksichtigung der in § 13c UStG enthaltenen Voraussetzungen und Einschränkungen. Nur soweit die abgetretene Forderung eine Gegenleistung für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ist, kann in der Forderung USt enthalten sein. Lediglich für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.1 Teilabtretung

Rz. 11 Bei Teilabtretungen tritt eine Haftung ebenfalls ein, allerdings beschränkt sie sich auf die in dem Teilbetrag rechnerisch enthaltene USt. Die Haftung tritt auch dann ein, wenn der nichtabgetretene Teil der Forderung höher als die USt aus dem abgetretenen Teil ist. Praxis-Beispiel Unternehmer U tritt von seiner Forderung aus einer Lieferung i. H. v. 119.000 EUR einen T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Anspruch auf Gegenleistung für steuerpflichtigen Umsatz

Rz. 21 Die Abtretung durch den leistenden Unternehmer muss den Anspruch auf die Gegenleistung für einen steuerpflichtigen Umsatz i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG betreffen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG befasst sich allerdings nicht mit der Steuerpflicht, sondern mit der Steuerbarkeit. Gemeint sind also die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsätze, für die keine Steuerbefreiung ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens

Umsatzsteuerlich erfolgt die Lieferung des sicherungsübereigneten Gegenstands noch nicht bei der Sicherungsübereignung, sondern erst bei seiner Verwertung. Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber (Besitzer des Sicherungsguts) an den Sicherungsnehmer (z. B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.2 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird zum Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer folgende Lieferungen erbringt[1]: Gas über das Gasnetz, wenn der unternehmerische Leistungsempfänger als "Wiederverkäufer" selbst auch Erdgaslieferungen erbringt.[2] Elektrizität, wenn der liefernde Unternehmer und der unterne...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 10 Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Für die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen ab dem 1.10.2014 ist der Leistungsempfänger der Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist; dies gilt auch für den nichtunternehmerischen Bezug.[1] Wegen der abschließenden Aufzählung der infrage kommenden Edelmetalle und unedlen Metallen vgl. Anlage 4 zu § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG sowie Abschn. 13b.7a UStAE.[2] § 13b U...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 9 Lieferung von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten [1] Tablet-PC und Spielekonsolen [2] integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.0...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität sowie Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze

4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Au...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 8 Lieferung von bestimmtem Gold

Seit dem 1.1.2011 gilt das Reverse-Charge-Verfahren auch für die steuerpflichtigen [1] Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt, von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109), sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.3 Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (Dreifachumsatz)

Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor: Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anw...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.2 Verwertung durch den Sicherungsgeber im Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Doppelumsatz)

Zu einem Doppelumsatz kommt es auch, wenn nach Eintritt der Verwertungsreife der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers das Sicherungsgut veräußert. Gleiches gilt auch, wenn die Veräußerung zwar durch den Sicherungsnehmer aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt. Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a U...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

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AG: Rechnungslegungsbesonde... / 1.1 Wesen und innere Struktur

Rz. 1 Die wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft als Rechtsform lässt sich auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt jährlich erstellten Umsatzsteuerstatistik ableiten. Obwohl hiernach in den Jahren 2017 und 2018 jeweils lediglich 0,25 % (= 8.131 bzw. 8.147) der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen als Aktiengesellschaft geführt wurden (siehe Abb. 1), haben dies...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 1.1 Das Einzelunternehmen als Rechtsform

Rz. 1 Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die einige Rechnungslegungsbesonderheiten mit sich bringt. Diese Rechnungslegungsbesonderheiten erwachsen aus den Besonderheiten der Rechtsform. Innerhalb des Privatrechts stellt der Gesetzgeber den Betrieben in unterschiedlichen Gesetzen zahlreiche Rechtsformen zur Verfügung.[1] Deren Anzahl wird durch die Möglichkeit der Komb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.4 Verwertung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Erfolgt die Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände bei Bestellung eines schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters, gelten die Ausführungen zu Tz. 2.1–2.3 entsprechend. Wichtig Starker vorläufiger Insolvenzverwalter Wird das Sicherungsgut hingegen durch einen starken vorläufigen Insolvenzverwalter verwertet, wird der Sicherungsnehmer nicht zum Steuerschuldner nach § 13b ...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 7 Reinigung von Gebäuden

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. [1] Hier wird der Leistungsempfänger aber nur Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; davon ist nach § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung d...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Der Leistende darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer als Betrag gesondert ausweisen; tut er dies dennoch,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas über das Erdgasnet...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 4.4 Die Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen

Rz. 26 Vom Betriebsvermögen ist das Privatvermögen des Unternehmers zu unterscheiden.[1] Für die Bestimmung des Betriebsvermögens ist das Veranlassungsprinzip gem. § 4 Abs. 4 EStG maßgebend.[2] Zum Betriebsvermögen rechnen demnach all jene Wirtschaftsgüter, die betrieblich veranlasst angeschafft bzw. hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[3] Eine betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Organ... / II. Keine unentgeltliche Wertabgabe in den nichtwirtschaftlichen Bereich

In der Rechtssache C-141/20 ging es u.a. darum, ob Leistungen der Organgesellschaft an den nichtwirtschaftlichen Bereich des Organträgers eine unentgeltliche Wertabgabe begründen. Wie zu erwarten, stellte der EuGH fest, dass dem nicht so ist. Eine unentgeltliche Wertabgabe erfordert eine Leistung an den unternehmensfremden Bereich. Der nichtwirtschaftliche Bereich im engeren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
EuGH: Bei Betrug oder Missb... / 1. Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL – Vorlagefrage des FG Nürnberg

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit dieser Entscheidung auf einen Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Nürnberg[1] (FG) hin eine weitere Frage im Zusammenhang mit der Auslegung der Art. 167 und 168 der MwStSystRL im Licht des (unionsrechtlichen) Grundsatzes des Verbots von Betrug beantwortet.[2] Das "vorlegende" FG wollte dabei vor allem wissen, ob im Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei unterneh... / 1. Zuordnung von Leistungsbezügen

Der Entwurf betont zu Recht, dass für den Vorsteuerabzug einer jPöR grundsätzlich keine anderen Regelungen gelten wie für andere Unternehmer. Diese werden in Rz. 3–9 des Entwurfs, mit Blick auf die Anwendung bei jPöR, dargelegt. Zu unterscheiden ist bei einer jPöR wie bei anderen Unternehmern zwischen der umsatzsteuerlich relevanten Betätigung im unternehmerischen Bereich, di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 1.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Lieferungs- und Leistungsforderungen sind Ansprüche aus zweiseitigen Verträgen, die im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens geschlossen wurden. Sie entstehen aus Geschäften, die für das jeweilige Unternehmen typisch sind und basieren auf Lieferungs-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Ansprüche auf Grundlage untypischer Geschäfte, wie z. B. Schadensersat...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Vorbemerkungen

Rz. 21 § 3b Abs. 1 UStG regelt den Ort einer Personenbeförderungsleistung an Unternehmer und Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG) sowie den Ort einer Güterbeförderungsleistung, die keine innergemeinschaftliche Güterbeförderung ist, an Nichtunternehmer (§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG). Der Ort dieser Beförderungsleistungen liegt dort, wo die Beförderung bewirkt wird. Damit i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen: Sonderfälle un... / 3 Forderungen außerhalb der Bilanz

Nicht bilanzierende Steuerpflichtige haben das Entgelt für Lieferungen und Leistungen erst mit dem Geldeingang als Betriebseinnahme (bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) oder als Einnahme, z. B. als Lohn, Mieteinnahme, zu versteuern. Wegen des sog. Zufluss- und Abflussprinzips weisen sie keine Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Dies gilt auch für die Gewinnermittlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 1.2 Schwebezustand

Gegenstand schwebender Geschäfte können Einzelschuldverhältnisse, wie Kauf-, Tausch- oder Werkverträge, Dauerschuldverhältnisse, z. B. Dienst-, Miet-, Pacht- oder Versicherungsverträge sowie Erbrechtsverhältnisse und das öffentliche Recht sein. Achtung Schwebezustände im öffentlichen Recht Auch das öffentliche Recht kann ein Schwebeverhältnis begründen, sofern gegenseitige, au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 2.3 Lösung

Sowohl G als auch K und Z sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind. Zwischen K und G ist ein Kommissionsgeschäft vereinbart, da G die Skulpturen in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung verkauft. Praxis-Tipp Handeln des Unternehmers immer vom Auftreten abhängig Bei der Frage, ob G für fremde Rechnung auftritt, kommt es nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.1 Verkauf der Gutscheine des B

Bei dem Verkauf der Gutscheine des B tritt P gegenüber den jeweiligen Käufern im eigenen Namen auf. Deshalb handelt P in diesem Fall nicht als Vermittler. Der Gutschein stellt einen Einzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 14 UStG dar, da sowohl der Ort der zu erbingenden Leistung (hier Bad Bentheim, Deutschland) als auch der Steuersatz zum Zeitpunkt des Verkaufs des Gutscheins dem ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 3.3 Lösung

K ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Kaffeezubereitungssysteme und die Kaffeekapseln sind jeweils getrennt zu beurteilende Gegenstände, die einzeln verkehrsfähig sind. Die offensichtlich entgeltliche Veräußerung der Kaffeekapseln führt zu steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen, soweit diese in Deutschland verka...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 1 Problematik

Ein Unternehmer kann grundsätzlich bei von ihm ausgeführten Leistungen unterschiedlich am Markt auftreten, nämlich in eigenem Namen und für eigene Rechnung (sog. Eigenhändler), in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung (Kommissionär) oder in fremdem Namen und für fremde Rechnung (Vermittler/Agent). Wird der Unternehmer als Eigenhändler tätig, trägt er alle wirtschaftlichen Risi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 4.3 Lösung

S ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Mit seiner Steuerberatertätigkeit führt S steuerpflichtige, den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Umsätze aus, sodass davon auszugehen ist, dass die Notebooks vor 2 Jahren zu einem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG geführt hatten. Wichtig Keine steuerbare Abgabe oh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.2 Vertrieb der Gutscheine der Restaurantkette

P tritt bei dem Vertrieb der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf, sodass er selbst nicht in eine Leistungskette eingebunden ist. P ist insoweit nur als Vermittler tätig und führt eine sonstige Leistung gegenüber der Restaurantkette aus. Insoweit ist es unerheblich, wie die Gutscheine umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind – dies ist nur für eine umsatzsteuerrechtliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 1 Problematik

Bezieht ein Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung, muss er entscheiden, ob er diese Leistung für sein Unternehmen oder für seinen nichtunternehmerischen Bereich bezieht. Eine Zuordnung der Leistung zu seinem Unternehmen ist nur dann möglich, wenn er beabsichtigt, diese Leistung für unternehmerische Zwecke zu nutzen und sie nicht unmittelbar und ausschließlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört sowohl die Tätigkeit als Rechtsanwalt als auch die Tätigkeit als bestellter Betreuer nach § 1814 Abs. 1 BGB für Volljährige, die aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Das erworbene Fahrzeug konnte R im Juli 2021 seinem Un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 4.3 Lösung

E ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Mit den Leistungen im Bereich der Eventveranstaltung wird sie auch im Rahmen ihres Unternehmens tätig. Mit der Ausführung des Pauschalangebots führt E Reiseleistungen aus[1], da sie im eigenen Namen gegenüber den Kunden auftritt und Reisevorleistunge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens tätig ist und jeweils auch ein Entgelt für die von ihm ausgeführten Leistungen erhält. Ob die von ihm ausgeführten Leistungen als Lieferungen oder als sonstige Leistungen anzusehen sind, hängt von seinem Auftreten gegenüber den Abnehmern ab. Bei den veräußerten Gutscheinen handelt es sich um Gutscheine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Pandemieplanung / 3.2 Ermittlung der betrieblichen Auswirkungen

Zunächst ist festzustellen, wie sich eine Influenza-Pandemie auf das Unternehmen auswirken könnte. Dazu müssen die Kernprozesse identifiziert und die Folgen ihres Ausfalls abgeschätzt werden. In die Überlegungen ist einzubeziehen, ob es öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs gibt (z. B. Energieversorgung, Gesundheitswesen). Betriebswirtschaf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Typisierung und Öffnungsklausel

Rz. 3 Durch den Verweis auf die §§ 179 und 182 ff. BewG wird zum Ausdruck gebracht, dass § 177 BewG keine Bewertung des jeweiligen Grundstücks mit seinem individuellen Verkehrswert vorschreibt. Vielmehr folgt aus dem Verweis auf die vorgenannten Paragrafen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen typisierenden Bewertungen (kraft gesetzlicher Anordnung) den gemeinen Wert des jewe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Bestandsermittlung

Rz. 3 Zur Wertermittlung gehört die Bestandsermittlung der aktiven und passiven Vermögensgegenstände, die erworben wurde, daher ist auch für die Bestandsermittlung gem. § 11 ErbStG der Steuerentstehungszeitpunkt maßgebend. Der Wertbestand und die Bewertung müssen nicht zwangsläufig miteinander harmonieren. Z.B. ist "Schenkungsbestand" bei einer mittelbaren Schenkung i.d.R. G...mehr