Lohnbuchhaltung
Unter Lohnbuchhaltung wird die Abwicklung von Arbeiten verstanden, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammenhängen. Als Lohnbuchhaltung wird jedoch auch das Zahlenwerk als Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung bezeichnet. In der Lohnbuchhaltung werden für jeden einzelnen Mitarbeiter so genannte Lohn- und Gehaltskonten geführt.
Die auf diesen Konten aufgezeichneten Eintragungen sind zusammenzufassen und monatlich in der Finanzbuchhaltung zu erfassen. Eine Möglichkeit diese Daten für die Lohnbuchhaltung zusammenzufassen ist die Bruttolohnverbuchung, die folgenden Vorteil hat: Hier werden die Bruttoentgelte, die Arbeitgeberanteile aus der Sozialversicherung und der Vermögenbildung exakt als betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Gegenbuchungen werden die richtigen Werte der Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, aus Lohn- und Kirchensteuer, aus der Vermögensbildung und den Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit dargestellt. So zeigt die Betriebswirtschaftliche Auswertung die realen Personalkosten.
Die Nettolohnverbuchung
Es ist auch eine Nettolohnverbuchung möglich. Hierbei werden nur die Entgeltzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassen, Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen und Lohn- und Kirchensteuerzahlungen ans Finanzamt als betriebliche Aufwendungen gebucht.
Die richtige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Entgeltbestandteile ist eine der wichtigsten Tätigkeiten im Bereich der Lohnbuchhaltung.